
Wirtschaftspolitische Steuerung der EU
Reformierter Rahmen erstmals angewendet.
VS – 01/2025
Der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN) hat am 21. Januar erstmals den im April 2024 angenommenen reformierten Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union (EU) angewendet. Ziel des neuen Rahmens ist es, gesunde und dauerhaft tragfähige öffentliche Finanzen zu sichern und das wirtschaftliche Wachstum der EU zu fördern. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, mittelfristige fiskalische Strukturpläne vorzulegen, die einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren abdecken. Der Fokus der wirtschaftspolitischen Steuerung liegt weiterhin auf der Haushaltskonsolidierung. Neu ist hingegen, dass die Förderung eines nachhaltigen und integrativen Wachstums mitberücksichtigt wird. In den mittelfristigen fiskalischen Strukturplänen können nun auch Reformen und Investitionen entsprechend den gemeinsamen europäischen Zielen einbezogen werden.
Der Rat hat die mittelfristigen fiskalischen Strukturpläne sowie die zugehörigen fiskalischen Anpassungspfade für 21 Mitgliedstaaten festgelegt. Bei fünf Mitgliedstaaten billigte er zudem die von diesen Mitgliedstaaten eingereichten Reform- und Investitionsverpflichtungen für ein nachhaltiges und integratives Wachstum. Damit kommt die neue eingeführte Verlängerung des Zeitraums für die Haushaltsanpassung von vier auf sieben Jahre zur Anwendung. Für Deutschland wurde noch kein fiskalischer Anpassungspfad festgelegt, da aufgrund des Bruchs der Regierungskoalition der angekündigte Antrag auf Verlängerung des Anpassungspfades nicht mehr eingereicht werden konnte.
Fiskalische Anpassungspfade
Teil der nationalen mittelfristigen fiskalischen Strukturpläne sind die fiskalischen Anpassungspfade. Diese werden vom ECOFIN für die kommenden vier bis sieben Jahre festgelegt und sind das zentrale Element der Haushaltsüberwachung auf europäischer Ebene. Durch die neuen Regelungen erhalten die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Festlegung ihrer mittelfristigen Ausgabenpfade. Im Gegenzug sind jedoch die Überwachungsmechanismen ausgeweitet und die Sanktionsmöglichkeiten erhöht worden. Ziel ist, eine Balance zwischen der fiskalischen Nachhaltigkeit, der wirtschaftlichen Stabilität und dem Wachstum innerhalb der EU zu schaffen.
Fünf Länder nutzen die neuen Möglichkeiten
Nach den neuen Regelungen können die Mitgliedstaaten beantragen, dass die für die fiskalische Tragfähigkeit erforderlichen Haushaltsanpassungen auf sieben Jahre gestreckt werden. Der Mitgliedstaat muss hierzu verpflichtende Reform- und Investitionspläne vorlegen. Diese müssen dann vom Rat gebilligt werden. Für die fünf Mitgliedstaaten Finnland, Frankreich, Irland, Italien und Rumänien hat der Rat diese Verpflichtungen bereits gebilligt.
Empfehlungen bei übermäßigem Defizit
Der Rat hat ebenfalls die Empfehlungen im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit verabschiedet. Die hierzu ausgesprochenen Empfehlungen sind ebenfalls Teil der mittelfristigen fiskalischen Strukturpläne und fiskalischen Anpassungspfade. Sie haben jedoch eine höhere Verbindlichkeit und unterliegen einer umfassenden Überwachung durch die Europäische Kommission und den Rat. Betroffen sind die Mitgliedstaaten Belgien, Frankreich, Italien, Malta, Polen, die Slowakei und Rumänien.