Leitlinien stärken Datenschutz und Persönlichkeitsrechte.

RB – 05/2020

Der parlamentarische Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) diskutierte am 7. Mai die Nutzung und den Schutz persönlicher Daten im Kampf gegen die Verbreitung des Corona Virus. An dem virtuell durchgeführten Austausch waren die Vorsitzende des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), Andrea Jelinek, und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB), Wojciech Wiewiórowski, vertreten.

Moralische Verpflichtungen und digitale Solidarität

Aktuell werden auf europäischer und nationaler Ebene unterschiedliche Wege diskutiert, wie verfügbare Daten und Technologie bei der Eindämmung von COVID-19 unterstützen können. Der Europäische Datenschutzbeauftrage appellierte deswegen an  die moralische Verpflichtung, zur Verfügung stehende technische Möglichkeiten zu nutzen. Gleichzeitig bestünde aber die Verantwortung, Eingriffe in Persönlichkeitsrechte und persönliche Freiheiten zu minimieren und das Recht des persönlichen Datenschutzes zu wahren.

Während einzelne Apps reinen Informationscharakter haben, dienen andere, mit Hilfe der Nutzung von Geo-Daten, bei der Beobachtung des Verbreitungsverlaufes des Virus. Apps, welche infizierte Personen lokalisieren können, existieren in der EU bislang nicht. Hauptanwendungsfeld in der EU sind derzeit digitale Anwendungen, welche dem App-Nutzer eine, aus einem Kontakt resultierende mögliche Infektion, anhand definierter Parameter (Abstand, Zeit), anzeigt. Sogenannte „Immunitätspässe“ oder „grüne Kodes“, welche gegenüber Dritten die Virusimmunität nachweisen könnten, werden vom EDSB mit größter Vorsicht untersucht. Aus diesem Anlass hat der EDSB die erste Ausgabe des TechDispatch veröffentlicht, welche sich dem Thema der digitalen Kontaktnachverfolgung widmet.

Tracing Apps sicher im strategischen Gesamtkonzept etablieren

Zur Vermeidung neuer Infektionswellen, sehen viele EU-Mitgliedstaaten die Entwicklung und den Einsatz von Tracing Apps vor. Die Vorsitzende des Europäischen Datenschutzausschusses unterstrich, dass diese Apps die Lockerungen nationaler Kontaktbeschränkungen lediglich als Teilaspekt einer Gesamtstrategie unterstützen können. Wichtig sei, dass durch eine freiwillige Nutzung das notwendige Vertrauen in die Anwendung hergestellt werden kann. Ohne die Sicherstellung eines geschützten Umgangs mit persönlichen Daten, wird sich die Nutzung von Tracing Apps nicht durchsetzen.

Die durchgängige Anwendung der EU-Datenschutzgrundverordnung ist eine Kernaufgabe des EU-Datenschutzausschusses. Aus aktuellem Anlass hat der EDSA Leitlinien zur Entwicklung von Tracing Apps und zur Nutzung von Geo-Daten verabschiedet. Die Leitlinien verweisen insbesondere auf die Anwendung der geltenden EU-Datenschutzverordnung und Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation. Darüber hinaus wird in den Leitlinien auf folgende, bei der Entwicklung von Tracing Apps zu berücksichtigende, Aspekte hingewiesen:

  • Die allgemeinen Prinzipien der Effektivität, Notwendigkeit und Proportionalität der verarbeiteten persönlichen Daten muss gegeben sein.
     
  • Die Nutzung der Apps muss vollkommen freiwillig sein. Eine individuelle Entscheidung die App nicht zu nutzen, darf zu keinen Nachteilen führen.
     
  • Individuen müssen jederzeit Zugriff auf ihre Daten haben und diese löschen können.
     
  • Die Nutzung und Verarbeitung der Daten muss transparent sein. Dies umfasst auch die Definition von Limitierungen der Datennutzung.
     
  • Zur Vermeidung falschpositiver oder falschnegativer Ereignisse müssen verwendete Algorithmen streng überwacht werden.
     
  • Quellcodes der Algorithmen sollten einem möglichst weiten wissenschaftlichen Kreis öffentlich zugänglich gemacht werden.
     
  • Ortungsdaten sind zum Zweck der Kontaktnachverfolgung ausdrücklich nicht notwendig.
     

Die Leitlinien zeigen, dass sich Datenschutz und Gesundheitsschutz nicht ausschließen. Eine flexible und effiziente Anwendung der EU-Datenschutzgrundverordnung auf sich ändernde Rahmenbedingungen ermöglicht es, die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz, auch in der Bewältigung der COVID-19-Pandemie, zu wahren.