
Bürokratieabbau
Arbeitsschutz als Erfolgsfaktor für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.
SK – 06/2025
Die Europäische Kommission setzt sich
unermüdlich dafür ein, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union (EU) zu steigern.
Ein zentrales Instrument dabei ist der Abbau unnötiger bürokratischer Hürden –
etwa durch die sogenannten Omnibus-Vorschläge. Diese bündeln mehrere
Gesetzesänderungen in einem einzigen Vorschlag, um ein unternehmensfreundlicheres
Umfeld im gesamten Binnenmarkt zu fördern. Dabei darf jedoch nicht außer Acht
gelassen werden, dass wirtschaftlicher Erfolg von vielen Faktoren abhängt – darunter
auch das gute Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Omnibusse – nicht um jeden Preis
Optimierungsvorschläge in den Bereichen
Nachhaltigkeit, Verteidigung und Landwirtschaft werden bereits vom Europäischen
Parlament und Rat diskutiert. Weitere Initiativen in der Digital- und
Chemikaliengesetzgebung sind bereits angekündigt.
Nicht jede Regel ist jedoch eine Belastung.
Besonders der Arbeitsschutz darf im Streben nach Vereinfachung nicht pauschal
als Hürde betrachtet werden. Im Gegenteil: Die Sicherheits- und
Gesundheitsschutzvorschriften sind ein bewährtes und unverzichtbares Element
der europäischen Wettbewerbsfähigkeit – gerade in einer sich wandelnden
Arbeitswelt.
Arbeitsschutz als Rückgrat einer gesunden Wirtschaft
Die EU-Richtlinien zum Sicherheits- und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bilden seit über 30 Jahren das Fundament für gute
Arbeitsbedingungen in Europa. Sie verpflichten Arbeitgeber dazu, geeignete
Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten zu ergreifen – unabhängig davon, ob es
sich um klassische Industriearbeit, Dienstleistungsberufe oder neue digitale
Tätigkeiten handelt.
Trotz ihres Alters zeigen diese Regelwerke eine
bemerkenswerte Flexibilität und bieten die Grundlage, um notwendige Änderungen
an neuen Herausforderungen wie den digitalen und ökologischen Wandel vorzunehmen.
Arbeitsschutz ist deshalb heute ebenso relevant wie vor 30 Jahren – vielleicht
sogar noch mehr. Denn wer den Schutz der Beschäftigten richtig versteht,
erkennt darin nicht nur einen Akt der Fürsorge, sondern eine Investition in
Stabilität, Produktivität und Innovationsfähigkeit.
Bürokratieabbau – aber nicht auf Kosten der Sicherheit
Selbstverständlich ist es wichtig,
bürokratische Prozesse zu vereinfachen. Besonders kleine und mittlere
Unternehmen benötigen verständliche und effiziente Verfahren, um mit der
Vielzahl an europäischen Regelungen zurechtzukommen. Doch der Ruf nach Vereinfachung
darf nicht dazu führen, dass bewährte Schutzmaßnahmen aufgeweicht werden.
Auch das Europäische Parlament hat dies
erkannt. Einige Abgeordnete äußerten bereits Bedenken, dass der Fokus auf
Bürokratieabbau die Rechte der Beschäftigten in den Hintergrund stellen könnte.
Ursula von der Leyens Effizienzoffensive darf den Fortschritt bei Initiativen zur
Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nicht gefährden.
Investitionen in den Arbeitsschutz
Im Rahmen ihrer Vision für ein resilientes und
wirtschaftlich starkes Europa muss die Europäische Kommission sicherstellen,
dass der Arbeitsschutz selbstverständlich ist und nicht als Last wahrgenommen
wird. Gesündere Arbeitsplätze führen zu weniger Fehlzeiten, niedrigerer
Fluktuation und höherer Produktivität. Unternehmen profitieren nicht nur von
motivierten Beschäftigten, sondern auch von einer geringeren Unfall- und
Krankheitsquote. Zudem sinkt die Belastung des Gesundheitssystems.
Arbeitsschutz ist daher kein Hemmnis, sondern ein Motor für eine nachhaltige,
produktive und sozial gerechte Wirtschaft in Europa.