Arbeitsschutz als Erfolgsfaktor für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.

SK – 06/2025

Die Europäische Kommission setzt sich unermüdlich dafür ein, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union (EU) zu steigern. Ein zentrales Instrument dabei ist der Abbau unnötiger bürokratischer Hürden – etwa durch die sogenannten Omnibus-Vorschläge. Diese bündeln mehrere Gesetzesänderungen in einem einzigen Vorschlag, um ein unternehmensfreundlicheres Umfeld im gesamten Binnenmarkt zu fördern. Dabei darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass wirtschaftlicher Erfolg von vielen Faktoren abhängt – darunter auch das gute Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Omnibusse – nicht um jeden Preis

Optimierungsvorschläge in den Bereichen Nachhaltigkeit, Verteidigung und Landwirtschaft werden bereits vom Europäischen Parlament und Rat diskutiert. Weitere Initiativen in der Digital- und Chemikaliengesetzgebung sind bereits angekündigt.


Nicht jede Regel ist jedoch eine Belastung. Besonders der Arbeitsschutz darf im Streben nach Vereinfachung nicht pauschal als Hürde betrachtet werden. Im Gegenteil: Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften sind ein bewährtes und unverzichtbares Element der europäischen Wettbewerbsfähigkeit – gerade in einer sich wandelnden Arbeitswelt.

Arbeitsschutz als Rückgrat einer gesunden Wirtschaft

Die EU-Richtlinien zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bilden seit über 30 Jahren das Fundament für gute Arbeitsbedingungen in Europa. Sie verpflichten Arbeitgeber dazu, geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten zu ergreifen – unabhängig davon, ob es sich um klassische Industriearbeit, Dienstleistungsberufe oder neue digitale Tätigkeiten handelt.


Trotz ihres Alters zeigen diese Regelwerke eine bemerkenswerte Flexibilität und bieten die Grundlage, um notwendige Änderungen an neuen Herausforderungen wie den digitalen und ökologischen Wandel vorzunehmen. Arbeitsschutz ist deshalb heute ebenso relevant wie vor 30 Jahren – vielleicht sogar noch mehr. Denn wer den Schutz der Beschäftigten richtig versteht, erkennt darin nicht nur einen Akt der Fürsorge, sondern eine Investition in Stabilität, Produktivität und Innovationsfähigkeit.

Bürokratieabbau – aber nicht auf Kosten der Sicherheit

Selbstverständlich ist es wichtig, bürokratische Prozesse zu vereinfachen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen benötigen verständliche und effiziente Verfahren, um mit der Vielzahl an europäischen Regelungen zurechtzukommen. Doch der Ruf nach Vereinfachung darf nicht dazu führen, dass bewährte Schutzmaßnahmen aufgeweicht werden.


Auch das Europäische Parlament hat dies erkannt. Einige Abgeordnete äußerten bereits Bedenken, dass der Fokus auf Bürokratieabbau die Rechte der Beschäftigten in den Hintergrund stellen könnte. Ursula von der Leyens Effizienzoffensive darf den Fortschritt bei Initiativen zur Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nicht gefährden.

Investitionen in den Arbeitsschutz

Im Rahmen ihrer Vision für ein resilientes und wirtschaftlich starkes Europa muss die Europäische Kommission sicherstellen, dass der Arbeitsschutz selbstverständlich ist und nicht als Last wahrgenommen wird. Gesündere Arbeitsplätze führen zu weniger Fehlzeiten, niedrigerer Fluktuation und höherer Produktivität. Unternehmen profitieren nicht nur von motivierten Beschäftigten, sondern auch von einer geringeren Unfall- und Krankheitsquote. Zudem sinkt die Belastung des Gesundheitssystems. Arbeitsschutz ist daher kein Hemmnis, sondern ein Motor für eine nachhaltige, produktive und sozial gerechte Wirtschaft in Europa.