CLP-Verordnung
EU verbessert den Schutz vor neuen Gefahren durch Chemikalien.
SK – 11/2024
In der Europäischen Union (EU) müssen Chemikalien
ordnungsgemäß klassifiziert und gekennzeichnet werden, um auf die Gefahren, die
von diesen Stoffen ausgehen, hinzuweisen. All dies regelt die Verordnung über
die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
(CLP-Verordnung). Um besser auf neue Trends – wie den digitalen Absatz von
Chemikalien – oder neue Gefahren reagieren zu können, wurde im Herbst die
Überarbeitung der CLP-Verordnung vom Rat verabschiedet. Dies ist der letzte
Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Die Publikation im Amtsblatt
der EU fand Mitte November statt.
Klare Vorschriften und Kennzeichnungen
Neben der noch ausstehenden Überarbeitung der sogenannten
REACH-Verordnung, die sich mit der Registrierung, Bewertung, Zulassung und
Beschränkung von Chemikalien befasst, bildet die Änderung der CLP-Verordnung
einen wichtigen Baustein zur Umsetzung der EU-Chemikalienstrategie. Die neuen
Maßnahmen der überarbeiteten CLP-Verordnung verbessern das Funktionieren des
EU-Marktes, insbesondere im Bereich des Online-Handels, beschleunigen die
Identifizierung gefährlicher Stoffe und Gemische und optimieren die
Kommunikation zu gefährlichen Chemikalien. Letzteres wird erzielt durch die
Ausweitung der Kennzeichnung, die nun auch Faltetiketten und digitale Kennzeichnung
vorsieht. Wichtige Sicherheitsinformationen und Gefahrenpiktogramme müssen
weiterhin auf der Verpackung sichtbar angebracht werden. Außerdem werden die
Regeln für die Einstufungen komplexer Stoffe aktualisiert und Vorschriften für nachfüllbare
Chemikalien eingeführt.
Neue Gefahrenkriterien
Dieser Änderung war im letzten Jahr unter
anderem die Aufnahme von endokrinen Disruptoren mit Wirkung auf die menschliche
Gesundheit und die Umwelt als Gefahrenkriterien
in die CLP-Verordnung vorangegangen. Diese regelt, dass Stoffe ab dem 1.
Mai 2025 und Gemische ab dem 1. Mai 2026 in den neuen Gefahrenklassen
einzustufen sind. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hatte Mitte
November schon ihre Leitlinien
zur CLP-Verordnung aktualisiert, um Empfehlungen zu den neuen
Gefahrenkriterien einzufügen. Zu den neuen Gefahrenkriterien gehören:
- endokrine Disruptoren mit Wirkung
auf die menschliche Gesundheit,
- endokrine Disruptoren mit Wirkung
auf die Umwelt,
- persistente, bioakkumulierbare und
toxische Eigenschaften oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Eigenschaften
und,
- persistente, mobile und toxische Eigenschaften
oder sehr persistente und sehr mobile Eigenschaften.
Endokrine Disruptoren und ihre Auswirkungen
Bei endokrinen Disruptoren handelt es sich um
Substanzen, die sich negativ auf den Hormonhaushalt von Menschen und Tieren
auswirken können. Neben Entwicklungs- und Fortpflanzungsstörungen kann
endokrine Disruption auch zu Krebs, Diabetes und Fettleibigkeit führen. Für den
Arbeitsschutz sind endokrinschädliche Eigenschaften ebenso wichtig wie Keimzellmutagenität,
Karzinogenität und Reproduktionstoxizität.