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<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom"><title>Deutsche Sozialversicherung Europavertretung</title><link href="https://dsv-europa.de/"/><link rel="self" href="https://dsv-europa.de/de/atom.xml"/><id>https://dsv-europa.de/?utm_campaign=atom-feed</id><updated>2026-09-11T09:09:14Z</updated><author><name>Deutsche Sozialversicherung Arbeitsgemeinschaft Europa e.V.</name></author><rights>(c) 2026 Deutsche Sozialversicherung Arbeitsgemeinschaft Europa e.V.</rights><icon>https://dsv-europa.de/lib/global/favicon.png</icon><logo>https://dsv-europa.de/lib/global/logo.png</logo>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/quality-jobs.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3218215"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/quality-jobs.html#entry-3218215</id><updated>2026-07-27T00:00:00Z</updated><title>Hochwertige Arbeitsplätze</title><summary>Europäische Kommission konkretisiert ihre Pläne.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Hochwertige Arbeitsplätze<br/></h1></h1><h2><p><b>Europäische Kommission konkretisiert ihre Pläne.</b><br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/06_Handel_und_Wirtschaft/89Stocker.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/></div><p>Mitte Juli hat die Europäische Kommission die <a href="https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/document/download/1b9669ea-2cfa-4fc8-919d-62a07bc95824_en?filename=Second-stage%20consultation%20on%20Quality%20Jobs%20Act_placeholder.pdf" hreflang="de">zweite
Konsultationsphase mit den europäischen Sozialpartnern</a> zum geplanten Rechtsakt
für hochwertige Arbeitsplätze eingeleitet. Ziel ist es, die europäischen Vorschriften
zu Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie zur Durchsetzung
von Arbeitnehmerrechten an die Veränderungen der Arbeitswelt anzupassen. Gleichzeitig
soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden. Stellungnahmen
können von den Sozialpartnern bis zum 28. September eingereicht werden.<br/></p><h1>Unterschiedlichen Positionen gerecht werden<br/></h1><p>Die Konsultation baut auf der ersten Phase auf (siehe <a href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/02/quality-jobs-act.html" hreflang="de">DSV-News 2/2026</a>)
und vertieft die Analyse in den folgenden vier Themenbereichen: algorithmisches
Management und künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz, Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit, Schutz von Beschäftigten in Unterauftragsketten
sowie gerechter Wandel.<br/></p><p><br/></p><p>Das bisherige Feedback der zwölf Gewerkschaften und 22
Arbeitgeberverbände zeigt jedoch erhebliche Meinungsunterschiede. Während die Gewerkschaften
neue europäische Mindeststandards fordern, setzen die Arbeitgeberverbände vor
allem auf eine bessere Umsetzung der bestehenden Regelungen und den Abbau
bürokratischer Hürden. Einigkeit besteht lediglich hinsichtlich der
Notwendigkeit einer wirksameren Durchsetzung der geltenden Vorschriften. In der
zweiten Konsultationsphase legt die Europäische Kommission deshalb Analysen und
Handlungsvorschläge vor, die den unterschiedlichen Ansichten Rechnung tragen
sollen.<br/></p><h1>Arbeitssicherheit zukunftsfähig gestalten<br/></h1><p>Insbesondere bei neuen Arbeitsformen sowie angesichts neuer
und zunehmender Risiken sieht die Europäische Kommission Modernisierungspotenzial.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Richtlinien zu Arbeitsstätten und Bildschirmarbeitsgeräten.
Geprüft wird unter anderem, den Anwendungsbereich auf Telearbeit und andere
außerbetriebliche Arbeitsplätze auszuweiten sowie Definitionen zu überarbeiten,
damit beispielsweise auch Laptops, Tablets und andere tragbare Geräte ausdrücklich
erfasst werden.<br/></p><p><br/></p><p>Darüber hinaus soll die Arbeitsstättenrichtlinie überarbeitet
werden, um auch hitze- und wetterbedingte Gefährdungen ausdrücklich zu
berücksichtigen. Weitere Überlegungen betreffen die Abschaffung bestehender
Ausnahmen – etwa für landwirtschaftliche Tätigkeiten – sowie eine stärkere
Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frauen und besonders schutzbedürftigen
Gruppen wie Menschen mit Behinderungen.<br/></p><h1>Digitalisierung und Komplexität managen<br/></h1><p>Der zunehmende Einsatz algorithmischer Managementsysteme
wirft Fragen nach Transparenz, menschlicher Kontrolle und dem Schutz der
Beschäftigten auf. Nach Einschätzung der Europäischen Kommission können viele
dieser Fragen durch eine bessere Anwendung bestehender Rechtsvorschriften –
etwa der KI-Verordnung und der Datenschutz-Grundverordnung – gelöst werden.
Ergänzend werden gezielte Anpassungen und die Erstellung von Leitlinien geprüft.<br/></p><p><br/></p><p>Auch in der Unterauftragsvergabe sieht die Europäische Kommission
Handlungsbedarf. Lange und komplexe Subunternehmerketten und Arbeitsvermittler
erhöhen das Risiko von Missbrauch, insbesondere in Branchen wie dem Baugewerbe,
der Logistik, der Fleischverarbeitung, dem Gastgewerbe und der Reinigung.
Diskutiert werden eine Stärkung der Haftungsregelungen, gezieltere Kontrollen
in Risikobranchen sowie Maßnahmen, um Beschäftigte besser über ihre Rechte und
den Arbeitsschutz zu informieren.<br/></p><h1>Ausblick</h1><p>Angesichts der Komplexität der Initiative hält die Europäische
Kommission ausdrücklich auch ein Maßnahmenpaket aus mehreren verbindlichen und
unverbindlichen Instrumenten für möglich. Welche Instrumente letztlich gewählt
werden, wird maßgeblich von den Stellungnahmen der europäischen Sozialpartner
und den weiteren Folgenabschätzungen abhängen. Bis Ende des Jahres will die
Europäische Kommission den Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze vorlegen.
Spätestens dann dürfte feststehen, welche rechtlichen Instrumente sie
tatsächlich einsetzen will.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/digital-omnibus.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3187047"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/digital-omnibus.html#entry-3187047</id><updated>2026-07-24T00:00:00Z</updated><title>Digital-Omnibus</title><summary>Parlament fordert Vereinfachung mit Augenmaß.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Digital-Omnibus<br/></h1></h1><h2><p><b>Parlament fordert Vereinfachung mit Augenmaß.</b><br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/iStock-2019-943065362.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">iStockphoto-gorodenkoff</small></div><p>Am 22. Juni haben die federführenden Ausschüsse des
Europäischen Parlaments für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) sowie für
bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) ihren <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/CJ72-PR-786818_EN.pdf" hreflang="de">Berichtsentwurf</a> zum Digital-Omnibus vorgelegt. Mit dem Digital-Omnibus
soll das europäische Digitalrecht vereinfacht und leichter anwendbar werden.
Dazu sollen zentrale Rechtsvorschriften unter anderem besser aufeinander
abgestimmt werden. Der Berichtsentwurf enthält zahlreiche Änderungsvorschläge
zum <a href="https://www.europarl.europa.eu/RegData/docs_autres_institutions/commission_europeenne/com/2025/0837/COM_COM(2025)0837_EN.pdf" hreflang="de">Kommissionsvorschlag</a> und bildet die Grundlage für die
weiteren Beratungen im Parlament.<br/></p><h1>Vereinfachung ja – aber nicht zulasten des Datenschutzes<br/></h1><p>Die
Berichterstatterinnen Aura Salle (EVP/FI) und Marina Kaljurand
(S&amp;D/EE) unterstützen das Ziel, die technologische
Wettbewerbsfähigkeit Europas durch ein kohärenteres und einfacheres
Digitalrecht zu stärken. Gleichzeitig sprechen sie sich dafür aus,
Vereinfachungen nicht zulasten des Schutzes personenbezogener Daten
vorzunehmen, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in digitale Technologie
zu stärken.<br/></p><p><br/></p><p>Im Bereich der
Datenwirtschaft begrüßen die Berichterstatterinnen den von der Kommission
vorgeschlagenen Single Entry Point als zentrale Anlaufstelle für Melde- und
Informationspflichten. Nach ihrer Auffassung reicht ein gemeinsames Portal
jedoch nicht aus. Auch die zugrunde liegenden Meldepflichten müssten stärker
vereinheitlicht und Doppelmeldungen zwischen verschiedenen Rechtsakten abgebaut
werden, um Unternehmen tatsächlich zu entlasten. Vereinfachungsmaßnahmen seien grundsätzlich
zu begrüßen, dürften jedoch nicht zulasten kleiner und mittlerer Unternehmen
(KMU) oder der Verbraucherrechte gehen.<br/></p><h1>Datenschutz
und Wettbewerbsfähigkeit im Mittelpunkt der Parlamentsdebatte<br/></h1><p>Am 14. Juli
wurde der Berichtsentwurf in einer <a href="https://multimedia.europarl.europa.eu/en/webstreaming/committee-on-civil-liberties-justice-and-home-affairs-joint-meeting-committee-on-industry-research-a_20260713-1745-COMMITTEE-LIBE-ITRE" hreflang="de">gemeinsamen Sitzung des ITRE- und
LIBE-Ausschusses</a> debattiert. Für die EVP-Fraktion stand vor allem die Wettbewerbsfähigkeit
Europas im Mittelpunkt. Europa brauche bessere Rahmenbedingungen für KI und einen
erleichterten Zugang zu Daten, um im Wettbewerb mit den USA und China bestehen
zu können. Mehrere Abgeordnete forderten einen kohärenten und risikobasierten
Rechtsrahmen, der Rechtsunsicherheit im Zusammenspiel von Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), AI Act und
Data Act abbaut. Gleichzeitig betonten sie, dass Vereinfachungen insbesondere
kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen und bewährte Schutzinstrumente erhalten
bleiben müssten.<br/></p><p><br/></p><p>Die
S&amp;D-Fraktion unterstützte das Ziel des Bürokratieabbaus, stellte jedoch den
Schutz der Grundrechte in den Vordergrund. Sie warnte insbesondere davor, die
Definition personenbezogener Daten aufzuweichen. Die RENEW-Fraktion legte ihren
Schwerpunkt auf die digitale Souveränität Europas sowie auf die Balance
zwischen Innovationsfreiheit und dem Schutz der Privatsphäre. Abgeordnete der
Grünen kritisierten dagegen die aus ihrer Sicht unzureichende Begründung der vorgeschlagenen
Änderungen an der DSGVO, das Fehlen tragfähiger Lösungen für Cookie-Banner
sowie die Gefahr zusätzlicher Rechtsunsicherheit.<br/></p><p><br/></p><p>Auch die mitberatenden
Ausschüsse IMCO und JURI betonten in ihren Stellungnahmen die Bedeutung eines
hohen Datenschutzniveaus, einer sorgfältigen Prüfung der vorgeschlagenen
Änderungen an DSGVO und Data Act, des Verbraucherschutzes sowie der Stärkung
von KMU auf digitalen Plattformen. Insgesamt zeigte die Aussprache breite
Unterstützung für das Ziel der Vereinfachung. Zugleich machte das Parlament
deutlich, dass Datenschutz, Grundrechte und faire Wettbewerbsbedingungen nicht
zugunsten einer reinen Deregulierung aufgegeben werden sollen.<br/></p><h1>Relevanz
für die Sozialversicherung<br/></h1><p>Sozialversicherungsträger
verarbeiten große Mengen sensibler Daten, etwa zu Gesundheit, Beschäftigung und
Versicherungsverläufen. Zugleich nutzen sie zunehmend digitale und
automatisierte Verfahren. Änderungen der datenschutzrechlichen
Rahmenbedingungen können sich daher unmittelbar auf die Ausgestaltung ihrer
digitalen Verwaltungsprozesse auswirken.<br/></p><p><br/></p><p>So soll nach dem Berichtsentwurf die Verarbeitung
biometrischer Daten zur Identitätsprüfung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen
zulässig sein. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person die Kontrolle über
ihre Daten behält und hohe technische Sicherheitsstandards eingehalten werden.<br/></p><p><br/></p><p>Personenbezogene Daten sollen zudem ausschließlich zur
Erbringung des jeweiligen Mehrwertdienstes verwendet werden. Eine Nutzung für
andere Zwecke – insbesondere für Werbung, Profiling oder für das Training von
KI-Systemen soll ausgeschlossen sein.<br/></p><p><br/></p><p>Darüber hinaus
sprechen sich die Berichterstatterinnen gegen Einschränkungen der
Betroffenenrechte aus. Insbesondere das Auskunftsrecht nach der DSGVO sowie das
in Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta verankerte Grundrecht auf Datenschutz
sollen im Zuge der Vereinfachung uneingeschränkt gewahrt bleiben. Auch
automatisierte Einzelentscheidungen dürften die Rechte betroffener Personen
nicht beeinträchtigen.<br/></p><h1>Rat
weiterhin uneinig – Beratungen werden fortgesetzt<br/></h1><p>Die Fraktionen werden im weiteren Beratungsverfahren
Änderungsanträge einreichen und anschließend in die Verhandlungen eintreten. Im
Rat konnte hingegen am 26. Juni noch keine Einigung auf eine allgemeine
Ausrichtung erzielt werden. Nach Angaben aus den Verhandlungen bestehen zwischen
den Mitgliedstaaten weiterhin unterschiedliche Auffassungen über den Umfang der
vorgesehenen Vereinfachungen sowie über einzelne Änderungen im Datenschutz- und
Cybersicherheitsrecht. Die Beratungen werden daher unter der irischen
Ratspräsidentschaft fortgesetzt. <br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/reach.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3192567"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/reach.html#entry-3192567</id><updated>2026-07-24T00:00:00Z</updated><title>Chemikalienpolitik</title><summary>REACH-Revision – wohin geht die Reise?</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Chemikalienpolitik<br/></h1></h1><h2><p><b>REACH-Revision – wohin geht die Reise?</b><br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/04_Arbeits_und_Gesundheitsschutz/Krebsrichtlinie_001.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">iStockphoto/tunart</small></div><p>Ende Juni tauschten sich die
Umweltministerinnen und -minister über die Zukunft der REACH-Verordnung aus.
Sie regelt den sicheren Umgang mit Chemikalien in der Europäischen Union (EU). Es
war ihre erste politische Aussprache, seit die Europäische Kommission
angekündigt hatte, auf eine umfassende Überarbeitung der REACH-Verordnung im
ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu verzichten. Nur eine Woche später
setzten die nationalen Expertinnen und Experten der für REACH und die Chemikalienverordnung
(CLP) zuständigen Behörden (CARACAL) den informellen Austausch fort. Im
Mittelpunkt standen der künftige Fahrplan für Beschränkungen besonders
bedenklicher Stoffe sowie das Zusammenspiel von Arbeitsschutz und Chemikalienrecht.<br/></p><h1>Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften<br/></h1><p>Die Umweltministerinnen und -minister
diskutierten, wie REACH innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens modernisiert
und vereinfacht werden kann. Im Mittelpunkt standen dabei eine bessere
Umsetzung und Durchsetzung der bestehenden Vorschriften. Eine breite Mehrheit
der Mitgliedstaaten sprach sich dafür aus, die Durchsetzung insbesondere bei
importierten Produkten aus Drittstaaten und bei Chemikalien, die über
Online-Marktplätze vertrieben werden, zu stärken. Weitere Schwerpunkte waren
die Digitalisierung von Sicherheitsdatenblättern sowie die konsequente
Berücksichtigung der neuen CLP-Gefahrenklassen bei der Umsetzung von REACH.<br/></p><p><br/></p><p>Einige Mitgliedstaaten sprachen
sich zudem dafür aus, eine umfassende Überarbeitung der REACH-Verordnung zu
einem späteren Zeitpunkt offenzuhalten, sobald die politischen
Rahmenbedingungen dies zulassen. Deutschland begrüßte hingegen die Entscheidung
der Europäischen Kommission, die REACH-Verordnung vorerst nicht zu öffnen. Nach
deutscher Auffassung könnten Vereinfachungen und Verbesserungen weitgehend auch
innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens erreicht werden.<br/></p><h1>REACH-Fahrplan für Beschränkungen<br/></h1><p><b>REACH-Fahrplan für Beschränkungen</b><br/></p><p>Im Rahmen der CARACAL-Sitzung
stellte die Europäische Kommission eine <a href="https://circabc.europa.eu/ui/group/a0b483a2-4c05-4058-addf-2a4de71b9a98/library/408ebc82-6e86-4547-a02e-3753d07f1261/details" hreflang="de">aktualisierte
Fassung des Fahrplans für Beschränkungen</a> vor. Sie gibt einen Überblick über
geplante Beschränkungen nach der REACH-Verordnung und ermöglicht Unternehmen,
sich frühzeitig auf neue regulatorische Maßnahmen vorzubereiten.<br/></p><p><br/></p><p>Seit ihrer Einführung im Jahr 2022 wurden elf
REACH-Beschränkungen verabschiedet, sechs weitere befinden sich derzeit in der
abschließenden Bewertungsphase. Darüber hinaus arbeitet die Europäische
Kommission an weiteren bedeutenden Vorhaben, darunter die geplanten
Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von
Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sowie von sechswertigen
Chromverbindungen. Vor allem für den Arbeitsschutz ist diese Entwicklung
wichtig, da Chrom(VI) zu den gefährlichsten Arbeitsstoffen zählt.<br/></p><h1>Schnittstelle zwischen REACH und Arbeitsschutzrecht<br/></h1><p>CARACAL befasste sich außerdem mit dem Zusammenspiel von REACH
und dem europäischen Arbeitsschutzrecht. Während REACH in erster Linie Stoffe
regelt, die auf dem Markt bereitgestellt werden, schützt das Arbeitsschutzrecht
Beschäftigte vor Expositionen bei der Verwendung dieser Stoffe am Arbeitsplatz.
Maßgebliche Rechtsinstrumente sind dabei die Richtlinie über chemische
Arbeitsstoffe (CAD), die Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und
reproduktionstoxische Stoffe (CMRD) sowie die Asbestrichtlinie.<br/></p><p><br/></p><p>Die Europäische Kommission räumte ein, dass das
Nebeneinander von REACH-Beschränkungen und Arbeitsplatzgrenzwerten zu
Unklarheiten und Rechtsunsicherheit führen kann. Dies zeigt sich etwa bei
aprotischen Lösungsmitteln, für die sowohl REACH-Beschränkungen als auch
arbeitsschutzrechtliche Anforderungen gelten. Als gelungenes Beispiel für ein
abgestimmtes Vorgehen wurde die Diisocyanat-Beschränkung hervorgehoben, die
Schulungsanforderungen nach REACH mit arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben
verbindet.<br/></p><p><br/></p><p>Zur Verbesserung des Zusammenspiels beider Rechtsrahmen
wurden verschiedene Ansätze diskutiert. Dazu zählen eine engere Zusammenarbeit
der zuständigen Generaldirektionen, eine frühzeitigere Einbindung von
Arbeitsschutzexpertinnen und -experten bei der Ausarbeitung von
REACH-Beschränkungen sowie mehr Transparenz über geplante regulatorische
Vorhaben auf europäischer und nationaler Ebene.<br/></p><h1>Ausblick<br/></h1><p>Einen konkreten Fahrplan für eine Modernisierung von REACH hat
die Europäische Kommission bislang nicht vorgelegt. Umweltkommissarin Jessika
Roswall betonte jedoch, dass der geplante Europäische Produktrechtsakt die Durchsetzung
des Chemikalienrechts stärken soll. Gemeinsam mit der Verordnung über die
allgemeine Produktsicherheit und der Marktüberwachungsverordnung soll er dazu
beitragen, die Einhaltung des Chemikalienrechts bei Produkten zu verbessern,
die über den Online-Handel oder durch Importe in den Binnenmarkt gelangen. Die
Europäische Kommission wird ihren Vorschlag für den Europäischen
Produktrechtsakt voraussichtlich am 30. September vorlegen.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/mdr-ivdr.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3184031"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/mdr-ivdr.html#entry-3184031</id><updated>2026-07-24T00:00:00Z</updated><title>MDR und IVDR</title><summary>Parlament
berät über Anpassungen für mehr Vereinfachung und Innovation.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>MDR und IVDR<br/></h1></h1><h2><p><b>Parlament
berät über Anpassungen für mehr Vereinfachung und Innovation.</b><br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/05_Gesundheit_und_Pflege/iStock-157642425_350coa.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">iStockphoto/4X-image</small></div><p>Mit der
Vorstellung seines <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/SANT-PR-787987_EN.pdf" hreflang="de">Berichtsentwurfs </a>im Ausschuss für öffentliche Gesundheit (SANT) hat Berichterstatter Oliver
Schenk (EVP, DE) am 14. Juli den parlamentarischen Prozess zur gezielten
Überarbeitung der Medizinprodukteverordnung (MDR) und der Verordnung über
In-vitro-Diagnostika (IVDR) eingeleitet. Die Kommission hatte im Dezember vergangenen
Jahres einen entsprechenden <a href="https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:aeac54e6-dbdd-11f0-8da2-01aa75ed71a1.0023.02/DOC_1&amp;format=PDF" hreflang="de">Verordnungsvorschlag</a> vorgelegt. In der Aussprache zeigte sich fraktionsübergreifend breite Unterstützung
für das Ziel, die bestehenden Regelungen praxistauglicher zu gestalten.
Gleichzeitig machten zahlreiche Abgeordnete deutlich, dass regulatorische
Vereinfachungen nicht zulasten der Patientensicherheit oder einer belastbaren klinischen
Evidenz gehen dürfen.<br/></p><h1>Schwerpunkte
des Berichtsentwurfs<br/></h1><p>Oliver Schenk
stellte seinen Berichtsentwurf unter das Leitmotiv, Innovation und
Patientensicherheit miteinander zu verbinden. Ziel der Reform sei es, die
Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europa zu stärken und zugleich das hohe
Schutzniveau der MDR und IVDR zu erhalten. Der Berichtsentwurf verfolgt daher einen
risikobasierten und innovationsorientierten Ansatz.<br/></p><p><br/></p><p>Zu den
Kernvorschlägen zählen planbarere Konformitätsbewertungsverfahren, priorisierte
Verfahren für Breakthrough- und Orphan-Produkte sowie eine neue Kategorie
sogenannter „Niche Devices“ für Produkte, die für kleine Patientengruppen
bestimmt sind. Vorgesehen sind außerdem verpflichtende Maßnahmen zur klinischen
Nachbeobachtung von Medizinprodukten nach ihrem Inverkehrbringen
(Post-Market-Clinical-Follow-up, PMCF) sowie zunächst auf fünf Jahre befristete
Erstzertifizierungen. Weitere
Schwerpunkte bilden die stärkere Einbindung wissenschaftlicher Expert Panels,
eine Nachschärfung der Äquivalenzregelung sowie der Erhalt zentraler
Haftungsregelungen einschließlich einer verpflichtenden finanziellen
Absicherung haftender Wirtschaftsakteure. Hinzu kommen Maßnahmen zur
Digitalisierung und zum Bürokratieabbau, etwa elektronische
Gebrauchsanweisungen und reduzierte Dokumentationspflichten.<br/></p><h1>Parlament
unterstützt den Reformansatz<br/></h1><p>In der
Aussprache unterstützten zahlreiche Abgeordnete die grundsätzliche Stoßrichtung
des Berichtsentwurfs, setzten jedoch unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte.
Neben den übergeordneten politischen Fragen prägten vor allem technische
Detailfragen die Debatte. Im Fokus standen unter anderem die Regulierung
KI-gestützter Medizinprodukte und damit die Schnittstelle zum AI Act sowie die
Wiederaufbereitung von Einmalprodukten. Während einige Abgeordnete hierbei mehr
Flexibilität für Krankenhäuser forderten, sprachen sich andere für die
Beibehaltung der bestehenden Regelungen aus.<br/></p><h1>DSV begrüßt
zentrale Elemente des Entwurfs<br/></h1><p>Aus Sicht der
DSV bildet der Berichtsentwurf eine ausgewogene Grundlage für die weiteren
parlamentarischen Beratungen. Er schärft zahlreiche Vorschläge der Europäischen
Kommission im Sinne einer höheren Patientensicherheit und belastbaren
klinischen Evidenz nach. Besonders positiv bewertet die DSV den Erhalt der
Produkthaftung für Hersteller und Bevollmächtigte einschließlich einer
angemessenen finanziellen Absicherung, da dadurch ein zentrales Element des
Patientenschutzes erhalten bleibt, die Einschränkung der erweiterten
Äquivalenzregelungen für Hochrisikoprodukte, weil hierdurch die Anforderungen
an die klinische Evidenz gestärkt werden, sowie die stärkere Einbindung
wissenschaftlicher Expert Panels, um regulatorische Entscheidungen
wissenschaftlich besser abzusichern. Begrüßt werden außerdem strengere
Voraussetzungen für priorisierte Verfahren bei Breakthrough- und
Orphan-Produkten, damit beschleunigte Verfahren weiterhin an hohe Sicherheits-
und Evidenzstandards geknüpft bleiben, und die Klarstellung, dass
regulatorische Sandboxes nicht mit geringeren regulatorischen Anforderungen
verbunden sein dürfen, um das hohe Schutzniveau der MDR und IVDR zu wahren.<br/></p><h1>DSV sieht
weiteren Nachbesserungsbedarf<br/></h1><p>Gleichzeitig
sieht die DSV in einzelnen Bereichen weiteren Anpassungsbedarf. Klinische
Evidenz sollte auch künftig die zentrale Grundlage der Konformitätsbewertung
bleiben und nicht durch eine stärkere Berücksichtigung nicht-klinischer Daten
relativiert werden, da insbesondere bei Hochrisikoprodukten belastbare
klinische Daten für die Patientensicherheit unverzichtbar sind. Kritisch
bewertet die DSV zudem die vorgesehene Reduzierung der Transparenzanforderungen
für In-house-Produkte, weil dies die Nachvollziehbarkeit und Markttransparenz
beeinträchtigen könnte, sowie die Einführung einer zusätzlichen Kategorie
sogenannter „Niche Devices“, da ihr regulatorischer Mehrwert gegenüber den
bereits vorgesehenen Sonderregelungen für Orphan-Produkte bislang nicht ausreichend
erkennbar ist. Auch bei der Klassifizierung von Software und KI-gestützten
Medizinprodukten besteht aus Sicht der DSV weiterer Präzisierungsbedarf, um ein
einheitlich hohes Sicherheitsniveau und eine risikogerechte Regulierung
sicherzustellen.<br/></p><h1>Ausblick<br/></h1><p>Mit der
Vorstellung des Berichtsentwurfs beginnt nun die parlamentarische Detailarbeit.
Änderungsanträge können bis zum 20. Juli eingereicht werden. Die Abstimmung im
SANT-Ausschuss ist für den 3. Dezember vorgesehen. Anschließend dürfte das
Europäische Parlament voraussichtlich Anfang 2027 seine Position festlegen. Auch
der Rat strebt unter der irischen Ratspräsidentschaft bis Ende 2026 eine
Allgemeine Ausrichtung an. Die DSV wird die weiteren Beratungen konstruktiv
begleiten und sich weiterhin für eine ausgewogene Überarbeitung der MDR und
IVDR einsetzen. Das Statement zum Berichtsentwurf finden Sie <a href="https://dsv-europa.de/lib/02_Positionspapiere/2026/2026-07-14_DSV-Statement_MDR-IVDR-Anpassung_Berichtsentwurf-Schenk_DE.pdf" hreflang="de">hier</a>.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/digitale-dekade.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3202391"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/digitale-dekade.html#entry-3202391</id><updated>2026-07-24T00:00:00Z</updated><title>Digitale Dekade</title><summary>Kommission veröffentlicht Bericht zum Stand der Digitalen Dekade.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Digitale Dekade<br/></h1></h1><h2><p><b>Kommission veröffentlicht Bericht zum Stand der Digitalen Dekade.</b><br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/07_Digitales/iStock-188027871.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">iStockphoto/stevecoleimages</small></div><p>Mitte Juni ist der vierte Bericht zum Stand der Digitalen Dekade für das Jahr 2026 erschienen. Er wird ergänzt
durch einen Anhang mit querschnittlichen Empfehlungen sowie länderspezifischen Berichten.
Dieses Jahr geht der Bericht über eine reine Bestandsaufnahme hinaus: Er
skizziert vorrangige Reformen und Investitionen auf EU- sowie auf Ebene der
Mitgliedstaaten, die die Ausrichtung der digitalen Fördermittel im nächsten
Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU bestimmen sollen.<br/></p><p><br/></p><p>Das Politikprogramm für die
Digitale Dekade aus dem Jahr 2021 bildet den Rahmen für den digitalen Wandel in
der Europäischen Union (EU). Es legt <a href="https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/europes-digital-decade" hreflang="de">Ziele</a> bis
zum Jahr 2030 in vier zentralen Bereichen fest: digitale Kompetenzen, der
digitale Wandel von Unternehmen, eine sichere und nachhaltige digitale
Infrastruktur sowie die Digitalisierung öffentlicher Dienste.<br/></p><h1>Bisherige
Fortschritte<br/></h1><p>Die EU hat bei ihrer digitalen Transformation weitere Fortschritte
erzielt. Die digitale Infrastruktur verbessert sich kontinuierlich: Die
grundlegende 5G-Abdeckung erreicht inzwischen 96,8 Prozent der Haushalte. Auch
die Nutzung digitaler Technologien durch Unternehmen nimmt zu: Im Jahr 2026
setzen 46,7 Prozent der Unternehmen Cloud-Computing, 39,9 Prozent Datenanalysen
und nahezu 20 Prozent Künstliche Intelligenz (KI) ein. Besonders dynamisch
entwickelt sich die Verbreitung von KI, deren Einsatz 2025 gegenüber dem
Vorjahr um 48 Prozent gestiegen ist. Zudem verfügen inzwischen mehr als 60 Prozent
der Europäerinnen und Europäer über grundlegende digitale Kompetenzen. Beim
Ausbau von Edge-Knoten werden die angestrebten Ziele voraussichtlich sogar
vorzeitig erreicht.<br/></p><h1>Verbleibende
Lücken<br/></h1><p>Gleichzeitig bestehen
weiterhin erhebliche Defizite. Der Ausbau von Glasfaseranschlüssen bis in die
Gebäude sowie anderer Hochleistungsnetze muss deutlich beschleunigt werden. Im
Bereich der technologischen Souveränität hält die EU lediglich neun Prozent des
weltweiten Halbleitermarktes und verfehlt damit das Ziel eines Marktanteils von
20 Prozent bis 2030 deutlich. <br/></p><p><br/></p><p>Zudem bestehen nach wie vor starke Abhängigkeiten
von Anbietern außerhalb der EU, insbesondere bei Cloud-Diensten,
Cybersicherheit und anderen strategischen Schlüsseltechnologien. Kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) stoßen weiterhin auf Hindernisse beim Einsatz
digitaler Technologien. Ursachen sind insbesondere fehlende Kompetenzen, ein begrenzter
Zugang zu Daten sowie unzureichende Infrastruktur und Ressourcen. Trotz der
Fortschritte machen IT-Fachkräfte im Jahr 2025 lediglich fünf Prozent der
Beschäftigten aus und erreichen damit erst die Hälfte des für 2030 angestrebten
Anteils von zehn Prozent; Frauen sind mit weniger als 20 Prozent weiterhin
deutlich unterrepräsentiert. <br/></p><p><br/></p><p>Gleichzeitig gerät die gesamte Rechenkapazität
angesichts der wachsenden Nachfrage – insbesondere durch KI-Anwendungen –
zunehmend unter Druck. Darüber hinaus verstärkt die digitale Transformation
gesellschaftliche Herausforderungen: Eine große Mehrheit der Bürgerinnen und
Bürger betrachtet den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet, die
Bekämpfung von Online-Manipulation, Desinformation, Deepfakes und
KI-generierten Inhalten sowie eine sorgfältige Regulierung Künstlicher
Intelligenz als zentrale Handlungsfelder.<br/></p><h1>Bedeutung
für die deutschen Sozialversicherungen<br/></h1><p>Die deutschen
Sozialversicherungen haben bei der Digitalisierung bereits Fortschritte
erzielt. So unterstützen beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung und
Teile der gesetzlichen Krankenversicherung die Nutzung der elektronischen
Identität (eID) für digitale Dienstleistungen. Nach Auffassung der Europäischen
Kommission besteht jedoch weiterer Handlungsbedarf. Die flächendeckende
Bereitstellung digitaler Verwaltungsleistungen soll beschleunigt, die Nutzung
der eID ausgeweitet sowie die Interoperabilität und Vernetzung der IT-Systeme
verbessert werden, um durchgängig digitale und effizientere Verwaltungsprozesse
zu ermöglichen.<br/></p><h1>Ausblick<br/></h1><p>Um die Fortschritte bei den
Zielen der Digitalen Dekade 2030 fortzusetzen, fordert die Europäische
Kommission die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Fahrpläne mit konkreten und
finanziell abgesicherten Maßnahmen zu aktualisieren. Künftige Investitionen im
digitalen Bereich sollten stärker an den strategischen Prioritäten Europas
ausgerichtet werden. Dies soll unter anderem durch den nächsten MFR, die
Vorbereitung nationaler und regionaler Partnerschaftspläne sowie den künftigen <a href="https://commission.europa.eu/publications/european-competitiveness-fund_en" hreflang="de">EU-Wettbewerbsfonds</a> erfolgen.
Zudem wird die Kommission 2027 die Ziele des Programms für die Digitale Dekade
überprüfen, um sie an neue gesetzliche Rahmenbedingungen, technologische
Entwicklungen und langfristige europäische Prioritäten anzupassen.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/essr.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3194295"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/essr.html#entry-3194295</id><updated>2026-07-24T00:00:00Z</updated><title>Europäische Säule sozialer Rechte</title><summary>Kommission zieht Bilanz zur Umsetzung sozialer Rechte in der EU.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Europäische Säule sozialer Rechte<br/></h1></h1><h2><p>Kommission zieht Bilanz zur Umsetzung sozialer Rechte in der EU.</p></h2><div><img src="lib/03_Themenletter/ED_0117/SozialeRechte_001_WEB.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">Fotolia/photolens</small></div><p>Am 22. Juli hat
die Europäische Kommission eine <a href="https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/document/download/3ccd38e4-a2e4-4c38-9ab9-a5b5f275672e_en?filename=Communication%20on%20the%20European%20Pillar%20of%20Social%20Rights_placeholder.pdf" hreflang="de">Mitteilung</a>  zum Stand der Umsetzung der Ziele der
Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR) veröffentlicht. Angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten, den Auswirkungen Künstlicher
Intelligenz auf die Arbeitswelt sowie der Bekämpfung wachsender Ungleichheiten
sieht die Kommission hier neuen Handlungsbedarf in der europäischen
Sozialpolitik.<br/></p><p><br/></p><p>Seit
ihrer Proklamation im Jahr 2017 bildet die Europäische Säule sozialer Rechte
den politischen Rahmen für soziale Standards in der Europäischen Union (EU). Sie
umfasst Grundsätze für faire Arbeits- und Lebensbedingungen sowie für soziale
Teilhabe. Standen in der Vergangenheit vor allem die Schaffung von
Arbeitsplätzen, die Verbesserung von Qualifikationen sowie die Verringerung von
Armut im Mittelpunkt, setzt die Kommission heute zusätzliche sozialpolitische
Prioritäten.</p><h1>Fortschritte
mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten<br/></h1><p>Die Kommission
zieht Bilanz über die Entwicklung seit dem <a href="https://op.europa.eu/webpub/empl/european-pillar-of-social-rights/en/" hreflang="de">Aktionsplan</a> zur ESSR von 2021, in dem sozialpolitische Ziele
bis zum Jahr 2030 festgelegt wurden. Positiv bewertet sie  insbesondere den Anstieg der
Beschäftigungsquote in der EU, der sich mit 76,1 Prozent im Jahr 2025 dem Ziel
nähert, bis 2030 eine Beschäftigungsquote von mindestens 78 Prozent zu
erreichen. Deutlich schwieriger gestaltet sich dagegen die Umsetzung der beiden
weiteren Kernziele. So nahmen 2022 lediglich 39,5 Prozent der Erwachsenen an
Weiterbildungsmaßnahmen teil – angestrebt werden 60 Prozent bis 2030. Noch
deutlicher zeigt sich die Lücke bei der Armutsbekämpfung. Seit 2019 konnte die
Zahl der armutsgefährdeten Menschen lediglich um rund 3,5 Millionen gesenkt
werden. Das Ziel, bis 2030 insgesamt 15 Millionen Menschen aus der Armut zu
führen, erscheint damit nur schwer erreichbar.<br/></p><h1>Bezahlbares
Wohnen und Qualität der Arbeit im Fokus der Sozialpolitik<br/></h1><p>Die steigenden
Lebenshaltungskosten, insbesondere für Wohnen, Energie, Lebensmittel und
Mobilität, werden als drängendstes soziales Problem bezeichnet. Die Kommission
will noch in diesem Jahr den Affordable Housing Act vorlegen. Das Gesetzespaket
soll Maßnahmen bündeln, um den Mangel bezahlbaren Wohnraum zu bekämpfen. Um den
Belastungen durch steigende Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken, verweist sie
auf bereits bestehende Gesetzesvorhaben wie die EU-Mindestlohnrichtlinie, die
angemessene Mindestlöhne in den Mitgliedstaaten fördern soll oder die neuen
Regeln für Plattformbeschäftigte, die unter anderem Menschen schützen sollen,
die über digitale Plattformen wie Liefer- oder Fahrdienste arbeiten.<br/></p><p><br/></p><p>Künftig soll
die Qualität der Arbeitsplätze wieder stärker im Mittelpunkt stehen. Faire
Löhne, soziale Absicherung, Gesundheitsschutz und gleiche Chancen seien
entscheidend für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Wettbewerbsfähigkeit. Ende
2026 will sie dazu ihren Quality Jobs Act vorlegen, der Maßnahmen zur
Verbesserung der Arbeitsqualität bündeln soll.<br/></p><p><br/></p><p>Parallel dazu
hat die Kommission eine <a href="https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/document/41284c74-049c-4358-9f80-dbbc8ea2178c_en?prefLang=de" hreflang="de">Konsultation</a> der europäischen Sozialpartner veröffentlicht,
mit der sie die Hindernisse beim Zugang zum Arbeitsmarkt identifizieren möchte.
Das angekündigte Fair Labour Mobility Package soll darüber hinaus die Situation
von mobilen Beschäftigten und Grenzgängern verbessern.<br/></p><p><br/></p><p>Darüber hinaus
soll die Pflege künftig ein größeres politisches Gewicht erhalten. So kündigte
Sozialkommissarin Roxana Mînzatu an, im nächsten Jahr mit einem European Care
Deal auf  die Europäische Pflegestrategie
aufzubauen und unter anderem den Fachkräftemangel im Pflegesektor zu bekämpfen.<br/></p><h1>Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf die Arbeitswelt<br/></h1><p>Die Kommission
widmet der Künstlichen Intelligenz (KI) und ihren Auswirkungen auf die
Sozialpolitik erstmals ein eigenes Kapitel. Nach Einschätzung der Kommission
wird KI die Qualifikationsanforderungen und die Arbeitsorganisation grundlegend
verändern. Viele Beschäftigte werden daher neue Kompetenzen erwerben oder
bestehende Fähigkeiten weiterentwickeln müssen. Um die Auswirkungen von KI auf
den Arbeitsmarkt besser bewerten und den Wandel vorbereiten zu können, kündigte
die Kommission die Einrichtung einer hochrangigen Expertengruppe an.  <br/></p><h1>Einschätzung
der Deutschen Sozialversicherung<br/></h1><p>Mit ihrer
Mitteilung zur ESSR bekräftigt die Kommission ihr Ziel, die ESSR als
Richtschnur der europäischen Sozialpolitik weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt
steht dabei eine konsequente Umsetzung der bereits bestehenden sozialen Rechte.
Die Deutsche Sozialversicherung begrüßt das Ziel der Kommission,
Wettbewerbsfähigkeit und soziale Rechte zu verbinden. Investitionen in Bildung,
Qualifizierung, Gesundheit und soziale Sicherheit sind nicht nur Ausdruck des
europäischen Sozialmodells, sondern auch gleichzeitig Voraussetzung für
Produktivität, Innovation und wirtschaftliche Resilienz.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/esrs.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3179667"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/esrs.html#entry-3179667</id><updated>2026-07-23T00:00:00Z</updated><title>Nachhaltigkeitsberichterstattung</title><summary>Kommission verabschiedet
überarbeitete Standards für die Berichterstattung.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Nachhaltigkeitsberichterstattung<br/></h1></h1><h2><p><b>Kommission verabschiedet
überarbeitete Standards für die Berichterstattung.</b></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/06_Handel_und_Wirtschaft/89Stocker.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/></div><p>Anfang Juli – nur zwei Monate
nach Vorlage des Entwurfs – hat die Europäische Kommission die endgültige
Fassung der <a href="https://ec.europa.eu/finance/docs/level-2-measures/csrd-delegated-act-2026-5010_en.pdf" hreflang="de">überarbeiteten
Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung</a> (ESRS) und
den dazugehörigen <a href="https://ec.europa.eu/finance/docs/level-2-measures/csrd-delegated-act-2026-5010-annex_en.pdf" hreflang="de">Anhang</a> verabschiedet. Sie legen Parameter in den Bereichen Umwelt, Soziales und
Unternehmensführung. Der Arbeitsschutz ist dabei ein zentraler Bestandteil des
Sozialstandards „ESRS S1 – Eigene Belegschaft“. Mit der Überarbeitung sollen
die Berichtspflichten vereinfacht und der Aufwand für Unternehmen deutlich
reduziert werden.<br/></p><p>Gleichzeitig verabschiedete die
Europäische Kommission den <a href="https://ec.europa.eu/finance/docs/level-2-measures/csrd-delegated-act-2026-5011_en.pdf" hreflang="de">freiwilligen
Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen</a> und den dazugehörigen <a href="https://ec.europa.eu/finance/docs/level-2-measures/csrd-delegated-act-2026-5011-annex_en.pdf" hreflang="de">Anhang</a>.
Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)
war zuvor im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets überarbeitet worden und am 18.
März in ihrer geänderten Fassung in Kraft getreten. Infolgedessen mussten auch
die ESRS an die neuen Vorgaben angepasst werden.<br/></p><h1>Arbeitsauftrag an EFRAG: Berichtspflichten verschlanken<br/></h1><p>Ziel der Überarbeitung war es,
die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02023R2772-20250101" hreflang="de">ESRS
aus dem Jahr 2023</a> deutlich zu verschlanken und den Berichtsaufwand für
Unternehmen zu reduzieren. Die European Financial Reporting Advisory Group
(EFRAG) war von der Europäischen Kommission beauftragt worden, bis Ende 2025
einen fachlichen Vorschlag für die Überarbeitung vorzulegen. Vorausgegangen
waren mehrere Stakeholder-Konsultationen zwischen Frühjahr und Herbst 2025. Im
Mittelpunkt der Arbeiten von EFRAG stand die Reduzierung der verpflichtenden
Datenpunkte. Darüber hinaus wurden zahlreiche freiwillige Datenpunkte
gestrichen oder in unverbindliche Umsetzungshinweise überführt, die Unternehmen
bei der Anwendung der Standards unterstützen können.<br/></p><h1>EFRAG-Vorschlag weitgehend übernommen<br/></h1><p>Der im Mai vorgelegte Entwurf der
Europäischen Kommission orientierte sich weitgehend an den Empfehlungen der
EFRAG. Gegenüber den ursprünglichen ESRS wurde die Zahl der verpflichtenden
Datenpunkte um mehr als 60 Prozent reduziert, die Gesamtzahl aller Datenpunkte
sogar um über 70 Prozent. Darüber hinaus nahm die Europäische Kommission
einzelne gezielte Anpassungen vor. Nach Angaben der Europäischen Kommission
sollen diese bestimmte Bestimmungen präzisieren und Unternehmen zusätzliche
Flexibilität einräumen. So können Unternehmen – entsprechend den Änderungen der
CSRD durch das Omnibus-I-Paket – bestimmte Informationen unter engen
Voraussetzungen weglassen, wenn deren Offenlegung ihre Wettbewerbsposition
erheblich beeinträchtigen würde. Zudem wurde für Unternehmen, die Erzeugnisse
mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) verwenden, eine einjährige
Übergangsfrist eingeführt.<br/></p><h1>Umsetzungsprobleme bleiben bestehen<br/></h1><p>Nicht aufgegriffen wurden
hingegen die vielfach kritisierten Berichtspflichten im Bereich Gesundheit und
Sicherheit bei der Arbeit. Weder die Vorschläge der EFRAG noch die Änderungen
der Europäischen Kommission enthalten wesentliche Vereinfachungen für diese
Angaben. Aus Sicht der Wirtschaft führen sie weder zu aussagekräftigen noch zu
europaweit vergleichbaren Informationen, verursachen aber einen
unverhältnismäßig hohen Erhebungs- und Berichtsaufwand. Vor allem die Vorgaben
zu Berufskrankheiten gelten weiterhin als besonders anspruchsvoll.<br/></p><p><br/></p><p>Im Bereich der Berichterstattung
über Berufskrankheiten wurde lediglich klargestellt, dass bestimmte Angaben nur
vorbehaltlich gesetzlicher Beschränkungen offengelegt werden müssen. Ob diese
Ergänzung die bestehenden Umsetzungsprobleme tatsächlich behebt, bleibt jedoch
offen. In einigen Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, können Unternehmen
entsprechende Daten aufgrund der Ausgestaltung der nationalen Systeme sowie
datenschutzrechtlicher Vorgaben nicht oder nur eingeschränkt erheben. Zudem
sind Angaben zu Berufskrankheiten aufgrund ihrer häufig langen Latenzzeiten nur
eingeschränkt geeignet, Rückschlüsse auf die aktuelle Nachhaltigkeitsleistung
eines Unternehmens zuzulassen.<br/></p><h1>Kritik aus der Wirtschaft<br/></h1><p>Auch über den Bereich Gesundheit und
Sicherheit hinaus stößt die Überarbeitung der ESRS auf Kritik. Unternehmen und
ihre Interessenvertretungen bezweifeln, dass die vorgenommenen Streichungen und
konzeptionellen Vereinfachungen nicht zu einer spürbaren Entlastung der
berichtspflichtigen Unternehmen führen. Zudem weisen sie auf fortbestehende
rechtliche Unsicherheiten hin, etwa bei Definitionen, Berichtspflichten und
Bewertungsmaßstäben.<br/></p><h1>Ausblick<br/></h1><p>Der delegierte Rechtsakt zur Überarbeitung der ESRS sowie
der delegierte Rechtsakt zum freiwilligen Berichtsstandard für kleine und
mittlere Unternehmen wurden dem Europäischen Parlament und dem Rat Anfang Juli zur
Prüfung übermittelt. Beide Rechtsakte treten in Kraft, sofern weder das
Europäische Parlament noch der Rat innerhalb der zweimonatigen Prüfungsfrist
Einwände erheben. Diese Frist kann einmalig um weitere zwei Monate verlängert
werden. Ob die überarbeiteten Standards die praktischen Herausforderungen bei
der Berichterstattung über die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
tatsächlich verringern, wird sich erst in der Anwendung zeigen.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/kapitalgedeckte-rentenkomponente.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3220247"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/kapitalgedeckte-rentenkomponente.html#entry-3220247</id><updated>2026-07-28T00:00:00Z</updated><title>Kapitalgedeckte Rentenkomponente</title><summary>Langfristprojektionen des finnischen Rentenzentrums</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Kapitalgedeckte Rentenkomponente<br/></h1></h1><h2><p>Langfristprojektionen des finnischen Rentenzentrums<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/08_Finanzen/nattanan23.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/></div><p>Die langfristigen Finanzierungsaussichten der finnischen gesetzlichen
Rentenversicherung haben sich verbessert. Nach den aktuellen <a href="https://www.etk.fi/en/topical-issues/long-term-projections-pension-financing-outlook-improves-as-equity-returns-gain-importance/" hreflang="de">Langfristprojektionen</a> des Finnischen Zentrums für Renten ist dafür vor allem die Rentenreform 2025
verantwortlich, die den Kapitalanlagen künftig eine größere Rolle bei der
Finanzierung der Renten einräumt. Anders als in früheren Projektionen sehen die
Autorinnen und Autoren derzeit keinen unmittelbaren Bedarf für weitere
Beitragssatzerhöhungen. Die Entwicklungen sind auch für die deutsche Rentendebatte von Bedeutung. Die Alterssicherungskommission, die die
Bundesregierung zur Entwicklung langfristiger Reformvorschläge für die
Alterssicherung eingesetzt hat, hat <a href="https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/empfehlungen-der-rentenkommission-bmas-juni-2026.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4" hreflang="de">empfohlen</a>,
die gesetzliche Rentenversicherung um eine obligatorische kapitalgedeckte
Rentenkomponente („gesetzliche Kapitalrente“) zu ergänzen. Ziel ist es, die
Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren
und Kapitalerträge stärker für die Alterssicherung zu nutzen.<br/></p><h1>Reform
erhöht Bedeutung der Kapitalanlagen<br/></h1><p>Die
einkommensabhängigen Renten im Privatsektor (TyEL) in Finnland werden durch
Rentenbeiträge von Arbeitgebern und Beschäftigten finanziert. Ein kleiner Teil
wird durch die Anlageerträge der Kapitalrücklagen der Rentenversicherung
gedeckt. In den vergangenen Jahren hat die TyEL erhebliche Rücklagen aufgebaut.
Im Jahr 2025 beliefen sich diese auf rund 290 Milliarden Euro. Das entspricht
in etwa dem finnischen Bruttoinlandsprodukt. Mit der Rentenreform 2025 wurden
die Anlagebestimmungen für die Kapitalrücklage gelockert, um langfristig die
Rendite zu erhöhen. Dafür werden bewusst höhere Anlagerisiken und stärkere
Schwankungen der Kapitalerträge in Kauf genommen. Zugleich gewinnen die Erträge
aus den Kapitalanlagen künftig deutlich an Bedeutung für die Entwicklung des
Beitragssatzes.<br/></p><h1>Beitragssatz bleibt stabil<br/></h1><p>Die verbesserte Finanzierungsperspektive spiegelt sich aktuellen Projektionen
der TyEL zufolge auch in der Entwicklung des Beitragssatzes wider, der sich im
Vergleich zu den Berechnungen aus dem Jahr 2022 verbessert hat.<br/></p><p>Der durchschnittliche Beitragssatz in der privaten gesetzlichen
Rentenversicherung ist bis 2030 auf 24,4 Prozent der Lohnsumme festgelegt. Im
Basisszenario sinkt der Beitragssatz anschließend bis in die 2040er Jahre auf
etwa 22 Prozent, um dann ab der Mitte des Jahrhunderts wieder anzusteigen. Neben
der Reform berücksichtigen die Projektionen auch aktualisierte Annahme zur
Bevölkerungsentwicklung. Sie gehen von einer höheren Zuwanderung und einer
dauerhaft niedrigeren Geburtenrate aus.<br/></p><h1>Kapialstock könnte auf 1,3 Billionen Euro wachsen<br/></h1><p>Die günstige Entwicklung setzt allerdings voraus, dass langfristig
reale Kapitalerträge von zunächst 3,2 Prozent und später 3,75 Prozent jährlich
erzielt werden. Unter diesen Annahmen könnte der Kapitalstock – zu heutigen Preisen – von gegenwärtig 290
Milliarden Euro auf rund 1,3 Billionen Euro anwachsen. Gemessen an den
jährlichen Rentenausgaben würde sich das Vermögen damit nahezu verdoppeln. Dies
verdeutlicht die zunehmende Bedeutung kapitalgedeckter Elemente für die
langfristige Finanzierung des Systems.<br/></p><h1>Höhere Ertragschancen gehen mit größeren Risiken einher<br/></h1><p>Aus den Langfristprojektionen geht aber auch hervor, dass eine stärkere
Kapitalanlage zwar höhere Ertragschancen, aber auch größere Unsicherheiten für
die künftige Beitragsentwicklung mit sich bringt. Das Finnische Zentrum für
Renten betont, dass dadurch auch die langfristigen Rentenprojektionen unsicherer
werden. Um dies aufzufangen, plädiert das Rentenzentrum für konservative
Annahmen zur zukünftigen Kapitalrendite.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/regime-28.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3170311"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/regime-28.html#entry-3170311</id><updated>2026-07-23T00:00:00Z</updated><title>28. Regime</title><summary>JURI prüft Schutzmechanismen
für die Sozialversicherung.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>28. Regime<br/></h1></h1><h2><p>JURI prüft Schutzmechanismen
für die Sozialversicherung.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/06_Handel_und_Wirtschaft/Pexels-fauxels.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/></div><p>Am 29. Juni hat
René Repasi (SD&amp;D, DE) als Berichterstatter im zuständigen Rechtsausschuss
(JURI) seinen Entwurf für einen Bericht zum <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52026PC0321" hreflang="de">Verordnungsvorschlag
über den 28. europäischen Rechtsrahmen für Unternehmen – „EU Inc.“ </a>vorgelegt.
Die Abgeordneten hatten bis zum 17. Juli Zeit, den Bericht zu prüfen und
Änderungsanträge einzureichen. Diese werden nach der parlamentarischen
Sommerpause ausgewertet, verhandelt und im Oktober im Plenum abgestimmt.  <br/></p><h1>Berichtsentwurf
schafft Klarheit beim Anwendungsbereich<br/></h1><p>Nach Ansicht der
deutschen Sozialversicherung setzt Repasi an den richtigen Stellen an. Mit
seinem <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/JURI-PR-790143_DE.pdf" hreflang="de">Entwurf</a> zieht er wichtige „Schutzzäune“ für die Sozialversicherung in den Gesetzentwurf
zum 28. Regime ein. Diese sind auch notwendig, damit die
Sozialversicherungsträger ihre Prüf- und Kontrollaufgaben wirksam erfüllen und Beitragsverluste
verhindern können.<br/></p><p><br/></p><p>Bereits der neu
eingefügte Artikel 1a präzisiert den Anwendungsbereich der Verordnung. Er
stellt klar, dass weder die Sozialversicherungsvorschriften der Mitgliedstaaten
noch das Recht zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf
Unionsebene berührt werden. Damit werden inhaltliche Widersprüche zwischen der
Verordnung über die EU Inc. und den Vorschriften des anwendbaren
Sozialversicherungsrechts vermieden.<br/></p><h1>Sozialversicherung
wird gestärkt<br/></h1><p>Den
Sozialversicherungsträgern werden zudem Instrumente an die Hand gegeben, die
die Erfüllung ihrer Aufgaben auch bei Unternehmen im 28. Regime sicherstellen
sollen. Reichen die verfügbaren Informationen über eine EU Inc. oder deren
Zweigniederlassungen beispielsweise nicht aus, um den Arbeitgeberstatus
festzustellen oder die Einhaltung sonstiger Sozialversicherungsvorschriften zu
überprüfen, sollen die Träger diese Informationen direkt anfordern können. Offen
bleibt allerdings, ob diese Informationen über das Handelsregister, die EU Inc.
selbst oder eine dritte Stelle bezogen werden können.<br/></p><h1>Missbrauch der
neuen Rechtsform soll verhindert werden<br/></h1><p>Der
Berichtsentwurf macht zudem deutlich, dass einer missbräuchlichen Nutzung der
neuen Unternehmensrechtsform ein Riegel vorgeschoben werden soll. Entsprechende
Passagen finden sich an mehreren Stellen des Berichts. So wird im Zusammenhang
mit den geplanten Mitarbeiterbeteiligungsmodellen auf Aktien- oder Optionsbasis
ausdrücklich klargestellt, dass diese nicht zu Lohn- oder Gehaltskürzungen und
damit zu einer Verringerung der Sozialversicherungsbeiträge führen dürfen.<br/></p><p><br/></p><p>Darüber hinaus werden
die Mitgliedstaaten verpflichtet, wirksame Sanktionen vorzusehen, wenn
Unternehmen die neue Rechtsform missbrauchen, um tarifliche Löhne zu
unterwandern oder Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen. Dies nimmt der
Sozialversicherung gute Teile ihrer Besorgnis.   <br/></p><h1>Insolvenzregeln
werden praxisgerechter ausgestaltet<br/></h1><p>Grundsätzliche
Änderungen erfahren auch die Vorschriften zu Insolvenz- und
Liquidationsverfahren. Der Verzicht auf einen Insolvenzverwalter wird an die
Erfüllung einer Reihe von Kriterien geknüpft und dadurch erschwert. Die Fristen
für die Zustimmung oder den Widerspruch zu einem vereinfachten Verfahren werden
zudem deutlich verlängert. Gleiches gilt für das Nachreichen von Forderungen.<br/></p><p><br/></p><p>Dies ist aus
Sicht der deutschen Sozialversicherung auch notwendig. Die von der Europäischen
Kommission ins Spiel gebrachten Reaktionsfristen von 30 Tagen sind für die Sozialversicherungsinstitutionen
zu kurz, um ihre Mitbestimmungsrechte hinsichtlich eines vereinfachten Insolvenzverfahrens
ausüben zu können. Die vorgeschlagenen Fristverlängerungen weisen in die
richtige Richtung, sind jedoch weiterhin knapp bemessen.<br/></p><h1>EMPL bereitet
Stellungnahme vor<br/></h1><p>Bereits Mitte
Juni hatte der mitberatende Ausschuss für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten (EMPL) den <a href="https://t0c758972.emailsys1a.net/c/197/9268305/0/0/0/522968/577f10f3e3.html" hreflang="de">Entwurf</a> seiner Stellungnahme vorgestellt. Der Berichtsentwurf von Johan Danielsson
(S&amp;D, SE) weist in seiner Stoßrichtung viele Parallelen zum Entwurf von
Repasi auf. Wann der EMPL-Ausschuss über seine Stellungnahme abstimmen wird,
ist derzeit noch offen.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/vergaberecht-leak.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3174227"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/vergaberecht-leak.html#entry-3174227</id><updated>2026-07-23T00:00:00Z</updated><title>Öffentliche
Vergabe</title><summary>Leak
gibt Einblick in die Reform des europäischen Vergaberechts.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Öffentliche
Vergabe<br/></h1></h1><h2><p>Leak
gibt Einblick in die Reform des europäischen Vergaberechts.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/06_Handel_und_Wirtschaft/Phanthong-s-Images-Khwanchai.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/></div><p>Mitte Juli ist ein Entwurf für eine Verordnung über
öffentliche Aufträge und Konzessionen geleakt worden. Dieser vermittelt einen ersten
Eindruck, in welche Richtung sich die Reform des europäischen Vergaberechts entwickeln
könnte. Offiziell wird die Europäische Kommission ihre Pläne zur
Weiterentwicklung des Vergaberechts am 9. September vorstellen. Bis dahin kann
sich der Entwurf zwar noch ändern, dennoch wird er bereits intensiv diskutiert.<br/></p><h1>Aus
drei Richtlinien wird eine Verordnung<br/></h1><p>Offenbar
will die Kommission die Richtlinien für öffentliche Aufträge, Sektorenauftraggeber und
Konzessionen in einer Verordnung zusammenführen
und die Rechtsanwendung durch vereinfachte Verfahren entbürokratisieren. Der
Entwurf unterstreicht zudem die Bedeutung der öffentlichen Vergabe als
industriepolitisches Instrument. Dazu sollen die Rechtsgrundlagen für eine
umweltorientierte Beschaffung klarer gefasst, soziale Zielsetzungen präzisiert
und Spielräume für die Beschaffung von Innovationen geschaffen werden. Der
billigste Anbieter soll nicht mehr zwingend den Zuschlag bekommen. Stattdessen sollen
Qualitätskriterien mit mindestens 30 Prozent in die Bewertung des Angebots einfließen,
bei arbeitsintensiven Aufträgen sogar mit mindestens 50 Prozent.<br/></p><h1>Europäische
Präferenz<br/></h1><p>Ein
ganzes Kapitel ist der sogenannten „Europäischen Präferenz“ gewidmet. Die
öffentliche Vergabe soll künftig stärker als Instrument der Industrie-,
Sicherheits- und Handelspolitik genutzt werden und so zur Förderung der
europäischen Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz beitragen.<br/></p><p> <br/></p><p>Danach
können öffentliche Auftraggeber die Teilnahme am Vergabeverfahren auf
Unternehmen und Unterauftragnehmer mit Ursprung in der Europäischen Union sowie
auf Unternehmen aus Drittstaaten beschränken, soweit diese unter die
vergaberechtlichen Regelungen der EU fallen. Hierzu zählen insbesondere
Unternehmen aus Staaten, die dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen (GPA) angehören oder ein bilaterales beziehungsweise
multilaterales Handelsabkommen mit der Europäischen Union geschlossen haben.<br/></p><p> <br/></p><p>Darüber
hinaus können öffentliche Auftraggeber verlangen, dass die angebotenen
Leistungen ihren Ursprung in der Union haben oder bestimmte europäische
Ursprungsanforderungen erfüllen. Zudem können sie Unternehmen aus der EU im Vergabeverfahren
bevorzugen, sofern dies bereits in den Ausschreibungsunterlagen transparent vorgesehen
wurde.<br/></p><h1>Untervergabe
stärker regulieren<br/></h1><p>Subunternehmerketten
werden in der Diskussion über faire Arbeitsbedingungen – insbesondere im
grenzüberschreitenden Kontext – immer wieder kritisch gesehen. Sie gelten als
intransparent, erschweren die Zuordnung von Verantwortlichkeiten und können Ausbeutung
sowie unfairem Wettbewerb Vorschub leisten. Entsprechend fordern auch
Wirtschaftsverbände seit Längerem strengere Regeln. <a href="https://www.efbww.eu/publications/press-releases/european-parliament-event-key-messages-from-ebc-and-efbww-on-lim/5313-a" hreflang="de">Anfang Juli</a> sprachen
sich unter anderem der Europäische Bauunternehmerverband (EBC) und der Europäische
Verband der Bau- und Holzarbeiter (EFBWW) im Rahmen einer Veranstaltung im
Europäischen Parlament für eine Begrenzung übermäßiger Untervergabeketten im
Rahmen der Reform des Vergaberechts aus. <br/></p><p> <br/></p><p>Der
Entwurf greift diese Forderungen auf. Eine vollständige Weitervergabe von
Aufträgen an Subunternehmen soll künftig ausgeschlossen werden. Beabsichtigte
Untervergaben müssen bereits im Angebot offengelegt werden. Darüber hinaus
sollen die Transparenzanforderungen bei Untervergaben erhöht werden. Öffentliche
Auftraggeber können zudem verlangen, dass bestimmte kritische Aufgaben
ausschließlich vom Hauptauftragnehmer selbst ausgeführt werden. Übermäßig
komplexe Untervergabeketten würden dadurch künftig deutlich erschwert.   <br/></p><h1>Erste
Reaktionen<br/></h1><p>Die
ersten Reaktionen auf den geleakten Entwurf fallen gemischt aus. Kritik kommt
in erster Linie von kommunalen Verbänden, die in den geplanten Änderungen einen
Paradigmenwechsel sehen. Sie kritisieren insbesondere die Einschränkung von
Auslegungsspielräumen und bezweifeln, dass die Verfahren tatsächlich spürbar
vereinfacht würden. Die Umweltorganisation ECOS ist enttäuscht und bemängelt,
dass die Berücksichtigung von Umweltstandards weiterhin freiwillig bleiben soll
und deshalb aus ihrer Sicht nur begrenzte Auswirkungen auf die Dekarbonisierung
der Wirtschaft haben wird. Zustimmung kommt dagegen unter anderem aus der Bauindustrie,
die die Abkehr vom ausschließlichen Fokus auf das günstigste Angebot begrüßt.
Aus Parlamentskreisen wird besonders der Ansatz zur Vereinfachung positiv
bewertet. <br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/grenzueberschreitende-arbeitsmobilitaet.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3202151"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/grenzueberschreitende-arbeitsmobilitaet.html#entry-3202151</id><updated>2026-07-24T00:00:00Z</updated><title>Grenzüberschreitende
Arbeitsmobilität</title><summary>Vorläufige
Einigung zur elektronischen Entsendeerklärung erzielt.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Grenzüberschreitende
Arbeitsmobilität<br/></h1></h1><h2><p>Vorläufige
Einigung zur elektronischen Entsendeerklärung erzielt.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/06_Handel_und_Wirtschaft/EuropaeischesParlament_002.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">Martin Lang - Fotolia</small></div><p>Unternehmen
sollen Arbeitnehmerentsendungen innerhalb der Europäischen Union künftig über
eine einheitliche europäische Plattform melden können. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat am 30. Juni die <a href="https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11090-2026-INIT/en/pdf" hreflang="de">vorläufige Einigung</a> zur Einführung einer europäischen elektronischen Entsendeerklärung
(e-Declaration) gebilligt. Grundlage ist ein Verordnungsvorschlag der
Europäischen Kommission aus November 2024. Ziel ist es, die bislang
unterschiedlichen nationalen Meldeverfahren innerhalb der Europäischen Union zu
vereinfachen und zu vereinheitlichen. Dadurch soll der Verwaltungsaufwand für
grenzüberschreitend tätige Unternehmen reduziert, die Zusammenarbeit der
zuständigen Behörden verbessert und der Binnenmarkt gestärkt werden. Die
Einigung wurde am 30. Juni von den Botschaftern der Mitgliedstaaten bestätigt
und muss nun noch formell vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen
werden.</p><h1>Zentrale EU-Plattform für
Entsendemeldungen<br/></h1><p>Kernstück
der Verordnung ist eine mehrsprachige öffentliche Online-Schnittstelle, die an
das Binnenmarktinformationssystem (Internal Market Information System – IMI)
angebunden wird. Unternehmen sollen ihre Entsendemeldungen künftig über ein zentrales
EU-Portal elektronisch einreichen können. Ob die Platform genutzt wird, entscheiden jedoch die Mitgliedstaaten. Nutzen sie das System, ersetzt es die bisherigen Meldeverfahren. <br/></p><p><br/></p><p>Vorgesehen
ist außerdem ein einheitliches elektronisches Meldeformular mit einem
verbindlichen Katalog zulässiger Angaben. Zwar können teilnehmende
Mitgliedstaaten auf einzelne Informationsfelder verzichten, zusätzliche Angaben
dürfen sie jedoch nicht verlangen. Damit sollen die bislang sehr
unterschiedlichen nationalen Meldeverfahren vereinheitlicht und insbesondere
Unternehmen entlastet werden, die Arbeitnehmer in mehrere Mitgliedstaaten
entsenden.<br/></p><p><br/></p><p>Im
Verlauf der Verhandlungen wurde der Umfang der erforderlichen Angaben gegenüber
dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag erweitert. Erfasst werden künftig unter
anderem der geplante Einsatzzeitraum, der voraussichtliche Stundenlohn, der
Einsatz von Leiharbeitsunternehmen oder Personalvermittlern sowie – soweit
relevant – Angaben zu Drittstaatsangehörigen und ihrem Aufenthaltsstatus.<br/></p><p><br/></p><p>Über
die eigentliche Entsendemeldung hinaus soll die Plattform weitere digitale
Funktionen bereitstellen. Unternehmen können Nachweisdokumente hochladen,
bereits übermittelte Daten für spätere Entsendungen wiederverwenden und mit den
zuständigen Behörden kommunizieren. Außerdem enthalten entsandte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen elektronischen Auszug ihrer
Entsendemeldung.<br/></p><p><br/></p><h1>Relevanz für die Sozialversicherung<br/></h1><p>Aus
Sicht der Sozialversicherung ist insbesondere die zur Diskussion stehende mögliche
Verknüpfung der elektronischen Entsendemeldung mit dem Verfahren zur
Beantragung der A1-Bescheinigung von Bedeutung. Die arbeitsrechtliche
Entsendemeldung und das sozialversicherungsrechtliche A1-Verfahren verfolgen
unterschiedliche Ziele, richten sich an unterschiedliche Behörden und beruhen
auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Die Verordnung ändert die geltenden
sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften ausdrücklich nicht. Die Europäische
Kommission wird jedoch verpflichtet zu prüfen, ob beide Verfahren künftig
technisch enger miteinander verbunden und Daten wiederverwendet werden können.
Eine solche Lösung soll Unternehmen Doppelmeldungen ersparen und die
Digitalisierung grenzüberschreitender Verwaltungsverfahren weiter voranbringen.
Für die Sozialversicherungsträger wären damit jedoch erhebliche Anpassungen ihrer
IT-Systeme und Verwaltungsprozesse verbunden.<br/></p><p><br/></p><p>Auch
wenn die Verordnung die Koordinierung der sozialen Sicherheit nicht unmittelbar
berührt, könnte eine stärker strukturiertere Datenbasis die Zusammenarbeit der
zuständigen Behörden erleichtern. Sie könnten die Arbeit der
Sozialversicherungsträger insbesondere bei der Bekämpfung von Missbrauch und
Betrug unterstützen.<br/></p><p><br/></p><p>Auch
die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) erhält künftig statistische Daten aus den
über die Plattform eingereichten Entsendemeldungen. Diese sollen dazu
beitragen, die Arbeitnehmermobilität innerhalb der Europäischen Union besser zu
analysieren und grenzüberschreitende Risiken frühzeitig zu erkennen. Vor dem
Hintergrund der geplanten Überarbeitung des ELA-Mandats im Rahmen des Fair
Labour Mobility Package dürfte dieser Aspekt künftig weiter an Bedeutung
gewinnen.<br/></p><h1>Nächste Schritte<br/></h1><p>Nachdem die gemeinsam zuständigen
Ausschüsse für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) sowie für
Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) die vorläufige Trilogeinigung am 14.
Juli ebenfalls bestätigt haben, stehen als nächstes die Annahme im Plenum des
Parlaments sowie die Billigung im Rat durch die Ministerinnen und Minister an.
Die Abstimmung im Plenum wird derzeit für September 2026 erwartet. Die
Verordnung tritt drei Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der
Europäischen Union in Kraft. Wann die Plattform tatsächlich genutzt werden
kann, hängt jedoch von ihrer technischen Umsetzung durch die Europäische
Kommission und der Entscheidung der Mitgliedstaaten über eine Teilnahme am
System ab.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/patientenmobilitaet.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3182359"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/patientenmobilitaet.html#entry-3182359</id><updated>2026-07-23T00:00:00Z</updated><title>Grenzüberschreitende
Gesundheitsversorgung</title><summary>Modernisierung der
Patientenmobilitätsrichtlinie wieder auf der politischen Agenda.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Grenzüberschreitende
Gesundheitsversorgung<br/></h1></h1><h2><p><b>Modernisierung der
Patientenmobilitätsrichtlinie wieder auf der politischen Agenda.</b><br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/05_Gesundheit_und_Pflege/Kostenuebernahme_01.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">contrastwerkstatt - Fotolia</small></div><p>Mehr als 15 Jahre nach Inkrafttreten der <a href="https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:088:0045:0065:de:PDF" hreflang="de">Patientenmobilitätsrichtlinie </a>(Richtlinie 2011/24/EU) rückt die grenzüberschreitende
Gesundheitsversorgung erneut in den Fokus. Die Richtlinie schafft den
europäischen Rechtsrahmen für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in
anderen Mitgliedstaaten und regelt unter anderem die Kostenerstattung sowie die
Zusammenarbeit der Gesundheitssysteme, etwa im Bereich der Europäischen
Referenznetzwerke (ERN), der elektronischen Gesundheitsdienste und der
gegenseitigen Anerkennung von Verschreibungen. Vor dem Hintergrund der
fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens, neuer europäischer
Rechtsakte wie dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) sowie der
praktischen Erfahrungen aus mehr als zehn Jahren Anwendung wird nun eine
gezielte Überarbeitung des Rechtsrahmens diskutiert.<br/></p><h1>Berichtsentwurf im Parlament<br/></h1><p>Das Europäische Parlament treibt die die
Diskussion über eine Modernisierung der Richtlinie mit einem Initiativbericht
voran. Der Berichterstatter des Ausschusses für öffentliche Gesundheit (SANT),
Giorgos Georgiou (The Left, CYP), hat am 14. Juli einen entsprechenden <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/SANT-PR-790010_EN.pdf" hreflang="de">Berichtsentwurf </a>vorgelegt. Darin fordert er die Europäische Kommission auf, bis Ende 2027
einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie vorzulegen. Ziel ist
es, den Zugang zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu erleichtern, Hürden
bei der Kostenerstattung und im Verwaltungsverfahren abzubauen und die
Richtlinie an die Entwicklungen der vergangenen Jahre anzupassen. Am 2.
September wird Georgiou seine Vorschläge im SANT-Ausschuss offiziell vorstellen
und erläutern.<br/></p><h1>Einfachere und digitale Verfahren<br/></h1><p>Der Berichtsentwurf enthält zahlreiche
Vorschläge, um die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zu erleichtern
und die Richtlinie an die heutigen Anforderungen anzupassen. Vorgesehen sind
unter anderem transparentere Vorabgenehmigungs- und Erstattungsverfahren, eine
Stärkung der Nationalen Kontaktstellen sowie die stärkere Nutzung digitaler
Instrumente, insbesondere des EHDS und der MyHealth@EU-Infrastruktur. Darüber
hinaus spricht sich Georgiou für eine nachhaltige Finanzierung und stärkere
Integration der ERN in die nationalen Gesundheitssysteme aus. Besondere
Aufmerksamkeit gilt der Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen,
chronischen Krankheiten sowie Kindern, deren Zugang zu hochspezialisierter
Versorgung über Landesgrenzen hinweg erleichtert werden soll.<br/></p><h1>Wissenschaftliche Analyse zeigt
Reformbedarf auf<br/></h1><p>Zeitgleich mit dem Berichtsentwurf
veröffentlichte der SANT-Ausschuss eine <a href="https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2026/786425/ECTI_BRI(2026)786425_EN.pdf" hreflang="de">wissenschaftliche
Analyse</a> zur Zukunft der Patientenmobilitätsrichtlinie. Darin wird die Richtlinie als wichtiger Baustein
des europäischen Gesundheitsrechts bewertet, deren Potenzial aber bislang nicht
vollständig ausgeschöpft werde. Die Analyse zeigt, dass die
grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen weiterhin gering
ist und keine Gefahr für die Nachhaltigkeit der nationalen Gesundheitssysteme
darstellt. Gleichzeitig wird kritisiert, dass nach wie vor erhebliche
praktische Hürden für Patientinnen und Patienten bestehen.<br/></p><h1>Modernisierung soll bestehende Hürden
abbauen<br/></h1><p>Als zentrale Herausforderungen nennen die
Autorinnen und Autoren unter anderem unzureichende Informationen für
Patientinnen und Patienten, komplexe Vorabgenehmigungs- und
Erstattungsverfahren, Defizite bei der digitalen Interoperabilität sowie die
bislang unzureichende Einbindung der ERN’s. Empfohlen werden deshalb eine
Stärkung der Nationalen Kontaktstellen, vereinfachte Verwaltungsverfahren,
klarere Regelungen für Telemedizin sowie eine engere Verzahnung mit dem EHDS. Viele
dieser Empfehlungen finden sich auch im Berichtsentwurf von Giorgos Georgiou
wieder und dürften die weiteren parlamentarischen Beratungen prägen.
Abgeordnete können bis zum 10. September Änderungsanträge zum Berichtsentwurf
von Georgiou einreichen.<br/></p><h1>Hintergrund<br/></h1><p>Die Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung
der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung trat am
24. April 2011 in Kraft und gilt seit Oktober 2013 in allen Mitgliedstaaten.
Sie regelt die Voraussetzungen, unter denen Versicherte geplante medizinische
Leistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat in Anspruch nehmen und sich die
Behandlungskosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen können. Die
Richtlinie ergänzt dabei die bestehenden Regelungen der Verordnung (EG) Nr.
883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.<br/></p><p><br/></p><p>Für die gesetzlichen Krankenkassen bedeutet
die Richtlinie insbesondere, Anträge auf Kostenübernahme und Vorabgenehmigungen
nach einheitlichen europäischen Vorgaben zu prüfen und ihre Versicherten über
die Möglichkeiten einer Behandlung im EU-Ausland zu informieren. Zu diesem
Zweck wurden in allen Mitgliedstaaten Nationale Kontaktstellen eingerichtet. In
Deutschland übernimmt diese Aufgabe die Deutsche Verbindungsstelle
Krankenversicherung – Ausland (DVKA) des GKV-Spitzenverbandes. Sie informiert
Versicherte und Leistungserbringer über die Voraussetzungen einer
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und arbeitet mit den Kontaktstellen
der übrigen Mitgliedstaaten zusammen.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/oecd-vetrauensstudie-2026.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3222503"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/07/oecd-vetrauensstudie-2026.html#entry-3222503</id><updated>2026-07-28T00:00:00Z</updated><title>OECD-Vertrauensstudie
2026</title><summary>Gute
Verwaltung stärkt Vertrauen.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>OECD-Vertrauensstudie
2026<br/></h1></h1><h2><p><b>Gute
Verwaltung stärkt Vertrauen.</b></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/12_ed/studioroman.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/></div><p>Das
Vertrauen in Regierungen bleibt in den OECD-Mitgliedstaaten insgesamt auf einem
vergleichsweise niedrigen Niveau. Gleichzeitig zeigt die von der OECD am 29.
Juni veröffentlichte <a href="https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2026/06/results-of-the-2025-oecd-survey-on-drivers-of-trust-in-public-institutions_96323a65/9eb63fec-en.pdf" hreflang="de">Vertrauensstudie
2026</a>, dass positive Erfahrungen mit öffentlichen Dienstleistungen das
Vertrauen in staatliche Institutionen deutlich stärken können. Die Studie macht
deutlich, dass die Qualität des Verwaltungshandelns ein wichtiger Faktor für
die Akzeptanz staatlicher Institutionen ist.<br/></p><p>Die
OECD untersucht seit 2021 regelmäßig, wie Bürgerinnen und Bürger verschiedene
öffentliche Institutionen in ihrem Land wahrnehmen und inwieweit sie ihrer
Regierung vertrauen. Neben dem allgemeinen Vertrauen analysiert die Studie,
welche Faktoren dieses Vertrauen beeinflussen – von alltäglichen
Behördenerfahrungen bis zur Bewertung politischer Entscheidungen in komplexen
Politikfeldern.<br/></p><h1>EU-weit
Unterschiede im Vertrauen zu Regierungen<br/></h1><p>OECD-weit
hat sich das allgemeine Vertrauen in die nationale Regierung bei rund 40
Prozent stabilisiert. In Deutschland liegt der Anteil mit 35 Prozent darunter.
In der Europäischen Union (EU) bringen die Bürgerinnen und Bürger in den nordischen
Ländern sowie in Belgien, Irland, Portugal und Spanien den öffentlichen
Institutionen ein vergleichsweise hohes Vertrauen entgegen. Besonders gering
ist es hingegen in Frankreich, Griechenland und der Slowakei. Generell genießen
Institutionen der öffentlichen Verwaltung mehr Vertrauen als politische
Institutionen. So vertrauen OECD-weit 46 Prozent der Bevölkerung dem
öffentlichen Dienst, zu dem auch die Sozialversicherungsträger zählen. In Deutschland
liegt der Wert mit 49 Prozent etwas höher.<br/></p><h1>Alltagserfahrungen
prägen das Vertrauen<br/></h1><p>Erwartungen
und Wahrnehmungen hinsichtlich öffentlicher Dienstleistungen und den täglichen
Umgang mit Behörden spielen hinsichtlich des Vertrauens beim öffentlichen
Dienst und der Kommunalverwaltung eine weitaus größere Rolle als bei der
nationalen Regierung. Deutschland schneidet bei mehreren Aspekten besser als
der OECD-Durchschnitt ab. Hierzu zählen der Zugang zu Sozialleistungen wie
Rentenzahlungen oder Arbeitslosengeld, die Fehlertoleranz bei der
Antragsstellung und die faire Prüfung von Leistungsanträgen. Unter den
Personen, die in jüngster Zeit Dienstleistungen in Anspruch genommen haben,
sind 65 Prozent in der gesamten OECD und 52 Prozent in Deutschland mit den
Verwaltungsdienstleistungen zufrieden – ein wichtiger Faktor für das Vertrauen
in öffentliche Institutionen auf allen Ebenen.<br/></p><h1>Regierungshandeln
wird kritischer bewertet<br/></h1><p>Während
viele Menschen den Kontakt mit Behörden positiv beurteilen, fällt ihre
Bewertung des Regierungshandelns bei komplexen und langfristigen politischen Fragen
deutlich kritischer aus. Positiv wird das Regierungshandeln insbesondere dann
bewertet, wenn politische Entscheidungen nachvollziehbar sind, auf
wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, den Präferenzen der Bevölkerung
Rechnung tragen und die Interessen heutiger und künftiger Generationen in
Einklang bringen. Diese Faktoren sind über alle OECD-Mitgliedstaaten sehr ähnlich.<br/></p><h1>Mehrheit
steht KI im öffentlichen Sektor skeptisch gegenüber<br/></h1><p>Die
aktuelle Vertrauensstudie liefert erstmals Erkenntnisse über den
Bekanntheitsgrad Künstlicher Intelligenz (KI) sowie über die Erwartungen der
Öffentlichkeit hinsichtlich ihrer potenziellen Vorteile im öffentlichen Sektor.
Dabei stehen 60 Prozent der Befragten in den OECD-Mitgliedstaaten und 55
Prozent der Befragten in Deutschland dem Einsatz von KI in staatlichen
Institutionen und der Sozialversicherung skeptisch gegenüber. Gleichwohl stehen
die Menschen in Deutschland – ebenso wie in den meisten EU-Mitgliedstaaten –
dem potenziellen Einsatz von KI durch Behörden in allen abgefragten Bereichen
positiver gegenüber als im OECD-Durchschnitt.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/06/irische-ratspraesidentschaft.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3140886"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/06/irische-ratspraesidentschaft.html#entry-3140886</id><updated>2026-06-30T00:00:00Z</updated><title>Irlands Agenda für Europa</title><summary>Irische Ratspräsidentschaft will
Chancen schaffen und Menschen schützen.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Irlands Agenda für Europa<br/></h1></h1><h2><p><b>Irische Ratspräsidentschaft will
Chancen schaffen und Menschen schützen.</b><br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/01_Allgemeines/c-Ireland-s-EU-Presidency.png.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/></div><p>Unter dem Leitmotiv „Stärke
durch Zusammenhalt“ („Ní neart go cur le chéile“) übernimmt Irland in der
zweiten Jahreshälfte 2026 den Vorsitz im Rat der Europäischen Union (EU) und
folgt damit auf Zypern. Es ist die erste irische Präsidentschaft, seit Irisch
im Januar 2022 zu einer der offiziellen Arbeitssprachen der Europäischen Union
geworden ist. Irland will mit seinem Vorsitz das Engagement der Union für
sprachliche Vielfalt hervorheben und die irische Sprache in die Arbeit des
Rates, die offizielle Kommunikation und kulturelle Veranstaltungen integrieren.<br/></p><h1>Europas Handlungsfähigkeit
stärken: Prioritäten der irischen Ratspräsidentschaft<br/></h1><p>In einer Phase
wirtschaftlicher Transformation und geopolitischer Unsicherheit versteht sich
die irische Ratspräsidentschaft laut ihrem <a href="https://irish-presidency.consilium.europa.eu/en/programme/programme-of-the-irish-presidency/" hreflang="de">Programm</a> als konsensorientierte und moderierende Kraft. Der Rat soll als Ort der
gemeinsamer Entscheidungsfindung und strategischer Resilienz Europas gestärkt
werden. Im Mittelpunkt steht daher weniger die Einführung neuer Initiativen als
vielmehr die Voranbringung tragfähiger Kompromisse und konkreter Fortschritte
bei bestehenden Gesetzgebungsvorhaben. So soll Europas Handlungsfähigkeit in
einer Zeit globaler Unsicherheit durch Umsetzung, Verlässlichkeit und Einigkeit
gestärkt werden.<br/></p><p><br/></p><p>Dies umfasst auch die
Unterstützung gemeinsamer Sicherheitsanstrengungen, wie beispielsweise die
Weiterentwicklung der außenpolitischen Handlungsfähigkeit, die Zusammenarbeit
bei der Bewältigung hybrider Bedrohungen und die Stärkung kritischer
Infrastruktur. Bestehende internationale Partnerschaften sollen ebenfalls
vertieft werden. Mit ihrem Vorsitz will Irland zudem die Sicherung europäischer
Wertschöpfungsketten und die Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion vorantreiben,
um die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit der EU zu sichern. Der Abbau
regulatorischer Hürden und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für
Unternehmen sollen dabei mit dem digitalen und grünen Wandel verbunden werden.<br/></p><p><br/></p><p>Im Bereich des Rates für Beschäftigung,
Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) verfolgt die
Ratspräsidentschaft das Ziel, Lebensqualität und Lebensstandards in Europa zu
stärken, gleiche Rechte und soziale Inklusion zu fördern sowie nachhaltiges
Wachstum mit Wettbewerbsfähigkeit zu verbinden.<br/></p><p><br/></p><p>Die europäische Sozial- und
Gesundheitspolitik versteht Irland dabei ausdrücklich als Teil eines
gemeinsamen europäischen Gesellschafts- und Wirtschaftsmodells, das auf
gesellschaftlicher Resilienz, Zusammenhalt und Gleichheit beruht.<br/></p><h1>Beschäf­ti­gung und moder­ner
Arbeits­markt<br/></h1><p>Im Mittelpunkt der
Beschäftigungspolitik steht die Frage, wie hochwertige Arbeitsplätze in einem
sich wandelnden europäischen Arbeitsmarkt geschaffen und gesichert werden
können. Die irische Ratspräsidentschaft will die Diskussion darüber
vorantreiben, wie Beschäftigte und Arbeitgeber innerhalb und über den
Binnenmarkt hinaus erfolgreich aufgestellt werden können. Darüber hinaus will
sie sich für sichere, gesündere und produktivere Arbeitsstätten starkmachen.<br/></p><p><br/></p><p>Im Rahmen des Pakets für
faire Arbeitskraftmobilität (Fair Labour Mobility Package), dessen
Veröffentlichung während der irischen Ratspräsidentschaft erwartet wird, möchte
Irland insbesondere zwei Vorhaben voranbringen:<br/></p><p><br/></p><ul><li>Die Entwicklung des digitalen
Europäischen Sozialversicherungsausweises (ESSPASS), der es Bürgerinnen und
Bürgern erleichtern soll, ihre Sozialversicherungsansprüche bei einem
Aufenthalt oder einer Beschäftigung in einem anderen EU-Mitgliedstaat
nachzuweisen und wahrzunehmen;<br/></li></ul><p><br/></p><ul><li>Die Stärkung des Mandats der
Europäischen Arbeitsbehörde (ELA), um die Umsetzung und Durchsetzung fairer
Arbeitsbedingungen in der EU zu verbessern.<br/></li></ul><p><br/></p><p>Mit diesen Vorhaben soll das
soziale Sicherheitsnetz in der EU gestärkt, der Schutz von Arbeitnehmerrechten verbessert
und hohe Beschäftigungsstandards in allen Mitgliedstaaten gefördert werden.<br/></p><h1>Sozial­po­li­tik, Gleich­stel­lung
und Teil­habe<br/></h1><p>Ein weiterer Schwerpunkt
liegt auf der Weiterentwicklung des europäischen Gleichstellungs- und
Sozialmodells. Die irische Ratspräsidentschaft betont, dass gleiche Rechte,
Nichtdiskriminierung und gesellschaftliche Teilhabe zentrale Voraussetzungen
für wirtschaftliche Entwicklung und demokratische Stabilität sind.<br/></p><p><br/></p><p>Im Rahmen der neuen
Europäischen Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026–2030 sollen
insbesondere Fragen der Care-Ökonomie, die Auswirkungen technologischer
Veränderungen auf die Arbeitsmärkte sowie die Beteiligung an politischen und
wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen adressiert werden.<br/></p><p><br/></p><p>Die Ratspräsidentschaft
unterstreicht dabei, dass soziale Investitionen nicht nur Armut und Ausgrenzung
entgegenwirken, sondern zugleich Innovation, Qualifizierung und wirtschaftliche
Entwicklung fördern können<b>.</b><br/></p><h1>Gesund­heit als Voraus­set­zung
für Wett­be­werbs­fä­hig­keit<br/></h1><p>In der Gesundheitspolitik
stellt Irland die Verbindung zwischen leistungsfähigen Gesundheitssystemen,
Innovation und wirtschaftlicher Stärke in den Vordergrund. Der Zugang zu
hochwertiger Gesundheitsversorgung wird als Ausdruck europäischer Grundwerte verstanden
und zugleich als Voraussetzung für gesellschaftliche und wirtschaftliche
Resilienz.<br/></p><p><br/></p><p>Die Schwerpunkte der irischen
Ratspräsidentschaft liegen deshalb auf der Weiterentwicklung zentraler Gesundheitsdossiers,
insbesondere den Verhandlungen zum EU Biotech Act sowie der Anpassung der
Medizinprodukteverordnung (MDR) und der Verordnung über In-Vitro-Diagnostika
(IVDR). Ein besonderer Fokus soll auf der Gesundheit von Frauen liegen. Dabei
verweist Irland ausdrücklich auf bislang unterversorgte Gesundheitsbereiche –
unter anderem auf Erkrankungen wie Endometriose – und betont deren Auswirkungen
auf Teilhabe am Arbeitsmarkt, Gesundheitsversorgung und gesellschaftliche
Gleichstellung.<br/></p><p><br/></p><p>Mit diesem Ansatz verfolgt
die Ratspräsidentschaft das Ziel, Gesundheitspolitik stärker als Bestandteil
einer zukunftsfähigen europäischen Wirtschafts- und Sozialpolitik zu verankern.<br/></p><h1>Ein soziales Europa als Wett­be­werbs­vor­teil<br/></h1><p>Übergreifend verbindet Irland
seine EPSCO-Prioritäten mit der Vorstellung, dass europäische Werte – darunter
Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, Solidarität und Nichtdiskriminierung – nicht
nur gesellschaftliche Leitprinzipien, sondern auch einen wirtschaftlichen
Standortvorteil darstellen. Soziale Investitionen, hochwertige Beschäftigung
und resiliente Gesundheitssysteme versteht die Ratspräsidentschaft daher als
wesentliche Voraussetzungen, um Europa langfristig als attraktiven Lebens- und
Arbeitsraum zu stärken.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/06/biotech-act.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3120290"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/06/biotech-act.html#entry-3120290</id><updated>2026-06-29T00:00:00Z</updated><title>Parlamentsentwurf zum Biotech Act</title><summary>SPC-Verlängerung soll bleiben –
industriepolitischer Kurs wird weiter ausgebaut.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Parlamentsentwurf zum Biotech Act<br/></h1></h1><h2><p><b>SPC-Verlängerung soll bleiben –
industriepolitischer Kurs wird weiter ausgebaut.</b><br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/05_Gesundheit_und_Pflege/BeschleunigteArzneimittelzulassung_004.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">iStockphoto/Reptile8488</small></div><p>Die
Berichterstatter Vytenis Andriukaitis (S&amp;D, SANT) und Wouter Beke (EVP,
ITRE) haben am 15. Juni ihren <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/CJ53-PR-789987_EN.pdf" hreflang="de">gemeinsamen Berichtsentwurf</a> zum
Europäischen Biotech Act vorgelegt. In der Begründung betonen die beiden
Abgeordneten, dass Europa im globalen Wettbewerb mit den USA und China
Marktanteile verliere und seine wissenschaftliche Exzellenz stärker in
Innovation, Produktion und wirtschaftliche Wertschöpfung überführen müsse. Der
Biotech Act solle daher nicht nur ein enges sektorales Instrument sein, sondern
ein „europäisches Biotechnologie-Ökosystem“ schaffen, das Wettbewerbsfähigkeit,
strategische Autonomie und konkrete Vorteile für Patientinnen und Patienten
miteinander verbindet.<br/></p><p><br/></p><p>Der Entwurf
folgt dem im Dezember vorgelegten <a href="https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:f6a91f63-dce7-11f0-8da2-01aa75ed71a1.0002.02/DOC_1&amp;format=PDF" hreflang="de">Kommissionsvorschlag</a> weitgehend,
ergänzt ihn aber um zusätzliche
industriepolitische Instrumente, regulatorische Anreize sowie weitere Verfahrensbeschleunigungen.<br/></p><h1>Ausbau strategischer Projekte und neue
Industrieinstrumente<br/></h1><p>Einen
Schwerpunkt des Berichtsentwurfs bildet die Weiterentwicklung der bereits von
der Europäischen Kommission vorgeschlagenen strategischen Projekte. Dabei
handelt es sich um besonders förderungswürdige Vorhaben im Bereich
biotechnologischer Arzneimittel und Verfahren, die aufgrund ihrer Bedeutung für
Innovation, Produktion und Versorgungssicherheit von beschleunigten
Genehmigungsverfahren und einem erleichterten Zugang zu Unterstützung und
Finanzierung profitieren sollen.<br/></p><p><br/></p><p>Die
Berichterstatter schlagen zusätzliche Kategorien für besonders bedeutende
Vorhaben sowie die Schaffung von „EU Biotech Flagship Zones“ vor, um
europäische Biotechnologie-Hubs entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu
fördern. Mit einer „Advanced Biomanufacturing Technology (ABT) Designation“
soll zudem ein neuer regulatorischer Anreiz für innovative Produktionsverfahren
geschaffen werden. Gleichzeitig sollen Genehmigungsverfahren für besonders
bedeutende Projekte weiter beschleunigt werden: Für „High-Impact-Projekte“ wird
eine maximale Verfahrensdauer von vier Monaten vorgeschlagen, statt der von der
Kommission vorgesehenen zehn Monate.<br/></p><h1>Weitere Beschleunigung klinischer
Prüfungen<br/></h1><p>Während die Europäische
Kommission bereits kürzere Verfahren für klinische Prüfungen vorgeschlagen
hatte, gehen die Berichterstatter mit weiteren Fristverkürzungen und neuen
Sonderverfahren für multinationale Studien noch einen Schritt weiter. In der
Verordnung über klinische Prüfungen (Verordnung (EU) Nr. 536/2014) schlagen sie
vor, ein Sonderverfahren für multinationale klinische Prüfungen einzuführen.
Ziel ist es, die Verfahren stärker zu zentralisieren und zu harmonisieren sowie
die Genehmigungsfristen weiter zu verkürzen. Darüber hinaus werden spezielle Schnellverfahren
für seltene Erkrankungen, seltene Krebsarten, Arzneimittel für neuartige
Therapien (ATMPs), kritische Arzneimittel sowie grenzüberschreitende
Gesundheitsbedrohungen vorgeschlagen. Gleichzeitig sollen die Europäischen
Referenznetzwerke (ERN), Register, Biobanken und Forschungsinfrastrukturen
enger miteinander verknüpft werden.<br/></p><h1>SPC-Verlängerung
bleibt bestehen<br/></h1><p>Die
Berichterstatter schlagen keine Änderungen an der von der Europäischen Kommission
vorgesehenen einmaligen Verlängerung des ergänzenden Schutzzertifikats (SPC) um
zwölf Monate vor. Damit bleibt eines der umstrittensten Elemente des Biotech
Acts im Berichtsentwurf zunächst unverändert bestehen. Während die
mitberatenden Ausschüsse <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/ENVI-PA-788881_EN.pdf" hreflang="de">ENVI</a> und <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/JURI-PA-789902_EN.pdf" hreflang="de">JURI</a> eine vollständige Streichung vorgeschlagen hatten, halten SANT und ITRE am
Grundprinzip zusätzlicher Exklusivitätsrechte fest.<br/></p><p><br/></p><p>Die DSV lehnt
die vorgeschlagene zusätzliche SPC-Verlängerung in <a href="https://dsv-europa.de/lib/02_Positionspapiere/2026/2026-05-07_DSV-Statement_Berechnungen-SPC_Biotech-Act_DE.pdf" hreflang="de">ihrem Statement</a> entschieden ab. Nach Berechnungen der
DSV könnte die Maßnahme Mehrkosten von rund 585 Millionen Euro jährlich für die
gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland und von etwa 1,7
Milliarden Euro pro Jahr in der Europäischen Union verursachen. Auch im
EPSCO-Rat am 16. Juni warnten Polen, Estland und Malta vor negativen
Auswirkungen auf den Wettbewerb, verzögerten Markteintritten von Biosimilars,
steigenden Kosten für die Gesundheitssysteme sowie einer eingeschränkten
Erschwinglichkeit von Arzneimitteln.<br/></p><h1>Industrie- und innovationspolitischer
Ansatz<br/></h1><p>Insgesamt
verfolgen die Berichterstatter einen deutlich industrie- und
innovationspolitisch geprägten Ansatz. Neben der Beibehaltung der
SPC-Verlängerung schlagen sie zusätzliche Förderinstrumente, privilegierte
Projektkategorien und beschleunigte Verfahren vor. Gleichzeitig sollen
europäische Forschungs-, Daten- und Versorgungsstrukturen enger miteinander
verknüpft werden, insbesondere im Bereich seltener Erkrankungen. Der Berichtsentwurf
unterstreicht damit den Trend, gesundheitspolitische Ziele zunehmend mit
industrie- und wettbewerbspolitischen Zielsetzungen zu verknüpfen.<br/></p><h1>Ausblick<br/></h1><p>Änderungsanträge
zum Berichtsentwurf der beiden Berichterstatter können in den federführenden Ausschüssen ITRE und SANT bis zum 7. Juli eingereicht werden. Die Abstimmung ist derzeit für
den 1. Dezember vorgesehen. Die bereits vorliegenden Stellungnahmen der
mitberatenden Ausschüsse werden ebenfalls in die weiteren Beratungen einfließen. Das Plenum des Europäischen
Parlaments wird seine Position voraussichtlich Anfang 2027 verabschieden. Auch der Rat strebt zu diesem Zeitpunkt die Verabschiedung der
Allgemeinen Ausrichtung an.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/06/cada.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3098006"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/06/cada.html#entry-3098006</id><updated>2026-06-23T00:00:00Z</updated><title>Cloud and AI Development Act</title><summary>Kommission legt Verordnung zur
Stärkung europäischer Cloud- und KI-Infrastrukturen vor.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Cloud and AI Development Act<br/></h1></h1><h2><p>Kommission legt Verordnung zur
Stärkung europäischer Cloud- und KI-Infrastrukturen vor.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/07_Digitales/iStock-2019-943065362.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">iStockphoto-gorodenkoff</small></div><p>Die Europäische Kommission hat am 3.
Juni den Entwurf eines <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52026PC0502" hreflang="de">Cloud and AI Development Act</a> (CADA) vorgelegt. Die
Verordnung ist Teil eines umfassenderen Pakets zur technologischen Souveränität
Europas, zu dem unter anderem auch der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52026PC0504" hreflang="de">Chips Act 2.0</a> und die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52026DC0503" hreflang="de">EU Open Source Strategy</a> gehören. Ziel ist es, die
europäische Wettbewerbsfähigkeit im Bereich Cloud Computing und künstliche
Intelligenz (KI) zu stärken, europäische Rechen- und Cloud-Kapazitäten
auszubauen und Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern zu reduzieren.<br/></p><h1>Rahmen für Cloud und KI<br/></h1><p>Der Verordnungsentwurf verfolgt das
Ziel, den Ausbau europäischer Cloud- und KI-Kapazitäten zu beschleunigen, die
Einführung entsprechender Technologien zu fördern und die technologische
Souveränität Europas zu stärken. Vorgesehen sind unter anderem sogenannte Cloud
and AI Leadership Initiatives, mit denen Forschung, Entwicklung und Einsatz
europäischer Cloud- und KI-Technologien unterstützt werden sollen. Zugleich
soll der Ausbau nachhaltiger Rechenzentren erleichtert und ein gemeinsamer
europäischer Rahmen für die Bewertung souveräner Cloud-Dienste geschaffen
werden. Dieser sogenannte Union Cloud Computing Sovereignty Framework sieht
verschiedene Souveränitätsstufen vor, anhand derer Cloud-Dienste bewertet und
anerkannt werden können.<br/></p><h1>Öffentlicher Sektor im Fokus<br/></h1><p>Neben den Unternehmen spielt auch der
öffentliche Sektor eine zentrale Rolle. Im Rahmen der vorgesehenen Cloud and AI
Leadership Initiatives sollen die Entwicklung und Einführung von KI-Modellen
und KI-Systemen im öffentlichen Sektor gefördert werden. Nach dem Entwurf
sollen diese insbesondere dazu beitragen, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen,
Entscheidungen zu unterstützen und Belastungen zu reduzieren. Ausdrücklich
genannt werden dabei kritische öffentliche Bereiche wie das Gesundheitswesen.
Darüber hinaus soll die Qualität von Daten öffentlicher Stellen verbessert und
die gemeinsame Nutzung sowie Wiederverwendung von Trainingsdaten und
KI-Modellen im öffentlichen Sektor der EU gefördert werden.<br/></p><h1>Souveränität bei der öffentlichen
Beschaffung<br/></h1><p>Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der
öffentlichen Auftragsvergabe für Cloud-Dienste. Nach Einschätzung der
Kommission bestehen erhebliche Abhängigkeiten von außereuropäischen
Cloud-Anbietern, die durch die bestehenden Vergaberichtlinien nur begrenzt adressiert
werden können. Öffentliche Auftraggeber sollen daher künftig bewerten, welches
Souveränitätsniveau für bestimmte öffentliche Tätigkeiten erforderlich ist. Darauf
aufbauend sollen Cloud-Dienste grundsätzlich nur noch beschafft werden, wenn
sie mindestens die niedrigste europäische Souveränitätsstufe erfüllen. Außerdem
sollen bei der Beschaffung verstärkt Aspekte wie digitale Souveränität,
Resilienz und Abhängigkeiten von Drittstaaten berücksichtigt werden können.<br/></p><h1>EuroCloud Federation und Open Source<br/></h1><p>Der Entwurf sieht auch die Einrichtung
einer European Public-Sector Cloud Federation (EuroCloud Federation) vor. Diese
soll nationale und europäische Cloud-Initiativen vernetzen und die gemeinsame
Nutzung besonders vertrauenswürdiger und sicherer Cloud-Kapazitäten im
öffentlichen Sektor erleichtern. Ergänzend sollen Unionseinrichtungen und
öffentliche Stellen die Nutzung von Open-Source-Lösungen fördern und Software,
die von oder für öffentliche Stellen entwickelt wurde, leichter
wiederverwendbar machen.<br/></p><h1>Bedeutung für die Sozialversicherung<br/></h1><p>Für die Sozialversicherung ist die
Initiative vor allem mit Blick auf die Verarbeitung sensibler Daten relevant.
Sozialversicherungsträger verarbeiten große Mengen personenbezogener und
besonders schutzwürdiger Daten und sind zunehmend auf leistungsfähige digitale
Infrastrukturen angewiesen. Zugleich steigen die Anforderungen an
Cybersicherheit und Resilienz. Der Verordnungsentwurf könnte daher Einfluss
darauf haben, welche Cloud-Dienste öffentliche Stellen künftig einsetzen,
welche Anforderungen an deren digitale Souveränität gestellt werden und wie
öffentliche Einrichtungen mit sensiblen Daten in cloudbasierten Umgebungen
umgehen.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/06/hitze-am-arbeitsplatz.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3115970"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/06/hitze-am-arbeitsplatz.html#entry-3115970</id><updated>2026-06-26T00:00:00Z</updated><title>Extreme Wetterbedingungen</title><summary>Braucht Europa klarere Regeln für Hitze am Arbeitsplatz?</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Extreme Wetterbedingungen<br/></h1></h1><h2><p>Braucht Europa klarere Regeln für Hitze am Arbeitsplatz?<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/04_Arbeits_und_Gesundheitsschutz/iStock-530746094_Bauarbeiter.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">GregorBister</small></div><p>Während Beschäftigte in vielen
europäischen Städten Ende Juni versuchen, mit der ersten großen Hitzewelle des
Jahres zurechtzukommen, diskutieren Expertinnen und Experten bei verschiedenen
Veranstaltungen in Brüssel über die Auswirkungen des Klimawandels auf
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Im Fokus standen neben der Landwirtschaft
auch andere Branchen wie Bauwirtschaft und Fischerei, die ebenfalls besonderen
Belastungen durch Hitze ausgesetzt sind.<br/></p><h1>Ein gefährlicher Mix von Risiken<br/></h1><p>Zahlen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) zeigen, wie viele Beschäftigte weltweit von Hitze und
extremen Wetterereignissen betroffen sind. Sie sind alarmierend, dürften laut
ILO die tatsächliche Belastung jedoch noch unterschätzen. Beschäftigte,
insbesondere diejenigen, die im Freien tätig sind, sind längst nicht mehr nur
während Hitzewellen hohen Temperaturen ausgesetzt. Zunehmend wirken sich auch
dauerhaft erhöhte Temperaturen außerhalb von Hitzewellen auf ihre Sicherheit
und Gesundheit bei der Arbeit aus.<br/></p><p><br/></p><p>Die Risiken beschränken sich
dabei nicht auf klassische klimabedingte Gefahren wie extreme Hitze oder
UV-Strahlung. Hinzu kommen weitere Belastungen, darunter der Umgang mit
Agrarchemikalien, durch Vektoren übertragene Krankheiten sowie
Luftverschmutzung.<br/></p><h1>Lücken im Arbeitsschutz<br/></h1><p>Zwar verpflichtet die europäische
Arbeitsschutzrahmenrichtlinie Arbeitgeber indirekt bereits dazu,
Hitzebelastungen am Arbeitsplatz zu berücksichtigen. Aus Sicht von
Arbeitnehmervertretungen reichen diese Vorgaben jedoch nicht aus. Auch die Bestimmungen
in den Einzelrichtlinien für das Bauwesen und die Fischerei bleiben dahinter
zurück, da klare Bezüge zu Hitze und extremen Wetterbedingungen fehlen.<br/></p><p><br/></p><p>Technische Leitlinien sind
freiwillig. Verbindliche gesetzliche Vorgaben schaffen dagegen die notwendigen
Anreize für Arbeitgeber, Maßnahmen gegen Hitzebelastungen am Arbeitsplatz
umzusetzen. Dies wird auch durch aktuelle Daten der Europäischen Unternehmensbefragung
über neue und aufkommende Risiken (ESENER) bestätigt. Sie zeigen, dass
gesetzliche Regelungen der wichtigste Treiber für Präventionsmaßnahmen in
Unternehmen sind. Die Arbeitsschutzrahmenrichtlinie würde grundsätzlich die
Möglichkeit bieten, eine eigenständige Richtlinie zu Hitzestress am
Arbeitsplatz zu schaffen. Diese könnte sich an bestehenden technischen
Arbeitsschutzrichtlinien orientieren, etwa an den Vorgaben zum Schutz vor Lärm.<br/></p><h1>Zukünftige Initiativen<br/></h1><p>Die finnische Europaabgeordnete
Maria Ohisalo (Grüne) wird im Sommer mit der Ausarbeitung eines Entwurfs für
einen Initiativbericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten (EMPL) beginnen. Sie betont zwar die Bedeutung von Leitlinien
und weiteren Unterstützungsmaßnahmen, setzt sich zugleich aber für verbindliche
gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Hitze am Arbeitsplatz ein. Auch die
Europäische Kommission kündigte Ende Juni an, im Rahmen der Vorbereitung des
Quality Jobs Act sowie der Überarbeitung der Arbeitsstättenrichtlinie
Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel stärker berücksichtigen
zu wollen.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/06/karl.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3117902"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/06/karl.html#entry-3117902</id><updated>2026-06-29T00:00:00Z</updated><title>Kommunalabwasserrichtlinie (KARL)</title><summary>Parlament fordert „Stop-the-Clock“ bei
Herstellerverantwortung.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Kommunalabwasserrichtlinie (KARL)<br/></h1></h1><h2><p>Parlament fordert „Stop-the-Clock“ bei
Herstellerverantwortung.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/011_EU_Symbole/Fotolia_132313066_Subscription_Monthly_M.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">©fabioberti.it - stock.adobe.com</small></div><p>Die Umsetzung
der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202403019" hreflang="de">Kommunalabwasserrichtlinie </a>(KARL), auf Englisch „Urban Wastewater Treatment Directive“ (UWWTD), bleibt
politisch dynamisch. Die überarbeitete Richtlinie steht an der Schnittstelle
von Umwelt-, Industrie- und Gesundheitspolitik und wirft zunehmend die Frage
auf, wie sich Umweltziele, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit
miteinander vereinbaren lassen. Im Kern geht es darum, wer künftig die Kosten
einer verbesserten Abwasserreinigung tragen soll und welche Auswirkungen dies
auf Arzneimittelpreise, die Generikaversorgung und möglicherweise auch die
gesetzliche Krankenversicherung haben könnte.<br/></p><h1>Hintergrund: Verursacherprinzip und
vierte Reinigungsstufe<br/></h1><p>Die
ursprüngliche Richtlinie von 1991 wurde zwischen 2022 und 2024 umfassend
reformiert, um Gewässer besser vor Mikroschadstoffen zu schützen. Seit ihrem Inkrafttreten
am 1. Januar 2025 sieht sie schrittweise die Einführung einer vierten
Reinigungsstufe in größeren kommunalen Kläranlagen vor, um
Arzneimittelrückstände, Hormone, Antibiotika oder Mikroplastik zu entfernen.
Die Umsetzung soll bis etwa 2045 erfolgen.  <br/></p><p><br/></p><p>Die Richtlinie
führt erstmals eine erweiterte Herstellerverantwortung („Extended Producer
Responsibility“, EPR) ein. Pharma- und Kosmetikunternehmen sollen künftig
mindestens 80 Prozent der Kosten für die Entfernung produktbedingter
Mikroschadstoffe tragen. Grundlage ist das europäische Verursacherprinzip
(„polluter pays principle“). Nach Einschätzung der Europäischen Kommission
verursachen Arzneimittel- und Kosmetikprodukte zusammen rund 92 Prozent der
relevanten Mikroschadstoffe im kommunalen Abwasser. Die Kostenbeteiligung der
Industrie soll bis Ende 2028 greifen.<br/></p><h1>Parlament erhöht den politischen Druck<br/></h1><p>Das Europäische
Parlament hat am 18. Juni in Straßburg eine <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-10-2026-0228_DE.pdf" hreflang="de">Entschließung</a> zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie angenommen und sich dabei für
eine vorübergehende Aussetzung der Umsetzung der erweiterten
Herstellerverantwortung („Stop-the-Clock”) ausgesprochen. Hintergrund sind Befürchtungen, dass
die Verpflichtung der Pharma- und Kosmetikindustrie zur Finanzierung der
vierten Reinigungsstufe Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und
Erschwinglichkeit von Arzneimitteln haben könnte. Die Entschließung wurde mit
294 Stimmen bei 245 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen knapp angenommen. Durch
Änderungsanträge der EVP- und EKR-Fraktionen wurde der Text gegenüber dem
ursprünglichen Entwurf verschärft. Das Parlament fordert die Europäische
Kommission nun auf, eine neue unabhängige Studie zu den Kosten der Entfernung
von Mikroschadstoffen sowie zur Verteilung der Verursacheranteile vorzulegen. Bis
zum Abschluss dieser Untersuchung sollen die Zahlungsverpflichtungen der
Industrie ausgesetzt werden.<br/></p><p><br/></p><p>Rechtlich ist
die Entschließung nicht bindend. Die für die Richtlinie zuständige
Umweltkommissarin Jessika Roswall kündigte an, weiterhin eng mit Parlament,
Mitgliedstaaten und den betroffenen Akteuren zusammenzuarbeiten, um eine
reibungslose Umsetzung der Richtlinie sicherzustellen.<br/></p><h1>Diskussion erreicht auch die
Gesundheitsminister<br/></h1><p>Auch im Rat
„Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) war
die Richtlinie am 16. Juni auf Initiative Deutschlands Thema.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kritisierte, dass die ergänzende Studie
der Europäischen Kommission mögliche Auswirkungen auf die
Arzneimittelversorgung und die Gesundheitssysteme nicht ausreichend
berücksichtige. Mehrere Mitgliedstaaten äußerten ähnliche Bedenken und warnten
insbesondere vor negativen Folgen für Generika und kritische Arzneimittel. Griechenland
und Bulgarien sprachen sich ausdrücklich für eine Verschiebung der Umsetzung
aus. Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi zeigte Verständnis für die Anliegen,
hielt jedoch an den Zielen der Richtlinie fest und rief die Mitgliedstaaten
dazu auf, mögliche Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung aufmerksam zu
beobachten.<br/></p><h1>Richtlinie in Kraft – Auswirkungen
aufmerksam beobachten<br/></h1><p>In einer
Einschätzung zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie hatte der
GKV-Spitzenverband betont, Umwelt- und Gesundheitsschutz gemeinsam zu denken,
das Verursacherprinzip beizubehalten und mögliche Auswirkungen auf die
Arzneimittelversorgung aufmerksam zu beobachten. Da die Richtlinie bereits in
Kraft getreten ist, spricht vieles für ein besonnenes Vorgehen.
Planungssicherheit für Kommunen, Abwasserwirtschaft und Industrie ist ebenso
wichtig wie die sorgfältige Beobachtung möglicher Auswirkungen auf die
Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln. Eine Aussetzung der
Richtlinie erscheint auf Grundlage der bislang vorliegenden Erkenntnisse
derzeit nicht gerechtfertigt. Stattdessen sollten die vorgesehenen
Überprüfungs- und Anpassungsmechanismen genutzt werden.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/06/tabak.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3124058"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/06/tabak.html#entry-3124058</id><updated>2026-06-29T00:00:00Z</updated><title>EU-Tabakregulierung</title><summary>Europäische
Kommission kündigt Überarbeitung der Tabakvorschriften und Werbung an.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>EU-Tabakregulierung<br/></h1></h1><h2><p><b>Europäische
Kommission kündigt Überarbeitung der Tabakvorschriften und Werbung an.</b><br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/05_Gesundheit_und_Pflege/Tabakrichtlinie_006.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">fotoart-wallraf - Fotolia</small></div><p>Mit der geplanten
Überarbeitung der Vorschriften für Tabakerzeugnisse und Tabakwerbung steht die
europäische Tabakpolitik vor der nächsten Reformrunde. Die Europäische
Kommission will im vierten Quartal 2026 einen Vorschlag zur Änderung der
Richtlinie über Tabakerzeugnisse (2014/40/EU) sowie der Richtlinie über
Tabakwerbung (2003/33/EG) vorlegen. Damit zeichnet sich erstmals seit mehr als
zehn Jahren eine grundlegende Reform des europäischen Rechtsrahmens für Tabak-
und Nikotinprodukte ab.<br/></p><h1>Stockende
Verhandlungen bei der Tabakbesteuerung<br/></h1><p>Parallel dazu
laufen weiterhin die Verhandlungen über die Überarbeitung der
Tabaksteuerrichtlinie (2011/64/EU). Diese legt harmonisierte Mindestsätze für
verarbeitete Tabakprodukte fest und lässt den Mitgliedstaaten Spielraum für
höhere nationale Verbrauchsteuersätze. Mit ihrem im Juli 2025 vorgelegten
Vorschlag wollte die Kommission neue Tabak- und Nikotinprodukte in den
steuerrechtlichen Rahmen einbeziehen und bestehende Regelungslücken schließen.<br/></p><p><br/></p><p>Im Rat kam unter
zyprischer Ratspräsidentschaft jedoch keine Einigung der Mitgliedstaaten
zustande, sodass die Beratungen nun unter irischer Ratspräsidentschaft
fortgesetzt werden. Auch im Europäischen Parlament verliefen die Beratungen
kontrovers. Das Plenum lehnte am 17. Juni den Vorschlag zur Neufassung der
Richtlinie über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabak und
tabakverwandte Erzeugnisse ab und forderte die Kommission auf, ihn zurückzuziehen.
Sozialdemokraten, Liberale, Grüne und Linke begrüßten die Ablehnung als Erfolg
und forderten eine ambitionierte Fortführung der Reform. PfE, EKR und Teile der
EVP hatten dagegen auf deutlich zurückhaltendere Anpassungen gesetzt. Zwar
kommt dem Parlament im Bereich der Tabakbesteuerung lediglich eine beratende
Rolle zu, die Abstimmung setzt jedoch ein politisches Signal für die weiteren
Beratungen im Rat.<br/></p><h1>Neue
Reformrunde für Tabak- und Nikotinprodukte<br/></h1><p>Während die
Reform der Tabakbesteuerung ins Stocken geraten ist, bereitet die Kommission
bereits die Überarbeitung der produkt- und werberechtlichen Vorschriften vor.
Aus Sicht der Kommission haben neue Produkte und unterschiedliche nationale
Regelungen den Binnenmarkt zunehmend fragmentiert. Mehrere Mitgliedstaaten haben
in den vergangenen Jahren eigene Vorschriften eingeführt, etwa zu
Geschmacksstoffen in E-Zigaretten, Einweg-E-Zigaretten, Tabakerhitzern,
Nikotinbeuteln oder neutralen Einheitsverpackungen. Gleichzeitig gewinnen
neuartige Nikotinprodukte an Bedeutung, die bislang nur teilweise von den
bestehenden EU-Vorschriften erfasst werden. Besondere Aufmerksamkeit richtet
die Kommission zudem auf die Vermarktung über soziale Medien und Influencer, die
insbesondere junge Menschen erreicht.<br/></p><h1>Strengere
Vorgaben für neue Produkte und Werbung<br/></h1><p>Mit der
Initiative verfolgt die Kommission einen doppelten Ansatz: Einerseits sollen
unterschiedliche nationale Regelungen harmonisiert und damit das Funktionieren
des Binnenmarkts verbessert werden. Andererseits soll der gesundheitspolitische
Rahmen an neue Konsumgewohnheiten angepasst und ein Beitrag zur Umsetzung des
Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung geleistet werden. Vieles spricht dafür,
dass die Kommission dabei einen ambitionierten Kurs einschlagen wird. Erwartet
werden strengere Vorschriften für Geschmacksstoffe, Verpackung und
Kennzeichnung, eine Einbeziehung neuartiger Produkte wie Nikotinbeutel sowie eine
deutlich schärfere Regulierung von Werbung und Marketing in digitalen Medien.<br/></p><h1>DSV
unterstützt ambitionierte europäische Regeln<br/></h1><p>Die Deutsche
Sozialversicherung (DSV) begrüßt in ihrem <a href="https://dsv-europa.de/lib/02_Positionspapiere/2026/2026-06-08_DSV-Feedback_UEberarbeitung-Tabakwerbung-und-Tabakerzeugnisse_DE.pdf" hreflang="de">Feedback</a> zur Sondierung die angekündigte
Überarbeitung der EU-Tabakgesetzgebung. Aus Sicht der DSV bieten harmonisierte
und ambitionierte europäische Regelungen die Chance, den Einstieg insbesondere
junger Menschen in den Nikotinkonsum wirksamer zu verhindern und bestehende Regulierungslücken
zu schließen. Die DSV spricht sich daher unter anderem für ein Verbot
aromatisierter Tabak- und Nikotinprodukte aus. Zudem fordert sie ein
umfassendes EU-weites Werbe- und Promotionsverbot einschließlich sozialer
Medien und des Verkaufsorts sowie die Einführung einheitlicher neutraler
Verpackungen („Plain Packaging“) für sämtliche Tabak- und Nikotinprodukte.<br/></p><h1>Ausblick<br/></h1><p>Die Erfahrungen
mit der Tabaksteuerrichtlinie zeigen, dass die europäische Tabakgesetzgebung
politisch heikel bleibt. Wann und in welcher Form die Kommission ihre
Vorschläge tatsächlich vorlegen wird und wie sich anschließend die Mehrheiten
im Rat und im Europäischen Parlament entwickeln, bleibt daher abzuwarten. Fest
steht jedoch bereits jetzt, dass die Debatte über die Regulierung von Tabak-
und Nikotinprodukten die europäische Gesundheitspolitik auch in den kommenden
Jahren beschäftigen wird.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/06/koordinierungsrecht.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3106362"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/06/koordinierungsrecht.html#entry-3106362</id><updated>2026-06-25T00:00:00Z</updated><title>Koordinierung der sozialen
Sicherheit</title><summary>Nach der Reform ist vor
der Reform.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Koordinierung der sozialen
Sicherheit<br/></h1></h1><h2><p>Nach der Reform ist vor
der Reform.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/02_Arbeit_und_Soziales/iStock-902856514-106408016.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">iStock/jotily, richterfoto</small></div><p>Am 29. April konnten die
Trilogverhandlungen zur Revision der Koordinierungsverordnungen (EG) Nr.
883/2004 und 987/2009 geeint werden (siehe <a href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/04/883.html" hreflang="de">DSV-News 04/2026</a>). Die DSV begrüßt den Kompromiss ausdrücklich als wichtigen Schritt zur
Modernisierung des Koordinierungsrechts. Mit der Einigung können nun auch Regelungen
in Kraft treten, die für die Sozialversicherung besonders wichtig sind, etwa die
Koordinierung von Leistungen zur Langzeitpflege. Die formale Annahme durch das Europäische
Parlament und den Rat wird nach der juristisch-linguistischen Überarbeitung erfolgen.<br/></p><p>Mit der Revision der
Koordinierungsverordnungen ist die Weiterentwicklung des Koordinierungsrechts
jedoch nicht abgeschlossen. In Vorbereitung befindet sich die Digitalisierung
der sozialen Sicherheit und hier vor allem das Projekt zur Einführung eines
europäischen Sozialversicherungsausweises (European
Social Security Pass - ESSPASS). Daran
beteiligen sich auch Institutionen der deutschen Sozialversicherung aktiv. Einen
konkreten legislativen Vorschlag will die Europäische Kommission hierzu im
Rahmen des Fair Labour Mobility Package im 3. Quartal dieses Jahres
präsentieren. Parallel hierzu laufen bereits die Beratungen zur Frage der
technischen Umsetzung.<br/></p><h1>Es gibt weiteren
Regelungsbedarf neben der
Digitalisierung<br/></h1><p>Neben der Digitalisierung können
und sollten aber auch die beiden Koordinierungsverordnungen weiter optimiert
werden. Die DSV hat sich frühzeitig mit der Frage befasst, wie das
Koordinierungsrecht über die gerade erfolgte Überarbeitung hinaus sinnvoll und
praxisgerecht weiterentwickelt werden kann. Ihre <a href="https://dsv-europa.de/lib/02_Positionspapiere/2026/2026-06-18_Weiterentwicklung-Koordinierungsrecht.pdf" hreflang="de">Vorschläge</a> konzentrieren sich
auf zwei grundsätzliche Ansatzpunkte – das anwendbare Recht und die
zwischenstaatliche Kostenabrechnung.<br/></p><h1>Das Recht soll die
Realität abbilden<br/></h1><p>Ein Ziel der
DSV-Vorschläge liegt darin, grenzüberschreitende Erwerbsrealitäten anzuerkennen
und klarer zu regeln. Dazu gehört zum Beispiel, dass grundsätzlich das
Sozialversicherungsrecht des Mitgliedstaats gilt, in dem eine Person, die in
mehreren Ländern arbeitet, hauptsächlich erwerbstätig ist. Heute gibt bei
dieser Entscheidung in der Regel die abhängige Beschäftigung den Ausschlag –
unabhängig von deren Umfang. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Zudem verschafft es
hauptberuflich Selbständigen, die ergänzend einer nur geringfügigen abhängigen
Beschäftigung in einem anderen Staat nachgehen, Gestaltungsspielräume beim
anwendbaren Recht, die sich nicht durch die tatsächliche Erwerbsrealität begründen
lassen.<br/></p><h1>Abrechnungsverfahren
sollen effizienter werden<br/></h1><p>Daneben soll die zwischenstaatliche
Kostenabrechnung durch kürzere Fristen und einheitliche Standards verbessert
werden. Nach Ansicht der DSV ist dies heute problemlos machbar. Denn die
Kommunikation zwischen den Sozialversicherungsinstitutionen erfolgt über den
elektronischen Datenaustausch (EESSI) inzwischen weitgehend digital und damit schneller.
Zudem erfolgt die Abrechnung auf Grundlage standardisierter Geschäftsprozesse (Business
Use Cases), die viele Fragen bereits beim Versand beantworten, die früher
aufwendig geklärt werden mussten. Dies rechtfertigt kürzere Fristen für
Zahlungen und die Beanstandung von Abrechnungen.  <br/></p><h1>Keine Pauschalabrechnung
mehr<br/></h1><p>Ein besonderes Anliegen
der DSV besteht darin, die Kostenabrechnung mittels Erstattungspauschalen zu
beenden. Diese bilden nicht immer die Kosten ab, die ein
Krankenversicherungsträger für Versicherte aus anderen EU-Ländern im Rahmen der
Leistungsaushilfe übernimmt. Die Abschaffung der pauschalen Kostenabrechnung ist
bereits mit Einführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der
Systeme der sozialen Sicherheit diskutiert worden, scheiterte damals aber am
Widerstand der pauschal abrechnenden Länder, allen voran Spanien und Portugal.  Eine nächste Reform sollte diese Absicht
wiederaufgreifen. Mit einer hinreichenden Übergangszeit dürfte es nach Ansicht
der DSV auch den heute noch pauschal abrechnenden Ländern möglich sein, auf
eine kostengenaue Abrechnungsweise nach tatsächlichen Aufwänden umzustellen.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/06/europaeisches-semester.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3112998"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/06/europaeisches-semester.html#entry-3112998</id><updated>2026-06-26T00:00:00Z</updated><title>Frühjahrspaket des
Europäischen Semesters</title><summary>EU-Kommission
gibt länderspezifische Empfehlungen.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Frühjahrspaket des
Europäischen Semesters<br/></h1></h1><h2><p>EU-Kommission
gibt länderspezifische Empfehlungen.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/02_Arbeit_und_Soziales/Pexels-Ono-Kosuki.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/></div><p>Die Europäische Kommission hat
am 3. Juni das <a href="https://t0c758972.emailsys1a.net/c/197/9220189/7305/0/16701257/67/520171/27c334f155.html" hreflang="de">Frühjahrspaket
des Europäischen Semesters 2026</a> vorgelegt. Die darin an die
Mitgliedstaaten gerichteten politischen Leitlinien fokussieren sich auf die
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der strategischen Autonomie der
Europäischen Union. Darüber hinaus adressieren sie die Förderung
wirtschaftlicher und sozialer Resilienz sowie die europäische Kohäsion. Dabei
werden sowohl die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die
Angemessenheit der sozialen Absicherung als auch die aktuellen geopolitischen
Unsicherheiten berücksichtigt.<br/></p><h1>Länderspezifische
Empfehlungen für Deutschland<br/></h1><p>Ein zentraler Schwerpunkt der
diesjährigen <a href="https://t0c758972.emailsys1a.net/c/197/9220189/7305/0/16701257/67/520172/fafd6d2d73.html" hreflang="de">länderspezifischen
Empfehlungen für Deutschland</a> liegt auf sozialen
Investitionen. Erstmals werden die auf EU-Ebene formulierten Leitlinien zur
Stärkung des Humankapitals in konkrete länderspezifische Empfehlungen für die
Mitgliedstaaten überführt. Dabei hebt die Kommission insbesondere die Bedeutung
von Investitionen in Qualifikationen und hochwertige Beschäftigung hervor. Für
Deutschland stehen vor allem der Fachkräftemangel im Pflegebereich sowie
Maßnahmen zur Erhöhung des Arbeitsvolumens von Pflegekräften im Fokus. Darüber
hinaus empfiehlt die Kommission, die Langzeitpflege kosteneffizienter
auszugestalten sowie Verfügbarkeit und Qualität von frühkindlicher Betreuung,
Bildung, Erziehung und Ganztagsschulen zu verbessern.<br/></p><p><br/></p><p>Wie bereits im Vorjahr
kritisiert die Kommission zudem die hohen Bundeszuschüsse zur gesetzlichen
Rentenversicherung. Sie empfiehlt, die steuerfinanzierten Transfers an das
Rentensystem zu begrenzen und dessen langfristige finanzielle Tragfähigkeit zu
stärken. Als Ansatzpunkte nennt sie längere Erwerbsbiografien sowie eine
stärkere Verbreitung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge.<br/></p><p><br/></p><p>Im Rahmen der <a href="https://www.consilium.europa.eu/de/policies/savings-and-investments-union-siu/" hreflang="de">Spar-
und Investitionsunion</a> sollen zusätzliche Mittel aus der
kapitalgedeckten betrieblichen und privaten Altersvorsorge künftig auch neuen
und innovativen Unternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase zur Verfügung
stehen. Weitere Empfehlungen der Kommission an Deutschland beinhalten die
zeitliche Begrenzung der Maßnahmen zur Abfederung des Energiepreisanstiegs, die
Modernisierung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie die
Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.<br/></p><h1>Ausblick
auf Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)<br/></h1><p>Derzeit verhandeln die
Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen
Union den nächsten MFR für die Jahre 2028 bis 2034. Europäische Mittel sollen
künftig stärker leistungs- und reformorientiert eingesetzt werden. Dies könnte
dazu führen, dass die nun kommunizierten oder künftigen Reformvorschläge als
Voraussetzung für die Auszahlung von Geldern, beispielsweise aus dem
Europäischen Sozialfonds, gelten.<br/></p><h1>Nächste
Schritte<br/></h1><p>Die länderspezifischen Empfehlungen werden nun dem Rat der Europäischen
Union zur Annahme vorgelegt; bis Juli soll darüber entschieden werden.
Anschließend sollen sie bei der Ausgestaltung der Haushalts-, Wirtschafts-,
Beschäftigungs- und Sozialpolitik berücksichtigt werden. Eine Überprüfung der
Ziele erfolgt beim nächsten Europäischen Semester im Jahr 2027, wobei bereits
jetzt absehbar ist, dass langfristige Reformvorhaben, etwa in der Renten- oder
Pflegepolitik, bis dahin noch nicht umgesetzt sein werden. Für die Erfüllung
der Empfehlungen für Deutschland könnte die Umsetzung der von der
Rentenkommission vorgeschlagenen Maßnahmen hilfreich sein.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/06/siu.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3131822"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/06/siu.html#entry-3131822</id><updated>2026-06-29T00:00:00Z</updated><title>Zusätzliche
Altersvorsorge als Risikokapital</title><summary>EbAV-II-Revision
rückt Zukunft der Alterssicherung in den Fokus.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>Zusätzliche
Altersvorsorge als Risikokapital<br/></h1></h1><h2><p>EbAV-II-Revision
rückt Zukunft der Alterssicherung in den Fokus.<br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/03_Alterssicherung/Getty-Images-ChristianChan.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/></div><p>Am
22. und 23. Juni haben sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zum <a href="https://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2024_2029/plmrep/AUTRES_INSTITUTIONS/COMM/COM/2026/06-22/COM_COM20250842_DE.pdf" hreflang="de">Richtlinienvorschlag</a> zur Stärkung des Rahmens für die betriebliche Altersvorsorge (EbAV-II-Revision)
ausgetauscht. Mit der geplanten Revision will die Europäische Kommission den
europäischen Rahmen für die betriebliche Altersvorsorge weiterentwickeln. Der
Vorschlag ist Teil eines Maßnahmenpakets zur Stärkung der zusätzlichen
Altersvorsorge, das die Kommission im Rahmen der <a href="https://finance.ec.europa.eu/publications/savings-and-investments-union-strategy-enhance-financial-opportunities-eu-citizens-and-businesses_en" hreflang="de">Spar-
und Investitionsunion</a> im November 2025 vorgelegt hat. Aus Sicht der
Kommission soll die betriebliche und private Altersvorsorge künftig nicht nur
zur Einkommenssicherung im Alter beitragen, sondern zugleich stärker als Quelle
langfristigen Kapitals für Investitionen dienen.<br/></p><h1>Beratungen
im Europäischen Parlament<br/></h1><p>Im
Europäischen Parlament stießen die Pläne der Europäischen Kommission bereits
auf Kritik. Federführend zuständig für die EbAV-II-Revision ist der Ausschuss für
Wirtschaft und Währung (ECON); der Ausschuss für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten (EMPL) beteiligt sich mit einer Stellungnahme. Bei einer
Aussprache zu den Berichtsentwürfen warnten Abgeordnete mehrerer Fraktionen vor
Eingriffen in nationale Zuständigkeiten und bewährte Betriebsrentensysteme.
Vertreterinnen und Vertreter der EVP, S&amp;D, EKR und PfE äußerten zudem
Bedenken gegen eine stärkere Ausrichtung von Altersvorsorgevermögen auf
industrie- oder wirtschaftspolitische Ziele.<br/></p><h1>Die
Rolle der zusätzlichen Altersvorsorge<br/></h1><p>Nach
Auffassung der Kommission soll die betriebliche und private Altersvorsorge
künftig als zentrale Quelle für
Risikokapital dienen.
Um ihre Verbreitung zu fördern, schlägt sie unter anderem automatische
Teilnahmeverfahren mit Widerspruchsmöglichkeit (Opt-out),
Pension-Tracking-Services und ein Pension-Dashboard vor. Zudem sollen mögliche
Hindernisse für Investitionen in Aktien und Venture Capital abgebaut werden. Zugleich soll der europäische Rahmen für
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung modernisiert und gestärkt
werden.<br/></p><h1>Auswirkung
für die Altersvorsorge in Deutschland<br/></h1><p>Die
vorgeschlagenen Reformen würden insbesondere die in Deutschland kollektiv
organisierte betriebliche Altersvorsorge betreffen. Vorgesehen sind eine
stärkere Harmonisierung von Produkten und Governance-Strukturen sowie
Regelungen, die sich bislang vor allem an privaten Finanzprodukten orientieren.
Dies könnte mit höheren Kosten und zusätzlichen Kapitalanforderungen verbunden
sein und Auswirkungen auf bewährte nationale Systeme haben.<br/></p><p>Mit
Blick auf die erste Säule betont die Kommission, dass die zusätzliche
Altersvorsorge die gesetzliche Rentenversicherung ergänzen und nicht ersetzen
soll. Gleichwohl könnte die stärkere Mobilisierung privater Ersparnisse die
Debatte über das Verhältnis zwischen gesetzlicher, betrieblicher und privater
Altersvorsorge neu beleben.<br/></p><h1>Wie
geht es weiter?<br/></h1><p>Die
Abgeordneten des ECON-Ausschusses können bis zum 16. Juli Änderungsanträge zum
Berichtsentwurf einreichen. Die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bei der
Europäischen Union (AStV) haben am Freitag, dem 26. Juni, die <a href="https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10759-2026-ADD-1/en/pdf" hreflang="de">Allgemeine
Ausrichtung</a> zur EbAV-II-Revision des Rates der EU zur Überarbeitung gebilligt.
Damit dürfte die Debatte über die Rolle der betrieblichen Altersvorsorge im
Rahmen der Spar- und Investitionsunion weiter an Bedeutung gewinnen.<br/></p></div></content></entry>
<entry><link href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/06/osh-strategischer-rahmen.html?utm_campaign=atom-feed#entry-3104302"/><id>https://dsv-europa.de/de/news/2026/06/osh-strategischer-rahmen.html#entry-3104302</id><updated>2026-06-25T00:00:00Z</updated><title>EU-Arbeitsschutz nach 2027</title><summary>Europäisches Parlament
startet Debatte über neuen strategischen Rahmen.</summary><content type="xhtml"><div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><h1><h1>EU-Arbeitsschutz nach 2027<br/></h1></h1><h2><p><b>Europäisches Parlament
startet Debatte über neuen strategischen Rahmen.</b><br/></p></h2><div><img src="lib/01_Themen/02_Arbeit_und_Soziales/SozialeRechte_002.jpg.thumbfill-957x336.jpg" alt=""/><small class="copyright">elxeneize - Fotolia</small></div><p>Das Europäische Parlament hat die
Debatte über die künftige europäische Arbeitsschutzpolitik eingeleitet. Da der
aktuelle <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52021DC0323" hreflang="de">strategische
Rahmen der EU für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz</a> Ende 2027
ausläuft, bewerteten die Europaabgeordneten gemeinsam mit Expertinnen und
Experten die Umsetzung des bestehenden Rahmens und stellten erste Weichen für dessen
Weiterentwicklung. Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite,
Forschungseinrichtungen sowie europäischen und internationalen Institutionen
diskutierten dabei die Herausforderungen einer sich wandelnden Arbeitswelt. Im
Mittelpunkt standen insbesondere die Auswirkungen der digitalen und grünen
Transformation auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.<br/></p><h1>Mehr Verbindlichkeit gefordert<br/></h1><p>Zu Beginn der Debatte wurde die
Frage aufgeworfen, ob der bisherige strategische Rahmen ausreichend verbindlich
ausgestaltet ist. Mehrfach wurde angeregt, den künftigen Ansatz stärker
politisch zu verankern und zentrale Themen des aktuellen Rahmens
weiterzuentwickeln. Dazu zählen unter anderem die kontinuierliche Überarbeitung
der Richtlinie zu Karzinogenen, Mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen
(CMRD) sowie die wirksame Durchsetzung bestehender Vorschriften.<br/></p><p><br/></p><p>Zudem wurde angeregt, die Regelungen
zu algorithmischem Management nicht nur auf bestimmte Branchen, sondern auf
alle Berufsgruppen auszurichten. Als wichtige Handlungsfelder für den neuen
Rahmen nannte die Arbeitnehmerseite psychosoziale Belastungen,
Muskel-Skelett-Erkrankungen sowie die Auswirkungen extremer Wetterereignisse.
Dabei wurde betont, dass freiwillige Leitlinien und andere Soft-Law-Instrumente
allein möglicherweise nicht ausreichen. Weitere vom Europäischen
Gewerkschaftsbund eingebrachte Themen waren ein stärker geschlechtersensibler
Ansatz sowie eine effektivere Durchsetzung der Vorschriften durch
Arbeitsinspektionen.<br/></p><h1>Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit im Fokus<br/></h1><p>Gleichzeitig wies der
Arbeitgebervertreter darauf hin, dass sich die politischen und wirtschaftlichen
Prioritäten Europas verändert hätten. Künftige Arbeitsschutzvorgaben müssten
daher auch mit industriepolitischen Initiativen – etwa dem Industrial
Accelerator Act und dem Critical Raw Materials Act – und den steigenden
Verteidigungsinvestitionen in Einklang gebracht werden. Vor diesem Hintergrund warb
BusinessEurope für effizientere und praxisnahe Regulierungsansätze. Nicht alle
Regelungsdetails müssten auf europäischer Ebene festgelegt werden.<br/></p><p><br/></p><p>Darüber hinaus wurde von
verschiedenen Seiten eine stärkere wissenschaftliche Fundierung der
Arbeitsschutzpolitik sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen Arbeits- und
Public-Health-Forschung angeregt. Erste Impulse des Beratenden Ausschusses für
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (siehe <a href="https://dsv-europa.de/de/news/2026/01/acsh.html" hreflang="de">DSV-News 01/2026</a>) zeigen,
dass der bestehende europäische Arbeitsschutzrahmen belastbar und
anpassungsfähig ist. Deshalb wurde in Frage gestellt, ob neue regulatorische
Maßnahmen zwingend erforderlich sind.<br/></p><h1>Kontinuität bei den
zentralen Trends<br/></h1><p>Unabhängig von den
unterschiedlichen Bewertungen regulatorischer Maßnahmen bestand weitgehend
Einigkeit darüber, welche Entwicklungen die Arbeitswelt künftig prägen werden. Die
zentralen Trends der vergangenen Jahre werden auch den zukünftigen Arbeitsschutz
prägen. Digitalisierung, demografischer Wandel und der grüne Übergang gelten
weiterhin als maßgeblich für die Arbeitswelt. Als besonders relevant werden
dabei psychosoziale Risiken und Muskel-Skelett-Erkrankungen eingeschätzt, denen
verschiedene Untersuchungen, unter anderem der Europäischen Agentur für
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA), die größten
Auswirkungen zuschreiben. Insbesondere für psychosoziale Belastungen liegt
inzwischen eine wissenschaftliche Evidenzbasis vor, aus der ein Handlungsbedarf
abgeleitet werden kann. Zudem wurden Berufskrankheiten als ein künftig
besonders relevantes Handlungsfeld im Arbeitsschutz identifiziert.<br/></p><h1>Parallele Entwicklungen<br/></h1><p>Obwohl die offizielle
Konsultation der Stakeholder noch nicht begonnen hat, werden bereits erste
Positionen veröffentlicht, um Einfluss auf laufende politische Initiativen wie
den geplanten Quality Jobs Act zu nehmen. So sprachen sich Arbeitgeber- und
Wirtschaftsverbände Mitte Juni in einer <a href="https://www.businesseurope.eu/wp-content/uploads/2026/06/2026-06-12-Joint-statement-INL-on-psychosocial-risks-in-the-workplace.pdf" hreflang="de">Stellungnahme</a>
zu psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz gegen deren Regulierung durch
eine eigenständige Richtlinie aus. Gleichzeitig wird im Ausschuss für
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) ein Initiativbericht zu den
Auswirkungen extremer Temperaturen auf die Arbeitswelt vorbereitet.<br/></p><p><br/></p><p>Auch auf nationaler Ebene sind
Entwicklungen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu beobachten. Im
Bundesrat wurde erneut ein <a href="https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0343-26.pdf" hreflang="de">Entschließungsantrag
zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsmodernisierung im Arbeitsschutz</a> eingebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, das nationale
Arbeitsschutzrecht im Rahmen der föderalen Modernisierungsagenda umfassend zu
überprüfen, zu modernisieren, zu vereinfachen und von unnötigen bürokratischen
Belastungen zu entlasten.<br/></p></div></content></entry></feed>
