Im Jahr 2019 ist es zu einem deutlichen Anstieg bei den A1-Bescheinigungen gekommen.

UM – 05/2021

2019 sind von den Sozialversicherungsträgern deutlich mehr A1-Bescheinigungen ausgestellt worden als je zuvor. Dümpelte die Zahl in den vergangenen Jahren bei jährlich ewa 1,7 Millionen Bescheinigungen vor sich hin, wurde 2019 rund 4,6 Millionen mal das Formblatt „Portable Document (PD)“ A1 ausgestellt. Deutschland hat dabei den höchsten Anstieg aufzuweisen. Die deutschen Sozialversicherungsträger gaben 1,8 Millionen PD A1 aus. Auf Platz 2 rangiert Polen mit rund 650.000 Fällen. Diese Zahlen gehen aus dem aktuellen Report „Posting of workers“ des HIVA - Research Institute for Work and Society an der Universität Leuven hervor.

Revision des Koordinierungsrechts „klemmt“

Die Zahlen spiegeln nicht zwangsläufig einen Anstieg von Entsendungen oder der Beschäftigungen in anderen EU-Ländern wieder. Es ist eher so, dass die Formulare heute öfter beantragt werden. Einen Grund liefert die andauernde Diskussion um die immer noch nicht abgeschlossene Revision der Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit 883/2004 und 987/2009. Hier nimmt die Diskussion um die Ausgestaltung von Ausnahmeregelungen zur vorherigen Beantragung des PD A1 die Rolle des Zankapfels ein. Die Revision scheiterte bislang an der Frage, in welchen Fällen auch bei nur kurzen Dienstreisen ins EU-Ausland ein PD A1 vorab zu beantragen ist. Und eine Lösung ist nach wie vor nicht in Sicht.

Beantragungspflicht wird ernst genommen

Einen weiteren Grund liefert eine veränderte Gesetzgebung in einigen Mitgliedstaaten. So haben Frankreich oder Österreich ihre Regelungen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung präzisiert und drohen mit Bußgeldern, wenn keine A1-Bescheinigung vorgelegt werden kann. Beides hat offenbar dazu geführt, dass die Sensibilität der Arbeitgeber für ihre diesbezüglichen Pflichten gestiegen ist. In der Vergangenheit war der Umgang mit der Beantragung der A1 insbesondere bei kurzen Dienst- und Geschäftsreisen deutlich legerer.

Die meisten A1 entfallen auf Entsendungen

Der Löwenanteil der A1-Bescheinigung bilden die Entsendungsfälle nach Artikel 12 der Verordnung 883/2004 (3,2 Millionen Fälle). Auf Basis von Artikel 13 („Ausübung von Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten“) sind 1,3 Millionen Formulare ausgestellt worden. In den meisten Mitgliedstaaten werden mehr PD A1 wegen Entsendungsfällen ausgestellt. Es gibt aber auch Länder, da ist es umgekehrt: In Polen sind etwa 60 Prozent aller ausgestellten PD A1 durch Artikel 13 motiviert. Ähnlich verhält es sich in Zypern oder Tschechien.