Eine OECD-Studie zeigt drastische Arbeitslosenzahlen und weist auf notwendige Verbesserungen des Sozialschutzes hin.

JS – 08/2020

Die COVID-19-Pandemie hat die Welt verändert. Eine Vielzahl an Maßnahmen wurde ergriffen, um Menschenleben zu retten und die Gesundheitssysteme vor Überforderung zu schützen. Millionen von Menschen konnten nicht zur Arbeit gehen. Die Folgen zeigen sich auf dem Arbeitsmarkt unmittelbar.

Nach dem im Juli 2020 veröffentlichten Beschäftigungsausblick 2020 der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) wurden in einigen Ländern bis zu zehnmal weniger Arbeitsstunden geleistet als in den ersten Monaten der Finanzkrise 2008. Die Arbeitslosenquote ist im OECD-Raum im April um beispiellose 3,0 Prozentpunkte auf 8,5 Prozent gestiegen und damit auf den höchsten Wert der letzten zehn Jahre.

Die OECD geht in ihrer Studie davon aus, dass die Arbeitslosigkeit in den OECD-Ländern voraussichtlich bis Ende 2020 fast zehn Prozent erreichen wird (zum Jahresende 2019 waren es 5,3 Prozent). Sollte die befürchtete zweite Welle eintreten, könnte die Zahl auf bis zu zwölf Prozent steigen. Eine Erholung des Arbeitsmarktes wird erst nach 2021 erwartet.

Es stehe daher zu befürchten, dass aus der Gesundheits- und Beschäftigungskrise eine Sozialkrise erwächst und bereits bestehende soziale Ungleichheiten verstärkt werden. Besonders betroffen sind Frauen, junge Menschen und Geringverdienende.

Wie kann einer Sozialkrise entgegengewirkt werden?

Die Studie empfiehlt, die in den meisten Ländern zu Beginn der Pandemie eingeführten Konjunkturprogramme gegebenenfalls so anzupassen, dass sie diejenigen unterstützen, die Hilfe am dringendsten benötigen. Die Politik sollte Anreize für Unternehmen setzen, neue Arbeitskräfte einzustellen. Ein weiterer Aspekt sind die Hilfen für Selbständige, die zielgerichtet gewährt werden sollten.

Mittelfristig wird empfohlen, die strukturellen Lücken in der sozialen Sicherung zu schließen. In die berufliche Bildung solle investiert und der soziale Dialog insbesondere mit den Sozialpartnern verstärkt werden. Weiter sollte die soziale Absicherung von Selbständigen und atypisch Beschäftigten geregelt werden.

Maßnahmen der EU

Die EU hat hierzu bereits einiges auf ihrer Agenda: Der bessere Schutz von Plattformarbeitenden sollte eigentlich schon dieses Jahr eine Priorität der EU sein und ein Gipfel hierzu abgehalten werden. Durch die COVID-19-Pandemie verschiebt sich dies vermutlich ins kommende Jahr.

Im Hinblick auf junge Menschen hat die EU-Kommission im Juli die Initiative „Förderung der Jugendbeschäftigung: Eine Brücke ins Arbeitsleben für die nächste Generation“ gestartet. Diese soll die bereits 2013 ins Leben gerufen Jugendgarantie stärken. Die Kommission forderte die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Beschäftigungsförderung für junge Menschen durch den Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel zu verstärken. Für die Förderung sollten mindestens 22 Mrd. Euro aufgewendet werden. Nun ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten, diesen Investitionen Vorrang einzuräumen.

Auch im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft sollen unter anderem die Themen Gestaltung der Zukunft der Arbeit durch Umschulung und Weiterbildung und faire Tätigkeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte vorangebracht werden.

Die kommenden Monate und Jahre werden zeigen, ob und wie erfolgreich die Maßnahmen greifen werden.