Auch Menschen mit Behinderung im Fokus

IF – 11/2022

Unternehmen sollen künftig darüber berichten, wie sie Menschen mit Behinderung in in- und externen Aktivitäten einbeziehen wollen. Eine neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen soll festlegen, wie Unternehmen ihre nichtfinanziellen Aktivitäten melden müssen. Die Richtlinie zwingt Unternehmen zwar nicht direkt ihren Umgang mit dem Thema Inklusion zu ändern, fordert aber doch, über die getätigten Maßnahmen in diesem Bereich zu berichten.

Menschen mit Behinderung in Unternehmen

Die Richtlinie enthält Klarstellungen dazu, wie die Berichte zu Inklusion und Barrierefreiheit gestaltet werden sollten. Beispielsweise heißt es in der Richtlinie schon früh, dass „Berichterstattungsstandards auch die Informationen spezifizieren sollen und wie die Unternehmen in Bezug auf die Grundfreiheiten und Standards, die in der Internationalen Menschenrechtscharta, der UN-Menschenrechtskonvention, einschließlich der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ umgehen sollen.

Inklusion in Unternehmen

Wie genau über Inklusion in Unternehmen berichtet werden soll, regelt die neue Richtlinie ebenfalls. Personen, die sich mit Inklusion von Menschen mit Behinderung im Unternehmen befassen, sollen regelmäßig über die ergriffenen Maßnahmen zur Barrierefreiheit berichten. Nachweise über die Gleichbehandlung, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter und des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, Ausbildung und Kompetenzentwicklung sowie Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung sind offenzulegen. Zusätzlich soll in der Diversitätspolitik in Unternehmen bei der Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen hinsichtlich des Geschlechts und anderen Aspekten wie Alter, Bildungs- und Berufshintergrund oder Behinderung angewendet und berücksichtigt werden.

Europäisches Parlament zufrieden

Der federführende Rechtsausschuss (JURI) und die mitberatenden Ausschüsse für Beschäftigung und Soziales (EMPL) sowie Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) sprachen sich dafür aus, dass Berichtspflichten Aufschluss darüber geben, welche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in ihren Betrieben umsetzen. Die Abgeordneten betonten, dass soziale Probleme vermieden werden könnten und die Förderung von Transparenz in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit von Unternehmen nur ein Vorteil für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sei.

Bereits am 14. Juli billigte der JURI-Ausschuss den bei den interinstitutionellen Verhandlungen in erster Lesung vereinbarten Text. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments verabschiedeten nun am 10. November den endgültigen Text der neuen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der Plenarsitzung in Straßburg.

Nun hat auch der Rat am 28. November der Richtlinie endgültig zugestimmt. Das bedeutet, dass Unternehmen bald verpflichtet sind, detaillierte Informationen zu Nachhaltigkeitsthemen zu veröffentlichen. Diese Richtlinie hilft auch Investoren und anderen Interessengruppen fundierte Entscheidungen zu Nachhaltigkeitsfragen zu treffen. Dadurch wird die Verantwortlichkeit eines Unternehmens erhöht, abweichende Nachhaltigkeitsstandards verhindert und der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft erleichtert.