Zukunft der Europäischen Gesundheitsunion
Rat fordert EU-Kommission auf, Gesundheit als Priorität zu betrachten
CC – 06/2024
Die
Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Europäischen Union (EU)
haben am 21. Juni im Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und
Verbraucherschutz (EPSCO) Schlussfolgerungen des Rates zur Zukunft der
Europäischen Gesundheitsunion für ein Europa der Pflege, der Vorsorge und des
Schutzes gebilligt. In den Schlussfolgerungen werden die wichtigsten Schwerpunkte
der EU-Gesundheitspolitik dargelegt und die Europäische Kommission
aufgefordert, dem Politikbereich Gesundheit weiterhin Priorität einzuräumen. Die
belgische Ratspräsidentschaft hat den Zeitpunkt bewusst gewählt, da durch die
Europawahl in der Europäischen Kommission neue Prioritäten und politische
Leitlinien festgelegt werden.
Die Grundlagen
Zwar hat die
EU im Bereich der Gesundheitspolitik nur begrenzte Zuständigkeiten Die EU
unterstützt aber die Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung gemeinsamer Ziele
und bündelt Ressourcen. Außerdem kann sie unter anderem EU-weit geltende
Rechtsvorschriften, zum Beispiel für Arzneimittel und Medizinprodukte erlassen. Diese unterliegen den Regeln
des Binnenmarktes und hier hat die EU wesentlich mehr Kompetenzen. In den
Schlussfolgerungen werden diese Zuständigkeiten vom Rat nicht in Frage gestellt.
Gleichwohl wird die Rolle der EU unterstrichen: Zum einen hinsichtlich des
Grundsatzes 16 der Europäischen Säule Sozialer Rechte, der anerkennt, dass in
der EU jede Person das Recht auf „rechtzeitige, hochwertige und bezahlbare
Gesundheitsversorgung und Heilbehandlung“ hat. Zum anderen dahingehend, dass auch
der Zugang zur Gesundheitsversorgung und Gesundheitsvorsorge ein Grundrecht ist
und dass in den Verträgen über die Arbeitsweise der EU vorgesehen ist, dass bei
der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen ein hohes
Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen ist.
Anfänge und Schwerpunkte
Erst im
November 2020, inmitten der COVID-19-Pandemie, wurde mit der Mitteilung zur
Schaffung einer europäischen Gesundheitsunion“ das erste Mal die
Begrifflichkeit „Gesundheitsunion“ geprägt. Die nun gebilligten
Schlussfolgerungen umreißen die bisherigen Aktivitäten der EU und geben einen
Ausblick darauf, welche Schwerpunkte künftig gesetzt werden sollen.
Ein
Schwerpunkt ist der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen, den die
Mitgliedstaaten und die Kommission durch Investitionen, digitale Instrumente,
Wissensaustausch, Zusammenarbeit auf EU-Ebene und einen angepassten
Rechtsrahmen angehen sollten.
Ein weiterer
Schwerpunkt ist die Prävention und Krisenvorsorge bei nichtübertragbaren
Krankheiten. Diese sind für fast 90 Prozent aller Todesfälle in der EU
verantwortlich. Der Rat fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission
auf, eine gesunde Lebensweise und eine gesunde Umwelt zu fördern, unter anderem
durch die Annahme der im Rahmen des Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung
angekündigten Legislativvorschläge und durch die Intensivierung der Arbeiten im
Rahmen der Initiative "Gemeinsam gesünder".
Ein weiterer
Schwerpunkt ist die Verbesserung der Sicherheit der Versorgung mit
Arzneimitteln und Medizinprodukten. Der Rat fordert die Mitgliedstaaten und die
Europäische Kommission auf, ihre Arbeiten zur Bekämpfung von Engpässen bei
wichtigen Arzneimitteln, unter anderem im Rahmen der Allianz für wichtige
Arzneimittel, fortzusetzen, und ersucht die Kommission, den Vorschlag für einen
„Critical Medicine Act“ zu prüfen.
Erstmals
wird auch ein Schwerpunkt auf das Thema Klima und Gesundheit gelegt, und zwar
explizit auf die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit. In
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten soll eine EU-Agenda zu Klimawandel und
Gesundheit im Sinne des „Eine Gesundheit"-Ansatzes erarbeitet werden, die
sowohl Maßnahmen zum Klimaschutz als auch zur Anpassung an den Klimawandel
enthält. Der Rat fordert Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen der
Gesundheitssysteme auf Klima und Umwelt in der EU. Nationale Strategien,
EU-Vorschriften und Finanzmittel sollen den Übergang zu dekarbonisierten
Gesundheitssystemen unterstützen.