Die EU-Kommission hat sich für 2017 ein ehrgeiziges Programm vorgenommen. Darunter sind auch eine Reihe von Themen für die gesetzliche Sozialversicherung von Interesse.

CO/IW – 12/2016

Die EU-Kommission möchte sich 2017 auf die wichtigen Dinge, auf konkrete Maßnahmen, die das Leben der Menschen verbessern, konzentrieren. Die Europäische Union soll wieder attraktiver gemacht werden, vor allem für die EU-Bürgerinnen und Bürger, die zunehmend den Eindruck haben, dass ihr Wohl und ihre Bedürfnisse aus dem Blick geraten, während Wirtschaftsinteressen an Vorrang gewinnen.  

Europäische Säule sozialer Rechte

Eine Stärkung der sozialen Dimension soll helfen, so zum Beispiel durch das Einrichten einer „Europäischen Säule sozialer Rechte“. Auf der Grundlage der eingegangenen Antworten zu der 2016 durchgeführten Befragung, an der sich auch die deutsche Sozialversicherung beteiligt hat, möchte die Brüsseler Behörde schon recht bald ihr konsolidiertes Konzept einer „Europäischen Säule sozialer Rechte“ vorstellen. Zuvor findet am 23. Januar 2017 eine Diskussion mit Interessenvertretern statt. Aus Sicht der deutschen Sozialversicherung ist eine Stärkung der sozialen Dimension innerhalb der EU grundsätzlich zu begrüßen. Dabei sollte der EU aber allenfalls eine unterstützende Rolle zukommen. 

Daneben hat sich die EU-Kommission weitere Initiativen auf die Fahne geschrieben, die für die gesetzliche Sozialversicherung und ihre Versicherten direkt oder indirekt von Interesse sind:  

Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme

So hat die Brüsseler Behörde kurz vor dem Jahreswechsel eine überarbeitete Fassung der EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vorgelegt. Von den vor­ge­schla­ge­nen Ak­tua­li­sie­run­gen sind vor al­lem Leis­tun­gen bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit, Leis­tun­gen bei Ar­beits­lo­sig­keit und Fa­mi­li­en­leis­tun­gen, der Zu­gang zu So­zi­al­leis­tun­gen für nicht Er­werbs­tä­ti­ge so­wie die Re­ge­lun­gen zur Über­prü­fung des an­zu­wen­den­den Rechts für ent­sand­te Ar­beits­kräf­te be­trof­fen (siehe hierzu Meldung 12/2016).  

Normung von Gesundheits- und Sozialdienstleistungen

Aber auch die Aktivitäten zur Normung von Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen auf europäischer Ebene werden von der deutschen Sozialversicherung mit großer Aufmerksamkeit weiterverfolgt. Obwohl die Europäische Kommission bislang keine Mandate an das Europäische Normungskomitee (CEN) zur Normierung von Gesundheitsdienstleistungen erteilt hat, beschäftigt sich CEN nach wie vor sehr intensiv mit dem Thema. So werden der Bedarf und der Mehrwert von Normen in diesem Bereich im Rahmen einer Fokusgruppe zu Gesundheitsdienstleistungen einschließlich Leistungen zur Rehabilitation und Prävention mit nationalen Normungsorganisationen und europäischen Interessenvertretern erörtert. Auch die deutsche Sozialversicherung beobachtet die Arbeit dieser Gruppe und bringt ihre Expertise zum Thema ein (siehe Meldung 6/2016).  

EU-Freihandelsabkommen

Darüber hinaus bleiben auch die Diskussionen zum Abschluss der Freihandelsabkommen durch die EU mit Staaten wie Kanada oder den USA auf der Agenda der deutschen Sozialversicherung. Auch wenn TTIP vorerst auf die Wartebank gelegt wurde, bleibt die Frage der Ratifizierung von CETA, insbesondere nach dem Votum von Generalanwältin Sharpston zu EUFSTA (EU-Singapur Abkommen), weiterhin spannend. Sharpston hatte in ihren Schlussanträgen zur Frage des Rechtscharakters von EUFSTA auf die Rechte der nationalen Parlamente bei gemischten Abkommen hingewiesen (siehe hierzu die Meldung aus 12/2016). Darüber hinaus darf auch das multilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA, welches weiterhin hinter verschlossenen Türen diskutiert wird, nicht vergessen werden. Denn auch hier stellen sich Fragen zur Behandlung von Leistungen, die von den Sozialversicherungseinrichtungen erbracht oder finanziert werden. 

Reform der EU-Mehrwertsteuerregelungen

Die bereits in der Vergangenheit auf europäischer Ebene diskutierte Frage der Abschaffung der „Sonderbehandlung“ öffentlicher Einrichtungen im Rahmen der Mehrwertsteuervorschriften sowie die Beibehaltung von Mehrwertsteuerbefreiungen oder Reduzierungen bestimmter Leistungen könnten in diesem Jahr wieder auf die Tagesordnung der Europäischen Kommission kommen. Auch wenn diese Fragen nicht direkt im Fokus der aktuell laufenden EU-Konsultation zur Reform der Mehrwertsteuersätze stehen, wird die deutsche Sozialversicherung ein besonderes Augenmerk darauf werfen. Denn bereits im vergangenen Jahr hat die EU-Kommission angekündigt, dass zumindest mit einer Diskussion über die Sonderbehandlung öffentlicher Einrichtungen 2017 zu rechnen ist. Die Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung haben sich schon mehrfach klar gegen diese Vorhaben ausgesprochen.  

Zukunft der Arbeitswelt

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft wird auf europäischer Ebene zunehmend über die Zukunft der Arbeitswelt diskutiert. Gesellschaften und Arbeitsmärke verändern sich durch neue Formen der Arbeit und Technologien. Diese Veränderungen bringen auch Herausforderungen für die gesetzliche Sozialversicherung mit sich, denn es muss sichergestellt werden, dass niemand zurückgelassen wird, insbesondere infolge des Aufkommens digitaler Plattformen und der kollaborativen Wirtschaft, die neue Arbeitsgelegenheiten vor allem für Selbstständige schaffen. Lösungen müssen aus Sicht der deutschen Sozialversicherung jedoch auf nationaler Ebene gefunden werden, entsprechende Aktivitäten auf europäischer Ebene müssen deswegen besonders genau beobachtet werden. 

Europäisches Semester

Seit Einführung des so genannten „Europäischen Semesters“ beobachtet die deutsche Sozialversicherung regelmäßig auch die „länderspezifischen Empfehlungen", die EU-Kommission und Rat einmal im Jahr an jeden Mitgliedstaat richten. Sie äußern sich regelmäßig auch zu Fragen von Sozialreformen. Für Deutschland waren im vergangenen Jahr vor allem Aussagen zur Rentenversicherung enthalten, stärkere Anreize für einen späteren Renteneintritt wurden angesprochen, wogegen Gesundheit und Langzeitpflege nicht Gegenstand der an Deutschland gerichteten Empfehlungen war. Vor allem die gegenüber anderen Mitgliedstaaten wiederholte Aufforderung, das Rentenalter automatisch an die steigende Lebenserwartung zu knüpfen, ist problematisch. Ein weiteres strategisches Ziel der Union deutet sich an: die Schließung der geschlechtsspezifischen Rentenschere („gender pension gap“). Hierzu soll noch im Jahr 2017 ein geeigneter Indikator entwickelt werden. Auch die hier anstehenden Debatten verlangen eine hohe Aufmerksamkeit, nicht zuletzt wegen möglicher Kollisionen mit beschäftigungspolitischen Zielen. Insgesamt bleibt abzuwarten, welche Empfehlungen im Jahr 2017 an Deutschland gerichtet werden. 

Weitere Themen ...

Daneben werden für die gesetzliche Sozialversicherung zum Beispiel Überlegungen zur Stärkung der EU-weiten Zusammenarbeit bei der Bewertung von Gesundheitstechnologie (HTA), der Zugang zu wirksamen und bezahlbaren Arzneimitteln, digitale Gesundheit, Fragen im Hinblick auf die Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen, die Überarbeitung der 24 Arbeitsschutzrichtlinien sowie der strategische Rahmen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Blickpunkt stehen. 

 

Diese und viele weitere Themen werden uns in diesem Jahr beschäftigen – wir werden sie begleiten und uns im Interesse der deutschen Sozialversicherung und der Versicherten für bestmögliche Lösungen einsetzen.