Schutz der Arbeitnehmer vor krebserzeugenden Chemikalien
Die Europäische Kommission hat am 13. Mai 2016 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (2004/37/EG) vorgelegt.
06/2016
Konkret schlägt die Kommission vor, die Exposition gegenüber 13 krebserzeugenden Chemikalien zu senken, indem 13 neue oder geänderte Grenzwerte in die Richtlinie über Karzinogene und Mutagene aufgenommen werden. Diese Grenzwerte zeigen die Höchstkonzentration an, in der ein chemisches Karzinogen in der Luft am Arbeitsplatz vorhanden sein darf. So möchte die EU-Kommission zum Beispiel „Quarzfeinstaub“, den sie als „verfahrensbedingten Stoff“ einstuft, in die Richtlinie einführen. Dabei handelt es sich um Staub, der bei Arbeitsverfahren wie Bergbau, Brucharbeiten, Tunnelbohrungen, Schneiden, Zerkleinern oder Mahlen von siliciumdioxidhaltigen Materialien wie Beton, Ziegeln oder Gestein entsteht.
Der von der Kommission vorgelegte Vorschlag beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie auf intensiven Gesprächen mit Wissenschaftlern, Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Vertretern der Mitgliedstaaten und Arbeitsaufsichtsbeamten. Er wird in den nächsten Wochen im Europäischen Parlament und im Ministerrat beraten.