Europäisches Parlament arbeitet an einem rechtlichen Rahmen und richtet Sonderausschuss ein.

SW – 06/2020

Im April 2020 legte der Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes den Entwurf eines Berichts zu einem rechtlichen Rahmen für die ethischen Aspekte von künstlicher Intelligenz (KI), Robotik und den damit zusammenhängenden Technologien vor. Der Bericht enthält Empfehlungen an die Europäische Kommission und den Entwurf eines Vorschlags einer Verordnung über ethische Grundsätze für die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von künstlicher Intelligenz, Robotik und damit zusammenhängenden Technologien. Ziel ist es, Vertrauen in die Technologien aufzubauen.

Erneut schlagen die Abgeordneten die Errichtung einer Agentur für künstliche Intelligenz vor. Das Europäische Parlament hatte dies bereits in seiner Entschließung vom 16. Februar 2017 zu zivilrechtlichen Regelungen im Bereich Robotik gefordert. Eine Europäische Agentur für künstliche Intelligenz könne gemeinsame Kriterien und ein Antragsverfahren für die Erteilung eines europäischen Zertifikats über die Einhaltung ethischer Grundsätze entwickeln.

Der Bericht geht auch auf die soziale Verantwortung künstlicher Intelligenz ein. Eine sozial verantwortliche künstliche Intelligenz, Robotik und damit zusammenhängende Technologien sollen grundlegende Werte unserer Gesellschaft schützen und fördern, u.a. Gesundheit und wirtschaftlichen Wohlstand, Chancengleichheit sowie Arbeitnehmer- und soziale Rechte.

Mit den sozialen Aspekten künstlicher Intelligenz und insbesondere mit den Auswirkungen im Arbeitsumfeld beschäftigen sich auch die Vorschläge des mitberatenden Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zum Entwurf (liegt nur in Englisch vor). Der Ausschuss weist auf das Potenzial künstlicher Intelligenz hin, zu einer Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Lebensqualität beizutragen. Gleichzeitig warnt der Ausschuss vor den Risiken einer unverhältnismäßigen und illegalen Überwachung von Beschäftigten sowie einer diskriminierenden Behandlung aufgrund „voreingenommener Algorithmen“.

Der Ausschuss fordert daher einen Rechtsrahmen für die ethischen Aspekte von KI-Anwendungen am Arbeitsplatz, insbesondere im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte und Arbeitsbedingungen. Es sei notwendig, die Auswirkungen von KI-Anwendungen in Unternehmen und in öffentlichen Verwaltungen in Bezug auf die Beschäftigten, die Arbeitsplätze und die Arbeitsabläufe zu bewerten. Bevor künstliche Intelligenz zum Einsatz komme müssten die Beschäftigten und ihre Vertreter ausreichende Informationen erhalten und konsultiert werden.

Der Entwurf wird voraussichtlich im Oktober 2020 im Plenum beraten. Darüber hinaus arbeitet das Europäische Parlament an einem Bericht zur zivilrechtlichen Haftung beim Einsatz künstlicher Intelligenz und an einem Bericht über die Rechte des geistigen Eigentums bei der Entwicklung von KI-Technologien.

Sonderausschuss für künstliche Intelligenz

Künftig soll ein Sonderausschuss für künstliche Intelligenz die ständigen Ausschüsse beraten. Dies hat das Europäische Parlament in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 beschlossen. Der Sonderausschuss soll sich mit den Auswirkungen der künstlichen Intelligenz beschäftigen und mittel- und langfristige gemeinsame Ziele der EU sowie die wichtigsten Schritte ihrer Umsetzung erarbeiten.

Der Sonderausschuss wurde zunächst für einen Zeitraum von 12 Monaten eingesetzt, der Zeitraum kann jedoch verlängert werden.

Globale Partnerschaft zu künstlicher Intelligenz

Zu einer Kooperation auf internationaler Ebene haben sich am 15. Juni 2020 14 Staaten, darunter auch Deutschland, und die Europäische Kommission in der „Global Partnership on Artificial Intelligence“ (GPAI) zusammengeschlossen, um ihre Expertise im Bereich der künstlichen Intelligenz zu bündeln. In diesem Gremium sollen führende Expertinnen und Experten die neuesten technologischen Entwicklungen zusammentragen, bewerten und auf dieser Grundlage die Regierungen der Mitgliedstaaten beraten.

Die Koordination innerhalb der Partnerschaft erfolgt durch das Sekretariat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Insgesamt vier Arbeitsgruppen werden sich mit den Themen „Verantwortungsvolle KI“, „Umgang mit Daten“, „Zukunft der Arbeit“ und „Innovation und Kommerzialisierung“ befassen. Die Arbeitsgruppen werden sich im Juli 2020 konstituieren und zunächst mit der Frage befassen, wie KI-Anwendungen während der Corona-Pandemie in der Forschung und beim Nachverfolgen von Infektionsketten helfen können.