Die Europäische Kommission hat im Dezember 2017 eine Konsultation über den Umfang und den Aufbau eines Leitfadens für eine sozialverantwortliche Vergabe öffentlicher Aufträge eingeleitet.

SW – 02/2018

Nach der Modernisierung der Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Jahr 2014 beabsichtigt die Kommission, den im Jahr 2011 veröffentlichten Leitfaden zur Berücksichtigung sozialer Aspekte im öffentlichen Beschaffungswesen zu aktualisieren. Hierzu hat sie eine Konsultation über den Umfang und den Aufbau des Leitfadens eingeleitet, mit der Interessierte befragt werden, welche Art der Anleitung veröffentlicht werden sollte und in welcher Form. Ferner möchte sie wissen, ob und wie Beispiele für bewährte Verfahren in den Leitfaden integriert werden sollten. 

 

Die Konsultation richtet sich an alle, die in Politik und Praxis mit der sozial verantwortlichen Vergabe öffentlicher Aufträge zu tun haben, aber auch an Privatpersonen aus dem Hochschulbereich oder der Privatwirtschaft mit Interesse an dem Thema. Eine Teilnahme an der Konsultation ist bis zum 1. März 2018 möglich. 

Hintergrund

Die Modernisierung der Vergabevorschriften im Jahr 2014 betraf die folgenden Richtlinien, die von den Mitgliedstaaten bis zum 18. April 2016 in nationales Recht umzusetzen waren: 

 

  • Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe; 
  • Richtlinie 2014/25/EU über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste; 
  • Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe. 

 

Durch die Modernisierung der Vergabevorschriften sollte u.a. ein Rahmen für ein flexibleres Vergabewesen bereitgestellt werden. Die neuen Vorschriften sollten es für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einfacher und kostengünstiger machen, öffentliche Aufträge zu vergeben, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für öffentliche Einkäufe zu gewährleisten und die EU-Grundsätze der Transparenz und des Wettbewerbs einzuhalten. Um bestimmte Ziele der öffentlichen Politik zu unterstützen, ermöglichen die Vorschriften auch die Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Innovationsaspekten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. 

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Kommission eine Initiative vorgelegt, um die Vergabe öffentlicher Aufträge effizienter und nachhaltiger zu gestalten. In ihrer Mitteilung vom 3. Oktober 2017 hatte sie bemängelt, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht ausreichend als ein strategisches Werkzeug genutzt werde. In 55% der Ausschreibungen sei nach wie vor der niedrigste Preis das Kriterium für den Zuschlag. Zur Förderung einer strategischen öffentlichen Auftragsvergabe hatte die Kommission angekündigt, u.a. die Leitlinien für eine sozial verantwortliche Auftragsvergabe zu aktualisieren und hierzu die Interessenträger zu befragen.