Die Europäische Kommission hat eine Initiative zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in der EU gestartet. Drei Schlüsselmaßnahmen stehen dabei im Fokus.

TF – 01/2017

Vor dem Hintergrund des REFIT-Programms und den voranschreitenden Planungen für eine europäische Säule sozialer Rechte hat die EU-Kommission eine Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes in der EU in den Blick genommen. Mit einer neuen Initiative soll auf den fortschreitenden Wandel der Arbeitswelt reagiert und das EU-Recht an sich ändernde Beschäftigungsmodelle und gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden. Den Schwerpunkt der Initiative legt die Kommission auf die Bekämpfung arbeitsbedingter Krebserkrankungen, die Unterstützung von Unternehmen bei der Einhaltung des bestehenden Rechtsrahmens sowie die ergebnisorientiertere und weniger bürokratische Gestaltung von Verfahren. 

Drei Schlüsselmaßnahmen, die die Kommission im Januar 2017 verabschiedet hat, sollen konkret zur Umsetzung dessen beitragen. Erstens wird eine Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten oder anderer Maßnahmen für sieben weitere krebserregende chemische Stoffe erfolgen. Damit knüpft die Kommission an eine bereits im vergangenen Jahr beschlossene Richtlinie mit Maßnahmen zur Verringerung der Exposition europäischer Arbeitnehmer gegenüber 13 krebserregenden chemischen Stoffen (2004/37/EG) an. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass Krebs nach wie vor die häufigste arbeitsbedingte Todesursache in der EU darstellt und somit die Verminderung der Exposition gegenüber Karzinogenen als vorrangige Herausforderung betrachtet wird.  

 

Zweitens wurde die Unterstützung von Unternehmen, insbesondere von Klein- und Kleinstunternehmen, bei ihren Bemühungen zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften beschlossen. Mehr als 30% der Kleinstunternehmen führen keine Risikobewertung am Arbeitsplatz durch. Ein Leitfaden mit praktischen Tipps sowie die Verbesserung der Verfügbarkeit kostenloser Online-Tools sollen besonders ihnen dabei helfen, Risikobewertungen einfacher und effizienter umzusetzen.  

 

Drittens hat sich die Europäische Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten sowie den Sozialpartnern verpflichtet, innerhalb der nächsten zwei Jahre veraltete Vorschriften zu streichen oder zu aktualisieren. Dies erfolgt im Rahmen des REFIT-Programms und zielt auf eine Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands ab – bei gleichzeitiger Wahrung des Schutzes der Arbeitnehmer. Die Maßnahme soll zudem zu einer besseren praktischen Durchsetzung der Bestimmungen beitragen. 

 

Weitere Informationen:  

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-2_de.htm