Magazine ed*
ed* Nr. 02/2017

Editorial

ed* Nr. 02/2017 – Kapitel 1

Liebe Leserinnen und Leser,

die Europäische Kommission beschäftigt sich zunehmend mit den Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung aller Arbeits- und Lebensbereiche. Auch die Sozialversicherung ist davon, wie nahezu alle Arbeits- und Verwaltungsbereiche, berührt.  

 

In Übereinstimmung mit den Postulaten der Subsidiarität ist die Aus­gestaltung der Sozialversicherung mitgliedstaatliche Kompetenz. Die Europäische Kommission ist daher bestrebt, vor allem durch die ­Bereitstellung digitaler Infrastrukturen und die Unterstützung der Koordinierung nationale Initiativen zur Digitalisierung länderübergreifend zu gestalten. So könne die aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger eher „im Ver­borgenen“ wirksame grenzüberschreitende Zusammenarbeit voran­getrieben werden.  

 

Viel konkreter wird es bei der digitalen Gesundheit und der aus Ver­sichertensicht so wichtigen „Einhegung“ gesundheitsrelevanter mobiler „Applikationen“ (Apps). Immerhin unterliegen Medizinprodukte und Arzneimittel einer Fülle europäischer Rechtsvorschriften. Dies gilt heute, und mehr noch ­morgen, auch für etwaige neue Behandlungsformen mit digitalen Anwendungen oder entsprechender Software.  

 

Künftig geht es viel weiter: Die Digitalisierung ist eine der zehn Prioritäten der Europäischen Kommission, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu sichern. Als Teil der Strategie für den digitalen Binnenmarkt hat die EU-Kommission Aktivitäten und Strategiepläne für Forschung, Wirtschaft und Behörden präsentiert.  

 

Was bedeutet dies für die deutsche Sozialversicherung? Drei Beispiele ­sollen Ihnen einen Überblick geben. Es geht um einen grenzüberschreitenden Datenaustausch, eine verbindliche Regelung zu mobilen Gesundheits­applikationen und schließlich um den Aufbau von Infrastrukturen für grenz­überschreitende elektronische Gesundheitsdienste in den Mitgliedstaaten. 

 

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre!  

 

Ihre Ilka Wölfle