Das Europäische Parlament und der Rat haben eine Einigung über neue und strengere Arbeitsplatzgrenzwerte für mehrere krebserregende chemische Stoffe erzielt.

SW – 07/2017

Für elf Karzinogene, die in der geltenden Richtlinie von 2004 noch nicht erfasst sind, werden künftig neue Expositionsgrenzwerte festgelegt. Es handelt sich hierbei um Quarzfeinstaub, 1,2-Epoxypropan, 1,3-Butadien, 2-Nitropropan, Acrylamid, bestimmte Chrom(VI)-Verbindungen, Ethylenoxid, o-Toluidin, feuerfeste Keramikfasern, Bromethylen und Hydrazin. Zudem werden angesichts neuerer wissenschaftlicher Daten auch die Grenzwerte für Vinylchloridmonomer und Hartholzstäube geändert.  

 

Damit haben am 11. Juli 2017 der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates und das Europäischen Parlament die am 28. Juni getroffene vorläufige Einigung zur Karzinogenrichtlinie (Richtlinie 2004/37/EG) bestätigt. Die Änderungen werden vom Rat zu einem späteren Zeitpunkt förmlich angenommen. 

Hintergrund

Die Kommission hatte die Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene bereits 2008 begonnen und zuletzt zwei Änderungsvorschläge auf den Weg gebracht.  

 

Im Mai 2016 hatte sie den ersten Vorschlag vorgelegt, durch den die Exposition am Arbeitsplatz gegenüber 13 karzinogenen chemischen Stoffen gesenkt werden soll, indem neue oder geänderte Grenzwerte in die Richtlinie aufgenommen werden. Diese Grenzwerte zeigen die Höchstkonzentration an, in der ein chemisches Karzinogen in der Luft am Arbeitsplatz vorhanden sein darf.  

 

Der zweite Vorschlag erfolgte im Zuge einer Initiative zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer im Januar 2017 und beinhaltete die Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten oder anderen Maßnahmen für sieben weitere krebserregende chemische Stoffe (DSV berichtete zum Vorschlag vom Mai 2016 und zur Initiative vom Januar 2017). 

 

Beide Änderungsvorschläge könnten dazu beitragen, dass in den nächsten 50 Jahren bis zu 100.000 Todesfälle bei Arbeitnehmern vermieden werden. Nach Angabe der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sei Krebs die zweithäufigste Todesursache in den meisten entwickelten Ländern. In der Europäischen Union sei Krebs darüber hinaus die häufigste arbeitsbedingte Todesursache. Jährlich seien 53 % der arbeitsbedingten Todesfälle auf Krebs zurückzuführen. Zwar sei Krebs eine komplexe Krankheit, deren Ursachen teilweise schwer zu ermitteln seien, es sei jedoch klar, dass die durch Arbeit verursachten Krebserkrankungen durch die Verringerung bzw. Vermeidung der Exposition gegenüber krebserzeugenden Stoffen verhindert werden könne. 

Ausblick

Eine Einigung über den zweiten Vorschlag der Kommission von Januar 2017 steht noch aus. Die Kommission arbeitet derweil bereits an einem Änderungsvorschlag für eine weitere Gruppe von chemischen Stoffen, den sie Anfang nächsten Jahres vorlegen möchte.  

 

Zur Pressemitteilung des Rates mit den konkreten Grenzwerten.