Euro­päi­sche Kommis­sion veröf­fent­licht einen Fahr­plan für die Rechte der Frau.

HS – 03/2025

Am 7. März, einen Tag vor dem Internationalen Frauentag, hat die Europäische Kommission ihren Fahrplan für die Rechte der Frau und den Bericht zur Gleichstellung der Geschlechter 2025 vorgestellt. Der Fahrplan enthält keine konkreten Initiativen, sondern Grundsätze und Ziele für die Förderung der Rechte der Frau in den nächsten Jahren. Er bildet die Grundlage für die neue mehrjährige Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter, die im kommenden Jahr veröffentlicht wird. Die aktuelle Gleichstellungsstrategie läuft seit 2020 bis 2025.

Bericht zur Gleich­stel­lung der Geschlechter

Der Bericht konstatiert, dass sich Europa in die richtige Richtung bewegt, aber die Situation von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich ist. In den letzten fünf Jahren hat die EU hinsichtlich Entgelttransparenz, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Geschlechtergleichstellung in Unternehmensvorständen und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen große Fortschritte erzielt. Doch noch immer liegt das geschlechtsspezifische Lohngefälle in den meisten Ländern bei über 10 Prozent. Nach dem Renteneintritt übersetzte sich das, im Jahr 2023, in ein geschlechtsspezifisches Rentengefälle von 25,4 Prozent. Außerdem hat jede dritte Frau in der EU im Erwachsenenalter körperliche oder sexuelle Gewalt oder Drohungen erlebt und diskriminierende Normen und Stereotype bestehen fort.

Acht Ziele des Fahr­plans für die Rechte der Frau

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Gleichstellungsberichts zielt der Fahrplan für die Rechte der Frau darauf ab, strukturelle diskriminierende Normen in unseren Gesellschaften anzugehen, um insgesamt acht Ziele zu erreichen. Diese umfassen unter anderem die Freiheit von geschlechtsspezifischer Gewalt, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und Pflege, gleiche Beschäftigungschancen und angemessene Arbeitsbedingungen sowie politische Partizipation und gleichberechtigte Vertretung.

Gesund­heits­stan­dards und Gender Pension Gap

Ein weiteres Ziel sind höchste Gesundheitsstandards für Mädchen und Frauen, indem die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden sollen, den Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten zu gewährleisten. Ebenfalls relevant in diesem Zusammenhang ist die Förderung geschlechtersensibler medizinischer Forschung, klinischer Studien, Diagnosen und Behandlungen. Mit Blick auf Lohngleichheit und die wirtschaftliche Stärkung von Frauen soll unter anderem das geschlechtsspezifische Lohn- und Rentengefälle beseitigt werden.

Geschlech­ter­ge­rech­tig­keit für mehr Wett­be­werbs­fä­hig­keit

Der aktuelle Schwerpunkt auf Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Kommission zeigt sich auch im Fahrplan für die Rechte der Frau. So stellt der Fahrplan heraus, dass es für das Wachstum und die Stabilität der EU unerlässlich sei, das Potenzial aller Frauen als Arbeitnehmerinnen, Unternehmerinnen und Führungskräfte anzuerkennen und zu nutzen. Prognosen zufolge könnte eine verbesserte Gleichstellung der Geschlechter das Bruttoinlandsprodukt der EU pro Kopf bis 2050 um 6,1 bis 9,6 Prozent steigern, was 1,95 bis 3,15 Billionen Euro entspricht. Vor diesem Hintergrund ist die Förderung der Rechte der Frau auch eine strategische Investition in das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der EU.

Ausblick

Die im Fahrplan aufgestellten Grundsätze beziehen sich auf die zentralen Bereiche mit Blick auf die Gleichstellung der Geschlechter: Gewalt, Gesundheit, Zeit, Geld, Arbeit, Bildung und Wissen, Macht und institutionelle Mechanismen. Die Gleichstellungsstrategie für die Zeit nach 2025 soll darauf aufbauend konkrete politische Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen vorlegen. Eine entsprechende öffentliche Konsultation soll im Frühjahr 2025 eröffnet werden.

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