Mitgliedstaaten setzen auf freiwillige Erwerbsverlängerung statt starrer Altersgrenzen.

AH – 06/2025

Mitgliedstaaten setzen auf freiwillige Erwerbsverlängerung statt starrer Altersgrenzen.

Der Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) hat am 19. Juni Schlussfolgerungen zur Unterstützung älterer Menschen bei der Ausschöpfung ihres Potenzials auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft verabschiedet. Darin sprechen sich die Mitgliedstaaten für eine freiwillige Erwerbsverlängerung statt starrer Altersgrenzen aus. Darüber hinaus fordern sie mehr gesellschaftliche Anerkennung für die Leistungen älterer Menschen.

Silberne Transformation – Ein neues Narrativ?

Unter dem Leitbegriff der „silbernen Transformation“ und mit dem Fokus auf flexiblere Übergänge in den Ruhestand deutet sich ein Paradigmenwechsel an. Während sich die europäische Debatte zur demografischen Alterung bislang vor allem auf die Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze konzentrierte, werden in den Schlussfolgerungen Anreize gefordert, damit die Beschäftigten freiwillig ihre Erwerbstätigkeit verlängern. Zentrale Ansatzpunkte sind dabei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hierzu sind weitere innovative Ansätze notwendig, die älteren Menschen dabei helfen, ihre körperliche und seelische Gesundheit zu bewahren und gleichzeitig ihre Kompetenzen und Motivation für ein längeres Erwerbsleben weiterzuentwickeln. Sie unterstützen nicht nur die soziale und wirtschaftliche Teilhabe älterer Menschen, sondern tragen zugleich zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas bei.

Wirtschaftliche Potenziale älterer Menschen nutzen

Die Schlussfolgerungen des Rates verdeutlichen, dass eine Verlängerung der aktiven Erwerbsphase nicht einfach durch eine Erhöhung der Regelaltersgrenze zu erreichen ist. Beschäftigte scheiden aus verschiedenen individuellen Gründen aus dem Erwerbsleben aus. So ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch für ältere Menschen ein wichtiges Thema. Die Ministerinnen und Minister betonen in den Schlussfolgerungen des Rates, dass neben Investitionen wie in Qualifizierung und in Gesundheit der Erwerbstätigen auch flexible Regelungen zum Renteneintritt notwendig sind. Diese sollen den unterschiedlichen individuellen Bedürfnissen gerecht werden, damit ältere Beschäftigte länger im Erwerbsleben bleiben können.


Mit diesen vielfältigen politischen Maßnahmen kann die Effizienz und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen verbessert, dem Arbeitskräftemangel entgegengewirkt und die Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt werden. Auch tragen sie dazu bei, die Angemessenheit des Sozialschutzes zu gewährleisten sowie die Fairness und Solidarität zwischen den Generationen zu fördern.

Mehr Wertschätzung gefordert

Weiterhin fordern die Ministerinnen und Minister mehr gesellschaftliche Anerkennung für die wertvollen Beiträge, die ältere Menschen im Wirtschafts-, Familien- und Gemeinschaftsleben leisten. Hierzu müsse die Gesellschaft entsprechend sensibilisiert und Altersdiskriminierung und negativen Stereotypen entgegengewirkt werden.

Ausblick

Im Rahmen des bevorstehenden neuen europäischen Aktionsplans zur Europäischen Säule sozialer Rechte soll geprüft werden, wie eine Politik des aktiven Alterns wirksam gefördert werden kann und inwiefern Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum durch die silberne Transformation unterstützt werden können. Im nächsten gemeinsamen Beschäftigungsbericht des Europäischen Semesters sollen daher Maßnahmen gezielt hervorgehoben werden, die ältere Menschen ermutigen, länger im aktiven Erwerbsleben zu bleiben.