<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom"><title>Deutsche Sozialversicherung Europavertretung</title><link href="https://dsv-europa.de/"/><link rel="self" href="https://dsv-europa.de/de/atom.xml"/><id>https://dsv-europa.de/?utm_campaign=atom-feed</id><updated>2026-06-12T10:06:41Z</updated><author><name>Deutsche Sozialversicherung Arbeitsgemeinschaft Europa e.V.</name></author><rights>(c) 2026 Deutsche Sozialversicherung Arbeitsgemeinschaft Europa e.V.</rights><icon>https://dsv-europa.de/lib/global/favicon.png</icon><logo>https://dsv-europa.de/lib/global/logo.png</logo>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/05/one-europe-one-market.html?utm_campaign=atom-feed#entry-2995438"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/05/one-europe-one-market.html#entry-2995438</id><updated>2026-05-27T00:00:00Z</updated><title>Binnenmarktintegration</title><summary>EU-Institutionen
unterzeichnen Fahrplan zur Vertiefung des Binnenmarkts.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Binnenmarktintegration<br/></h1></h1><h2><p>EU-Institutionen
unterzeichnen Fahrplan zur Vertiefung des Binnenmarkts.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/011_EU_Symbole/AdobeStock_285353664.jpeg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">Adobe Stock/katarzyna</small></div><p>Am Rande eines
informellen Treffens der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs in Zypern
am 23. und 24. April haben der zyprische Präsident für die Ratspräsidentschaft
sowie die Präsidentinnen des Europäischen Parlaments und der Europäischen
Kommission den Fahrplan „<a href="https://commission.europa.eu/document/download/5445de81-9481-4335-9902-9756159ba614_en?filename=one-europe-one-market-roadmap.pdf" hreflang="de">One Europe, One Market</a>“ unterzeichnet. Dieser Fahrplan legt als
bindende interinstitutionelle Vereinbarung gemeinsame Ziele und prioritäre
Gesetzesvorhaben für die Vertiefung des Binnenmarkts bis Ende 2027 fest.<br/></p><h1>Vereinbarte Ziele<br/></h1><p>Die drei Institutionen
verpflichten sich durch den Fahrplan, den Binnenmarkt entlang von fünf
strategischen Prioritäten zu vertiefen: die Vereinfachung von Regeln, die
stärkere Integration des Binnenmarkts durch den Abbau bestehender Barrieren,
die Stärkung der europäischen Handelspolitik, die Senkung von Energiepreisen
bei gleichzeitiger Dekarbonisierung sowie die Förderung der digitalen
Transformation. Zudem vereinbaren die Institutionen eine engere politische
Koordinierung und verpflichten sich unter Wahrung der jeweiligen
institutionellen Zuständigkeiten zu einer zügigen Umsetzung der vereinbarten
Maßnahmen.<br/></p><h1>Prioritäre
Gesetzesvorhaben<br/></h1><p>Von den grundlegenden
Zielen abgesehen definiert der Fahrplan 42 prioritäre Gesetzesvorhaben und
Handelsabkommen in den fünf genannten Bereichen, die für die weitere
Integration des Binnenmarkts von besonderer Bedeutung sind. Für alle Vorhaben
werden konkrete Fristen festgelegt, bis zu denen politische Einigungen erzielt
werden sollen. So soll etwa zum Digital-Omnibus im Bereich der künstlichen
Intelligenz bis Juni 2026 eine Einigung erreicht werden, ebenso zur
eDeclaration für die Entsendung von Arbeitskräften. Für die European Business
Wallets wird eine politische Einigung bis Ende 2026 angestrebt, für das Paket für
faire Arbeitskräftemobilität bis zum dritten Quartal 2027.<br/></p><h1>Soziale Aspekte im
Fahrplan<br/></h1><p>Soziale Aspekte spielen
im Fahrplan insgesamt eine eher untergeordnete Rolle. Im Verlauf der
Verhandlungen hatte deshalb das Europäische Parlament – insbesondere
Abgeordnete von S&amp;D und Grünen – eine entsprechende Anpassung gefordert. In
der finalen Fassung wurde daraufhin ergänzt, dass bei der regelmäßigen
Überprüfung des Fahrplans auch Maßnahmen zur stärkeren Berücksichtigung der
sozialen Dimension des Binnenmarkts geprüft werden sollen. Zudem finden sich
einzelne sozialpolitische Vorhaben unter den prioritären Gesetzesvorhaben, etwa
die Initiative zur Portabilität von Kompetenzen, das Paket für Zusatzrenten
sowie das Paket für faire Arbeitskräftemobilität.<br/></p><h1>Hintergrund<br/></h1><p>Hintergrund der
Initiative sind geopolitische Rivalitäten, technologische Umbrüche und
wirtschaftliche Unsicherheiten, denen mit einem stärkeren und besser
integrierten europäischen Binnenmarkt begegnet werden soll. In den
Verhandlungen setzten die Institutionen jedoch unterschiedliche Akzente und
waren zu verschieden weitgehenden Zusagen bereit. So strich der Rat einzelne
Elemente des ursprünglichen Kommissionsentwurfs, insbesondere die Vorgaben zur
Vermeidung von Gold-Plating bei der nationalen Umsetzung von EU-Recht sowie die
angestrebte stärkere Nutzung von Verordnungen anstelle von Richtlinien. Auch
das Europäische Parlament brachte Änderungen ein und setzte vor allem eine
stärkere Berücksichtigung sozialer Aspekte im Fahrplan durch.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/05/cma.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3003270"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/05/cma.html#entry-3003270</id><updated>2026-05-28T00:00:00Z</updated><title>Politische
Einigung bei Critical Medicines Act</title><summary>Neue Vorgaben zu Beschaffung,
Bevorratung und Versorgungssicherheit.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Politische
Einigung bei Critical Medicines Act<br/></h1></h1><h2><p>Neue Vorgaben zu Beschaffung,
Bevorratung und Versorgungssicherheit.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/05_Gesundheit_und_Pflege/BeschleunigteArzneimittelzulassung_003.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">iStockphoto/enviromantic</small></div><p>Es war eines der
zentralen Vorhaben von Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi: Der Critical
Medicines Act (CMA) sollte innerhalb der ersten 100 Tage seiner Amtszeit
vorgelegt und anschließend zügig beraten werden. Beides ist gelungen. Nur rund
ein Jahr nach Veröffentlichung des <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52025PC0102" hreflang="de">Verordnungsvorschlags</a> haben sich Rat und Europäisches Parlament in der Nacht vom 11. auf den 12.
Mai im Trilog politisch auf die neue Verordnung geeinigt.<br/></p><p><br/></p><p>Ziel des CMA ist
es, Arzneimittelengpässen besser vorzubeugen, die Versorgungssicherheit in
Europa zu stärken und die Abhängigkeit von Produktionsstandorten in
Drittstaaten zu verringern. Gleichzeitig sollen europäische
Produktionskapazitäten für kritische Arzneimittel und Wirkstoffe ausgebaut werden.
Mit ihren 31 Artikeln bündelt die Verordnung verschiedene politische Werkzeuge
zur Bekämpfung, Vorbeugung und Koordination von Arzneimittelengpässen.<br/></p><h1>Ausweitung des Anwendungsbereichs<br/></h1><p>Im Zentrum der
Verhandlungen stand insbesondere die Frage des Anwendungsbereichs der
Verordnung. Das Europäische Parlament konnte hier eine Ausweitung erreichen:
Neben Arzneimitteln der „Unionsliste kritischer Arzneimittel“ sollen künftig
auch Arzneimittel von gemeinsamem Interesse („Medicinal Products of Common
Interest“, MPCI) erfasst werden. Zudem sollen Arzneimittel für seltene
Erkrankungen künftig von strategischen Projekten sowie gemeinsamen
Beschaffungen profitieren können. Nicht durchsetzen konnte sich das Parlament hingegen
mit seiner Forderung, auch kontrazeptive und abortive Arzneimittel in den
erweiterten Anwendungsbereich aufzunehmen.<br/></p><h1>Neue Vorgaben für die öffentliche
Beschaffung<br/></h1><p>Für die
gesetzliche Krankenversicherung sind vor allem die neuen Vorgaben zur
öffentlichen Beschaffung relevant. Öffentliche Auftraggeber sollen bei
Vergabeverfahren künftig nicht mehr ausschließlich den Preis berücksichtigen,
sondern verpflichtend auch Kriterien zur Diversifizierung und Resilienz von
Produktions- und Lieferketten einbeziehen. Für Arzneimittel mit hoher
Abhängigkeit von einzelnen Drittstaaten wurden zudem Möglichkeiten geschaffen,
europäische Produktionsstandorte gezielt zu fördern.<br/></p><p><br/></p><p>Nach Angaben des
Europäischen Parlaments sollen Anbieter dabei unter anderem proportional zum
Anteil der in der EU produzierten Arzneimittel und Wirkstoffe bevorzugt werden
können. Der finale Kompromiss soll allerdings deutlich flexibler ausfallen als
ursprünglich vom Parlament gefordert und sich stärker an der Position des Rates
orientieren.<br/></p><h1>Gemeinsame
Beschaffung und Bevorratung<br/></h1><p>Auch bei der
gemeinsamen Beschaffung und der Bevorratung setzte sich in wesentlichen Punkten
die stärker mitgliedstaatenorientierte Linie des Rates durch. Zwar soll die
Europäische Kommission künftig bereits auf Antrag von fünf Mitgliedstaaten ein
gemeinsames Beschaffungsverfahren einleiten können. Eine ursprünglich
vorgesehene aktivere Rolle der Kommission bei gemeinsamen Beschaffungen in Art.
23 wurde jedoch wieder gestrichen. Die gemeinsame Beschaffung bleibt damit
weiterhin freiwillig.<br/></p><p><br/></p><p>Die Bevorratung
kritischer Arzneimittel bleibt ebenfalls grundsätzlich in der Verantwortung der
Mitgliedstaaten. Nationale Anforderungen an Sicherheitsvorräte sollen zwar
transparent sein und den Grundsätzen der Solidarität und Verhältnismäßigkeit
entsprechen; ihre konkrete Ausgestaltung bleibt jedoch weitgehend Sache der
Mitgliedstaaten. Ergänzend soll der bestehende freiwillige
Solidaritätsmechanismus für den Austausch und gegebenenfalls die Umverteilung
kritischer Arzneimittel präzisiert werden.<br/></p><h1>Was der Kompromiss für die Krankenkassen
bedeutet<br/></h1><p>Insgesamt folgt
die politische Einigung in vielen Punkten den bereits erwartbaren Verhandlungslinien.
Dass bei der öffentlichen Beschaffung künftig neben dem Preis auch Kriterien
zur Resilienz und Diversifizierung verpflichtend berücksichtigt werden sollen,
war angesichts der Positionen von Parlament und Rat absehbar. Entscheidend wird
nun sein, wie die konkrete Ausgestaltung – insbesondere in Artikel 18 – final
aussieht und welche Spielräume den öffentlichen Auftraggebern tatsächlich bleiben.<br/></p><p><br/></p><p>Aus Sicht der
Deutschen Sozialversicherung (DSV) ist dabei wichtig, dass Beschaffungsstellen
weiterhin ausreichend Flexibilität behalten und rechtssichere Regelungen
geschaffen werden. Kritisch bewertet wird hingegen die Ausweitung des
Anwendungsbereichs der Verordnung. Aus Sicht der DSV hätte sich der CMA auf
Arzneimittel der Unionsliste kritischer Arzneimittel der Europäischen
Arzneimittelagentur (EMA) konzentrieren sollen. Die nun vorgesehene Erweiterung
– unter anderem auf Orphan Drugs – geht deutlich über die ursprüngliche
Zielsetzung der Versorgungssicherheit hinaus (vgl. <a href="https://dsv-europa.de/lib/02_Positionspapiere/2025/2026-01-20_DSV-Statement_CMA-Trilog_final_DE.pdf" hreflang="de">DSV-Statement
zum Beginn des Trilogs</a>).<br/></p><h1>Ausblick<br/></h1><p>Die politische
Einigung muss nun zunächst noch auf Arbeitsebene bestätigt werden. Im Rat steht
dafür die Billigung im Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) an, im
Europäischen Parlament die Bestätigung durch den Ausschuss für öffentliche
Gesundheit (SANT). Anschließend folgen die sprachjuristische Überarbeitung und
die Übersetzung in alle EU-Amtssprachen. Erst danach können Parlament und Rat
die Verordnung endgültig annehmen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der
Europäischen Union erfolgt voraussichtlich erst nach Abschluss dieser Schritte.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/05/better-regulation.html?utm_campaign=atom-feed#entry-2995198"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/05/better-regulation.html#entry-2995198</id><updated>2026-05-27T00:00:00Z</updated><title>Bessere Rechtsetzung</title><summary>Europäische Kommission plant bessere
Durchsetzung von EU-Vorschriften.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Bessere Rechtsetzung<br/></h1></h1><h2><p>Europäische Kommission plant bessere
Durchsetzung von EU-Vorschriften.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/011_EU_Symbole/iStock-2019-175409767.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">iStockphoto-inakiantonana</small></div><p>Am 28. April hat die Europäische
Kommission eine <a href="https://commission.europa.eu/publications/simpler-clearer-and-better-enforced-eu-rulebook_en" hreflang="de">Mitteilung</a> vorgestellt, durch die Vorschriften der Europäischen Union (EU) einfacher,
klarer und besser durchsetzbar werden sollen. Außerdem soll Gesetzgebung stärker auf belastbare
Evidenz gestützt und besser an den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern
sowie Unternehmen ausgerichtet werden. Mit diesem Ziel enthält die
Mitteilung Maßnahmen in fünf Bereichen, darunter zur Vereinfachung von
EU-Rechtsvorschriften, zur Stärkung des Rahmens für bessere Rechtsetzung und
zur Reduzierung von sogenanntem Gold-Plating.<br/></p><h1>Vereinfachung von
EU-Rechtsvorschriften<br/></h1><p>Der erste Teil der Mitteilung
konzentriert sich auf das Prinzip „simplicity
by design”. Künftige EU-Rechtsvorschriften sollen demnach von Beginn an
möglichst einfach, klar und kohärent konzipiert werden. Ziel ist insbesondere,
regulatorische Komplexität und Fragmentierung im Binnenmarkt zu vermeiden,
weshalb in diesem Bereich bevorzugt harmonisierende Verordnungen zur Anwendung
kommen sollen. Außerdem sollen von EU-Vorschriften Betroffene leichter
nachvollziehen können, welche Pflichten für sie gelten. Die Kommission kündigt
in diesem Zusammenhang unter anderem an, die in EUR-Lex verfügbaren
Zusammenfassungen von Gesetzen zu verbessern, die Erwägungsgründe von
Legislativvorschlägen verständlicher zu formulieren und Umsetzungs- und
Anwendungsfristen realistischer auszugestalten.<br/></p><h1>Stärkung des Rahmens für bessere
Rechtsetzung<br/></h1><p>Ein weiterer Schwerpunkt der
Mitteilung liegt auf der Weiterentwicklung des Rahmens für bessere Rechtsetzung.
Folgenabschätzungen sollen sich künftig stärker auf die wesentlichen
wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen eines Vorschlags konzentrieren.
Gleichzeitig kündigt die Kommission an, auch bei eilbedürftigen
Gesetzgebungsvorhaben verstärkt an Folgenabschätzungen und Konsultationen
festhalten zu wollen. Darüber hinaus sollen Konsultationsverfahren vereinfacht
und besser aufeinander abgestimmt werden, um doppelte Abfragen im Rahmen sich
überschneidender Konsultationen zu vermeiden. Ziel ist es, die Öffentlichkeit
zu einer Initiative grundsätzlich nur einmal zu konsultieren – etwa im Rahmen einer
Sondierung oder eines Fragebogens, ergänzt durch gezielte Konsultationen,
sofern erforderlich. Außerdem will die Kommission künftig nach Möglichkeit
vermeiden, größere Ferienzeiten in Konsultationsfristen einzurechnen.<br/></p><h1>Reduzierung von Gold-Plating<br/></h1><p>Ein weiterer Schwerpunkt der
Mitteilung ist das Vorgehen gegen Gold-Plating, also zusätzliche nationale
Anforderungen bei der Umsetzung oder Anwendung von EU-Recht, die über die
EU-Vorgaben hinausgehen. Nach Auffassung der Kommission können solche
zusätzlichen Pflichten den Binnenmarkt fragmentieren, die Kosten für
Unternehmen erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Die
Kommission kündigt daher an, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Leitlinien und
bewährte Verfahren zu entwickeln, um Gold-Plating frühzeitig zu erkennen und zu
vermeiden. Außerdem sollen bestehende Instrumente – etwa Konsultationen,
Umsetzungsdialoge, das Europäische Semester oder die Single Market Enforcement
Taskforce (SMET) – künftig stärker genutzt werden, um entsprechende Hindernisse
im Binnenmarkt zu identifizieren und abzubauen.<br/></p><h1>Überprüfung und Durchsetzung von
EU-Recht<br/></h1><p>Die letzten beiden Bereiche, in denen
die Kommission tätig werden will, betreffen zum einen die Überprüfung
bestehender EU-Gesetzgebung und zum anderen deren konsequentere Durchsetzung.
So will die Kommission bestehende Rechtsvorschriften systematisch auf
Inkohärenzen, unnötige Komplexität und übermäßige Belastungen überprüfen sowie
weitere Vereinfachungsvorschläge vorlegen. Gleichzeitig soll die Durchsetzung
von EU-Recht beschleunigt und verschärft werden – etwa durch schnellere
Vertragsverletzungsverfahren und strengere finanzielle Sanktionen. Ein
besonderer Fokus liegt bei den vorgestellten Maßnahmen auf dem Binnenmarkt. So
sollen auch die Ziele der im April unterzeichneten interinstitutionellen
Vereinbarung „<a href="https://commission.europa.eu/document/download/5445de81-9481-4335-9902-9756159ba614_en?filename=one-europe-one-market-roadmap.pdf" hreflang="de">One Europe, One Market</a>“ unterstützt werden, die vor
dem Hintergrund geopolitischer Rivalitäten, technologischer Umbrüche und
wirtschaftlicher Unsicherheiten auf eine stärkere Integration des Binnenmarkts abzielt.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/05/spc.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3006914"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/05/spc.html#entry-3006914</id><updated>2026-05-28T00:00:00Z</updated><title>SPC-Verlängerung
im Biotech Act</title><summary>Erhebliche Kosten für die
Gesundheitssysteme, begrenzter Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>SPC-Verlängerung
im Biotech Act<br/></h1></h1><h2><p>Erhebliche Kosten für die
Gesundheitssysteme, begrenzter Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/05_Gesundheit_und_Pflege/iStock-521624342.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">iStockphoto/luchschen</small></div><p>Die geplante
Verlängerung des ergänzenden Schutzzertifikats (Supplementary Protection
Certificate, SPC) zählt zu den umstrittensten Elementen des von der
Europäischen Kommission vorgeschlagenen <a href="https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:f6a91f63-dce7-11f0-8da2-01aa75ed71a1.0002.02/DOC_1&amp;format=PDF" hreflang="de">Biotech Acts</a>. Ein SPC kann den Schutz eines Arzneimittels nach Ablauf des
Patents verlängern und so den Markteintritt günstigerer Nachfolgeprodukte
verzögern. Für bestimmte biotechnologisch entwickelte Arzneimittel –
einschließlich Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMPs) – soll diese
Schutzdauer nun um weitere zwölf Monate über die bislang mögliche maximale
SPC-Dauer von fünf Jahren hinaus verlängert werden können. Welche Arzneimittel
dafür infrage kommen, richtet sich nach mehreren Voraussetzungen im Vorordnungsvorschlag.<br/></p><h1>Neue Schutzrechte für
Biotech-Arzneimittel<br/></h1><p>Nach dem
Verordnungsvorschlag könnten Arzneimittel von der zusätzlichen Schutzdauer
profitieren, wenn sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört unter
anderem, dass sie einen neuen Wirkstoff enthalten, sich hinsichtlich
Wirkmechanismus sowie Sicherheits- und Wirksamkeitsprofil von bereits
zugelassenen Therapien unterscheiden, klinische Prüfungen in mehr als zwei
Mitgliedstaaten durchgeführt wurden und mindestens ein relevanter
Herstellungsschritt in der Europäischen Union erfolgt. Anspruchsberechtigt
wären biotechnologisch entwickelte Arzneimittel sowie ATMPs, die durch ein SPC
oder ein SPC-fähiges Patent geschützt sind.<br/></p><h1>585 Millionen Euro jährlich nur für das
GKV-System<br/></h1><p>Die Deutsche
Sozialversicherung (DSV), die rund 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherte
in Deutschland vertritt, lehnt die vorgeschlagene zusätzliche SPC-Verlängerung in <a href="https://dsv-europa.de/lib/02_Positionspapiere/2026/2026-05-07_DSV-Statement_Berechnungen-SPC_Biotech-Act_DE.pdf" hreflang="de">ihrem
Statement</a> entschieden ab. Nach Berechnungen der DSV könnte die Maßnahme Mehrkosten
von rund 585 Millionen Euro jährlich für die gesetzliche Krankenversicherung
(GKV) in Deutschland und von etwa 1,7 Milliarden Euro pro Jahr in der
Europäischen Union verursachen.<br/></p><h1>Wettbewerb bleibt zentral für bezahlbare
Versorgung<br/></h1><p>Die Stärkung des
europäischen Biotechnologiesektors und die Verbesserung der Resilienz sind
legitime politische Ziele. Eine Verlängerung von Monopolschutzrechten ist
jedoch nicht das geeignete Instrument, um diese Ziele zu erreichen. Der Biotech
Act sollte innovative und marktreife Therapien fördern, ohne den Wettbewerb zu
schwächen.<br/></p><p><br/></p><p>Eine verzögerte
Markteinführung von Biosimilars durch längere Schutzfristen würde die Ausgaben
für hochpreisige Arzneimittel erhöhen und solidarisch finanzierte
Gesundheitssysteme zusätzlich unter Druck setzen. Dabei ist gerade Wettbewerb
ein zentraler Treiber für Innovation, Investitionen und einen bezahlbaren
Zugang zu Arzneimitteln.<br/></p><h1>Standortentscheidungen kaum vom SPC
abhängig<br/></h1><p>Die DSV
unterstützt die Förderung von Innovation ausdrücklich, lehnt pauschale
Exklusivitätsverlängerungen jedoch ab. Aus ihrer Sicht liegen die strukturellen
Herausforderungen des europäischen Biotechnologiesektors vor allem bei
Produktionskosten, Fachkräftemangel und dem Zugang zu Risikokapital – nicht bei
einem unzureichenden Monopolschutz. Auch Bewertungen der Europäischen Kommission
zeigen, dass SPCs nur einen begrenzten Einfluss auf Standortentscheidungen für
Forschung und Entwicklung haben.<br/></p><p><br/></p><p>Gleichzeitig ist
die vorgeschlagene SPC-Verlängerung aus Sicht der DSV weder hinreichend
zielgerichtet noch evidenzbasiert. Die vorgesehenen Kriterien stellen vor allem
auf Neuartigkeit und Herstellungsverfahren ab, nicht aber auf einen klaren
klinischen Zusatznutzen. Statt längerer Monopolzeiträume zulasten öffentlicher
Gesundheitsbudgets fordert die DSV daher gezielte und transparente
Förderinstrumente, um Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu stärken.<br/></p><h1>Alle Augen auf das Europäische Parlament<br/></h1><p>Im Europäischen
Parlament richtet sich der Blick nun auf den anstehenden Berichtsentwurf von
Vytenis Andriukaitis im Gesundheitsausschuss (SANT) sowie Wouter Beke im
Industrieausschuss (ITRE). Beide Berichterstatter wollen ihren gemeinsamen Entwurf
bis Ende Juni vorlegen und damit die inhaltliche Positionierung des Parlaments
zum Biotech Act einleiten.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/05/buergeromnibus.html?utm_campaign=atom-feed#entry-2998470"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/05/buergeromnibus.html#entry-2998470</id><updated>2026-05-28T00:00:00Z</updated><title>Omnibusgesetzgebung</title><summary>Ein neuer
Gesetzes-Omnibus soll Vereinfachungen für die Bürgerinnen und Bürger bringen.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Omnibusgesetzgebung<br/></h1></h1><h2><p>Ein neuer
Gesetzes-Omnibus soll Vereinfachungen für die Bürgerinnen und Bürger bringen.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/04_Arbeits_und_Gesundheitsschutz/Pexels-Daniel-Reche.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/></div><p>Die Europäische Kommission will bereichsübergreifend Vereinfachungen für
die Menschen in der Europäischen Union (EU) anstoßen und ihren Alltag erleichtern.
Gezielt sollen Vorschriften vereinfacht, Bürokratie abgebaut und Klarheit über
Finanzierungsprogramme geschaffen werden. Das Ziel ist, einen geeinteren und
besser zugänglichen Binnenmarkt für alle zu schaffen. Am 22. Mai hat die
Kommission dazu erste <a href="https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/17952-Citizens-Omnibus-Initiative-reducing-administrative-burdens_en" hreflang="de">Überlegungen</a> vorgestellt und um Stellungnahme gebeten. Rückmeldungen sind bis zum 19.
Juni möglich.<br/></p><h1>Nah an den
Bürgerinnen und Bürgern<br/></h1><p>Mit ihrer Konsultation spricht die Kommission in erster Linie die EU-Bürgerinnen
und Bürger sowie zivilgesellschaftliche Organisationen an. Gefragt wird nach
praktischen Erfahrungen mit Hindernissen in alltäglichen Situationen in
grenzüberschreitenden Situationen – etwa bei der Arbeit, beim Reisen oder bei
der Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Erbeten werden praxisnahe Anregungen
und Vorschläge für Verbesserungen. Die Kommission rückt damit nah an die
Bürgerinnen und -Bürger heran, um „aus erster Hand“ Informationen zu bekommen,
wie im grenzüberschreitenden Kontext „spürbare Verbesserungen im Alltag“ erreicht
werden können.<br/></p><h1>Nah an mobilen
Beschäftigten<br/></h1><p>Die Konsultation dient der Vorbereitung eines Omnibusgesetzes, mit dem die
Europäische Kommission laufende Initiativen ergänzen und stärken will. Entstehen
soll ein „Omnibus für Bürgerinnen und Bürger“. Dazu gehört zum Beispiel das
Paket für faire Arbeitskräftemobilität. Mit ergänzenden, praxisnahen Maßnahmen will
die Kommission eine bessere Übertragbarkeit von Kompetenzen und Qualifikationen
gewährleisten.<br/></p><p><br/></p><p>Einbezogen werden soll auch das einheitliche digitale Zugangstor mit dem
Portal „Your Europe“, das Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen ermöglichen
soll, Verwaltungsverfahren und Hilfsdienste in allen Mitgliedstaaten online in
Anspruch zu nehmen. Dies dürfte insbesondere mobilen Beschäftigten, aber auch
im EU-Ausland lebenden Menschen, den Alltag erleichtern.<br/></p><h1>Relevanz für die
Sozialversicherung<br/></h1><p>Der neue Omnibus berührt auch weitere Gesetzesinitiativen, die für die
Sozialversicherung relevant sind. Dazu zählen die Europäische Brieftasche für
die digitale Identität (EUDI-Wallet), der Europäische
Sozialversicherungsausweis (ESSPASS) und der europäische Gesundheitsdatenraum
(EHDS). Die Omnibus-Initiative für Bürgerinnen und Bürger wird diese nicht
ersetzten, sondern auf deren Ergebnisse aufbauen und sie verstärken.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/05/menschen-mit-behinderungen.html?utm_campaign=atom-feed#entry-2992074"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/05/menschen-mit-behinderungen.html#entry-2992074</id><updated>2026-05-26T00:00:00Z</updated><title>Menschen mit Behinderungen</title><summary>Europäische Kommission legt neue Initiativen vor.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Menschen mit Behinderungen<br/></h1></h1><h2><p>Europäische Kommission legt neue Initiativen vor.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/02_Arbeit_und_Soziales/AdobeStock_353491053-k.jpeg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">©pressmaster - stock.adobe.com</small></div><p>Die Europäische Kommission hat Anfang
Mai eine <a href="https://commission.europa.eu/document/download/ab0bcea9-6b3a-48c1-875c-1cc687fba6d0_en?filename=Communication%20-%20Disability%20strategy_0.pdf" hreflang="de">Mitteilung</a> zur Weiterentwicklung der Strategie für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen bis 2030 vorgestellt. Die ursprüngliche Strategie war im März
2021 in Kraft getreten und verfolgt das Ziel, Chancengleichheit,
Selbstbestimmung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Europa bis
2030 zu stärken. Viele der damals angekündigten Maßnahmen wurden jedoch bereits
bis Ende 2024 angestoßen oder umgesetzt. Die neue Mitteilung richtet den Fokus daher
vor allem auf Impulse für die verbleibenden vier Jahre der Strategie.<br/></p><h1>Leitinitiativen der Mitteilung<br/></h1><p>Die Mitteilung zur
Weiterentwicklung enthält acht neue Leitinitiativen in den Bereichen Rechte,
Teilhabe und Inklusion. Vorgesehen sind unter anderem Maßnahmen zu
unterstützenden Technologien und KI-Anwendungen, zur Verbesserung der
Barrierefreiheit im Verkehr sowie zur weiteren Umsetzung des Maßnahmenpakets
zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Weitere Schwerpunkte liegen
auf unabhängigem Leben, inklusiver Bildung, inklusivem Krisenmanagement sowie
einem barrierefreien Wiederaufbau der Ukraine.<br/></p><p><br/></p><p>Darüber hinaus will die Europäische
Kommission die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an
Standardisierungsprozessen stärken und den Zugang zur Gesundheitsversorgung
stärker in den Blick nehmen. Auch die besonderen Arbeits- und
Gesundheitsschutzrisiken von Beschäftigten mit Behinderungen sollen im
geplanten Quality Jobs Act berücksichtigt werden.<br/></p><h1>Kritik des EDF<br/></h1><p>Kritik an der Mitteilung kommt
vom European Disability Forum (EDF). Der Verband bemängelt insbesondere
fehlende neue Gesetzesinitiativen und insgesamt zu geringe Ambitionen der
Europäischen Kommission. Statt neuer verbindlicher Regelungen konzentriere sich
die Mitteilung vor allem auf Studien, vorbereitende Arbeiten und bereits
angekündigte Maßnahmen. Vorschläge des EDF, etwa zur Einrichtung einer
Europäischen Agentur für Barrierefreiheit, einer EU-Garantie für Beschäftigung
und Qualifizierung oder eines Rechtsrahmens für erschwingliche unterstützende
Technologien, seien nicht ausreichend aufgegriffen worden.<br/></p><h1>Bessere Arbeitsmarktintegration<br/></h1><p>Trotz bereits erzielter Fortschritte sieht die Europäische Kommission
weiterhin Verbesserungsbedarf bei der praktischen Anwendung bestehender
Instrumente. Insbesondere das <a href="https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activities/eu-employment-policies/disability-employment-package_en" hreflang="de">Maßnahmenpaket
zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung</a> soll künftig stärker
umgesetzt werden, um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt
zu verbessern und die Nutzung vorhandener Unterstützungsinstrumente für
Mitgliedstaaten zu erhöhen. Zudem plant die Kommission gemeinsam mit der OECD
eine Kosten-Nutzen-Analyse zur stärkeren Beschäftigung von Menschen mit
Behinderungen.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/05/sozialplan.html?utm_campaign=atom-feed#entry-2976339"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/05/sozialplan.html#entry-2976339</id><updated>2026-05-21T00:00:00Z</updated><title>EU-Strategie
zur Armutsbekämpfung</title><summary>Europäische
Kommission stellt Sozialpaket vor.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>EU-Strategie
zur Armutsbekämpfung<br/></h1></h1><h2><p>Europäische
Kommission stellt Sozialpaket vor.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/02_Arbeit_und_Soziales/iStock-902856514-106408016.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">iStock/jotily, richterfoto</small></div><p>Die Europäische Kommission hat
am 6. Mai ein <a href="https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_26_946" hreflang="de">Sozialpaket</a> vorgestellt, das die Bekämpfung von Armut und die Stärkung der Rechte von
Menschen mit Behinderung voranbringen soll. Das Sozialpaket umfasst die Mitteilung
zur ersten <a href="https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/18bbb294-6941-11f0-bf4e-01aa75ed71a1" hreflang="de">EU-Strategie
zur Armutsbekämpfung</a>, einen Vorschlag für eine <a href="https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/document/21450169-5eaf-40e7-8a5a-4133f20510f1_en" hreflang="de">Ratsempfehlung
zur Bekämpfung Wohnungsnot</a> und zwei Mitteilungen zu <a href="https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/document/7f60af79-936f-42b3-a6c4-a4639c6679ff_en" hreflang="de">Kinderarmut</a> und
den <a href="https://commission.europa.eu/document/ab0bcea9-6b3a-48c1-875c-1cc687fba6d0_en" hreflang="de">Rechten
von Menschen mit Behinderung</a>.<br/></p><h1>Ziele<br/></h1><p>Die Europäische Union (EU) hat
sich im Jahr 2021 mit dem <a href="https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/70a2bffe-9041-11eb-b85c-01aa75ed71a1/language-de?utm_source=chatgpt.com" hreflang="de">Aktionsplan
zur europäischen Säule sozialer Rechte</a> ambitionierte sozial- und
wirtschaftspolitische Ziele gesetzt. Neben der langfristigen Bekämpfung von
Armut sollten insbesondere die sozialen Verwerfungen als Folge der
COVID-19-Pandemie bekämpft werden. Eines der drei Hauptziele ist dabei die
Reduktion der Zahl armutsgefährdeter Personen um 15 Millionen Menschen bis 2030,
darunter mindestens fünf Millionen Kinder. </p><h1>EU-Strategie
zur Armutsbekämpfung<br/></h1><p>Die EU-Strategie zur
Armutsbekämpfung soll nun einen Weg hin zur Erfüllung dieser Ziele weisen.
Insbesondere bei der Bekämpfung von Kinderarmut wurden bisher keine
Fortschritte erzielt. Aufbauend auf der <a href="https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activities/social-protection-social-inclusion/addressing-poverty-and-supporting-social-inclusion/investing-children/european-child-guarantee_de" hreflang="de">Europäischen
Garantie für Kinder</a> empfiehlt die Kommission den Regierungen daher,
unter anderem den Zugang von Familien zu hochwertiger Arbeit, Kinderbetreuung
und starken Sicherheitsnetzen zu erleichtern.<br/></p><p><br/></p><p>Erschwinglicher Wohnraum gilt ebenfalls
als eine zentrale Voraussetzung nicht nur zur Bekämpfung von Kinderarmut,
sondern von Armut im Allgemeinen. Da die Wohnkosten in den vergangenen Jahren
stark gestiegen sind und einen hohen Teil an den Lebenshaltungskosten
einnehmen, steht das Thema zunehmend im Fokus als Instrument zur
Armutsbekämpfung. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kommission
beispielsweise die Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus. Die vorgeschlagene
Ratsempfehlung gilt als erster Schritt zur Umsetzung des <a href="https://housing.ec.europa.eu/document/download/756915b5-d1b1-4bde-ac82-03532d2d3d90_en?filename=0.pdf" hreflang="de">ersten
Europäischen Plans für bezahlbares Wohnen</a> von Dezember 2025.<br/></p><p><br/></p><p>Einen weiteren Schwerpunkt
bildet die Unterstützung von Personen mit einer Behinderung. Dabei unterstützt
die Kommission die nationalen Maßnahmen mit der Einführung des europäischen
Behindertenausweises und des EU-Parkausweises. Darüber hinaus soll ein
verbesserter Zugang zu Transportmitteln unterstützt und Hindernisse beim
Investment in unterstützende Technologien abgebaut werden.<br/></p><h1>Altersarmut<br/></h1><p>Armut soll in jeder Lebensphase bekämpft werden, wobei ein bedeutender
Teil der Armutsgefährdung auf Altersarmut entfällt. Daher planen die Kommission
und der Ausschuss für Sozialschutz (SPC), die Analyse- und Politikgrundlagen
zur Bekämpfung von Altersarmut im Jahr 2027 weiter zu stärken. Neben der Veröffentlichung
des gemeinsamen Berichts über angemessenen Sozialschutz im Alter, der
Versorgungslücken bei Alterseinkommen und Pflege in den Mitgliedstaaten
aufzeigen soll, ist erstmals die Ergänzung durch einen eigenständigen Bericht
des Europäischen Netzwerks für sozialpolitische Analyse (ESPAN) vorgesehen.
Dieser soll Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Altersarmut erfassen
und bewerten. Bisher erfolgte diese Analyse im Rahmen des gemeinsamen Berichts von
Kommission und SPC. Beide Publikationen sollen Regierungen helfen, Altersarmut
zu bekämpfen, und dienen als Grundlage für einen geplanten hochrangigen
Austausch der Kommission mit Mitgliedstaaten, Sozialpartnern, Experten und
weiteren Akteuren.<br/></p><h1>Ausblick
und Bewertung<br/></h1><p>Die Mitgliedsstaaten werden in
absehbarer Zeit über eine mögliche Ratsempfehlung zur Wohnungsnot diskutieren. Darüber
hinaus ist zunächst mit keinen weitreichenden Maßnahmen von Seiten der
Mitgliedsstaaten oder europäischen Institutionen zu rechnen, da es sich vor
allem um nicht bindende Empfehlungen handelt. Dies wurde unter anderem auch von
Bart Vanhercke, Direktor des Forschungsinstituts des Europäischen
Gewerkschaftsinstituts (ETUI), bei einer Konferenz über Armutsbekämpfung am 19.
Mai kritisiert.<br/></p><p><br/></p><p>Für das Jahr 2027 ist im
Rahmen der Berichterstattung zur Angemessenheit und finanziellen Tragfähigkeit
der Alterssicherungssysteme mit einem starken Fokus auf die Vermeidung von
Altersarmut zu rechnen. Möglicherweise tritt dabei das gemeinsame Ziel der
Sicherung des Lebensstandards im Alter in den Hintergrund.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/05/regime_28.html?utm_campaign=atom-feed#entry-2974835"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/05/regime_28.html#entry-2974835</id><updated>2026-05-21T00:00:00Z</updated><title>28. Regime</title><summary>Die EU Inc.
könnten für die Sozialversicherung eine Herausforderung werden.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>28. Regime</h1></h1><h2><p>Die EU Inc.
könnten für die Sozialversicherung eine Herausforderung werden.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/06_Handel_und_Wirtschaft/Getty-Images-YingKo.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/></div><p>Die Europäische
Kommission möchte eine neue Unternehmensform einführen, die in allen Ländern
der EU einheitlich gilt und wegen bürokratischer Erleichterung und niedriger
Hürden besonders leicht zu gründen ist. Einen entsprechenden <a href="https://commission.europa.eu/document/3e9822aa-8cef-40a1-904e-a53fc68e7265_en" hreflang="de">Entwurf</a> hatte sie am 18. März vorgestellt.<br/></p><p><br/></p><p>Die „EU Inc.“ soll
als Unternehmen vollständig digital zu managen sein – von der Gründung über
ihren Lebenszyklus bis hin zur Abwicklung. Erste Anlaufstelle soll eine neue
Schnittstelle beim auf Unionsebene betriebene System der Registervernetzung (BRIS)
werden, das sich aus den Unternehmensregistern der Mitgliedstaaten, der
Plattform und dem Europäischen Justizportal zusammensetzt und das mit den nationalen
Registern verknüpft wird. Alternativ sollen zur Anmeldung, Ummeldung und
Abwicklung auch die nationalen Unternehmensregister genutzt werden können. Standardisierte,
digitale Prozesse, minimales Eigenkapital und Freiheiten bei der Wahl des
Sitzes sollen das europäische Unternehmensformat insbesondere für Start Ups und
Scale Ups attraktiv machen. Grundsätzlich steht die Wahl der neuen Rechtsform aber
auch bereits etablierten Unternehmen offen.<br/></p><h1>EU-Binnenmarkt
für Unternehmen attraktiver machen<br/></h1><p>Das übergeordnete
Ziel der Kommissionsinitiative besteht darin, dass der Binnenmarkt für
innovative Unternehmen attraktiver wird und die Wettbewerbsfähigkeit der EU
gestärkt wird. Das EU Inc. ist somit zugleich Leuchtturm und Hoffnungsträger in
einem schärfer werdenden globalen Wettbewerb. Ob es den hohen Erwartungen
gerecht werden kann, wird sich zeigen müssen. Denn kritische Stimmen gibt es durchaus
(<a href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/03/regime-28.html" hreflang="de">siehe hierzu DSV-News 03/2026</a>).<br/></p><p>Die deutsche
Sozialversicherung blickt mit einer gewissen Besorgnis auf die Kommissionsinitiative.
Grundsätzlich steht die Kritik der Gewerkschaften im Raum, dass die neue
Unternehmensform missbraucht werden könnte, um Sozialstandards zu unterlaufen
und Sozialabgaben zu optimieren. In der Registerlogik, in der die neuen
Unternehmen agieren, können sie ein Veränderungstempo entfalten, bei dem es auch
die Sozialversicherungen schwer haben dürften, Schritt zu halten. Dies betrifft
vornehmlich Vollstreckungs- und Durchführungsrechte, die schon heute im
grenzüberschreitenden Geschäft schwer durchzusetzen sind.<br/></p><h1>Beim EU Inc.
stößt Vollstreckung an Grenzen<br/></h1><p>Mit der EU Inc.
werden die Hürden für die Niederlassung, Umstrukturierung und Sitzverlagerung
innerhalb der EU erheblich gesenkt. Damit einher geht die Gefahr, dass sich
Arbeitgeber dem nationalen Vollstreckungszugriff entziehen können, bevor
Beitragsrückstände gesichert werden können. Grenzüberschreitende
Vollstreckungsersuchen sind schon heute häufig langwierig, ressourcenintensiv
und wenig erfolgversprechend. Das Risiko von Beitragsausfällen dürfte sich bei
den sehr agilen EU Inc. erhöhen. Insbesondere dann, wenn die Vorteile der neuen
Unternehmensform als Einladung zur Sozialabgabenoptimierung missverstanden
werden.<br/></p><h1>Beschleunigte
Liquidation muss überdacht werden<br/></h1><p>Besondere Bauchschmerzen
bereitet der Sozialversicherung das beschleunigte Liquidationsverfahren, mit
dem ein EU Inc. in kurzer Zeit und in bestimmten Fällen sogar ohne
Insolvenzverwalter abgewickelt werden kann. Offen bleibt damit, wie die
Einzugsstellen der Sozialversicherung über das Verfahren Kenntnis erlangen und
Beitragsforderungen sichergestellt werden können. Darüber hinaus ist die
Mitwirkung der Sozialversicherung, die sich auf Zustimmung oder Widerspruch zum
beschleunigten Insolvenzverfahren erstreckt, innerhalb der vorgesehenen Frist
von 30 Tagen nicht zu realisieren. Ein solches Verfahren zu ermöglichen, sollte
dringend überdacht werden.<br/></p><h1>Missbrauchsprävention
thematisieren<br/></h1><p>Der europäische
Gesetzgeber muss sich bewußt machen, dass mit der neuen Verordnung zum 28.
Regime Risiken für die Sozialsysteme entstehen. Deshalb ist er aufgefordert, im
weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie flankierende Regelungen zur
Missbrauchsprävention und zur effektiven grenzüberschreitenden Durchsetzung von
Sozialversicherungsrechten auf europäischer und nationaler Ebene aussehen
könnten. Einen ersten positiven Ansatz enthält hierzu der <a href="https://www.europarl.europa.eu/RegData/commissions/empl/inag/2026/04-29/EMPL_AG(2026)787916_EN.pdf" hreflang="de">Kompromiss</a> zur Revision der Koordinierungsverordnungen vom 29.
April, der die Rechtsgrundlage für ein standardisiertes, einheitliches
Vollstreckungsverfahren liefert. <br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/05/pflege.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3009986"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/05/pflege.html#entry-3009986</id><updated>2026-05-28T00:00:00Z</updated><title>Gender-Care-Gap</title><summary>EU-Parlament will Gleichstellung von Männern und Frauen
in der Pflege stärken.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Gender-Care-Gap<br/></h1></h1><h2><p>EU-Parlament will Gleichstellung von Männern und Frauen
in der Pflege stärken.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/03_Alterssicherung/ThinkstockPhotos-168813140_350coa.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">iStockphoto/Zhenikeyev</small></div><p>Karriereeinschnitte, Altersarmut,
Stress und Rentenlücken gehören zu den Problemen, mit denen vor allem Frauen
konfrontiert sind, die Pflegearbeit leisten. In seinem <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-10-2026-0190_DE.pdf" hreflang="de">Bericht</a> zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Pflege fordert
das Europäische Parlament deshalb ein Umdenken bei der Bewertung und Bezahlung
von Pflegearbeit. Die Europaabgeordneten betonen, dass der Zugang zu Pflege ein
Grundrecht ist, und fordern die Mitgliedstaaten dazu auf, bestehende geschlechtsspezifische
Ungleichheiten in allen Bereichen der Pflege abzubauen.<br/></p><h1>Pflege neu denken<br/></h1><p>Die vom Europäischen Parlament
unterstützte Pflegegesellschaft stellt häusliche und gemeindenahe
Dienstleistungen, generationenübergreifende Solidarität sowie ein
selbstbestimmtes Leben in den Mittelpunkt. Dabei geht es um mehr als
öffentliche Investitionen in Kinderbetreuung und Altenpflege: Gefordert werden
auch bessere Arbeitsbedingungen, familienfreundliche Modelle sowie ein
stärkerer sozialer Schutz. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
sprechen sich die Abgeordneten zudem für eine nachhaltige Finanzierung sowie
einen personenorientierten und rechtebasierten Ansatz in der Pflegepolitik aus.<br/></p><h1>Europäisches Statut für Pflegekräfte<br/></h1><p>Um Pflegearbeit stärker
anzuerkennen und EU-weite Mindeststandards festzulegen, setzt sich das
Europäische Parlament für die Einführung eines „Europäischen Statuts für
Pflegekräfte“ ein. Zugleich betonen die Abgeordneten, dass Pflegeverantwortung
nicht überwiegend von Frauen getragen werden dürfe. Für eine gerechtere
Verteilung der Sorgearbeit seien bessere Betreuungsangebote, gleiche Bezahlung,
Elternzeitregelungen und flexible Arbeitsmodelle notwendig. Zudem fordern sie
Sensibilisierungskampagnen, um traditionelle Rollenbilder aufzubrechen und
Männer stärker an Pflegeaufgaben zu beteiligen. Die Mitgliedstaaten werden
aufgefordert, Pflegearbeit künftig fairer in Renten- und
Sozialversicherungssystemen zu berücksichtigen.<br/></p><h1>Pflegekräfte aus Nicht-EU-Staaten<br/></h1><p>Mit Blick auf den
Fachkräftemangel im Pflegesektor weist der Bericht darauf hin, dass
Pflegearbeit sowohl von Beschäftigten aus der EU als auch aus Drittstaaten
geleistet wird. Vorrang müsse weiterhin die Ausbildung und Rekrutierung
innerhalb der EU haben. Gleichzeitig müsse die Zuwanderung stärker an den
Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ausgerichtet und mit Investitionen in
Ausbildung sowie Integration verbunden werden.<br/></p><h1>European Care Deal angekündigt<br/></h1><p>Bereits Anfang März hatte die
Europäische Kommission in ihrer <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52026DC0113" hreflang="de">Strategie
für die Gleichstellung der Geschlechter 2026-2030</a> angekündigt, dass die
Europäische Strategie für Pflege und Betreuung in einen Europäischen Deal für
Pflege und Betreuung münden soll, der 2027 vorgestellt werden soll. Die
Europaabgeordneten begrüßen diese Ankündigung. Der „European Care Deal“ soll
konkrete Maßnahmen zur Verringerung geschlechtsspezifischer Unterschiede in der
Pflege enthalten und sowohl formelle als auch informelle Pflegekräfte
unterstützen. Im Fokus stehen Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung, digitale
Kompetenzen, soziale Absicherung, Kinderbetreuung sowie psychosoziale
Unterstützung.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/05/gedenktag.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3010994"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/05/gedenktag.html#entry-3010994</id><updated>2026-05-28T00:00:00Z</updated><title>Arbeitsschutz</title><summary>Neue Entschließung des Europäischen Parlaments soll den
Ansatz „Vision Null“ stärken.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Arbeitsschutz<br/></h1></h1><h2><p>Neue Entschließung des Europäischen Parlaments soll den
Ansatz „Vision Null“ stärken.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/04_Arbeits_und_Gesundheitsschutz/Pexels-Hoang-NC.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/></div><p>Das Europäische Parlament will
den Arbeitsschutz in Europa stärken. Am 21. Mai verabschiedeten die
Abgeordneten mit großer Mehrheit (395 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 41
Enthaltungen) eine <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-10-2026-0191_DE.pdf" hreflang="de">Entschließung
zur Verringerung arbeitsbedingter Todesfälle</a>. Eingebracht wurde der
Vorschlag von der italienischen Europaabgeordneten Chiara Gemma (EKR). Kern der
Entschließung ist die Forderung nach einem europäischen Gedenktag für durch die
Arbeit geschädigte Personen sowie nach einem besseren Schutz und einer
stärkeren Wahrung der Würde von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.<br/></p><h1>Erinnerung an Bois du Cazier<br/></h1><p>Der Gedenktag soll künftig jedes
Jahr am 8. August begangen werden und an das Grubenunglück von Bois du Cazier
im belgischen Marcinelle erinnern. Bei der Katastrophe von 1956 kamen 262
Bergleute ums Leben, darunter zahlreiche Arbeiter aus mehreren heutigen
EU-Mitgliedstaaten; mehr als die Hälfte von ihnen stammte aus Italien. Nach
Ansicht des Europäischen Parlaments soll der Gedenktag nicht nur an Opfer von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in Europa erinnern, sondern auch das
Bewusstsein für Prävention, sichere Arbeitsbedingungen und wirksame Kontrollen
stärken. Gleichzeitig soll er das politische Bekenntnis der EU und ihrer Mitgliedstaaten
zum Ansatz „Vision Zero“ untermauern – dem langfristigen Ziel, arbeitsbedingte
Todesfälle vollständig zu vermeiden.<br/></p><h1>Klimawandel am Arbeitsplatz<br/></h1><p>Besonderes Augenmerk legt die
Entschließung auf neue Risiken durch den Klimawandel. Das Europäische Parlament
fordert die Europäische Kommission auf, Gefahren wie Hitzebelastung, extreme
Wetterereignisse, Luftverschmutzung und neue biologische Risiken umfassend zu
bewerten und Präventionsmaßnahmen weiter auszubauen. Notwendig seien unter
anderem Frühwarnmechanismen sowie branchenspezifische Leitlinien für besonders
betroffene Bereiche wie Bauwesen, Landwirtschaft, Verkehr und Rettungsdienste.<br/></p><p><br/></p><p>Mit den Folgen des Klimawandels
für die Arbeitswelt beschäftigt sich auch die Europäische Agentur für
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA). In einer neuen <a href="https://osha.europa.eu/en/publications/summary-foresight-study-climate-change-implications-osh" hreflang="de">Vorausschau-Studie</a> untersucht die Agentur, wie Klimawandel und Klimaschutzmaßnahmen die Sicherheit
und Gesundheit von Beschäftigten in den kommenden 25 Jahren beeinflussen
könnten. Im Fokus stehen dabei nicht nur unmittelbare Risiken wie Hitzestress,
sondern auch langfristige Veränderungen durch neue grüne Technologien,
veränderte Arbeitsorganisation, steigende Arbeitsmobilität und wirtschaftliche
Transformationsprozesse. Die Studie zeigt, dass auch Präventionsstrategien und
Arbeitsschutzsysteme weiterentwickelt werden müssen, um künftigen Belastungen wirksam
begegnen zu können.<br/></p><h1>Digitalisierung und KI-Risiken<br/></h1><p>Auch die Folgen von Künstlicher
Intelligenz (KI) für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz greift
das Europäische Parlament in seiner Entschließung auf. Die Abgeordneten fordern
die EU-Kommission auf, Risiken durch KI-gestützte und algorithmische
Managementsysteme stärker zu bewerten und zu regulieren. Genannt werden unter
anderem Arbeitsverdichtung, psychosoziale Belastungen, übermäßige Überwachung
sowie die zunehmende Entgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit. Besonders
Beschäftigte auf digitalen Plattformen oder in algorithmisch gesteuerten
Arbeitsprozessen seien erhöhten Risiken ausgesetzt.<br/></p><h1>Stärkere Durchsetzung des Arbeitsschutzes</h1><p>Zudem fordern die
Europaabgeordneten eine konsequentere Durchsetzung bestehender
Arbeitsschutzvorschriften – eine Forderung, die zunehmend auch von
Arbeitgeberverbänden unterstützt wird. Dafür müssten die
Arbeitsaufsichtsbehörden europaweit personell und finanziell besser
ausgestattet werden. Verstöße gegen Arbeitsschutzvorgaben – insbesondere in Unterauftragsketten
sowie gegenüber Wanderarbeitnehmerinnen und Wanderarbeitnehmern oder entsandten
Beschäftigten – sollen nach dem Willen des Europäischen Parlaments wirksamer
kontrolliert und sanktioniert werden, vor allem wenn grobe Fahrlässigkeit zu
schweren Verletzungen oder Todesfällen führt.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/05/european-mental-health-week-2026.html?utm_campaign=atom-feed#entry-2984278"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/05/european-mental-health-week-2026.html#entry-2984278</id><updated>2026-05-26T00:00:00Z</updated><title>European Mental Health
Week 2026</title><summary>Nach ersten Fortschritten:
Wie geht es mit Europas Politik zur psychischen Gesundheit weiter?</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>European Mental Health
Week 2026<br/></h1></h1><h2><p>Nach ersten Fortschritten:
Wie geht es mit Europas Politik zur psychischen Gesundheit weiter?<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/05_Gesundheit_und_Pflege/iStock-528715602.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">3D_generator</small></div><p>Psychische
Gesundheit gehört zu den großen gesundheitspolitischen und gesellschaftlichen
Herausforderungen Europas. Mit ihrer <a href="https://health.ec.europa.eu/system/files/2023-06/com_2023_298_1_act_de.pdf" hreflang="de">umfassenden Herangehensweise im Bereich der psychischen
Gesundheit</a> setzte die Europäische Kommission 2023 erstmals ein eigenständiges
gesundheitspolitisches Signal auf EU-Ebene und stellte zugleich finanzielle
Mittel für Maßnahmen zur psychischen Gesundheit bereit. Offen bleibt jedoch, wie die
angestoßenen Initiativen nach dem Auslaufen des aktuellen EU-Finanzrahmens über
2026 hinaus fortgeführt und langfristig politisch verankert werden sollen.<br/></p><h1>European Mental Health
Week richtet Blick auf die Zeit nach 2026<br/></h1><p>Vor
diesem Hintergrund stellte die European Mental Health Week 2026 Anfang Mai die
langfristige Verankerung psychischer Gesundheit in den Mittelpunkt. Unter dem
Leitgedanken „Stronger Together – Prioritise Mental Health in a Changing
Europe“ diskutierten Europaabgeordnete verschiedener Parteien darüber, wie
bestehende Initiativen verstetigt und in einen dauerhaft tragfähigen
politischen Rahmen überführt werden können.<br/></p><p><br/></p><p>Im
Fokus standen dabei insbesondere ein stärker präventionsorientierter Ansatz,
der Ausbau niederschwelliger und gemeindenaher Unterstützungsstrukturen, die
Verbesserung der Datengrundlage sowie ein gezielterer Blick auf vulnerable
Bevölkerungsgruppen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass die bisherigen Maßnahmen
zwar einen wichtigen politischen Richtungswechsel markieren, ein verbindliches
Nachfolgemodell für die Zeit nach 2026 bislang jedoch nicht erkennbar ist.
Mehrfach wurde in den Diskussionen betont, dass die bisherigen Fortschritte
ohne langfristige Finanzierung und strukturelle Verankerung an Wirkung
verlieren könnten.<br/></p><h1>Psychische Probleme als
soziale und wirtschaftliche Herausforderung<br/></h1><p>Die
politische Relevanz des Themas spiegelt sich auch in <a href="https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2026/04/the-economic-case-for-preventing-mental-ill-health_d35fd6ec/16668f16-en.pdf" hreflang="de">aktuellen Zahlen</a> der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) wider. Bereits
vor der COVID-19 Pandemie war in der Europäischen Union rund jede sechste
Person von psychischen Belastungen betroffen. Die daraus entstehenden
volkswirtschaftlichen Folgekosten belaufen sich nach Angaben der OECD auf rund
600 Milliarden Euro jährlich. Dazu zählen unter anderem Arbeitsausfälle,
verringerte Produktivität sowie steigende Belastungen für Gesundheits- und
Sozialsysteme.<br/></p><p>  <br/></p><p>Zugleich
haben Krisen wie die Pandemie und geopolitische Unsicherheiten und
gesellschaftliche Krisen bestehende Belastungen weiter verschärft – insbesondere
für junge Menschen und vulnerable Gruppen. Prävention und frühzeitige
Unterstützung gewinnen daher zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig wächst auf
europäischer Ebene der politische Druck, psychische Gesundheit nicht nur
punktuell zu adressieren, sondern langfristig in Strategien und
Förderstrukturen der EU zu verankern.<br/></p><h1>Ausblick<br/></h1><p>Die
Veranstaltung machte insgesamt deutlich, dass die politische Bedeutung
psychischer Gesundheit in Europa spürbar zunimmt. Entscheidend wird nun sein,
ob aus zeitlich begrenzten Initiativen ein langfristiger strategischer Rahmen
entsteht, der Prävention stärkt, Versorgungslücken abbaut und psychische
Gesundheit dauerhaft im Zentrum europäischer Politik verankert.<br/></p><p><br/></p><p>Erste
Schritte in diese Richtung deutet der <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/EMPL-PR-784330_DE.pdf" hreflang="de">Berichtsentwurf</a> der
Europaabgeordneten Estelle Ceulemans (S&amp;D/BE) an. Der Entwurf enthält Empfehlungen
an die Kommission zu psychosozialen Risiken, Stress und psychischer Gesundheit
am Arbeitsplatz und soll im Herbst verabschiedet werden.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/883.html?utm_campaign=atom-feed#entry-2934228"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/883.html#entry-2934228</id><updated>2026-04-29T00:00:00Z</updated><title>Revision des Koordinierungsrechts</title><summary>Vorläufige Einigung im Trilog zur 883-Revision.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Revision des Koordinierungsrechts<br/></h1></h1><h2><p>Vorläufige Einigung im Trilog zur 883-Revision.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/01_Allgemeines/AdobeStock_332744974.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">Adobe Stock/Hurca! </small></div><p>Nach mehr als neun Jahren Verhandlung haben sich die Verhandlerinnen und
Verhandler des Rates der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Parlaments
am 22. April auf eine vorläufige Einigung zur Revision des Koordinierungsrechts
verständigt. Zur Aktualisierung der Verordnungen (EG) Nr. <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32004R0883" hreflang="de">883/2004</a> und <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009R0987" hreflang="de">987/2009</a> über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit hatten bereits in
den Jahren 2019, 2021 und 2025 Trilogrunden stattgefunden, die jedoch erfolglos
geblieben waren. Dem nun gefundenen Kompromiss müssen Rat und Parlament noch formell
zustimmen.<br/></p><h1>Inhalte der vorläufigen Einigung<br/></h1><p>In der aktuellen Trilogrunde standen bekannte Streitpunkte auf der
Tagesordnung, etwa die Vorabnotifizierung der sozialversicherungsrechtlichen
A1-Bescheinigung und der Export von Arbeitslosenleistungen. Zu beiden Punkten
konnte ein Kompromiss erzielt werden.<br/></p><p><br/></p><p>So
sieht die nun erzielte Einigung vor, dass künftig bei Dienstreisen und kurzen
Entsendungen von bis zu drei Tagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen keine
A1-Bescheinigung mehr erforderlich sein soll – der Bausektor ist davon jedoch
ausgenommen. In allen Fällen, in denen eine A1-Bescheinigung erforderlich ist, soll
diese vorab beantragt werden müssen. Dies stellt eine wesentliche Änderung
gegenüber dem geltenden Recht dar und entspricht einer zentralen Forderung des
Parlaments. Der Rat hatte zwar ebenfalls Ausnahmen für kurze Tätigkeiten
vorgesehen, jedoch ohne Sonderregelung für den Bausektor und mit der
Möglichkeit einer nachträglichen Notifizierung in Notfällen. In diesem Punkt
ist er dem Parlament entscheidend entgegengekommen.<br/></p><p><br/></p><p>Im
Austausch dafür hat das Parlament beim Export von Arbeitslosenleistungen
nachgegeben: Künftig soll Arbeitslosengeld für sechs Monate exportiert werden
können, sofern eine Person zuvor mindestens 22 Wochen im zuständigen
Mitgliedstaat gearbeitet hat. Ein automatischer Leistungsanspruch ist damit
jedoch nicht verbunden; dieser richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen
nationalen Vorschriften. Nach geltendem Recht ist bislang ein Export für drei
Monate vorgesehen, mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf bis zu sechs
Monate. Das Parlament hatte einen längeren Exportzeitraum von bis zu zehn
Monaten gefordert, während der Rat an sechs Monaten festhielt.<br/></p><h1>Statement von DSV und REIF<br/></h1><p>Vor der entscheidenden Trilogrunde hatten sich die Vertretungen der
deutschen und der französischen Sozialversicherungsträger in Brüssel – DSV und
REIF – mit einem <a href="https://dsv-europa.de/de/positionspapiere/2026/883-statement.html" hreflang="de">gemeinsamen Statement</a> in die laufenden Diskussionen eingebracht. Ihr Appell: Nutzt
die Spielräume für Kompromisse vollständig aus! Die Organisationen verwiesen
dabei auf bereits Erreichtes wie die Einigungen bei der grenzüberschreitenden
Koordinierung von Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, bei der Definition von
Betrug oder beim einheitlichen Verfahren zur sozialversicherungsrechtlichen
Zuordnung mobiler Beschäftigter.<br/></p><p><br/></p><p>Darüber hinaus warnten DSV und REIF vor einer Zusammenlegung der Verfahren
zur arbeitsrechtlichen Entsendemeldung und der sozialversicherungsrechtlichen
A1-Bescheinigung, wie sie auch im Kontext der Revision des Koordinierungsrechts
immer wieder diskutiert wurde. Dahinter stünden zwei vollständig
unterschiedliche Verfahren mit jeweils eigenen Zielsetzungen, die sich an
unterschiedliche Behörden richten und auf verschiedenen Rechtsgrundlagen
beruhen. Um bürokratische Erleichterungen für Unternehmen zu bewirken, müsse ein
Ansatz gewählt werden, der an der richtigen Stelle ansetzt und den Realitäten
der bestehenden Kommunikationswege gerecht wird.<br/></p><h1>Ausblick<br/></h1><p>Mit der vorläufigen Einigung ist nach jahrelangen Verhandlungen ein
wichtiger Durchbruch erzielt worden. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter
(AStV) hat die Einigung am 29. April bereits bestätigt, seitens des
Europäischen Parlaments soll der Ausschuss für
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) am 6. Mai zustimmen. Die formale Annahme durch beide
Institutionen folgt nach der juristisch-linguistischen Überarbeitung.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/finanzreform.html?utm_campaign=atom-feed#entry-2925160"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/finanzreform.html#entry-2925160</id><updated>2026-04-29T00:00:00Z</updated><title>GKV-Finanzreform</title><summary>Nationale Reform mit europäischer
Dimension.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>GKV-Finanzreform<br/></h1></h1><h2><p>Nationale Reform mit europäischer
Dimension.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/05_Gesundheit_und_Pflege/Getty-Images-scyther5.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/></div><p>Kaum ein Thema hat
die nationale sozialpolitische Debatte in diesem Monat so stark geprägt wie die
Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit zur Stabilisierung der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Am 30. März legte die unabhängige
Kommission ihren <a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_20260330.pdf" hreflang="de">ersten
Bericht mit 66 Vorschlägen</a> vor, um die Finanzierung der GKV ab 2027 langfristig
zu sichern und den weiteren Anstieg der Beitragssätze zu begrenzen.<br/></p><p><br/></p><p>Der
Handlungsdruck ist groß: Deutschland gibt inzwischen rund 540 Milliarden Euro jährlich
für Gesundheit aus, während der GKV bereits im kommenden Jahr eine
Finanzierungslücke von etwa 15 Milliarden Euro droht. Ohne strukturelle
Reformen könnte diese bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen. Die unabhängige
Kommission sieht unter anderem Einsparpotenzial im Arzneimittelbereich von etwa
7 Milliarden Euro pro Jahr.<br/></p><h1>Europäische
Dimension<br/></h1><p>Die Debatte ist
dabei keine rein nationale – auch wenn die Empfehlungen der Finanzkommission
auf das komplexe deutsche Gesundheitssystem zugeschnitten sind. Entwicklungen
in Deutschland werden in Brüssel und anderen EU-Mitgliedstaaten aufmerksam
verfolgt, denn auch auf europäischer Ebene steht die finanzielle Nachhaltigkeit
der Sozialversicherungssysteme im Fokus. Deutschland verfügt über eines der
leistungsfähigsten, aber zugleich auch teuersten Gesundheitssysteme Europas.
Ziel ist es nun, Einnahmen und Ausgaben wieder in Balance zu bringen und
Effizienzpotenziale zu heben, ohne die Versorgungsqualität zu mindern – eine
„einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“, die auch auf EU-Ebene eine zentrale
Rolle spielt.<br/></p><p><br/></p><p>Mit europäischem
Blick fallen dabei insbesondere folgende Vorschläge der Finanzkommission ins
Auge.<br/></p><h1>Prävention:
Steuerpolitische Maßnahmen<br/></h1><p>Ein Schwerpunkt
des Berichts liegt auf der Prävention. Die direkten medizinischen
Behandlungskosten von Adipositas, Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen
und Krebs liegen im deutschen Gesundheitssystem jeweils im zweistelligen
Milliardenbereich. Die Finanzkommission empfiehlt daher drei steuerpolitische
Maßnahmen, die sowohl eine Lenkungswirkung entfalten als auch zusätzliche
Einnahmen für die GKV generieren sollen: 1) eine Erhöhung der Tabaksteuer, 2)
eine höhere Besteuerung von Alkohol sowie 3) eine gestaffelte Steuer auf
zuckergesüßte Erfrischungsgetränke. Nach Berechnungen der Kommission könnten
diese Maßnahmen 2027 rund 1,9 Milliarden Euro und bis 2030 rund 5,5 Milliarden
Euro einbringen.<br/></p><p><br/></p><p>Diese Ansätze
finden sich auf EU-Ebene wieder, insbesondere im europäischen
Herz-Kreislauf-Plan („Safe Hearts Plan“). So wurde die Überarbeitung der
EU-Tabaksteuerrichtlinie bereits im Juli 2025 vorgelegt und wird aktuell im Rat
beraten. Eine Reform der Alkoholsteuerrichtlinie steht zwar derzeit nicht auf
der Agenda, im Kontext der Präventionsdebatte werden jedoch weiterhin
entsprechende politische Forderungen erhoben. Darüber hinaus greift der Safe
Hearts Plan auch die Ernährungspolitik auf. Zwar scheut die Kommission bislang
direkte Steuern auf Fett, Salz oder hochverarbeitete Lebensmittel, kündigt jedoch
an, auf Grundlage einer Studie zu hochverarbeiteten Lebensmitteln geeignete
Instrumente – einschließlich möglicher finanzieller Maßnahmen – zu prüfen.<br/></p><h1>Arzneimittel: Orphan
Drug-Privileg<br/></h1><p>Auch der
Arzneimittelbereich steht im Zentrum der Empfehlungen. So spricht sich die Finanzkommission
für die Abschaffung des sogenannten Orphan-Drug-Privilegs aus. Bislang
profitieren Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen in Deutschland von
Sonderregelungen bei der Nutzenbewertung: Bis zu einer gesetzlich definierten
Umsatzschwelle wird ihnen bereits mit der Zulassung automatisch ein nicht
quantifizierbarer Zusatznutzen zugesprochen, ohne dass hierfür in gleichem
Umfang empirische Evidenz vorgelegt werden muss. Die Finanzkommission
empfiehlt, diese Privilegierung zu beenden. Das damit
verbundene Einsparpotenzial lässt sich allerdings nur näherungsweise bestimmen,
da es von künftigen Zulassungen, Preisverhandlungen und dem tatsächlichen
Zusatznutzen neuer Therapien abhängt. Als Orientierung nennt der Bericht
Einsparungen von bis zu 30 Millionen Euro im Jahr 2027 und bis zu 45 Millionen
Euro in den Folgejahren.<br/></p><p><br/></p><p>Grundsätzlich
soll damit verhindert werden, dass die GKV für Arzneimittel ohne nachgewiesenen
Zusatznutzen dauerhaft erhöhte Preise zahlt. Eine Forderung, die die DSV auch
auf EU-Ebene besonders im Rahmen der Arzneimittelreform, aber auch derzeit
laufenden Gesetzgebungsverfahren wie dem Critical Medicines Act oder dem
Biotech Act regelmäßig einbringt.<br/></p><h1>Was aus Empfehlungen mit EU-Bezug folgt<br/></h1><p>Die Vorschläge
der Finanzkommission blieben nicht folgenlos. Bereits kurz nach Vorlage des
Berichts veröffentlichte Gesundheitsministerin Nina Warken am 16. April einen <a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/RefE_BStabG_2026.pdf" hreflang="de">Referentenentwurf
für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz</a>. Am 29. April folgte der
<a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz_Kabinett.pdf" hreflang="de">Kabinettsentwurf der Bundesregierung</a>. Beide Entwürfe greifen Empfehlungen der
Kommission auf, jedoch nicht alle. So fanden die vorgeschlagenen steuerlichen Maßnahmen
zu Tabak- und Alkohol weder im Referenten- noch im Kabinettsentwurf
Berücksichtigung. Neu aufgenommen wurde im Kabinettsentwurf das Vorhaben, in
einem weiteren Gesetzgebungsverfahren ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte
Getränke einzuführen. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich von
Finanzminister Lars Klingbeil. Unverändert bleibt auch die Position beim
Orphan-Drug-Privileg: Die Bundesregierung folgt der Empfehlung der
Finanzkommission nicht und verzichtet darauf, die Sonderstellung von Orphan
Drugs im Rahmen der Nutzenbewertung abzuschaffen.<br/></p><p> <br/></p><p>Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht
nun in das parlamentarische Verfahren. Angestrebt wird ein Beschluss des
Deutschen Bundestages noch vor der Sommerpause. Danach wird das Gesetz im
Bundesrat diskutiert. Die Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zum
Referentenentwurf ist <a href="https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/p_stellungnahmen/2026_2027/260419_GKV-SV_Stn_RefE_BStabG_final.pdf" hreflang="de">hier </a>zu finden. Auch in Brüssel wird der weitere Gesetzgebungsprozess aufmerksam
verfolgt.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/ai-omnibus.html?utm_campaign=atom-feed#entry-2934420"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/ai-omnibus.html#entry-2934420</id><updated>2026-04-29T00:00:00Z</updated><title>Digital-Omnibus zur KI</title><summary>Parlament und Rat streben zeitnahen Kompromiss
an.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Digital-Omnibus zur KI<br/></h1></h1><h2><p>Parlament und Rat streben zeitnahen Kompromiss
an.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/07_Digitales/Getty-Images-marchmeena29.png.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/></div><p>Im November 2025 hatte die
Europäische Kommission einen <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52025PC0836" hreflang="de">Vorschlag</a> für eine
Digital-Omnibus-Verordnung im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI)
vorgelegt. Direkt nach der Annahme des <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-10-2026-0098_DE.pdf" hreflang="de">Verhandlungsmandats</a> des
Europäischen Parlaments am 26. März haben die Trilogverhandlungen zwischen dem
Rat der Europäischen Union (EU) und dem Parlament begonnen. Der Rat hatte sein <a href="https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7322-2026-INIT/en/pdf" hreflang="de">Verhandlungsmandat</a> bereits
am 13. März angenommen.
Während einige Punkte weitestgehend unstrittig sind, besteht insbesondere beim
Umgang mit industrieller KI Uneinigkeit.<br/></p><h1>Verschiebung der Fristen unstrittig<br/></h1><p>Die Europäische Kommission hatte
vorgeschlagen, den Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Vorschriften für Hochrisiko-KI an die Verfügbarkeit von
Unterstützungsinstrumenten, einschließlich der notwendigen Normen, zu knüpfen
und nach hinten zu verlegen. Spätestens sollten die Regeln aber nach 16 Monaten
anwendbar werden. Sowohl Parlament als auch Rat sind jedoch gegen einen
flexiblen Mechanismus und sehen feste Fristen zur Anwendbarkeit der
Hochrisiko-KI-Vorschriften vor – den 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme
nach Annex III und den 2. August 2028 für Hochrisiko-KI-Systeme, die in
Produkte eingebettet sind, nach Annex I.<br/></p><p><br/></p><p>Darüber hinaus herrscht Einigkeit
zwischen den beiden Institutionen, dass Anbieter von KI-Systemen nach Annex III
weiterhin verpflichtet sein sollen, diese Systeme in der EU-Datenbank für
Hochrisikosysteme zu registrieren. Die Europäische Kommission hatte
vorgeschlagen, diese Registrierungspflicht zu streichen, sofern die Anbieter
auf Grundlage einer dokumentierten Bewertung zu dem Ergebnis kommen, dass das
System nicht hochriskant ist.<br/></p><h1>Strittig vor allem industrielle KI<br/></h1><p>Strittig ist dagegen vor allem der
Umgang mit industrieller KI, also mit KI-Systemen nach Annex I, die Teil von
bereits regulierten Produkten sind. Dazu zählen etwa Maschinen,
Schutzausrüstung oder Medizinprodukte. Das Parlament fordert, dass KI-Systeme –
anders als bisher im AI Act vorgesehen – nicht mehr allein deshalb als
Hochrisiko gelten sollen, weil sie in regulierten Produkten eingesetzt werden
und theoretisch sicherheitsrelevant sein könnten. Stattdessen soll eine zweckorientierte
Prüfung vorgenommen werden und KI nur noch dann als Hochrisiko‑KI gelten, wo sie
als tatsächlich sicherheitsrelevant eingestuft wird. Der Rat lehnt das aus
Angst vor Inkohärenz und Dopplungen bei den Pflichten zwischen dem AI Act und
sektoraler Gesetzgebung ab.<br/></p><p><br/></p><p>Neben dem Umgang mit industrieller KI
prägen zwei weitere Konfliktlinien die Verhandlungen: die institutionelle Rolle
des AI Office sowie der Umfang des Grundrechtsschutzes. Während das Parlament
stärkere zentrale Durchgriffsrechte auf EU-Ebene anstrebt, pocht der Rat auf
nationale Zuständigkeiten und das Subsidiaritätsprinzip. Auch beim
Grundrechtsschutz bestehen zwar ähnliche Zielsetzungen, etwa im Hinblick auf ein
Verbot von Nudifier-Apps, Bias-Regeln und Datenschutz, der konkrete Umfang der
Pflichten bleibt jedoch umstritten.<br/></p><h1>Ausblick<br/></h1><p>Die Verhandlungen stehen unter
großem Druck, da die Vorschriften zu Hochrisiko-KI-Systemen gemäß dem <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401689" hreflang="de">AI Act</a> im
August dieses Jahres anwendbar werden. Ziel der mehrmals wöchentlich
stattfindenden Triloge war deshalb eine Einigung bis Ende April. Der vorerst
letzte Trilog am 28. April endete jedoch ohne Ergebnis. Ein weiterer Trilog soll in
den kommenden Wochen stattfinden; ein konkreter Termin steht jedoch noch nicht fest.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/ebw.html?utm_campaign=atom-feed#entry-2934612"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/ebw.html#entry-2934612</id><updated>2026-04-29T00:00:00Z</updated><title>European Business Wallets</title><summary>Europäisches Parlament beginnt
Beratungen.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>European Business Wallets<br/></h1></h1><h2><p>Europäisches Parlament beginnt
Beratungen.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/07_Digitales/shutterstock_797790577.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">Shutterstock/madpixblue</small></div><p>Am 19. November 2025 hat die
Europäische Kommission einen <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52025PC0838" hreflang="de">Verordnungsvorschlag</a> über die Einführung
europäischer Unternehmensbrieftaschen (European Business Wallets – EBW)
vorgelegt. Ziel
ist es, die Interaktionen von Unternehmen untereinander sowie mit öffentlichen
Verwaltungen innerhalb der Europäischen Union (EU) zu digitalisieren und zu
vereinfachen. Hierzu wird eine europaweit nutzbare digitale Identität für
Wirtschaftsakteure und öffentliche Stellen eingeführt, die auf dem bestehenden
eIDAS-Rahmen aufbaut. Die EBW ermöglichen insbesondere die sichere Identifizierung
und Authentifizierung, die elektronische Signatur und den Austausch von
Dokumenten sowie die rechtsverbindliche Kommunikation über
Mitgliedstaatengrenzen hinweg. Während die Nutzung gemäß dem
Verordnungsvorschlag für Unternehmen freiwillig bleibt, sind öffentliche
Stellen verpflichtet, die zentralen Funktionen der Wallets bereitzustellen.<br/></p><h1>Berichtsentwurf im ITRE<br/></h1><p>Federführend zuständig für das
Dossier im Europäischen Parlament ist der Ausschuss für Industrie, Forschung
und Energie (ITRE), der am 15. April erstmals über den <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/ITRE-PR-785244_EN.pdf" hreflang="de">Berichtsentwurf</a> des
Berichterstatters Eero Heinäluoma (S&amp;D, FI) diskutiert hat. Der
Berichtsentwurf unterstützt im Wesentlichen die Einführung der EBW und bewertet
diese als wichtigen Beitrag zur Verbesserung der digitalen Identifizierung,
Authentifizierung und des Datenaustauschs im Binnenmarkt, insbesondere in
grenzüberschreitenden Situationen. Dabei wird betont, dass die EBW als
interoperable, übergreifende Architektur fungieren sollte, die bestehende
nationale und europäische Systeme integriert, anstatt zusätzliche parallele
Strukturen zu schaffen.<br/></p><p><br/></p><p>Der Berichtsentwurf hält grundsätzlich
an der freiwilligen Nutzung der EBW durch Unternehmen und der verpflichtenden
Umsetzung durch öffentliche Stellen fest. Die Umsetzungsfrist soll jedoch nicht
– wie von der Kommission vorgeschlagen – 24 Monate nach Veröffentlichung im
Amtsblatt beginnen, sondern erst 24 Monate nach Inkrafttreten der einschlägigen
Durchführungsrechtsakte; auch die Übergangsregelung für die Nutzung bestehender
alternativer Lösungen wird entsprechend daran ausgerichtet. Darüber
hinaus legt der Berichterstatter einen Fokus auf Interoperabilität. So wird
hervorgehoben, dass bestehende nationale und europäische digitale
Infrastrukturen – etwa das Once Only Technical System (OOTS), das Business
Registers Interconnection System (BRIS) sowie die European Digital Identity
Wallet (EUDI-Wallet) – berücksichtigt und eingebunden werden sollten, um eine
kohärente und kosteneffiziente Umsetzung zu gewährleisten. Ferner soll der
Datenaustausch nicht nur in Dokumentenform, sondern auch in maschinenlesbaren,
strukturierten Datenformaten ermöglicht werden.<br/></p><h1>Berichtsentwürfe im JURI und IMCO<br/></h1><p>Sowohl der Rechtsausschuss (JURI)
als auch der Ausschuss
für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) geben als beratende Ausschüsse
Stellungnahmen zu diesem Dossier ab. Der <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/JURI-PA-786718_EN.pdf" hreflang="de">JURI-Berichtsentwurf</a> des Berichterstatters Axel
Voss (EVP, DE) betont unter anderem die Nutzung der EBW für Interaktionen
zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen im Kontext elektronischer
Erklärungen im Sinne des Once-Only-Prinzips. Zudem setzt sich der Berichterstatter
für klare und frühzeitig zu erlassende Durchführungsrechtsakte ein, um einen
stabilen technischen Rahmen zu gewährleisten. Weitere Präzisierungen betreffen
die automatische Vergabe einer europäischen Identifikationsnummer (EUID), die
sich möglichst an bestehenden nationalen Identifikatoren orientieren bzw. mit
diesen verknüpft werden soll, sowie verkürzte Umsetzungs- und Übergangsfristen
für öffentliche Stellen (Umsetzung der Kernfunktionen innerhalb von 18 Monaten
statt 24 Monaten sowie ein entsprechend auf 24 Monate verkürzter
Übergangszeitraum für die Nutzung alternativer Lösungen).<br/></p><p><br/></p><p>Der <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/IMCO-PA-786736_EN.pdf" hreflang="de">Berichtsentwurf</a> von Berichterstatterin Veronika
Cifrová Ostrihoňová (Renew, SK) für den IMCO legt den Schwerpunkt insbesondere
auf die Förderung der Nutzung der EBW durch wirtschaftliche Akteure,
insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige.
Hervorgehoben wird dabei das Potenzial zur Reduzierung administrativer
Belastungen und zur Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarkts. Darüber
hinaus werden Aspekte wie Nutzerfreundlichkeit, Zugänglichkeit und die
Vermeidung unverhältnismäßiger Belastungen betont. Im Vergleich zum ITRE- und
JURI-Entwurf enthält der Berichtsentwurf hingegen keine wesentlichen
Anpassungen hinsichtlich der Umsetzungsfristen für öffentliche Stellen und
setzt nur begrenzte Akzente bei der Interoperabilität mit bestehenden europäischen
Lösungen.<br/></p><h1>Relevanz für die Sozialversicherung<br/></h1><p>Als öffentliche Stellen müssen die
Sozialversicherungsinstitutionen die Nutzung der Kernfunktionen der Wallets
ermöglichen. Darüber hinaus ist die EBW mit Blick auf grenzüberschreitende
Anträge und Verfahren auch im Kontext der Koordinierung der Systeme der
sozialen Sicherheit relevant. Ein Beispiel ist die Beantragung von
A1-Bescheinigungen, bei der die EBW bestehende Verfahren ergänzen und eine
sichere grenzüberschreitende Antragstellung erleichtern könnte. Ferner soll die A1-Bescheinigung
künftig als digitales Dokument in der EUDI-Wallet gespeichert werden, die
wiederum die Grundlage für den geplanten Europäischen Sozialversicherungspass
(ESSPASS) bilden soll. Daraus ergeben sich Schnittstellen und ein erhöhter
Abstimmungsbedarf zwischen verschiedenen Instrumenten mit Relevanz für die
grenzüberschreitende soziale Absicherung.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/chemikalienpolitik.html?utm_campaign=atom-feed#entry-2914600"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/chemikalienpolitik.html#entry-2914600</id><updated>2026-04-26T00:00:00Z</updated><title>Chemikalienpolitik </title><summary>Bewegung bei ECHA-Grundverordnung und PFAS-Regulierung. </summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Chemikalienpolitik <br/></h1></h1><h2><p>Bewegung bei ECHA-Grundverordnung und PFAS-Regulierung. <br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/04_Arbeits_und_Gesundheitsschutz/rattanakun.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/></div><p>Die europäische Chemikalienpolitik bleibt in Bewegung – auch wenn zentrale Reformvorhaben weiterhin feststecken. Während die umfassende Überarbeitung der REACH-Verordnung politisch umstritten ist, gewinnen andere wichtige Dossiers zunehmend an Dynamik. Besonders bei der ECHA-Grundverordnung sowie der Regulierung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) zeichnen sich konkrete Fortschritte ab. <br/></p><h1>REACH-Verordnung bleibt politisch blockiert  <br/></h1><p>Die Überarbeitung der REACH-Verordnung, die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien regelt, bleibt politisch weiterhin umstritten. Seit Monaten setzt sich die chemische Industrie gegenüber politischen Entscheidungsträgern dafür ein, den Fokus auf eine effizientere und smartere Umsetzung zu legen, anstatt den bestehenden Rechtsrahmen grundlegend zu überarbeiten. Aus ihrer Sicht könnten viele der angestrebten Änderungen auch auf sekundärrechtlicher Ebene umgesetzt werden, etwa durch Anpassungen im Komitologieverfahren. <br/></p><p><br/></p><p>Auch Deutschland spricht sich in der <a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Externe-Links/C-D/chemieagenda.pdf?__blob=publicationFile" hreflang="de">Chemieagenda 2045</a> klar gegen eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung aus. Weder eine umfassende Reform noch punktuelle Änderungen, etwa im Rahmen eines Omnibusverfahrens, werden unterstützt. Die Bundesregierung fordert jedoch gezielte Entlastungsmaßnahmen, etwa bei Fristen, Informationsanforderungen, der Digitalisierung von Stoffdossiers sowie bei Prüfmethoden und Verfahren. <br/></p><h1>ECHA: Stärkung von Rolle und Mandat <br/></h1><p>Trotz der Blockade bei der grundlegenden REACH-Revision gibt es Fortschritte in anderen zentralen Dossiers mit Bezug zur Verordnung. Mitte April hat der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments seinen <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-10-2026-0093_DE.html" hreflang="de">Bericht zur ECHA-Grundverordnung</a> mit großer Mehrheit angenommen. Die Abgeordneten fordern insbesondere mehr Ressourcen und Kapazitäten für die ECHA, um den wachsenden regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Gleichzeitig sollen Governance- und Finanzierungsstrukturen der Agentur klarer definiert und aus der REACH-Verordnung herausgelöst werden. <br/></p><p><br/></p><p>Zudem spricht sich der Ausschuss für eine verlässliche und ausreichende Finanzierung aus, die sowohl auf Gebühren als auch auf EU-Haushaltsmitteln basieren soll. Mehr Transparenz und Unabhängigkeit in der wissenschaftlichen Arbeit sowie eine Stärkung der Fähigkeit der Agentur, zukünftige Aufgaben im Zuge weiterer Reformen zu übernehmen, sind ebenfalls zentrale Punkte. <br/></p><h1>Arbeitsschutz rückt stärker in den Fokus <br/></h1><p>Darüber hinaus soll die ECHA ihre wissenschaftlich-technische Unterstützung über verschiedene Rechtsbereiche hinweg ausbauen. Dazu zählen neben REACH auch Regelwerke zu Bioziden, persistenten organischen Schadstoffen sowie zur Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien. Im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit hatte bereits die Europäische Kommission vorgeschlagen, die wissenschaftliche Arbeit des Ausschusses für Risikobeurteilung (RAC) stärker bei der Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten zu verankern. <br/></p><p><br/></p><p>Der ENVI betont in seinen Änderungsvorschlägen, dass neben einem hohen Schutzniveau für Mensch und Umwelt auch der Arbeitsschutz eine zentrale Rolle spielt. Dies zeigt sich auch bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrats, der unter anderem für die Aufsicht über die Tätigkeit der Behörde und die Ernennung von RAC-Mitgliedern zuständig ist und sich auf die strategische Planung konzentriert. Diesbezüglich hebt der ENVI hervor, dass zu den Vertreterinnen und Vertreter der Interessenträger aus den Gewerkschaften auch jene mit Expertise im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz stärker berücksichtigt werden sollten. <br/></p><p><br/></p><p>Die Trilogverhandlungen mit Europäischer Kommission und Rat, der bereits Ende 2025 seine <a href="https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-16707-2025-INIT/en/pdf" hreflang="de">allgemeine Ausrichtung</a> festgelegt hat, können beginnen, sobald das Plenum über den ENVI-Bericht abgestimmt hat. <br/></p><h1>PFAS-Beschränkungen: Wissenschaftliche Bewertung schreitet voran <br/></h1><p>Die ECHA arbeitet mit Hochdruck daran, die wissenschaftlichen Analysen im PFAS-Beschränkungsverfahren bis Ende des Jahres abzuschließen. Einer der beiden zuständigen Ausschüsse, der RAC, hat im März seine <a href="https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/72301/term" hreflang="de">Stellungnahme</a> vorgelegt. Darin kommt er zu dem Schluss, dass PFAS erhebliche Risiken für Mensch und Umwelt darstellen. Aufgrund ihrer extremen Persistenz verbleiben sie über lange Zeiträume in der Umwelt, verbreiten sich weitläufig und können Böden sowie Grundwasser kontaminieren. Einige Stoffe stehen zudem im Zusammenhang mit schweren Gesundheitsfolgen wie Krebs oder Beeinträchtigungen der Fortpflanzung. <br/></p><p><br/></p><p>Nach Einschätzung des RAC reichen bestehende regulatorische Maßnahmen nicht aus, um diese Risiken wirksam zu kontrollieren. Daher empfiehlt der Ausschuss zusätzliche Maßnahmen zur Emissionsminderung, insbesondere für Anwendungen, die unter mögliche Ausnahmen fallen. Dazu zählen standortspezifische Managementpläne, Emissionsmonitoring, eine verbesserte Kommunikation entlang der Lieferkette, klare Verbraucherkennzeichnung sowie Berichtspflichten gegenüber der ECHA. <br/></p><h1>SEAC plädiert für EU-weiten Ansatz mit Ausnahmen <br/></h1><p>Auch der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) unterstützt grundsätzlich eine EU-weite Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von PFAS, allerdings mit gezielten Ausnahmen. In seinem <a href="https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/72301/term" hreflang="de">Stellungnahmenentwurf</a> betont der SEAC die Notwendigkeit eines harmonisierten EU-Ansatzes, um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden. Gleichzeitig spricht er sich für Ausnahmen aus, wenn keine geeigneten Alternativen verfügbar sind und eine Abwägung von Kosten und Nutzen dies rechtfertigt. <br/></p><p><br/></p><p>Bis zum 25. Mai können Stakeholder Stellungnahmen zum SEAC-Entwurf einreichen. Die ECHA plant, die finale Stellungnahme bis Ende 2026 vorzulegen. Anschließend wird die Europäische Kommission den wissenschaftlichen Input analysieren und einen Beschränkungsvorschlag erarbeiten. <br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/ehds.html?utm_campaign=atom-feed#entry-2921664"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/ehds.html#entry-2921664</id><updated>2026-04-28T00:00:00Z</updated><title>EHDS Umsetzung</title><summary>Gleichschritt auf nationaler und
europäischer Ebene.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>EHDS Umsetzung<br/></h1></h1><h2><p><b>Gleichschritt auf nationaler und
europäischer Ebene.</b><br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/05_Gesundheit_und_Pflege/iStock-1127069581.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">iStock / metamorworks</small></div><p>Der Europäische
Gesundheitsdatenraum (EHDS) ist seit diesem Monat ein Jahr alt – und steckt dennoch
weiterhin in den Kinderschuhen. Die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202500327" hreflang="de">EHDS-Verordnung </a>wurde am 5. März 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und
trat am 26. März 2025 in Kraft. Rund ein Jahr später zeigt sich, wie umfangreich
die noch erforderlichen Arbeiten und Implementierungsschritte sind, um das
Gesetz „zum Laufen zu bringen“ – sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler
Ebene in Deutschland.<br/></p><h1>Deutsche Fortschritte<br/></h1><p>Für die
nationale Umsetzung wurden in Deutschland mit dem Digitalgesetz und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz
bereits zwei zentrale Gesetze zur Primär- und Sekundärdatennutzung verabschiedet.
Derzeit richtet sich der Fokus auf das Bundesministerium für Gesundheit (BMG),
von dem der Referentenentwurf für ein weiteres Gesetz erwartet wird – ein
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen. Dieses soll die
nationale Umsetzung des EHDS weiter konkretisieren. Geplant sind unter anderem verbindliche
Interoperabilitätsanforderungen zwischen IT-Systemen, neue Zuständigkeiten für
Aufsicht und Umsetzung sowie eine gestärkte Rolle der gematik beim Betrieb der
digitalen Infrastruktur. Inhaltlich stehen zudem der grenzüberschreitende
Datenaustausch über MyHealth@EU, verbesserte Zugänge zu Gesundheitsdaten für
Forschung und Innovation sowie neue Regelungen für Datenzugangsstellen,
Betroffenenrechte und die Nutzung von Krankenkassen- und Versorgungsdaten im
Fokus.<br/></p><h1>Europäische Fortschritte<br/></h1><p>In der EHDS-Verordnung
sind knapp 30 Rechtsakte vorgesehen, die von der Europäischen Kommission in den
kommenden Jahren zur weiteren Konkretisierung der neuen Regeln erarbeitet
werden müssen – teils mit engen Fristen bis 2027, teils mit längeren
Umsetzungszeiträumen. Sie betreffen zentrale Fragen der Primär- und
Sekundärdatennutzung sowie Aspekte der Governance, Zusammenarbeit und Aufsicht. All dies erfolgt im
Komitologieverfahren der EU, mit dem die Europäische Kommission unter Kontrolle
der Mitgliedstaaten so gennannte Durchführungsrechtsakte erlässt. Viele entscheidende
Detailfragen werden also erst jetzt geklärt, nachdem die EHDS-Verordnung den
übergeordneten Rahmen gelegt hat.<br/></p><h1>Der EHDS-Ausschuss als Steuerungsgremium<br/></h1><p>Der erste und
damit besonders wichtige Schritt war die Einrichtung des EHDS-Ausschusses. Am
8. April wurde die erste Durchführungsverordnung zur Organisation und
Arbeitsweise dieses Gremiums im <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202600771" hreflang="de">Amtsblatt
der EU</a> veröffentlicht. Der Ausschuss gemäß Artikel 92 der EHDS-Verordnung
unterstützt die Umsetzung des EHDS, berät über Entwürfe weiterer
Durchführungsrechtsakte und stimmt über diese ab. Damit fungiert er als
zentrales Steuerungsforum der europäischen Umsetzung.<br/></p><p><br/></p><p>Darüber hinaus sind derzeit drei weitere
Durchführungsrechtsakte Gegenstand der Beratungen und bereits als Entwürfe
veröffentlicht worden.<br/></p><h1>Identitäts-
und Authentifizierungsmanagement<br/></h1><p>Ein Entwurf befasst
sich mit dem <a href="https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15353-European-Health-Data-Space-identity-management_en" hreflang="de">Identitätsmanagement</a>.
Vorgesehen sind Regelungen für einen interoperablen, grenzüberschreitenden
Identifizierungs- und Authentifizierungsmechanismus für Bürgerinnen und Bürger
sowie Gesundheitsfachkräfte im Einklang mit der eIDAS Verordnung. Damit wird
die Grundlage geschaffen, um den sicheren Zugang zu Gesundheitsdaten über
MyHealth@EU praktisch umzusetzen. Maßgeblich ist hierbei insbesondere Artikel
16 der EHDS-Verordnung.<br/></p><h1>Grenzüberschreitender
Austausch personenbezogener Gesundheitsdaten (MyHealth@EU)<br/></h1><p>Ein weiterer
Entwurf betrifft MyHealth@EU – die europäische Infrastruktur für den <a href="https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15594-European-Health-Data-Space-requirements-for-cross-border-exchange-of-personal-health-data-MyHealth@EU-_en" hreflang="de">Austausch
personenbezogener Gesundheitsdaten</a>, etwa von Patientenkurzinformationen
oder Verschreibungen. Festgelegt werden detaillierte technische und
organisatorische Anforderungen, einschließlich der Rolle der Europäischen
Kommission als Verarbeiter personenbezogener Daten. Die rechtliche Grundlage findet
sich maßgeblich in Artikel 23 der EHDS-Verordnung.<br/></p><h1>Datensatzbeschreibungen<br/></h1><p>Bei dem dritten Entwurf handelt es sich um
eine Durchführungsverordnung zu <a href="https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15673-Europaischer-Gesundheitsdatenraum-Datensatzbeschreibungen_de" hreflang="de">Datensatzbeschreibungen</a>.
Sie legt fest, welche Informationen Gesundheitsdateninhaber künftig zu ihren
Datensätzen an die Zugangsstellen melden müssen, damit diese in nationale und
europäische Datensatzkataloge aufgenommen werden können. Erfasst werden zum
Beispiel Abrechnungsdaten der Krankenkassen, Krankenhaus- und Registerdaten, Studiendaten
oder vom Nutzer freigegebene Daten aus elektronischen Patientenakten. Anzugeben
sind unter anderem Herkunft, Inhalt, Umfang und Zugangsbedingungen der Daten.
Ziel ist ein einheitlicher europäischer Standard, damit Datensätze leichter
gefunden, besser verglichen und für die Sekundärnutzung genutzt werden können.
Die Grundlage findet sich unter anderem in Art. 77 der EHDS-Verordnung.<br/></p><p><br/></p><p>Vor dem Hintergrund der zahlreichen offenen Detailfragen und vielfältigen
Umsetzungsprozesse wird die Komplexität der weiteren Umsetzung deutlich. Um die
eingangs verwendeter Metapher aufzugreifen: Angesichts der parallelen
Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene wird es entscheidend sein,
dass das Kind in dieselbe Richtung läuft – und dabei nicht ins Stolpern gerät. Nur wenn Regulierung, technische Umsetzung und
Governance eng aufeinander abgestimmt sind, kann der EHDS sein volles Potenzial
entfalten.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/insolvenzrecht.html?utm_campaign=atom-feed#entry-2910216"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/insolvenzrecht.html#entry-2910216</id><updated>2026-04-15T00:00:00Z</updated><title>Insolvenzrecht</title><summary>Neue
Harmonisierungsrichtlinie bietet Chancen für die Sozialversicherung.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Insolvenzrecht<br/></h1></h1><h2><p>Neue
Harmonisierungsrichtlinie bietet Chancen für die Sozialversicherung.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/08_Finanzen/iStock-510853930.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">iStockphoto/Gil-Design</small></div><p>Die neue Insolvenzrichtlinie geht in die Umsetzungsphase. Schneller als
erwartet hat das europäische Amtsblatt am 1. April die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202600799" hreflang="de">Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter
Aspekte des Insolvenzrechts</a> veröffentlicht. Erst am Vortag hatte der Agrarrat die Richtlinie
verabschiedet. Das europäische Parlament hatte bereits am 10. März seine
Zustimmung gegeben. Damit tritt die neue Insolvenzrichtlinie am 21. April in
Kraft. Für die Mitgliedstaaten heißt das: Ihre Umsetzungsgesetze müssen bis auf
wenige Regelungstatbestände spätestens am 22. Januar 2029 nicht nur stehen,
sondern auch in Kraft getreten sein.<br/></p><h1>Geldabfluss in
Insolvenzverfahren stoppen<br/></h1><p>Die DSV hat den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens aufmerksam begleitet.
Denn die neuen EU-Vorgaben könnten dazu beitragen, auch
Sozialversicherungsbeiträge in Unternehmensinsolvenzen zu schützen. Damit würde
ein konkreter Beitrag zur Stabilisierung der Finanzierung der gesetzlichen
Sozialversicherung geleistet. Denn nach geltender Rechtslage verliert die
Sozialversicherung regelmäßig Beitragsmittel durch Insolvenzanfechtungen in
dreistelliger Millionenhöhe.<br/></p><h1>Deutschland steht
schlecht da<br/></h1><p>Anders als in vielen anderen Mitgliedstaaten wie Frankreich, Spanien,
Italien, Portugal – um nur einige zu nennen – sind in Deutschland die
Sozialversicherungsträger anderen einfachen Insolvenzgläubigern gleichgestellt.
Insolvenzverwalter können daher bereits gezahlte Beiträge einfordern und der
Insolvenzmasse zuführen. Bei Deckungsquoten im unteren einstelligen Bereich –
2020 lagen sie zum Beispiel bei nur 2,4 Prozent – geht der weit überwiegende
Teil der zurückgeforderten Beitragsmittel der Sozialversicherung verloren. Die
Leistungsansprüche oder Anwartschaften der Versicherten sind gleichwohl weiter
zu erfüllen.<br/></p><h1>Anfechtung von
Beiträgen verhindern<br/></h1><p>Mit der neuen EU-Richtlinie wird nun ein praktikabler Ansatz gewählt, in
dem Artikel 6 Absatz 3 den Mitgliedstaaten empfiehlt,
Sozialversicherungsbeiträge im Einklang mit dem nationalen Recht von der
Anfechtbarkeit in Insolvenzverfahren auszunehmen. Damit wird ein rechtlicher
Spielraum eröffnet, Beitragsmittel vor dem Zugriff von Insolvenzverwaltern zu
schützen. Nach Ansicht der DSV, die sich intensiv für diesen Ausnahmetatbestand
eingesetzt hatte, sollte dieser Spielraum unbedingt genutzt werden.<br/></p><h1>Politisches
Momentum nutzen<br/></h1><p>Bekanntlich ist die finanzielle Situation in Deutschland insbesondere in
der Kranken- und Pflegeversicherung äußerst angespannt und verlangt besondere
Anstrengungen zur Stabilisierung der Finanzen. Mit der Verpflichtung, die neue
EU-Insolvenzrichtlinie in nationales Recht umzusetzen, rückt der Umgang mit
Sozialversicherungsbeiträgen in Unternehmensinsolvenzen nun erneut auf die
politische Tagesordnung. Die EU-Richtlinie bietet die Chance, das Thema in
einem veränderten rechtlichen Kontext neu zu bewerten. Wünschenswert wäre, die
sich in Insolvenzverfahren vollziehende Zweckentfremdung von
Sozialversicherungsbeiträgen ein für allemal zu stoppen.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/psychische-gesundheit.html?utm_campaign=atom-feed#entry-2924440"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/psychische-gesundheit.html#entry-2924440</id><updated>2026-04-29T00:00:00Z</updated><title>Psychische Gesundheit</title><summary>EU treibt Regulierung psychosozialer Risiken voran.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Psychische Gesundheit<br/></h1></h1><h2><p>EU treibt Regulierung psychosozialer Risiken voran.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/05_Gesundheit_und_Pflege/rimmabondarenko.png.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/></div><p>Die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz rückt zunehmend in den Fokus der europäischen Arbeitsschutzpolitik. Zusätzliche Dynamik erhält das Thema durch einen klaren politischen Auftrag an Exekutiv-Vizepräsidentin Roxana Mînzatu, den europäischen Ansatz für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bis 2029 weiterzuentwickeln. Ein erster Vorstoß wird vor allem im geplanten Quality Jobs Act erwartet.<br/></p><p><br/></p><p>Das Europäische Parlament hat bereits mehrfach Handlungsbedarf betont, zuletzt 2022 im Hinblick auf die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022IP0279" hreflang="de">psychische Gesundheit in der digitalen Arbeitswelt</a>. Nun greift eine Initiative der belgischen Abgeordneten Estelle Ceulemans (S&amp;D) das Thema erneut auf und fordert konkrete gesetzgeberische Maßnahmen. Ziel ist es, Lücken im bestehenden Arbeitsschutzrecht zu schließen und ein einheitlicheres Schutzniveau in der Europäischen Union (EU) zu schaffen.<br/></p><h1>Uneinheitliches Schutzniveau in der EU<br/></h1><p>Der aktuelle europäische Rechtsrahmen enthält zwar allgemeine Präventionsgrundsätze, bietet aus Sicht der Europaabgeordneten Ceulemans jedoch zu wenig verbindliche Vorgaben im Umgang mit psychosozialen Risiken. Auch bestehende Vereinbarungen der Sozialpartner, etwa zu Stress oder Gewalt am Arbeitsplatz, werden uneinheitlich umgesetzt. Dies führt zu erheblichen Unterschieden beim Schutz der Beschäftigten in den Mitgliedstaaten.<br/></p><p><br/></p><p>Psychosoziale Risiken umfassen unter anderem hohe Arbeitsbelastung, unklare Rollen, mangelnde Unterstützung, Konflikte oder Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Sie können zu Stress, Erschöpfung oder Burnout führen und wirken sich auch wirtschaftlich aus, etwa durch Fehlzeiten oder sinkende Produktivität.<br/></p><h1>Vorgeschlagene Maßnahmen des Initiativberichts<br/></h1><p>Vor diesem Hintergrund fordert die <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/EMPL-PR-784330_DE.pdf" hreflang="de">Initiative</a> die Europäische Kommission dazu auf, bis Ende 2026 eine Richtlinie mit verbindlichen Mindestanforderungen vorzulegen. Diese soll die Prävention stärken und die Anerkennung arbeitsbedingter psychischer Erkrankungen erleichtern, die bislang häufig an hohen Nachweishürden scheitert.<br/></p><p><br/></p><p>Vorgesehen sind unter anderem verpflichtende jährliche Gefährdungsbeurteilungen psychosozialer Risiken sowie stärkere Verpflichtungen für Unternehmen, entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Ergänzend werden Schulungen für Beschäftigte und Führungskräfte vorgeschlagen. Darüber hinaus sollen EU-weite Mindeststandards für Arbeitsinspektionen eingeführt und Präventionsmaßnahmen stärker in nationale Strategien integriert werden. Auch Programme zur Wiedereingliederung nach psychischen Erkrankungen sind Teil des Ansatzes. <br/></p><p><br/></p><p>Die demokratischen Parteien im Europäischen Parlament stehen dem Vorschlag der Sozialdemokratin grundsätzlich offen gegenüber, sehen jedoch insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, im Umgang mit künstlicher Intelligenz sowie in den Bereichen Klima und Gender noch Nachbesserungsbedarf. <br/></p><h1>Unterschiedliche Positionen der Sozialpartner<br/></h1><p>Die Reaktionen der Sozialpartner im Rahmen einer <a href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/icm-des-empl.html" hreflang="de">interparlamentarischen Ausschusssitzung</a> fallen unterschiedlich aus. Der Europäische Gewerkschaftsbund unterstützt die Initiative und fordert einen stärkeren Schutz der Beschäftigten. BusinessEurope äußert hingegen Kritik, insbesondere an zusätzlichen gesetzlichen Vorgaben und einer aus ihrer Sicht einseitigen Ausrichtung. Zudem wird bemängelt, dass bestehende Strukturen wie der <a href="https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activities/rights-work/health-and-safety-work/advisory-committee-health-and-safety-work_en" hreflang="de">Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz</a> (ACSH) nicht ausreichend berücksichtigt würden. Auch in Ländern mit bereits bestehenden Regelungen – wie Belgien – bleiben die Fallzahlen, etwa bei Burnout, hoch.<br/></p><h1>Nationale Entwicklungen und Studienlage<br/></h1><p>Eine im März durch Eurogip veröffentlichte <a href="https://eurogip.fr/wp-content/uploads/2023/04/EUROGIP_etude_prevention_RPS_207F.pdf" hreflang="de">Studie</a> zeigt, dass psychosoziale Risiken vor allem durch Arbeitsbedingungen wie hohe Belastung, schlechte Organisation oder mangelnde Unterstützung entstehen. Obwohl die EU-Arbeitsschutzrichtlinie grundsätzlich zur Bewertung aller Risiken verpflichtet, fehlen spezifische Vorgaben auf europäischer Ebene.<br/></p><p><br/></p><p>Viele der sieben in der Studie vertretenen Mitgliedstaaten haben eigene Regelungen entwickelt, die jedoch stark variieren. Neben gesetzlichen Maßnahmen spielen auch Instrumente wie Bewertungs-Tools, Kampagnen und betriebliche Programme eine wichtige Rolle. Insgesamt wird deutlich, dass ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich ist, der sowohl die Arbeitsorganisation als auch das Wohlbefinden der Beschäftigten berücksichtigt.<br/></p><h1>Ausblick</h1><p>Ob der Quality Jobs Act die vom Europäischen Parlament seit Längerem geforderte stärkere Berücksichtigung psychosozialer Risiken tatsächlich voranbringt, bleibt abzuwarten. Die Europäische Kommission will im Frühjahr im Rahmen der zweiten Konsultation der Sozialpartner erste Einblicke in ihre regulatorischen Pläne geben. Parallel dazu strebt die Europaabgeordnete Ceulemans an, die Verhandlungen zu ihrem legislativen Initiativbericht bis Anfang Oktober im Europäischen Parlament abzuschließen, damit dessen Vorschläge auch im Rahmen des Quality Jobs Acts berücksichtigt werden können.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/icm-des-empl.html?utm_campaign=atom-feed#entry-2953312"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/icm-des-empl.html#entry-2953312</id><updated>2026-04-30T00:00:00Z</updated><title>Arbeit im digitalen Zeitalter</title><summary>EMPL
diskutiert KI, Plattformarbeit und psychosoziale Risiken.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Arbeit im digitalen Zeitalter<br/></h1></h1><h2><p>EMPL
diskutiert KI, Plattformarbeit und psychosoziale Risiken.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/07_Digitales/DigitaleO-ffentlicheDienste_002.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">iStockphoto/BrianAJackson</small></div><p>Am 15. April hat der Ausschuss
für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) Vertreterinnen und
Vertreter nationaler Parlamente, der Sozialpartner und weiterer Institutionen
im Rahmen einer interparlamentarischen Ausschusssitzung (<a href="https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/304968/ICM%20digitalisation%20-%20background%20note.pdf" hreflang="de">ICM</a>) nach
Brüssel eingeladen. Diskutiert wurden sowohl die Regulierung neuer
Arbeitsformen im Kontext der künstlichen Intelligenz (KI) als auch
psychosoziale Risiken infolge der fortschreitenden Digitalisierung. Dabei wurde
deutlich, dass in beiden Bereichen ein anhaltender Regelungs- und
Abstimmungsbedarf auf EU-Ebene besteht.<br/></p><h1>Chancen
und Risiken von KI<br/></h1><p>Die zunehmende Anwendung von
KI, beispielsweise im Rahmen des algorithmischen Managements, verdeutlicht die
Chancen und Risiken von KI für die Arbeitswelt. Der zypriotische Arbeitsminister
Marinos Moushouttas betonte in seinem Impulsbeitrag, dass KI sowohl unternehmensweit
als auch individuell zur Effizienzsteigerung beitragen kann. Zugleich verwies
er auf mögliche negative Auswirkungen, etwa eine zunehmende Arbeitsverdichtung,
verstärkte Überwachung von Beschäftigten sowie die Angst vor Arbeitsplatzverlust.
Diese Einschätzung wurde im Rahmen der Sitzung von den Vertreterinnen und
Vertretern der nationalen Parlamente weitgehend geteilt.<br/></p><h1>Psychosoziale Risiken in
einer digitalisierten Arbeitswelt<br/></h1><p>Die fortschreitende
Digitalisierung hat weitreichende Folgen für Beschäftigte, auch im Zusammenhang
mit der stetig wachsenden Verbreitung von Telearbeit seit der Corona-Pandemie. Damit
verbunden ist häufig ein Anstieg psychosozialer Belastungen, etwa wenn
Telearbeit mit ständiger Erreichbarkeit und einer Ausweitung von Arbeitszeiten
einhergeht. Vor diesem Hintergrund fordert der EMPL bereits seit 2022 Maßnahmen
zur Eindämmung dieser Risiken. Zur Vorbereitung eines entsprechenden <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/EMPL-PR-784330_EN.pdf" hreflang="de">Initiativberichts</a> mit
Handlungsempfehlungen an die Kommission diskutierte der Ausschuss mit den nationalen
Repräsentantinnen und Repräsentanten die gesundheitlichen Auswirkungen einer
digitalen Arbeitswelt, insbesondere das Spannungsfeld zwischen KI als
zusätzlichem Stressfaktor und KI als Instrument zur Prävention.<br/></p><h1>Fortschritte durch Regulierung der
Plattformarbeit<br/></h1><p>Als Reaktion auf diese
Entwicklungen hat die Europäische Union (EU) zuletzt mit der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202402831" hreflang="de">Richtlinie
über Plattformarbeit</a>, die bis zum 2. Dezember 2026 in nationales
Recht umzusetzen ist, wichtige Fortschritte erzielt.
Diese schafft erstmals Vorgaben für den Einsatz von KI und insbesondere für
algorithmisches Management am Arbeitsplatz. So sind digitale Arbeitsplattformen
verpflichtet, die Funktionsweise ihrer automatisierten Systeme und
Entscheidungsprozesse transparent zu machen. Plattformtätige erhalten zudem das
Recht auf menschliche Überprüfung sowie auf Anfechtung automatisierter
Entscheidungen, die ihre Arbeitsbedingungen, Vergütung oder den Zugang zur
Plattform betreffen. Darüber hinaus müssen die Plattformen die Auswirkungen
solcher Systeme auf Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit sowie
Grundrechte ihrer Beschäftigten bewerten.<br/></p><h1>Arbeitsschutz vs. Vereinfachung<br/></h1><p>Der EMPL bewertet diese
Fortschritte positiv und hat die Kommission in seiner <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-10-2025-0337_EN.html" hreflang="de">Entschließung
zu Digitalisierung, KI und algorithmischen Management am Arbeitsplatz</a> im
Dezember 2025 aufgefordert, die Errungenschaften der Plattform-Richtlinie auch
auf andere Arbeitskontexte auszuweiten. Dem gegenüber stehen die Vorschläge der
Kommission für einen Digital-Omnibus durch den unter anderem Änderungen an der
Datenschutzgrundverordnung und der KI-Verordnung vorgesehen sind. Diese Verordnungen
enthalten zentrale Schutzstandards für Beschäftigte, etwa zu rechtmäßiger
Datenverarbeitung sowie Transparenz und menschlicher Aufsicht beim Einsatz von
KI-Systemen am Arbeitsplatz. Vor diesem Hintergrund sieht der Ausschuss die
Gefahr, dass bestehende Schutzstandards abgesenkt werden – auch mit
Auswirkungen auf die in der Plattform-Richtlinie verankerten Arbeitnehmerrechte.<br/></p><h1>Herausforderungen in den
Mitgliedstaaten<br/></h1><p>Vor diesem Hintergrund wurden
die Vertreterinnen und Vertreter der nationalen Parlamente aufgefordert, über
relevante Entwicklungen in den Mitgliedstaaten zu berichten. Dabei wurde
deutlich, dass die Umsetzung der Richtlinie zur Plattformarbeit unterschiedlich
weit fortgeschritten ist. Außerdem betonten sie, dass die hohe Geschwindigkeit der
Entwicklungen in diesem Bereich eine besondere Herausforderung darstellt. Als
Beispiel nannten sie die erwartete Anpassung der KI-Verordnung im Zuge der Digital-Omnibus-Verordnung
zur KI – noch bevor eine Evaluierung erfolgt ist.<br/></p><p><br/>Insgesamt forderten die nationalen
Repräsentantinnen und Repräsentanten mehrheitlich einen ambitionierteren
europäischen Ansatz. So wurde unter anderem die Bedeutung von Weiterbildung zur
Stärkung der Resilienz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hervorgehoben
(Marko Pavić, Kroatien). Zudem wurden klare Regeln zur Sanktionierung bei
Missbrauch von KI durch Arbeitgeber (Giulio Romani, Europäischer
Gewerkschaftsbund) sowie mehr Nachvollziehbarkeit und Anfechtbarkeit von
KI-Entscheidungen (Jacek Włosowicz, Polen) gefordert.</p><p><br/></p><p>Demgegenüber wies der Arbeitgeberverband
BusinessEurope darauf hin, dass eine stärkere Regulierung nicht immer mit einer
Verbesserung der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und -nehmern einhergeht und zudem
wachstumsdämpfend wirken kann, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.<br/></p><h1>Ausblick<br/></h1><p>Der für Ende 2026 angekündigte <a href="https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activities/rights-work/quality-jobs-companies-and-workers-europe_en" hreflang="de">Quality
Jobs Act</a> dürfte beide Themenbereiche – neue Arbeitsformen sowie
psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz – aufgreifen. Derzeit führt die
Europäische Kommission Konsultationen mit den Sozialpartnern zur Vorbereitung dieses
Gesetzes durch. Zudem dürfte die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, die sich
derzeit im Trilog-Verfahren befindet, Einfluss auf die weitere Ausgestaltung
der Regulierung haben.   <br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/eurostat-bevoelkerungsprojektion.html?utm_campaign=atom-feed#entry-2932804"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/eurostat-bevoelkerungsprojektion.html#entry-2932804</id><updated>2026-04-29T00:00:00Z</updated><title>Bevölkerungsprognosen</title><summary>Eurostat: Migration
stabilisiert die Sozialversicherung in Europa.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Bevölkerungsprognosen<br/></h1></h1><h2><p>Eurostat: Migration
stabilisiert die Sozialversicherung in Europa.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/06_Handel_und_Wirtschaft/iStock-485192107.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">Rawpixel Ltd</small></div><p>Die
Bevölkerung in der Europäischen Union wird in den kommenden Jahrzehnten
voraussichtlich stärker zurückgehen als bislang angenommen. Ein zentraler Grund
dafür sind niedrigere Annahmen zur Migration. Diese Entwicklung hat auch
Auswirkungen auf die Sozialversicherungssysteme, insbesondere vor dem
Hintergrund der Alterung der Bevölkerung und des Rückgangs der
Erwerbsbevölkerung.<br/></p><h1>Neue
Prognosen zeichnen pessimistisches Bild<br/></h1><p>Laut
den <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/proj_25np/default/table?lang=en&amp;category=proj.proj_25n" hreflang="de">Prognosen</a> wird die Bevölkerung der EU zwischen 2025 und 2050 voraussichtlich nur leicht
um 1,5 Prozent beziehungsweise 6,7 Millionen Menschen zurückgehen. Bis zum Ende
des Jahrhunderts soll sie gegenüber 2025 um 11,7 Prozent von 451,8 Millionen
auf 398,8 Millionen sinken. Dies entspricht einem Rückgang um 53 Millionen
Menschen. Deutschland wird nach den Bevölkerungsprognosen von Eurostat eine
ähnliche Entwicklung wie die EU insgesamt verzeichnen. Demnach wird die
Bevölkerung von heute 83,6 Millionen bis 2050 um 3,9 Prozent und bis 2100 um
10,7 Prozent auf 74,7 Millionen Menschen zurückgehen.<br/></p><p>Den
aktuellen Prognosen zufolge wird Europa im Jahr 2029 mit 453,3 Millionen
Menschen seinen Höchststand erreichen. Deutschland hat diesen bereits im Jahr
2025 mit 83,6 Millionen Menschen erreicht. Gemäß den Prognosen von Eurostat
wird die Bevölkerung bereits in diesem Jahr zurückgehen – wenn auch nur
marginal, um etwa 75.000 Menschen. Die Prognosen von Eurostat zeigen einen sehr
heterogene Bevölkerungsentwicklung in Europa. Luxemburg und Malta werden ihren
Bevölkerungshöchststand erst um das Jahr 2075 erreichen.<br/></p><h1>Migration
stabilisiert die Bevölkerungsentwicklung<br/></h1><p>Ohne
Migration würde die Bevölkerung laut den Prognosen in allen EU-Ländern bis 2100
deutlich zurückgehen: Bis 2050 um 10,5 Prozent beziehungsweise 45 Millionen
Menschen und bis zum Jahr 2100 sogar um 40,5 Prozent beziehungsweise knapp 183
Millionen Menschen.<br/></p><p>Auch
für die Sozialversicherungssysteme ist dieser Effekt von zentraler Bedeutung,
da Zuwanderung die Zahl der Erwerbstätigen erhöht und somit die Einnahmebasis
stabilisiert. In Deutschland wirkt sich der stabilisierende Einfluss der
Migration noch stärker aus als im EU-Durchschnitt. Ohne Zuwanderung läge der
Rückgang bei 13,2 Prozent bis 2050 und bei 43 Prozent bis 2100. Besonders
ausgeprägt ist dieser Effekt in Malta, Luxemburg und Spanien. Ohne Migration
würde die Bevölkerung dort bis 2100 um 56 beziehungsweise 37 Prozent (Malta,
Luxemburg) sowie um über 50 Prozent (Spanien) schrumpfen. In Bulgarien fällt
der stabilisierende Einfluss dagegen vergleichsweise gering aus und reduziert
den Rückgang lediglich um 9,5 Prozentpunkte.<br/></p><h1>Demografischer
Wandel und Sozialversicherung<br/></h1><p>Die
Eurostat-Prognosen verdeutlichen den demografischen Wandel in Europa und dessen
weitreichende Auswirkungen auf die Sozialversicherungssysteme sowie auf
Beschäftigung und Arbeitswelt. Der prognostizierte Rückgang der
Erwerbsbevölkerung kann nur durch eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung sowie
durch Produktivitätszuwächse infolge technologischen Fortschritts kompensiert
werden. Hieraus ergeben sich erhebliche Anforderungen an die kontinuierliche
Qualifizierung der Beschäftigten sowie an Maßnahmen der Rehabilitation, des
Gesundheits- und des Arbeitsschutzes.<br/></p><p>Zugleich
führt die zunehmende Alterung der Bevölkerung zu einem steigenden Bedarf an
Betreuungs- und Pflegeleistungen. Dies stellt nicht nur eine finanzielle
Herausforderung für das Sozialsystem dar, sondern verschärft vor dem
Hintergrund des Rückgangs der Erwerbsbevölkerung auch die Herausforderungen für
die Leistungserbringer.<br/></p><h1>Bevölkerungsdaten
für europäische Monitoringprozesse<br/></h1><p>Die
neuen Bevölkerungsprognosen werden in das länderspezifische Monitoring im
Rahmen des Europäischen Semesters sowie in verschiedene Berichte einfließen,
darunter den Bericht „Über angemessene soziale Sicherung im Alter“ der
Arbeitsgruppe „Angemessenheit und Nachhaltigkeit der Alterssicherung“ (Working
Group ADAGE) und den Ageing Report 2027 der Arbeitsgruppe Alterung des
Wirtschaftspolitischen Ausschusses. Darin wird evaluiert, inwieweit die
Mitgliedstaaten angesichts pessimistischer Prognosen in ihren Sozialschutzsystemen
Vorsorge getroffen haben, um ein langfristig angemessenes Leistungsniveau und
zugleich deren finanzielle Tragfähigkeit sicherzustellen.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/eurofound-job-quality.html?utm_campaign=atom-feed#entry-2960396"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/eurofound-job-quality.html#entry-2960396</id><updated>2026-04-30T00:00:00Z</updated><title>Bericht
zur Arbeitsqualität</title><summary>Eurofound: Arbeitsplatzqualität
in Europa überwiegend gestiegen.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Bericht
zur Arbeitsqualität<br/></h1></h1><h2><p>Eurofound: Arbeitsplatzqualität
in Europa überwiegend gestiegen.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/04_Arbeits_und_Gesundheitsschutz/iStockphoto-industryview.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">iStockphoto-industryview</small></div><p>In
den vergangenen Jahren hat sich die Qualität von Arbeitsplätzen in Europa insgesamt
verbessert – allerdings profitieren nicht alle Beschäftigte gleichermaßen davon.
Zu diesem Ergebnis kommt die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens-
und Arbeitsbedingungen (Eurofound) in ihrem aktuellen <a href="https://www.eurofound.europa.eu/de/publications/all/european-working-conditions-survey-2024-overview-report" hreflang="de">Überblicksbericht</a> zur Europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen (EWCS 2024), der am 14.
April veröffentlicht wurde.<br/></p><h1>Europas
Arbeitswelt im Wandel<br/></h1><p>Die
Analyse umfasst 35 europäische Länder, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, und
beleuchtet die Auswirkungen des ökologischen, digitalen und demografischen
Wandels auf die Arbeitswelt. Neben einer umfassenden Beschreibung der
Erwerbsbevölkerung untersucht der Bericht insbesondere digitale
Arbeitspraktiken, soziale Beziehungen und Fragen der Inklusion. Ein zentrales
Ergebnis: Gute Arbeitsbedingungen zahlen sich aus – sie fördern Motivation,
Innovationskraft, Produktivität und ein positives Betriebsklima.<br/></p><h1>Fortschritte
mit Schattenseiten<br/></h1><p>Eurofound
bewertet die Qualität von Arbeitsplätzen anhand von sieben Dimensionen:
Verdienst, Perspektiven, Qualifikationen und Entscheidungsspielraum,
Arbeitszeit, Arbeitsintensität sowie das soziale und physische Umfeld. In fünf
dieser Bereiche hat sich die Situation in den vergangenen 15 Jahren verbessert.
Verschlechterungen zeigen sich hingegen beim sozialen Umfeld am Arbeitsplatz
und bei der Arbeitsintensität. Die Erhebung unterstreicht dabei, dass
Verbesserungen beim sozialen Umfeld am Arbeitsplatz ebenso wie bei
Weiterbildungsmaßnahmen stark mit dem Zugang zu sozialer Absicherung
einhergehen.<br/></p><p>Auffällig
sind zudem geschlechtsspezifische Unterschiede: Männer sind seltener von hoher
Arbeitsintensität betroffen, während sich die Situation für Frauen in dieser Dimension
verschlechtert hat. Positiv entwickelt hat sich hingegen das physische
Arbeitsumfeld, insbesondere durch den Rückgang klassischer körperlicher
Belastungen. Gleichzeitig nehmen jedoch neue Risiken zu – etwa durch Hitze,
Chemikalien oder infektiöse Stoffe.<br/></p><h1>Arbeitsumfeld
und Wahrnehmung der Beschäftigten<br/></h1><p>Für
die Mehrheit der Beschäftigten stehen nicht finanzielle Aspekte im Vordergrund.
Entscheidend sind vielmehr ein sicheres Arbeitsumfeld und Vertrauen am
Arbeitsplatz. Die meisten empfinden ihre Arbeit als sinnvoll und sind
überzeugt, gute Leistungen zu erbringen: Mehr als 80 Prozent halten ihre
Tätigkeit für nützlich, 85 Prozent fühlen sich fair behandelt. Dennoch bestehen
Defizite: 14 Prozent der Beschäftigten in der EU geben an, unzureichend über
Gesundheits- und Sicherheitsrisiken informiert zu sein. Zugleich zeigt sich ein
deutliches Gefälle bei der betrieblichen Verankerung des Arbeitsschutzes:
Während in Schweden rund 80 Prozent der Beschäftigten Zugang zu einem
Arbeitsschutzbeauftragten haben, sind es in Bulgarien nur knapp 30 Prozent.<br/></p><h1>Ungleichheiten
bleiben bestehen<br/></h1><p>Trotz
der insgesamt positiven Entwicklung profitieren nicht alle Beschäftigtengruppen
gleichermaßen. Die Studie zeigt, dass insbesondere geschlechtsspezifische
Unterschiede in den Erwerbsverläufen weiterhin eine zentrale Herausforderung
darstellen. Aber auch auf Länder- und Branchenebene bestehen erhebliche
Unterschiede bei Arbeits- und Gesundheitsschutz. Fortschritte bei der
Arbeitsqualität erfordern daher gezielte Maßnahmen und den Ausbau der sozialen
Sicherungsnetze.<br/></p><h1>Schlüsselthema
für Europas Zukunft<br/></h1><p>Die
Verbesserung von Arbeitsbedingungen ist seit dem Vertrag von Rom ein Kernziel
europäischer Politik. Auch die <a href="https://commission.europa.eu/system/files/2017-11/social-summit-european-pillar-social-rights-booklet_de.pdf" hreflang="de">Europäische
Säule sozialer Rechte</a> und aktuelle Initiativen wie der <a href="https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/document/download/82975aa7-bdd6-4a64-b3e3-82433901f8f7_en?filename=Quality-Jobs-Roadmap_Communication_2025.pdf" hreflang="de">Fahrplan
für hochwertige Arbeitsplätze</a> oder der <a href="https://commission.europa.eu/topics/competitiveness/competitiveness-compass_de" hreflang="de">Kompass
für Wettbewerbsfähigkeit</a> unterstreichen die Bedeutung guter
Arbeitsbedingungen für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit.<br/></p><p>Vor
dem Hintergrund einer alternden und schrumpfenden Erwerbsbevölkerung gewinnt
das Thema zusätzlich an Bedeutung. Hochwertige Arbeitsplätze gelten als
entscheidend, um mehr Menschen für den Arbeitsmarkt zu gewinnen, sie länger im
Erwerbsleben zu halten und zugleich die Produktivität zu steigern. Hierzu
bedarf es stetiger Investitionen in die Menschen, so auch in Rehabilitation,
Gesundheits- und Arbeitsschutz. Der Eurofound-Bericht zeigt: Europa hat
Fortschritte erzielt, steht jedoch weiterhin vor zentralen Herausforderungen.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/03/rahmenvereinbarung.html?utm_campaign=atom-feed#entry-2870088"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/03/rahmenvereinbarung.html#entry-2870088</id><updated>2026-03-27T00:00:00Z</updated><title>Interinstitutionelle Arbeit</title><summary>Parlament nimmt neue
Rahmenvereinbarung mit Kommission an.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Interinstitutionelle Arbeit<br/></h1></h1><h2><p>Parlament nimmt neue
Rahmenvereinbarung mit Kommission an.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/011_EU_Symbole/iStock-506815322.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">artJazz</small></div><p>Am 11. März haben
die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Überarbeitung der <a href="https://t0c758972.emailsys1a.net/c/197/9031772/7313/0/14943097/44/510590/d8718da609.html" hreflang="de">Rahmenvereinbarung</a> über die Beziehungen
zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission angenommen.
Die Rahmenvereinbarung legt die Regeln für die Zusammenarbeit zwischen
Parlament und Kommission in legislativen, haushaltspolitischen und politischen
Fragen fest. Die Verhandlungen zur Aktualisierung der bisherigen Rahmenvereinbarung
aus dem Jahr 2010 waren 2024 kurz nach den Europawahlen von den Präsidentinnen
beider Institutionen, Roberta Metsola und Ursula von der Leyen, angestoßen
worden. Damit soll mehr als einem Jahrzehnt praktischer Anwendung sowie den
sich wandelnden institutionellen Anforderungen und der weiterentwickelten Rolle
des Parlaments Rechnung getragen werden.<br/></p><h1>Stärkung des Initiativrechts des
Parlaments<br/></h1><p>Eine zentrale Änderung der
überarbeiteten Rahmenvereinbarung liegt in der Stärkung des Initiativrechts des
Europäischen Parlaments. Zwar bleibt das formale Initiativrecht bei der
Kommission, doch wird die faktische Einflussmöglichkeit des Parlaments
ausgebaut. Künftig soll die Kommission systematischer auf Aufforderungen des
Parlaments reagieren, Gesetzgebungsvorschläge vorzulegen (Artikel 225 AEUV),
insbesondere wenn es um Änderungen oder die Aufhebung bestehender
Rechtsvorschriften geht. Auch die Zusammenarbeit zwischen beiden Institutionen
in diesem Verfahren wird präzisiert. Zudem wird die Kommission stärker in die
Pflicht genommen, ihre Entscheidungen zu begründen – etwa wenn sie Vorschläge
zurückzieht oder Rechtsgrundlagen nutzt, die das Parlament nur begrenzt
einbinden.<br/></p><h1>Verbesserter Informationsfluss und
stärkere parlamentarische Kontrolle<br/></h1><p>Ferner sieht die neue Vereinbarung
einen deutlich erweiterten Informationsfluss von der Kommission an das
Parlament vor. Dieser soll umfassender, zeitnäher und detaillierter erfolgen
und damit die Wahrnehmung legislativer, haushaltspolitischer und
kontrollbezogener Aufgaben seitens des Parlaments erleichtern. Dies betrifft
insbesondere Gesetzgebungsverfahren, internationale Übereinkünfte sowie den
Einsatz von Notfallinstrumenten, bei denen die Kommission in bestimmten
Krisensituationen Maßnahmen vorschlagen kann, ohne das Parlament im üblichen
Gesetzgebungsverfahren einzubinden (Artikel 122 AEUV). Auch bei
Dringlichkeitsverfahren werden neue Transparenzanforderungen eingeführt:
Anträge der Kommission müssen künftig schriftlich erfolgen und begründet
werden, gegebenenfalls ergänzt durch Erläuterungen im Plenum.<br/></p><h1>Stärkung der politischen
Rechenschaftspflicht der Kommission<br/></h1><p>Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der
stärkeren politischen Rechenschaftspflicht der Kommission gegenüber dem
Parlament. Die Anwesenheit der zuständigen Kommissarinnen und Kommissare in
Plenar- und Ausschussdebatten wird verbindlicher ausgestaltet, ebenso ihre
Teilnahme an weiteren parlamentarischen Formaten auf Anfrage.
Kommissionsmitglieder sollen regelmäßig für parlamentarische Anhörungen zur
Verfügung stehen und können gezielt vom Parlament geladen werden. Zudem wird
ihre mögliche Vertretung in Ausschüssen eingeschränkt und an klare
Voraussetzungen geknüpft. Auch bei sensiblen Entscheidungen – etwa dem Rückzug
von Gesetzgebungsvorschlägen – sind sie zur persönlichen Erläuterung
verpflichtet.<br/></p><h1>Kritik vonseiten des Rates an
institutionellem Gleichgewicht<br/></h1><p>Die Vereinbarung stößt jedoch auf
Kritik seitens des Rates. Hintergrund ist insbesondere der verankerte Grundsatz
einer gleichberechtigten Behandlung von Parlament und Rat im
Gesetzgebungsprozess, den die Mitgliedstaaten als nicht mit den EU-Verträgen vereinbar
ansehen, da diese dem Rat eine stärkere Rolle zuweisen. Die Mitgliedstaaten
hatten daher Änderungen am Text <a href="https://t0c758972.emailsys1a.net/c/197/9031772/7313/0/14943097/44/510591/79e12552bb.html" hreflang="de">gefordert</a> und zeitweise auch
rechtliche Schritte vor dem Europäischen Gerichtshof in Betracht gezogen. Zwar
wurde mittlerweile von einer unmittelbaren Klage Abstand genommen, der Rat hat
jedoch angekündigt, die Umsetzung der Vereinbarung aufmerksam zu verfolgen und
sich weitere Schritte zum Schutz seiner institutionellen Stellung
vorzubehalten.<br/></p></div></content></entry></feed>
