Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und verstärkte Koordination durch die EU.

WN – 09/2020

Mit der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie in Europa gehen seit März dieses Jahres Einschränkungen der Reisefreiheit und Freizügigkeit in für EU-Bürgerinnen und -bürger bisher ungewohntem Ausmaß einher. Insbesondere die seit Ende des ersten großen Lockdowns im Juni ausgesprochenen individuellen Reisewarnungen und -beschränkungen der EU-Mitgliedstaaten bedeuten zunehmende Unsicherheit und haben mittlerweile Auswirkungen, die weit über die Tourismusbranche hinausreichen.

Bisherige Auswirkungen

Seitens der Arbeitgeber würden insbesondere zu häufige und kurzfristige Veränderungen der Regeln bei Teststrategie, Quarantänevorgaben und Reisewarnungen Unsicherheit schaffen und das wirtschaftliche Risiko erhöhen.

Für Arbeitnehmerinnen und -nehmer ergeben sich vor allem sozialrechtliche Unsicherheiten, z.B. in Bezug auf Auswirkungen des privaten und beruflichen Reiseverhaltens oder bei staatenübergreifenden Arbeitsverhältnissen.

Besonders betroffen sind dabei grenzübergreifende Angestellte oder Personen mit Arbeitsverhältnissen in einem internationalen Tätigkeitsfeld, für die grenzüberschreitende Mobilität elementar für die Ausübung ihrer Tätigkeit ist. Dazu zählen z.B. Dienstleistungen im Baugewerbe oder Fachkräfte für spezialisierte Maschinen. Für bestimmte Personengruppen, insbesondere medizinisches Fachpersonal, gelten deshalb schon jetzt Ausnahmeregelungen, da sie in der aktuellen Situation eine wichtige Funktion in der Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens wahrnehmen.

Vor dem Hintergrund der zum Teil uneinheitlichen Regelungen von Mitgliedstaaten wird der Ruf nach einem koordinierten Vorgehen innerhalb der EU immer lauter.

Verstärkte EU-Koordination

Am 04. September legte die Kommission daher einen Vorschlag zur Verbesserung der Klarheit und Vorhersehbarkeit der Maßnahmen, die auf die Freizügigkeit in der Europäischen Union wirken, vor. Dieser folgt der Empfehlung des Europarates und soll sicherstellen, dass die Reisebeschränkungen der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene besser koordiniert und kommuniziert werden.

Der Vorschlag enthält die folgenden Kernelemente:


  • Festlegen gemeinsamer Kriterien (z.B. die Zahl der neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Personen innerhalb von 14 Tagen) und eine einheitliche Meldung an das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC),
     
  • einheitliche Kartierung der Regionen im europäischen Wirtschaftsraum mittels eines Farbcodes: grün (geringes Risiko), orange (Warnstufe), rot (hohes Risiko) oder grau (unzureichende Daten oder geringe Testung),
     
  • gemeinsames Konzept für den Umgang mit Reisenden aus Risikogebieten sowie
     
  • eine klare und rechtzeitige Information der Öffentlichkeit.
     

Die Kommission betont, dass der Schutz der öffentlichen Gesundheit immer oberste Priorität habe, weitere Störungen in den geschwächten Volkswirtschaften aber verhindert werden müssen. Der Vorschlag enthalte klare und diskriminierungsfreie Kriterien, die nicht in die Gesundheitskompetenzen der Mitgliedstaaten eingreifen, leicht von diesen anzuwenden seien und über welche die Bürgerinnen und Bürger gut informiert werden können.

Plattform „Re-open EU“

Bereits seit dem 15. Juni, zur Wiedereröffnung der Grenzen innerhalb des Schengen-Raums, ist die Plattform „Re-open EU“ in Betrieb. Die Plattform soll als zentrale Anlaufstelle aktuelle Informationen der Kommission sowie der Mitgliedstaaten bieten.