In vielen Staa­ten der EU fal­len Künst­lerinnen und Künstler durch die Maschen der sozia­len Sicher­heits­sys­te­me.

GD/AD – 02/2019

Der bekannte belgische Regisseur Guillaume Senez brachte die Problematik seines Landes in einem Bericht der Zeitung „Le Soir“ auf den Punkt: das Verarmungsrisiko sei demnach so hoch, dass es sich junge Leute „massiv“ überlegen müssten, den Beruf des Regisseurs überhaupt zu ergreifen. Senez macht dies für den verbreiteten Fall fest, dass der oder die Regisseurin nicht über große Einkünfte verfügt.

Selbst mit vielen Preisen ausgezeichnet, weist er nach, wie rasch angesichts einer unscharfen Rechtslage und eines nicht zielgruppengerechten Regelungswerkes der Unterstützungsleistungen Verarmung drohe. Nach seiner Auffassung glaubten viele Politiker, dass angesichts der Aufwändungen für europäische Filme („non-Hollywood-Filme“), die bei Senez zwischen einer und drei Millionen EUR liegen, ein nicht unbeträchtlicher Teil der Finanzmittel beim Regisseur verbliebe; dies stimme so nicht. Vielmehr seien zahlreiche Regisseure und Regisseurinnen arbeitslos. Ihre Rechtslage sei unbefriedigend.

Als Selbständige unterlägen sie zwar in Belgien der Sozialversicherung, allein ihr Status sei unscharf und den Realitäten nicht entsprechend abgebildet. Das herrschende Kumulationsgebot zwischen einerseits Leistungen der Arbeitslosenversicherung und andererseits Autorenvergütungen aus Rechten für vergangene Tätigkeiten – überstiegen diese 4.190,16 EUR pro Jahr, so käme es zu einer Anrechnung auf die Leistungen – müsse fallen.

Die Wirklichkeit eines Filmregisseurs sei durch durchmischte Tätigkeiten bestimmt. Auch seien Angestelltenverhältnisse meistens projektbezogen und im Unterschied zu anderen Arbeitnehmern oft in Wochen eher zu messen als in Jahren. Die Mischung von Einkommensarten, etwa durch Zufluss von Tantiemen für Rechte und geistiges Eigentum sei - jedenfalls bei erfolgreichen Künstlern - die Realität. Die Mehrzahl der belgischen Filmregisseure verdiene nach Senez Aussagen zwischen 20.000 und 30.000 EUR brutto pro Jahr. Davon allein sei ein wirtschaftliches Überleben einer Familie ohne soziale Ergänzungsleistungen kaum möglich.

Zudem fordert er eine Vereinfachung der Erlangung des administrativ wirksamen Status („Stufe III“) als amtlich anerkannter „Künstler“, in dem die jetzt geltenden engen Vorbedingungen und Nachweispflichten entfallen sollen. Kultur stünde immerhin in Belgien für rund 4,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, so Senez.