Europäische Kommission bereitet Leitlinien vor.

SK – 12/2024

Trotz verschiedener Maßnahmen der Europäischen Union (EU) sind weiterhin 78 Prozent der berufsbedingten Krebserkrankungen auf Asbestexposition zurückzuführen. Zwar wird Asbest nicht mehr verbaut, doch angesichts vieler Renovierungs- und Abrissarbeiten in den Mitgliedstaaten werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in den kommenden Jahren vermehrt mit diesem Stoff in Kontakt kommen. Umfassender Schutz für die Beschäftigten ist daher unerlässlich. Dies hat auch die Europäische Kommission erkannt und im letzten Jahr die Expositionsgrenzwerte für Asbest angepasst. Bis zum 21. Dezember 2025 haben die Mitgliedstaaten noch Zeit, die Änderung der Richtlinie zu Asbest am Arbeitsplatz (Richtlinie (EU) 2023/2668) umzusetzen.

Neue Leitlinie soll praktische Anwendung erleichtern

Insbesondere um Mitgliedstaaten sowie kleinen und mittleren Unternehmen bei der praktischen Anwendung zu unterstützen, arbeitet die Europäische Kommission an einer Leitlinie zur Umsetzung der Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz. Ziel dieser Leitlinie ist es, Beschäftigten, Arbeitgebenden, Arbeitsschutzdiensten sowie anderen Personengruppen, die mit Asbest am Arbeitsplatz in Berührung kommen, Ratschläge zur Vermeidung und Verringerung von berufsbedingten Asbestexpositionen zur Verfügung zu stellen. Die Leitlinien sollen bis Ende 2025 fertiggestellt werden.

Ein Höchstmaß an Schutz in der gesamten EU

Als Grundlage dienen EU-Leitlinien aus dem Jahr 2012, die unter Einbeziehung neuer wissenschaftlicher, technischer und rechtlicher Erkenntnisse aktualisiert werden sollen. Des Weiteren wird an Orientierungshilfen gearbeitet, die zur Verbesserung der Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften und der Verbreitung von bewerten Verfahren in der EU beitragen werden. Sie sollen vor allem Arbeitgebenden und Mitgliedstaaten als Hilfe dienen, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen aufzuklären und so ein Höchstmaß an Schutz zu erreichen.


Zwar sind die Verwendung und das Inverkehrbringen von asbesthaltigen Produkten seit 2005 verboten, dennoch kommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin mit diesen Stoffen in Kontakt. Angemessene Schulung vor Bau-, Renovierungs- und Abrissarbeiten sind daher unerlässlich. Fragen bezüglich geltender Bestimmungen, wie die Unterweisung und Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung, sollten folglich auch durch die Leitlinien abgedeckt werden.

Austausch mit Expertinnen und Experten

Zur Unterstützung des externen Dienstleisters (RPA Europe Prague s.r.o. (RPA Prague) and Risk & Policy Analysts Ltd (RPA Ltd)), der mit der Erstellung der Leitlinie betraut ist, hat die Europäische Kommission im Herbst nach Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen gesuchte. In Onlineworkshops setzten sie sich mit unterschiedlichen Fragestellungen auseinander. Denn nicht nur im Baugewerbe kommt Asbest vor, sondern auch bei der Abfallentsorgung, der Brandbekämpfung oder als Bestandsmaterial in Schiffen und Zügen. Beschäftigte können somit in sämtlichen Bereichen, in denen asbesthaltige Materialien verwendet werden, damit in Kontakt kommen.


Zum Austausch von Erfahrungen auf dem Gebiet der Asbestexposition am Arbeitsplatz trug Ende November auch eine internationale Onlinekonferenz bei. Neben rechtlichen und Durchsetzungsaspekten wurden die wichtigsten Herausforderungen und mögliche Lösungen diskutiert. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch einen regen Austausch mit Vertretern der Mitgliedstaaten, von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite und internationalen Gästen. Letztere präsentierten Lösungsansätze der Internationalen Arbeitsorganisation, wie beispielsweise aus Australien oder Kanada.

Schritte bis zur Fertigstellung

In den nächsten Monaten plant der Dienstleister die Erstellung eines ersten Entwurfs der Leitlinien. Zukünftige Nutzerinnen und Nutzer sowie interessierte Kreise können ihr Feedback während einer öffentlichen Konsultation teilen. Zusätzlich sucht die Europäische Kommission nach Teilnehmenden für Pilotprojekte. Sie sollen die praktische Anwendung der Leitlinie vor ihrer Veröffentlichung testen.