„Interoperable“ Informationen
ELA-Programm 2023
MB – 08/2023
Die European Labour
Authority (ELA) beziehungsweise auf Deutsch – die Europäische
Arbeitsbehörde – verfolgt im Jahresprogramm 2023 bis 2025 verschiedene strategische Ziele, die auch für die deutsche Sozialversicherung
wesentliche Bedeutung haben, sofern es um die Freizügigkeit und die Entsendung
von Beschäftigten und das diesbezügliche Informationsangebot geht.
In ihrem Programm
für 2023 hat die ELA ihre Vorstellungen zur Entsendung und Freizügigkeit
weiter konkretisiert. Ein wichtiger Ansatz ist dabei, ein in sich schlüssiges
Informationsangebot auf europäischer- und nationaler Ebene zu bestimmten
Fragestellungen anzubieten und einen Kooperationsrahmen zu schaffen, damit
„interoperable“ Informationen am Ende zur Verfügung stehen.
Entsendung im Bereich Bau
Im Jahr 2023 konzentriert sich die ELA dabei auf die Entsendung von
Arbeitnehmern im Bausektor. Die Behörde schaut sich in diesem Zusammenhang an,
wie die einzelnen Mitgliedstaaten rein national bei ihrer Kommunikation vorgehen
und welche Angebote nachahmenswert sind. Die ELA führt dazu auch eine Informations-
und Sensibilisierungskampagne durch und
hat jüngst ein Factsheet zu den Rechten und Pflichten für
entsandte Arbeitnehmer aus dem Baugewerbe online gestellt.
In Deutschland gibt es bereits verschiedenste
Informationsangebote. Die Bundesregierung hat mit der EU-Gleichbehandlungsstelle
eine zentrale Einrichtung für ausländische Arbeitskräfte in Deutschland
geschaffen, die allgemeine umfangreiche
Informationen für entsandte Arbeitnehmer in vielen Sprachen anbietet. Dort
wird auch explizit auf sozialversicherungsrechtliche
Aspekte und insbesondere die Krankenversicherung eingegangen. Auch die Kranken- und Rentenversicherung bieten Informationen an, die aber nicht speziell nur auf den Bausektor
zugeschnitten sind.
Seitens der Sozialpartner haben die Gewerkschaften mit ‚Faire Mobilität‘ ein
sehr gutes Informations- und Beratungsangebot – nicht nur für den Bausektor.
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft stellt
Informationen sowohl für die
Entsendung aus Deutschland und umgekehrt für ausländische
Arbeitgeber bereit.
Freizügigkeit & Saisonarbeit
Auch das Thema „Saisonarbeit“ ist für die ELA ein wichtiger
Punkt, da insbesondere in der Landwirtschaft viele Europäerinnen und Europäer
zeitweise in einem anderen Land arbeiten. Ein deutsches Projekt wurde seitens
der Behörde dabei besonders ausgezeichnet, bei dem es um die Kooperation
verschiedener Stellen bezüglich der Information und Begleitung moldauischer
Saisonarbeitskräfte ging.
Auch hierzu bieten verschiedene deutsche Stelle ein
umfangreiches Informationsangebot an. Die EU-Gleichbehandlungsstelle hat breitgefächerte
Information zur Saisonarbeit auf ihrer Website und dort wird bereits auf die
landwirtschaftliche Unfallversicherung im Falle eines Arbeitsunfalls
hingewiesen.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau (SVLFG) bietet zur Saisonarbeit nicht nur deutschen
Arbeitgebern umfassende Informationen an, sondern hat auch für ausländische Arbeitskräfte eine mehrsprachige App im Angebot.
Fazit:
Auf europäischer Ebene ist „Your Europe“ das Informationsportal
(Single Digital Gateway/ SDG), über das mobile Bürgerinnen und Bürger
grundlegende Informationen zum Europarecht erhalten sollen. Von dort können sie
über die nationalen Portale der einzelnen Mitgliedstaaten gezielt Informationen
zum Beschäftigungsland erhalten, wie die obengenannten Quellen der deutschen
(Sozial-) Institutionen zeigen.
Um der Zielsetzung der Verordnung (EU) Nr. 2018/1724 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors gerecht
zu werden, sollte die ELA eng mit dem Portal kooperieren und etwaige
Informationen unmittelbar im SDG bereitstellen. Sofern einzelnen Fragestellungen besondere
Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, wäre eine engere Kooperation mit den
Mitgliedstaaten wünschenswert. Gemeinsame Informationsangebote könnten dann über
das SDG und die nationalen Portale verfügbar gemacht werden.