Verbesserungen für mobile Arbeitskräfte in der Europäischen Union gefordert.

KL – 04/2021

Im Europäischen Parlament, Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, wurde durch den Europaabgeordneten Radan Kanev (EVP/BG) am 29. März 2021 ein Initiativbericht vorgestellt und beraten. Er befasst sich mit den Auswirkungen der EU-Vorschriften auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit und den freien Dienstleistungsverkehr.

Der Bericht wurde vor der Corona-Pandemie in Auftrag gegeben und richtet sein Hauptaugenmerk auf die Arbeitsbedingungen von mobilen Arbeitskräften in der Europäischen Union. Im Fokus stehen Wanderarbeitnehmende, Saisonkräfte, entsandte Arbeitnehmende und Grenzgänger. Darüber hinaus befasst sich der Bericht mit bürokratischen und rechtlichen Hindernissen für Dienstleistende, Freiberufler und kleine oder mittelständische Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat der EU tätig sind.

Festgestellte Defizite

Das Europäische Parlament weist auf ein Bündel von Defiziten hin, die die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union behindern und die schon vor der Corona-Pandemie bestanden haben. Folgende Punkte werden angeführt:

  • Eine fehlende Harmonisierung der Rechtsvorschriften auf EU-Ebene,
     
  • die als zu zögerlich wahrgenommene Ausübung der geteilten Zuständigkeiten der EU-Organe bei den Arbeits- und Sozialversicherungsvorschriften,
     
  • die begrenzten Zuständigkeiten der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) einschließlich mangelnder Festlegungen für künftige Tätigkeiten sowie
     
  • häufige und systematisch missbräuchliche Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte, insbesondere bei mobilen Arbeitskräften.
     

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie wurden in den Initiativbericht zusätzlich mit aufgenommen, weil schwierige und teilweise unzureichende Arbeitsbedingungen bei Grenzgängern, Saisonkräften und entsandten Arbeitnehmenden in der Pandemie besonders zu Tage getreten sind. Beispielhaft genannt werden Arbeitnehmende in Schlachthöfen und Saisonkräfte, denen entweder der Zugang zu ihren Arbeitsplätzen verweigert wurde oder die isoliert, ohne sozialen Schutz und mittellos im Ausland bleiben mussten.

Als weiteres Kernproblem wird im Bericht eine mangelnde Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherung in der Pandemie angesprochen. Einige insoweit geschlossene bilaterale Verträge seien insgesamt unzureichend. Angeregt wird außerdem die stärkere Digitalisierung der Verfahren und Anwendungen für die verschiedenen nationalen Systeme. 

Wie geht es weiter?

Das Europäische Parlament hat den Initiativbericht zusammen mit einem Entschließungsantrag angenommen. Damit wurde auch ein Katalog an konkreten Forderungen sowohl an die Mitgliedstaaten als auch an die Europäische Kommission gerichtet. Die Forderungen umfassen eine Vielzahl von Themen wie beispielsweise die Einhaltung und Umsetzung der Entsenderichtlinie, gleichen Lohn für gleiche Arbeit und die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen. Die Mitgliedstaaten sollen auch Bemühungen zur Ausweitung des Sozialversicherungsschutzes koordinieren.

Die Europäische Kommission wurde unter anderem zur Prüfung und Analyse negativer Entwicklungen auf die Mobilität von Arbeitskräften aufgefordert. Weitere Forderungen betreffen die Verbesserung der Funktionsfähigkeit der ELA und deren Evaluierung. Außerdem sollen die Digitalisierung vorangetrieben sowie weitere Strategien und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zum Schutz von Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz entwickelt werden.