
Gesetz für kritische Arzneimittel
Mehr Kooperation für mehr Versorgungssicherheit.
CC – 03/2025
Die Europäische Kommission hat am 11. März ihren Verordnungsvorschlag über kritische Arzneimittel, den sogenannten Critical Medicines Act (CMA),
veröffentlicht. Mit den vorgeschlagenen Regelungen verfolgt sie das Ziel, die
Versorgungssicherheit und Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel innerhalb der Europäischen
Union (EU) zu stärken sowie die Zugänglichkeit von Arzneimitteln, die von
gemeinsamem Interesse sind, zu verbessern. Der Vorschlag enthält
industriepolitische Maßnahmen, Regelungen zur öffentlichen und gemeinsamen Beschaffung
sowie zur Stärkung der internationalen Partnerschaften.
Bereits im Vorfeld des Entwurfs hat die DSV auf den
„schmalen Grat zwischen Industrie- und Gesundheitspolitik“ hingewiesen (vgl. News
02/2025) – eine Gratwanderung, die der Entwurf nun konkret widerspiegelt.
Industrieförderung
Der Entwurf sieht eine Reihe industriepolitischer Maßnahmen
vor, darunter die Benennung strategischer Projekte, die darauf abzielen, die
Produktionskapazitäten für kritische Arzneimittel in der EU aufzubauen, zu
erweitern oder zu modernisieren. Zum Beispiel kann ein Hersteller, der seine in
der Europäischen Union angesiedelte Produktion für kritische Arzneimittel
ausbaut, als strategisches Projekt von bestimmten Anreizen und Erleichterungen
profitieren, etwa durch beschleunigte administrative, regulatorische und
wissenschaftliche Unterstützung. Strategische Projekte, die
Lieferkettenanfälligkeiten adressieren, können zudem einen erleichterten Zugang
zu EU-Finanzierungen erhalten (einschließlich über die Plattform für
strategische Technologien für Europa (STEP)). Die Mitgliedstaaten sollen unter
bestimmten Bedingungen in der Lage sein, diese strategischen Projekte vorrangig
finanziell zu unterstützen.
Öffentliche Vergabe, gemeinsame Beschaffung
Im Entwurf werden zudem Maßnahmen im Bereich der
öffentlichen Beschaffung vorgeschlagen, um zur Diversifizierung und Stärkung
der Widerstandsfähigkeit von Lieferketten beizutragen. Neben der Entwicklung
von Leitlinien zur öffentlichen Vergabe schlägt die Kommission vor, dass bei
einer hohen Abhängigkeit von kritischen Arzneimitteln in einzelnen oder wenigen
Ländern Vergabekriterien anzuwenden sind, die die Produktion in der EU
bevorzugen, auch „Buy european“ genannt. In Deutschland gibt es durch das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs-
und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) bereits eine Regelung zur
Bevorzugung von europäischen Herstellern. Krankenkassen sollen so im
Vergabeverfahren für Arzneimittelrabattverträge Antibiotika-Hersteller mit
europäischer Wirkstoffproduktion bevorzugen.
Darüber hinaus will die Kommission die gemeinsame
Beschaffung von Arzneimitteln regeln. Der Grad der Autonomie und Verantwortung
der Europäischen Kommission variiert, je nachdem, wie sehr die Mitgliedstaaten
ihr dies übertragen. Sie kann als Unterstützer, Beauftragter oder als Vertreter
in der gemeinsamen Beschaffung von kritischen Arzneimitteln bzw. auch bei
Arzneimitteln von gemeinsamem Interesse auftreten.
Mehr Koordination von nationalen Regelungen
Auf den ersten Blick macht der Entwurf politisch
pfadabhängig deutlich, dass die Sicherheit der Versorgung und die Verfügbarkeit
kritischer Arzneimittel für Patientinnen und Patienten strategische Ziele der
Union sind. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
wird betont, um diese Ziele zu erreichen. Das Potenzial des Binnenmarktes soll
„voll ausgeschöpft“ werden – inwieweit dies im Entwurf tatsächlich gelingt,
bleibt jedoch Ansichtssache.
Besonders auffällig ist, dass die Verordnung stärker auf
Koordination ausgerichtet zu sein scheint, anstatt dass die EU eigene Maßnahmen
auf ihrer Ebene ergreift. Es gibt keinen Eingriff in die Bevorratung, keinen
Aufbau von EU-Reserven, und die finanzielle Unterstützung der EU ist
zurückhaltend formuliert.
Der Entwurf und seine Ziele haben grundsätzlich den
Charakter eines Industriefördergesetzes. Er sendet ein Signal an die Industrie
und setzt gleichzeitig politischen Druck auf die Verhandler der
EU-Arzneimittelreform, um eine zügige Verabschiedung der Gesetze zu erreichen.
Beim Querlesen des Entwurfs fällt jedoch auf, dass viele Aspekte noch offen
sind und in den politischen Beratungen geklärt werden müssen. Eine der größten
ungeklärten Fragen betrifft den Regelungsrahmen und die Finanzierung: Woher
sollen die notwendigen finanziellen Mittel für die Produktionsförderung in
Europa kommen? Und wie viele kritische Arzneimittel und Arzneimittel von
gemeinsamem Interesse wird es am Ende tatsächlich geben?
Wie geht’s weiter?
Der Verordnungsentwurf wird nun im Rat und im Europäisches
Parlament diskutiert. Beide Institutionen erarbeiten im ordentlichen
Gesetzgebungsverfahren ihre jeweiligen Positionen, die anschließend im Trilog
geeint werden. Der Gesetzgebungsprozess wird voraussichtlich viele Monate und
Jahre dauern. Die DSV wird basierend auf ihrem Feedback nun den Entwurf prüfen und eine ausführliche Stellungnahme erarbeiten.