Die freiwillige Kooperation und die freiwillige Aufnahme neuer Konzepte in einzelnen Mitgliedstaaten sind förderlich für die Weiterentwicklung der Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA). Die Initiative zur engeren Kooperation kann aber nur von einzelnen Mitgliedstaaten ausgehen.

AD – 01/2017

Die Europäische Kommission hatte im vergangenen Jahr eine öffentliche Konsultation zur Stärkung der EU-weiten Zusammenarbeit bei der HTA eingeleitet, um weitere legislative oder nichtlegislative Initiativen auf EU-Ebene vorzubereiten. Das Spektrum ihrer Überlegungen reicht von einer langfristigen, freiwilligen Kooperation bis hin zur gemeinsamen Erstellung von vollständigen HTA-Berichten auf EU-Ebene und einer verbindlichen Nutzung dieser Berichte in den Mitgliedstaaten.  

 

Der GKV-Spitzenverband begrüßt in seinem Beitrag zu dieser Konsultation die beabsichtigte Stärkung der europäischen Zusammenarbeit bei der Bewertung von Gesundheitstechnologie bei Arzneimitteln und Medizinprodukten. 

Im deutschen Gesundheitssystem, das durch Selbstverwaltung gesteuert wird, sind Nutzenbewertung, Beschluss über den Zusatznutzen und Preissetzung voneinander getrennt. Neue Arzneimittel, medizinische Verfahren und Medizinprodukte stehen schnell für die Behandlung der Patientinnen und Patienten zur Verfügung und werden zügig bewertet. Die Bewertungsverfahren und -entscheidungen werden veröffentlicht und sind daher transparent.  

Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes sind Unterschiede in den Bewertungsverfahren der Mitgliedstaaten und deren Ergebnisse nicht problematisch. Diese Unterschiede spiegeln voneinander abweichende Präferenzen, gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Besonderheiten der Gesundheitssysteme wider. Negative Auswirkungen auf Innovation oder die unternehmerische Planungssicherheit sind nicht zu erkennen.  

Die bisherige europäische Zusammenarbeit bei der Bewertung von Gesundheitstechnologie wird teilweise als nützlich angesehen, da ein Austausch von Meinungen und Diskussion methodischer Fragen auch für die nationalen Verfahren fruchtbare Impulse geben kann. Die Ergebnisse der Zusammenarbeit werden bislang jedoch zu spät veröffentlicht, um sie in die Bewertungsverfahren in Deutschland einzubeziehen.  

Der GKV-Spitzenverband spricht sich deswegen dafür aus, die Kooperation bei der Bewertung von Gesundheitstechnologie auf europäischer Ebene über das Jahr 2020 hinaus fortzusetzen. Angesichts eines Grundkonsenses über evidenzbasierte Medizin bringt ein Austausch über unterschiedliche methodische Ansätze einen Erkenntnisgewinn für alle Beteiligten.  

Die Initiative zur engeren Kooperation kann jedoch nur von einzelnen Mitgliedstaaten ausgehen. Daher sollten nationale Bewertungsorganisationen bei der Steuerung und Organisation der Zusammenarbeit die zentrale Rolle spielen. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) ist jedoch nicht geeignet, die zukünftige europäische Zusammenarbeit im Bereich HTA zu steuern oder zu organisieren, da hierfür andere Anforderungen gestellt werden müssen als bei der derzeitigen Zulassung. 

Konsultationsbeitrag des GKV-Spitzenverbandes (PDF-Dateiformat):  

http://dsv-europa.de/lib/02_Positionspapiere/2016-GKV-Beitrag-Konsultation-HTA_de.pdf