Die Schweiz stimmt für Initiative zur Stabilisierung der Rentenkasse

VS – 10/2022

Bei der Volksabstimmung am 25. September haben sich rund 51 Prozent der Schweizer Wählerinnen und Wähler für die Initiative zur Stabilisierung der Rentenkasse ausgesprochen. Danach soll die Regelaltersgrenze zur Rente für Frauen von 64 auf 65 Jahre erhöht werden. Einer Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7,7 auf 8,1 Prozent zur Stabilisierung der Rentenkasse haben 56 Prozent der Wahlberechtigten zugestimmt.

Erhöhung der Regelaltersgrenze lange Zeit umstritten

Die Schweiz zählt zu den wenigen Ländern, die in den vergangenen Jahren die Regelaltersgrenze von Frauen und Männern nicht angepasst hat. Bereits in den Jahren 2004 und 2017 hatten die damaligen Regierungen versucht, die Regelaltersgrenze zu erhöhen, sind aber an Volksabstimmungen gescheitert. Insbesondere linke Parteien und Organisationen sowie Gewerkschaften hatten eine Anpassung der Regelaltersgrenze für Frauen an die der Männer als ungerecht abgelehnt.

Sie verwiesen auf bestehende Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen. Danach müsse vor einer Anpassung der Regelaltersgrenze zuerst sichergestellt werden, dass Frauen genauso viel wie Männer verdienen. Mit dem Votum der Volksabstimmung wird in Zukunft für Männer und Frauen die gleiche Regelaltersgrenze von 65 Jahren gelten – trotz bestehender Gehaltsunterschiede.

Reform soll Rentenkasse stabilisieren

Laut der Schweizer Bundesregierung ist die Reform aufgrund der Alterung der Gesellschaft notwendig. So erreichten zunehmend die geburtenstarken Jahrgänge das Rentenalter, und die Lebenserwartung steige systematisch an. Aufgrund der Reformmaßnahmen könne die Rentenkasse jedoch mindestens für die kommenden zehn Jahre stabilisiert werden.

Sozialpolitische Abfederung

Die Reform soll mit Ausgleichsmaßnahmen abgefedert werden: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, erhalten Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 bessere Bedingungen für den vorzeitigen Renteneintritt oder einen Zuschlag, wenn sie bis zum Alter 65 arbeiten. Ab dem Jahrgang 1970 gelten für Männer und Frauen die gleichen Regeln für den Renteneintritt.