CEPS-Studie untersucht Geschäftsmodelle der Plattformen.

Dr. S-W – 09/2021

In einer Studie für die Europäische Kommission gibt das „Centre for European Policy Studies“ (CEPS) einen sehr informativen Überblick über die Geschäftsmodelle der digitalen Arbeitsplattformen in der EU. Aus Sicht der Sozialversicherung besonders wichtig ist das Kapitel über Arbeitsbedingungen.

Plattformen, die in mehreren Mitgliedstaaten aktiv sind, versuchen in der Regel, ihr Geschäftsmodell auch einheitlich in allen Mitgliedstaaten anzuwenden – einschließlich der Klassifizierung des Beschäftigungsstatus der Personen, die über sie arbeiten. So werden z.B. alle Fahrer des Konzerns Takeaway (u.a. Lieferando in Deutschland und Thuisbezorgd in den Niederlanden) als Arbeitnehmer beschäftigt, während dies bei anderen Plattformen wie Deliveroo oder UberEats nicht der Fall ist. Ein Sonderfall ist die Plattform Wolt, die generell nur mit Selbständigen arbeitet, in Deutschland allerdings seine Fahrer als Arbeitnehmer behandelt.

Ein zentrales Ergebnis der Studie ist die Feststellung, ca. 80% der Plattformen ausschließlich Selbständige einsetzen bzw. vermitteln. Der Marktanteil dieser Plattformen ist so groß, dass ca. 95% aller Einkünfte von Plattformarbeitern über sie erwirtschaftet werden. Dies zeigt ganz klar, dass trotz einzelner gegenläufiger Trends die überwiegende Anzahl der Plattformarbeiter immer noch ihre Tätigkeit als Selbständige ausüben, wenn auch vielleicht nur als Scheinselbständige. Nur eine kleine Anzahl von Plattformen arbeitet mit abhängig Beschäftigten, und das fast ausschließlich bei lokal gebundenen Lieferdiensten. Genau das ist der Sektor, in denen immer wieder Gerichtsurteile den Status zugunsten eines Beschäftigungsverhältnisses (re-) qualifizieren.

Als Konsequenz der überwiegenden Einstufung als Selbständige verfügt nur ein verschwindend geringer Anteil der Plattformarbeiter über eine Arbeitslosenversicherung; 97% aller Einkünfte sind nicht geschützt. Ausnahmen findet man vor allem in Deutschland und in den Niederlanden. Auf ähnliche Verhältnisse trifft man auch in anderen Zweige der Sozialversicherung, wiederum mit einer Ausnahme: der Unfallversicherung. Immerhin 23% der Plattformen bieten ihren selbständigen Plattformarbeitern eine Unfallversicherung an, z.B. in Partnerschaft mit dem Versicherungsunternehmen AXA. Die Studie lässt ausdrücklich offen, ob das Niveau dieser Absicherung dem einer gesetzlichen Unfallversicherung vergleichbar ist.