Weg in eine asbestfreie Zukunft

LB – 10/2022

Die Europäische Kommission hat am 28. September 2022 ein umfassendes Konzept für einen besseren Schutz vor krebserregendem Asbest und für eine asbestfreie Zukunft vorgelegt. Unter anderem soll der derzeit geltende Grenzwert für die Exposition gegenüber Asbest am Arbeitsplatz in der EU um das Zehnfache sinken, von 0,1 auf 0,01 Fasern pro Kubikzentimeter (f/cm³) oder anders gesagt, von maximal 100.000 Fasern auf maximal 10.000 Fasern je Kubikmeter.

Gesundheitsrisiko Asbest

Asbest ist ein krebserregender Stoff, der in der EU seit 2005 nicht mehr verwendet werden darf, allerdings noch in vielen älteren Gebäuden enthalten ist und deshalb etwa für Menschen im Baugewerbe ein gesundheitliches Risiko darstellen kann. Viele der in den EU-Staaten anerkannten berufsbedingten Krebserkrankungen stehen im Zusammenhang mit Asbest. Nicht nur vor dem Hintergrund des ökologischen Wandels, den die Europäische Kommission in ihren politischen Leitlinien anstrebt, ist es daher wichtig, den Schutz vor Asbest zu verbessern. Die Europäische Kommission möchte auch die Gesundheit am Arbeitsplatz optimieren.

Vorschläge der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hatte sich deshalb unter anderem vorgenommen, die Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz zu aktualisieren und die Exposition gegenüber krebserregenden Stoffen und schädlicher Strahlung zu reduzieren.

Neben dem jetzt erfolgten Vorschlag zur Richtlinie mit einem angepassten Grenzwert legte sie außerdem eine Mitteilung über den Weg hin zu einer asbestfreien Zukunft vor, in der das Thema Asbest umfassend angegangen wird – von der besseren Diagnose und Behandlung von Asbesterkrankungen, über die Erkennung und sichere Beseitigung von Asbest in Gebäuden bis hin zur Entsorgung von Asbestabfall. Über die Aufbau- und Resilienzfazilität, den Europäischen Sozialfonds Plus und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung werden EU-Mittel bereitgestellt, um die Mitgliedstaaten hierbei zu unterstützen.

Reaktionen auf Absenkung

Die Europäische Kommission betonte, dass die Senkung des Grenzwerts für Asbest am Arbeitsplatz auf das 10-fache des derzeitigen Wertes – von 0,1 f/cm³ auf 0,01 f/cm³ – auf den neuesten wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen basiere. Das Europäische Parlament hatte im Oktober 2021 unter Berufung auf die Internationale Kommission für Arbeitsmedizin einen noch strengeren Grenzwert von 0,001 f/cm³ gefordert. Insofern zeigten sich beispielsweise die Gewerkschaften ebenso wie die S&D-Fraktion vom Richtlinienvorschlag enttäuscht.

In Deutschland ist der Umgang mit Asbest im Arbeitsschutz über einen Exposition-Risiko-Ansatz mit zwei Grenzwerten geregelt. Die DSV hatte deswegen im April 2022 eine stufenweise Absenkung sowie die Festlegung einer Frist zur Überprüfung vorgeschlagen. Außerdem hatte sie die Definition bisher unbestimmter Rechtsbegriffe in der Asbestrichtlinie angeregt.

Nächste Schritte

Der Kommissionsvorschlag zur Änderung der Richtlinie wird nun vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten diskutiert. Nach der Annahme des Kommissionsvorschlags haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.