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SW – 12/2021

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum Thema „EU-Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten von Kraftomnibusfahrern im Gelegenheitsverkehr“ eingeleitet.

Ziel der Konsultation ist es, Rückmeldungen zur Überarbeitung der Lenk- und Ruhezeitvorschriften gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates einzuholen.

Nach den geltenden EU-Vorschriften unterliegen Berufskraftfahrer, die an der Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beteiligt sind, denselben Vorschriften über die Regelung der Arbeits- und Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten wie Lkw-Fahrer im Güterverkehr. Die EU-Kommission möchte die geltenden Vorschriften bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen vorschlagen, um den besonderen Bedürfnissen des Sektors gerecht zu werden.

Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 wurde bereits im Rahmen des sogenannten „Mobilitätpakets I“ überarbeitet, das verschiedene Neuregelungen in den Bereichen der Arbeitnehmerentsendung von Berufskraftfahrerinnen und -fahrern, des Markt- und Berufszugangs sowie der Sozialvorschriften betraf. Bei den Änderungen ging es jedoch schwerpunktmäßig um die Fragen im Güterkraftverkehr.

Im Januar 2021 hat die EU-Kommission eine sogenannte „Folgenabschätzung in der Anfangsphase“ vorgelegt. Demnach zielt die Initiative darauf ab, ein angemessenes Arbeits- und Geschäftsumfeld für den Kraftomnibussektor zu gewährleisten und zur Erholung der Kraftomnibusunternehmen beizutragen. Bei den Unternehmen handelt es sich mehrheitlich um kleine und mittelständige Unternehmen sowie um Kleinstunternehmen, die von der COVID-19-Krise besonders betroffen sind.

Um die Ziele zu erreichen, wurden hinsichtlich der Lenk- und Ruhezeiten verschiedene politische Optionen aufgezeigt. Neben der Beibehaltung der bestehenden einheitlichen Vorschriften für Lenk- und Ruhezeiten für den Güter- und Personenverkehr werden folgende Abweichungen von den geltenden Vorschriften als Optionen für Kraftomnibusfahrer im grenzüberschreitenden und inländischen Gelegenheitsverkehr benannt:


  1. begrenzte Verschiebung der wöchentlichen Ruhezeit,
  2. flexible Verteilung der Pausen auf die täglichen Lenkzeiten und Regelungen für tägliche Ruhezeiten,
  3. flexible Verteilung der Unterbrechungen auf die täglichen Lenkzeiten und anpassbare Regelungen für tägliche und wöchentliche Ruhezeiten.

Mit der Konsultation möchte die EU-Kommission Meinungen und Erfahrungen zu den geltenden Vorschriften in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Stress und Ermüdung der Fahrer, Einhaltung der Vorschriften und Regulierungskosten sowie deren Rolle bei der Bewältigung der Herausforderungen der COVID-19-Pandemie einholen und die Vor- und Nachteile möglicher Änderungsoptionen bewerten.

Interessierte können sich bis zum 15. Februar 2022 an der Konsultation beteiligen. Nach derzeitigem Stand plant die Kommission, die Initiative im vierte Quartal 2022 vorzulegen. Weitere Informationen und den Konsultationsfragebogen finden Sie unter folgendem Link.