Aussprache des Parlaments mit der Kommission.

WN – 01/2021

Am 12. Januar fand eine Aussprache zwischen dem Gesundheitsausschuss des EU-Parlaments und der Generaldirektorin der DG SANTE, Sandra Gallina, der führenden Verhandlerin der EU-Impfstoffverträge, zu den COVID-19-Impfstoffen statt. Sie zeigte sich grundsätzlich sehr zufrieden damit, dass zwei der Impfstoffe bereits eine vorläufige Zulassung haben, deren Wirksamkeit und Effizienz sogar höher als ursprünglich angenommen seien.

Die Abgeordneten kritisierten insbesondere eine mangelnde Transparenz der Europäischen Kommission, die zu Unsicherheit und auch Fehlinformationen führte.


Dies aufgreifend, stehe nun ein erster Vertrag (CureVac) für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Leseraum des Europäischen Parlaments in Brüssel zur Einsicht bereit, die anderen Verträge sollen folgen. Aus Sicherheitsaspekten dürfe die Einsicht nur persönlich und einzeln erfolgen, auch Handys seien im Lesesaal nicht erlaubt. In diesem Rahmen könne auch nachgelesen werden, dass insbesondere die Produkthaftungsrichtlinie eingehalten wurde, so die Generaldirektorin. Das Haftungsthema spielte immer wieder eine große Rolle in Frage- und Ausspracherunden.

Impfstofflieferung

Hinsichtlich der vermehrt in den Medien aufgegriffenen Lieferprobleme zeichnete die Generaldirektorin ein grundsätzlich optimistisches Bild. Der Europäischen Kommission seien bis zum Zeitpunkt der Aussprache lediglich drei konkret aufgetretene Fälle bekannt. Die Organisation in den Mitgliedstaaten sei zwar unterschiedlich (einige verfügen z.B. über eine zentrale Anlieferungsstelle, andere über mehrere), funktioniere logistisch bisher aber überwiegend gut.

 

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) baue aktuell ein System auf, über welches die Mitgliedstaaten melden sollen, welche Anzahl von Impfstoffen sie erhalten und verwendet haben. So sollen zentral Informationen zur Effizienz der nationalen Impfkampagnen bereitstehen und frühzeitig Lücken in der Verteilung der Chargen identifiziert werden.

Bisher keine nationalen Alleingänge

Die Mitgliedstaaten halten sich außerdem an die Impfstrategie-Empfehlungen, welche die Kommission am 15. Oktober 2020 herausgegeben hat. Parallelverträge mit den Herstellern auf nationaler Ebene seien aber gemäß den vertraglichen Regelungen zwischen EU und den Herstellern rechtlich ausgeschlossen, betonte Sandra Gallina auf mehrfache Nachfragen der Abgeordneten zu diesem Aspekt. Alle Impfdosen, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen des Abrufverfahrens bestellt wurden, können auch geliefert werden. Darüber hinaus habe die Kommission die Bestellung der Impfdosen beim Hersteller BioNTech/Pfizer von ursprünglich 300 Mio. verdoppeln können. Die Europäische Kommission habe gekauft, was gekauft werden konnte, so die Generaldirektorin.

Auf die Frage, wie es um den nächsten Impfstoff von AstraZeneca stehe, stellte Frau Gallina in Aussicht, dass der Hersteller eine vorläufige Zulassung bereits beantragt habe, die voraussichtlich am 29. Januar seitens der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) erfolgen könne.

 

Die aufgezeichnete Sitzung können Sie hier nachträglich abrufen. Zur COVID-19-Impfstoffstrategie der Kommission berichteten wir im vergangenen Jahr, zum letzten Artikel kommen Sie hier.


Der CureVac Vertrag wurde inzwischen auch online veröffentlicht, diesen finden Sie hier.