Die Europäische Kommission hat zur Umsetzung des weltweiten Übereinkommens zu Quecksilber, der Minamata-Konvention der Vereinten Nationen, im Februar 2016 einen Verordnungsvorschlag über Quecksilber vorgelegt.

MS – 12/2016

In dem Verordnungsvorschlag legt die Brüsseler Behörde aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes hohe Maßstäbe unter anderem für die Verwendung von Dentalamalgam an.  

 

Im Oktober 2016 hat sich der Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments dafür ausgesprochen, den Einsatz von Dentalamalgam bis Ende 2022 zu verbieten (Phase-out). Der GKV-Spitzenverband begrüßt das Ziel, den Umwelt- und Gesundheitsschutz durch strenge Vorschriften im Umgang mit Dentalamalgam zu verbessern. Der Vorschlag, Dentalamalgam zukünftig nur noch in verkapselter und vordosierter Form zu verwenden, ist sinnvoll und in Deutschland bereits gelebte Praxis. Auch die beabsichtigte europaweit zwingende Ausstattung von zahnmedizinischen Einrichtungen mit Amalgamabscheidern zur Rückhaltung und Sammlung von Amalgampartikeln ist angemessen, um zu verhindern, dass Quecksilber in die Umwelt gelangt.  

Ein Verbot des Einsatzes von Dentalamalgam ist hingegen nicht notwendig. Aus Perspektive der zahnmedizinischen Versorgung sollte Amalgam als Füllungsmaterial weiterhin zur Verfügung stehen. Es handelt sich um ein seit langem erprobtes Füllmaterial mit positiven Eigenschaften. Es ist anderen Füllmaterialen hinsichtlich seiner Verarbeitbarkeit und seiner Langlebigkeit überlegen. Die Studienlage zu alternativen Materialien, etwa Kompositen, ist weit weniger entwickelt. Doch auch hier wird über Unverträglichkeiten oder toxische Risiken berichtet. 

 

Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes stellt Amalgam daher eine wirtschaftliche Option als Füllmaterial bei der zahnmedizinischen Behandlung dar. Diese sollte im Interesse der Patientinnen und Patienten sowie der Beitragszahlenden als Option unter verschiedenen Füllmaterialen auch zukünftig zur Verfügung stehen.  

Die Beratungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU und der Europäischen Kommission zur EU-Quecksilber-Verordnung konnten Anfang Dezember 2016 abgeschlossen werden. Nach dem Kompromiss wird es das vom Europäischen Parlament fraktionsübergreifende geforderte Verbot von Amalgam in der EU nicht geben. Vielmehr haben sich die im Rat versammelten EU-Mitgliedstaaten mit der Forderung durchgesetzt, Amalgam aus Gründen der Versorgungssicherheit vorerst als Füllmaterial beizubehalten. Die Europäische Kommission wird jedoch gleichzeitig beauftragt, bis zum 30. Juni 2020 eine Machbarkeitsstudie zum langfristigen Phase-out vorzulegen, der möglichst bis 2030 abgeschlossen sein soll. Dabei soll die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Gestaltung der Gesundheitssysteme beachtet werden.  

 

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bis zum 1. Juli 2019 nationale Strategien zum Phase-out bis 2030 zu erarbeiten. Darüber hinaus soll ab dem 1. Juli 2018 die Verwendung von Dentalamalgam für sensible Gruppen (Schwangere, Wöchnerinnen, Kinder bis 15 Jahre) untersagt werden.