Welchen Mehrwert bringt die Europäische Arbeitsbehörde?

BG – 12/2017

Europa habe wieder Wind unter den Segeln bekommen und dies nun auszubauen gelte bevor der Wind sich drehe. Das hat der amtierende Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am 13. September 2017 in seiner jährlichen Rede zur Lage der Union betont. Hierzu hat er auch schon konkrete Vorstellungen. So könnte die zu errichtende gemeinsame Europäische Arbeitsbehörde (ELA) helfen, für grenzüberschreitende Aufsicht innerhalb des Binnenmarktes (bei Entsendungen) zu sorgen.  

Welche Aufgaben soll die Behörde übernehmen?

Die Aufgaben der ELA müssen noch endgültig festgelegt werden. Juncker verwies jedoch zum Vergleich bereits in seiner Rede von September auf die Bankenaufsichtsbehörde, die für die Überwachung der Einhaltung der Bankstandards zuständig ist. Entsprechendes solle auch für die Arbeitsbehörde in ihrem Handlungsfeld gelten.  

 

Konkret soll die ELA aufbauend auf bestehenden Strukturen – wie zum Beispiel EURES und PES – die nationalen Verwaltungen, Unternehmen und mobilen Arbeitnehmer bei der grenzüberschreitenden Mobilität und der Koordinierung der sozialen Sicherheit stärken. Auch der Zugang zu Informationen für Behörden und für mobile Arbeitnehmer soll verbessert werden. Darüber hinaus wird die Möglichkeit zur Diskussion gestellt, dass die neue Institution etwaige Streitigkeiten zwischen nationalen Behörden aus verschiedenen Mitgliedstaaten beilegen könnte. Außerdem könnte die ELA für die Verbesserung des Managements grenzübergreifender und gemeinsamer Aktivitäten zuständig sein, so zum Beispiel auch im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. 

Einbeziehung der Interessenvertreter

Vor der Veröffentlichung einer europäischen Inititiative möchte die Brüsseler Behörde die Ansichten der Öffentlichkeit über die Frage der Einrichtung der ELA und ihrer konkreten Aufgaben einholen. Hierzu hat sie eine öffentliche Konsultation eingeleitet.  

 

Im Rahmen der aktuell laufenden Befragung hat die Europäische Kommission am 15. Dezember zudem zu einem Strategischen Dialog über die Europäische Arbeitsbehörde eingeladen. In dieser Diskussionsrunde erfolgte ein erster Informationsaustausch mit den Interessenvertretern. 

 

Die Europäische Kommission stellte fest, dass sowohl innerhalb der Mitgliedstaaten – wenn überhaupt – nur eine fragmentierte und uneffektive Zusammenarbeit der nationalen Behörden untereinander, als auch zwischen den grenzübergreifenden Behörden der Mitgliedstaaten bestehe. Darüber hinaus würden Kooperationsvereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten fehlen und es mangele an einem Informationsaustausch zwischen den Behörden. 

 

Die Herausforderung bestehe nun darin, dass die EU-Vorschriften für alle einfacher und effektiver zur Verfügung gestellt werden könnten.  

Weiteres Verfahren

Bis zum 7. Januar 2018 können sich interessierte Kreise an der öffentlichen Konsultation beteiligen. Nach Auswertung der eingegangenen Antworten und nach Durchführung einer Folgenabschätzung möchte die Brüsseler Behörde aller Voraussicht nach am 7. März 2018 einen konkreten Vorschlag vorlegen.