Bewertung von Chemikalien
Rat einigt sich auf Mandat für das Reformpaket „Ein Stoff, eine Bewertung“.
SK – 07/2024
Mitte Juni hat der Rat der Europäischen Union (EU) sein
Mandat für die interinstitutionellen Verhandlungen mit dem Europäischen
Parlament zum Reformpaket „Ein Stoff, eine Bewertung“ geeinigt. Das Paket
beinhaltet Vorschläge für zwei Verordnungen und eine Richtlinie, die darauf
abzielen, die Bewertungen chemischer Stoffe in allen einschlägigen
EU-Rechtsvorschriften zu vereinheitlichen, die Wissensbasis für chemische
Stoffe zu stärken und die frühzeitige Erkennung neu auftretender chemischer
Risiken und entsprechender Maßnahmen zu gewährleisten.
Förderung von Zusammenarbeit und Ressourcen
Viele der neuen Aufgaben, wie zum Beispiel die technischen
und wissenschaftlichen Arbeiten zu Stoffbewertungen, sollen auf die Europäische
Chemikalienagentur (ECHA) übergehen. Die Ausschüsse der ECHA, die sich mit der
Bewertung von Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie sozioökonomischen
Auswirkungen befassen, verfügen nicht über genügend Kapazitäten, um die neuen
Aufgaben vollumfänglich umzusetzen. Folglich haben sich die Mitgliedstaaten für
eine Anpassung der Ressourcen ausgesprochen, die auch in den künftigen
Rechtsvorschriften über die Finanzierung der ECHA berücksichtig werden sollte. Die
DSV hat dies in ihrer Stellungnahme
zum Reformpaket ebenfalls hervorgehoben und
fordert darüber hinaus den Ausbau der Fachkompetenzen der ECHA auf dem Gebiet
der Elektro- und Elektronikgeräte.
Die neuen Vorschriften stärken die Zusammenarbeit der ECHA
mit anderen Agenturen wie der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EFSA), der Europäische Umweltagentur (EUA) und der Europäischen
Arzneimittel-Agentur (EMA). Die Einrichtung eines Verfahrens, mit dem etwaige
Meinungsverschiedenheiten zwischen ECHA, EFSA, EUA und EMA beseitigt werden
können, wurde von den Mitgliedstaaten begrüßt. Auch die DSV würdigt dies und
weist darauf hin, dass ein umfassender wissenschaftlicher und technischer
Austausch über die strittigen Punkte gewährleistet werden muss.
Freier Zugang zu Daten in der Plattform
Die Einrichtung einer neuen Datenplattform, wie sie die
Europäische Kommission vorgeschlagen hat, ermöglicht die Sammlung aller Informationen
über Chemikalien auf EU-Ebene in einer zentral zugänglichen IT-Infrastruktur. Dies
macht die Daten für interessierte Kreise auffindbar, zugänglich, interoperabel
und wiederverwendbar. In ihrem Vorschlag limitiert die Europäische Kommission aber
den Zugang zu allen Daten. Die Mitgliedsstaaten kritisieren diese
Herangehensweise und fordern einen freien Zugang zu allen Daten, die nicht als
vertraulich eingestuft sind. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die
wissenschaftlichen Entscheidungen der EU würde damit gestärkt werden.
Die DSV weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass nicht
nur Behörden, sondern auch wissenschaftliche Gremien und die Träger Sozialversicherung
Zugriff auf alle Daten haben sollten, die sie für ihre Arbeit beziehungsweise
die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Die Mitgliedstaaten
ziehen zudem auch eine Ausweitung der Datenbank in Erwägung und plädieren dafür,
neben den medizinischen Daten über Wirkstoffe und
Umweltunverträglichkeitsprüfungen auch die Aufnahme von weiteren medizinischen
Daten sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung zu ermöglichen.
Interinstitutionelle Verhandlungen
Die Verhandlung finden in der Regel als Trilog zwischen dem
Rat, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission statt. Bis es
jedoch dazu kommen kann, muss das Europäische Parlament seine Position
festlegen. Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (ENVI) wurde für zuständig befunden. Jedoch muss die
Berichterstatterrolle neu vergeben werden, da die designierte
Berichterstatterin nicht wiedergewählt wurde. Daher bleibt abzuwarten, wann
sich der ENVI-Ausschuss mit dem Reformpaket befassen wird.