Die Harmonisierung der Gültigkeit der Impf-Zertifikate soll den Personenverkehr innerhalb der EU weiter erleichtern.

UM – 12/2021

Erfolgsstory im Schatten der Krise

Das digitale COVID-Zertifikat der Europäischen Union (EU) ist am 1. Juli dieses Jahres in Kraft getreten. Es wurde in kürzester Zeit zum Erfolg. Nun soll das Impf-Zertifikat eine einheitliche Laufzeit bekommen.


Ende November waren 650 Millionen Zertifikate ausgestellt. Neben den EU-Mitgliedstaaten sind 18 weitere Länder an das System angeschlossen. Ihre Bürgerinnen und Bürger können sich ein Impf-, Test- und/oder Genesungszertifikat ausstellen lassen, in ihre App laden und bei Bedarf vorzeigen. Und Bedarf ist zunehmend gegeben. Die vierte Corona-Welle lässt die Regierungen die Zügel wieder enger in die Hand nehmen. Ob 3G, 2G, 2G plus – der Nachweis, ob einer geimpft, genesen oder negativ getestet ist, lässt sich aus dem von der Pandemie geprägten Alltag nicht mehr wegdenken.

„Dieses Zertifikat ist kein Reisedokument“

„Dieses Zertifikat ist kein Reisedokument“ – der Satz hat gemäß Artikel 3 Absatz 5 der EU-Verordnung in jedem Zertifikat zu stehen. In der politischen Diskussion wurde immer wieder betont, dass in die Kompetenz der Mitgliedstaaten zur Gestaltung ihrer Einreisebestimmungen nicht eingegriffen würde. Restriktivere Regeln zum Schutz der öffentlichen Gesundheit seien weiterhin möglich. Dennoch sollte das Reisen wieder leichter werden. An das Zertifikat wurde die Erwartung geknüpft, dass die Mitgliedstaaten auf zusätzliche Beschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit wie reisebezogene Tests, Quarantäne oder Selbstisolierung im Zusammenhang mit einer Reise weitestgehend verzichten. Das Recht auf Freizügigkeit war der wesentliche Treiber und hat die Verordnung zum digitalen COVID 19-Zertifikat maßgeblich geprägt. Diese gilt bis zum 30. Juni 2022; eine Verlängerung ist je nach Pandemielage aber nicht ausgeschlossen.

Impfschutz ist nicht von Dauer

Angesichts der sich zuspitzenden Lage und auf der Grundlage ihres Umsetzungsberichts vom 18. Oktober dieses Jahres hat die Kommission am 25. November unter anderem den Vorschlag gemacht, die Gültigkeit des Impfzertifikats auf einen Standard-Anerkennungszeitraum von neun Monaten nach erfolgter erster Impfserie mit zwei Impfungen zu begrenzen. Gesicherte Erkenntnisse zu einem eventuell längeren Impfschutz nach Booster-Impfung liegen noch nicht vor. Möglicherweise wird es mit Blick auf einen gegebenenfalls längeren Schutz nach Booster-Impfung in Zukunft weitere Anpassungen geben müssen. Offene Fragen gibt es auch noch hinsichtlich des Gültigkeitszeitraums von Genesungszertifikaten, wie aus den Anhängen des Berichts deutlich wird.

6, 9, 12 Monate?

Über die Gültigkeit der Impfzertifikate rangen auch die EU-Gesundheitsministerinnen und -minister in ihrer Konferenz am 7. Dezember. Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Frankreich, Litauen und Lettland unterstützen den Vorschlag der EU-Kommission, auch wenn sie grundsätzlich eine kürzere Frist von zum Beispiel sechs Monaten für sicherer halten. Neun Monate sei dennoch ein guter Kompromiss. Belgien und Dänemark ziehen eine Gültigkeit des Impfzertifikats von zwölf Monaten nach erfolgter Booster-Impfung vor. Ähnlich wie Österreich oder Kroatien, die längst die längere Geltungsdauer ihres Impfzertifikats (mit Ausnahme für Impfungen mit der Vakzine von Johnson & Johnson) national festgelegt haben.


Die Entscheidung über einen europäischen Vorschlag wird im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) in der 50. Kalenderwoche getroffen und voraussichtlich im Februar 2022 in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten können natürlich abweichende nationale Regelungen treffen. Im Sinne der Freizügigkeit wäre dies aber nicht.