Die Verga­be­richt­li­nien stehen auf dem Prüf­stand.

UM – 03/2025

Im Dezember des letzten Jahres hatte die Europäische Kommission dazu aufgerufen, die bestehenden Vergaberichtlinien zu bewerten. Es sind dies die Richtlinie über die Konzessionsvergabe, die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe sowie die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste. Die Konsultation, die am 7. März abgeschlossen wurde, ist Bestandteil einer umfassenden Evaluierung des geltenden Rechts.

Ziel erreicht?

Geprüft werden soll, ob die EU-Richtlinien, die im Jahr 2014 in Kraft getreten sind, gut zehn Jahre nach ihrer Einführung noch angemessen sind und sich hinsichtlich ihrer Ziele bewährt haben. Diese bestehen darin, eine effiziente Verwendung öffentlicher Mittel zu gewährleisten, den Wettbewerb im Binnenmarkt zu stärken und die Transparenz und Integrität der öffentlichen Ausgaben zu fördern. Klarheit hierüber möchte die Kommission bis zum 3. Quartal dieses Jahres haben. Im Jahr 2026 soll ein konkreter Vorschlag für die Überarbeitung des Rechtsrahmens folgen.

Mehr Flexi­bi­lität erfor­der­lich

Mit Blick auf die generelle Überarbeitung der Vergaberichtlinien ist nach Ansicht der DSV insbesondere ein flexiblerer Umgang mit den Regelungen wünschenswert. Das geltende Regelwerk ist an verschiedenen Stellen zu starr, manche Fristen erscheinen unnötig lang. Teilweise werden auch wünschenswerte Kooperationen – zum Beispiel im Rahmen der gegenseitigen Unterstützung von Verwaltungen - durch zu hohe Auflagen verhindert. Dass die in der Konzessions- und Vergabepraxis geltenden Schwellenwerte, die unter anderem über die Reichweite von Ausschreibungen entscheiden, angepasst werden müssen, davon sollte nach über zehn Jahren Praxiserfahrung ausgegangen werden können.   

Rechts­si­cher­heit für ergän­zende Verga­be­kri­te­rien

Im Rahmen der Konsultation zum Vergaberecht hatte die DSV auch auf die bestehenden Rechtsunsicherheiten hingewiesen, die im gegenwärtigen Recht bestehen, wenn bei den Vergabeentscheidungen nicht ausschließlich die Bieter mit dem niedrigsten Preis zum Zuge kommen sollen. Bereits vor der generellen Überarbeitung der Vergaberichtlinien soll hier das Gesetz über kritische Arzneimittel („Critical Medicines Act“ – CMA) einen ersten Schritt machen. Ein Entwurf ist von der Europäischen Kommission am 11. März vorgestellt worden ist (siehe hierzu News 3/2025 „Gesetz für kritische Arzneimittel“). Dieser sieht für die Ausschreibung von kritischen Arzneimitteln vor, unter bestimmten Bedingungen Vergabekriterien anzuwenden, die Produkte bevorzugen, die in der Europäischen Union ganz oder in wesentlichen Teilen hergestellt werden. Grundsätzlich befürwortet die DSV diesen Schritt, sofern er bürokratiearm und rechtssicher umgesetzt wird.

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