Mehr Schutz aufgrund von Richtlinienumsetzung

IF – 09/2022

Bis Anfang August 2022 mussten die Mitgliedstaaten die 2019 beschlossene Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in das eigene nationale Recht umsetzen. Diese Richtlinie soll rund 180 Millionen europäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Arbeitswelt noch besser schützen.

Mehr Transparenz

Konkrete Änderungen in Bezug auf Arbeitsbedingungen sind beispielsweise definierte Arbeitsaufträge und -zeiten. Diese müssen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern klar kommuniziert werden. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf wesentliche Informationen des Beschäftigungsverhältnisses, den Arbeitsort und die Entlohnung. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung eines starken sozialen Europas und trägt zu der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte bei, die die Europäische Kommission im Jahr 2017 initiiert hat.

Anpassungen an die veränderte Arbeitswelt

Um auf die gegenwärtige Arbeitswelt mit den neuen Arbeitsformen und -modellen zu reagieren, erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Anspruch auf ausführliche Informationen über ihre Arbeitsbedingungen. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Bedürfnisse ist in der Richtlinie festgehalten, dass Informationen zum Beschäftigungsverhältnis, zur Dauer der Probezeit und zur Unterrichtung über die zeitliche Arbeitsplanung vorgeschrieben sind. Zusätzlich müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern den Beschäftigten eine kostenfreie Fortbildung zu den auszuführenden Aufgaben anbieten.

Atypische Beschäftigungsformen werden berücksichtigt

Bei prekären oder atypischen Beschäftigungsverhältnissen wirkt sich die Richtlinie mit Informationen zu den Beschäftigungsbedingungen positiv aus. Dadurch verbessert sich der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, beispielsweise mit dem Recht auf bessere Vorhersehbarkeit ihrer Arbeitszeit, wie bei Liefer- und Schichtdienst. Positiv für Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite, wirkt sich die Richtlinie auf die größere Flexibilität bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen aus.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitieren von der Richtlinie, indem der Arbeitsschutz an die neuesten Entwicklungen auf den Arbeitsmärkten angepasst wird. Homeofficeregelungen, Work-Life-Balance, Fachkräftemangel und der demografische Wandel sind nur einige von vielen arbeitsmarktpolitischen Herausforderung. Administrative Schwierigkeiten sollen laut der Richtlinie abgebaut werden. Für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der EU sollen gleiche Rahmenbedingungen gelten, um den Binnenmarkt und den Wettbewerb zu stärken.

Auch Sozialversicherung wird gestärkt

Ebenso ist in der Richtlinie geregelt, dass jedwede Informationen über die Identität der Sozialversicherungsträger, die die Sozialbeiträge erhalten, transparent sein muss. Leistungen bei Krankheit, bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Leistungen im Alter, bei Invalidität, für Hinterbliebene und bei Vorruhestand müssen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitergegeben werden. Im Idealfall sollte auch über Zusatzrentensysteme im Zuge des Sozialversicherungsschutzes informiert werden.

Kontrolle der Umsetzung

Als Nächstes wird die Europäische Kommission prüfen, ob die von den einzelnen Mitgliedstaaten mitgeteilten nationalen Maßnahmen anwendbar sind und der Richtlinie auch tatsächlich entsprechen.