Mit ihrer neuen Initiative bietet die Europäische Union jungen Menschen die Möglichkeit sich in Projekten in Europa zu engagieren. Doch wie steht es dabei um den Sozialversicherungsschutz?

TF/IW – 02/2017

Im Sommer dieses Jahres wird das „Europäische Solidaritätskorps“ seine Arbeit aufnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Initiative der Europäischen Union, in deren Rahmen sich junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren für den Zeitraum von zwei bis zwölf Monaten in humanitäre und soziale Projekte im In- und Ausland einbringen können. Ziel ist es, ihnen Europa näherzubringen und sie für einen Beitrag zu einem sozialen Miteinander in Europa zu gewinnen. Auch das Sammeln beruflicher Erfahrungen, die Erprobung von Sprachkenntnissen und der interkulturelle Austausch werden durch die Teilnahme an der Initiative gefördert. 

 

Hinsichtlich des Sozialversicherungsschutzes während der Tätigkeit im Solidaritätskorps muss zwischen dem Einsatz in Freiwilligenprojekten und Beschäftigungsprojekten differenziert werden. Bei ersteren handelt es sich um Freiwilligentätigkeiten, die in Vollzeit verrichtet werden. Versichert sind hier in der Regel die medizinischen Kosten, das Leben, Evakuierung und Rückführung, Haftpflicht sowie der Verlust oder Diebstahl von Dokumenten und Reisetickets.  

Beschäftigungsprojekte umfassen hingegen Stellen-, Praktikums- oder Ausbildungsangebote, in deren Rahmen ein Beschäftigungsvertrag abgeschlossen wird. Somit gelten die nationalen Arbeits- und Sozialschutzgesetze und es besteht Zugang zur nationalen staatlichen Krankenversicherung. Für weitere Versicherungen, z. B. Haftpflichtversicherungen, müssen die Teilnehmenden sorgen. 

Absicherung durch die gesetzliche Sozialversicherung?

Ob die Personen während eines in Deutschland ausgeübten Einsatzes in der deutschen Sozialversicherung versichert sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab.  

 

Die Versicherungspflicht richtet sich grundsätzlich nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung, das Praktikum oder die Ausbildung ausgeübt wird, hier also nach den deutschen Rechtsvorschriften. Es ist daher von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu prüfen, ob deutsche Sozialversicherungspflicht während des Einsatzes in Deutschland besteht.  

 

Bezüglich des Unfallversicherungsschutzes gilt, dass Einsätze in Deutschland generell unter dem Schutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung stehen – unabhängig davon, ob es sich um eine Beschäftigung, ein Praktikum, eine Ausbildung oder eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt. Auch präventive Maßnahmen wie Vorsorgeuntersuchungen sind dabei mit inbegriffen. 

Bei Einsätzen im EU-Ausland kann der Schutz durch die deutsche Sozialversicherung ebenfalls greifen, sofern der Einsatz für eine in Deutschland ansässige Organisation stattfindet und bestimmte Rahmenbedingungen (z.B. eine Entsendung oder eine Mehrfachbeschäftigung nach den Regelungen des Europäischen koordinierenden Verordnungsrechts) vorliegen. Andernfalls gelten die Sozialversicherungsvorschriften des Mitgliedslandes, in dem der Einsatz durchgeführt wird. Eine Rücksprache mit der verantwortlichen Organisation zum bestehenden Versicherungsschutz ist in jedem Fall vor Antritt des Einsatzes zu empfehlen. 

 

Um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für das Solidaritätskorps zu garantieren, müssen sich alle teilnehmenden Organisationen akkreditieren lassen und einer Solidaritätscharta beitreten. Diese verpflichtet sie zur Gewährleistung von sicheren Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. 

 

Die ersten Einsätze im Rahmen des Solidaritätskorps werden für Sommer 2017 erwartet. Bewerbungen hierfür sind jetzt bereits möglich. 

 

Weitere Informationen: 

https://europa.eu/youth/solidarity_de 

 

Am 6. Februar 2017 hat die Europäische Kommission eine Konsultation zum Europäischen Solidaritätskorps gestartet. Dabei geht es im Wesentlichen darum, möglichst viele Stakeholder zur künftigen Ausrichtung und zu praktischen Aufgabenstellungen für das Solidaritätskorps zu befragen.  

 

Weitere Informationen sind im Internet verfügbar unter: https://ec.europa.eu/info/content/public-consultation-european-solidarity-corps_de