Europäisches Parlament und Rat erzielen vorläufige Einigung.

SW – 01/2022

Noch unter slowenischem Ratsvorsitz haben die Verhandlungsführer von Europäischem Parlament und Rat eine vorläufige Einigung über den Entwurf einer vierten Änderungsrichtlinie zur Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit erzielt. Der Kompromiss geht über den von der Kommission im September 2020 vorgelegten Vorschlag hinaus (siehe auch Bericht 10/2020).

Neue Stoffe und niedrigere Expositionswerte

Zum Schutz vor Krebserkrankungen am Arbeitsplatz sollen für drei krebserzeugende Stoffe Expositionsgrenzwerte eingeführt, bzw. nach unten korrigiert werden. Für Acrylnitril, das zum Beispiel in Klebstoffen und Lösungsmitteln vorkommt, und Nickelverbindungen sollen neue Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz festgelegt werden. Nickelverbindungen finden sich unter anderem in vielen Industrie- und Konsumgütern. Der bestehende Grenzwert für Benzol, das unter anderem bei der Herstellung von Arzneimitteln und Kunststoffen verwendet wird und in Benzin enthalten ist, soll verringert werden.

Erweiterung des Anwendungsbereichs

Neben der Festlegung der Expositionsgrenzwerte für Acrylnitril- und Nickelverbindungen und der Senkung des Grenzwertes für Benzol haben sich die Verhandlungsführer des Rats und die des Europäischen Parlaments auch darauf geeinigt, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf reproduktionstoxische Stoffe auszudehnen. Diese Stoffe haben nachteilige Auswirkungen auf die Fortpflanzung und können die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder Unfruchtbarkeit verursachen. Die Abgeordneten des zuständigen Ausschuss „Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ des Europäischen Parlaments hatten dies in ihrer Position gefordert (siehe Bericht 04/2021).

Die Richtlinie soll in „Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMRD)“ umbenannt werden. Grenzwerte für zwölf reproduktionstoxische Stoffe, die derzeit in anderen EU-Gesetzen behandelt werden, sollen in die strengere EU-Richtlinie über Karzinogene und Mutagene einbezogen werden.

Besserer Schutz vor gefährlichen Arzneimitteln

Im Hinblick auf gefährliche Arzneimittel hat man sich darauf verständigt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Arzneimitteln zu tun haben, besser darin geschult werden sollen, wie sie sicher mit diesen umgehen können. Die Kommission soll nach Anhörung von Interessengruppen Leitlinien und Praxisstandards für die Zubereitung, Verabreichung und Entsorgung gefährlicher Arzneimittel am Arbeitsplatz erstellen.

Hintergrund

Die EU-Kommission hatte als Teil des europäischen Plans zur Bekämpfung des Krebs am 22. September 2020 vorgeschlagen, die EU-Richtlinie über Karzinogene und Mutagene zu überarbeiten. Nach Angaben der Kommission sind Krebserkrankungen die häufigste arbeitsbedingte Todesursache in der EU, 52 Prozent der arbeitsbedingten Todesfälle in der EU seien auf Krebs zurückzuführen. Über eine Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seien gegenwärtig an ihrem Arbeitsplatz Acrylnitril, Nickelverbindungen oder Benzol ausgesetzt.

Nächste Schritte

Der Kompromiss muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat formell bestätigt werden.