Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Deutsche Sozialversicherung
Europavertretung ist, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des
Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der
Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand:
24.05.2023) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website
(www.dsv-europa.de).
Konformitätsstatus
Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung
und Prüfung ist die Website mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit nur
teilweise vereinbar. Die Webseite wird aktuell nach den geltenden Anforderungen
überarbeitet.
Welche Teile sind nicht barrierefrei?
Das Magazin ed* wird als barrierefreies
PDF-Dokument zur Verfügung gestellt. Alle anderen Publikationen sind noch nicht
barrierefrei aufbereitet. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument
stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: info@dsv-europa.de.
- Barrierefreie Formulare (z.b. Formtexte): Wir bemühen uns, Ihnen eine
barrierefreie Version bereitzustellen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall per
E-Mail Kontakt auf.
- Die Alternativtexte
für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den
Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
- Alternativen
für die Bewegungsaktivierung liegen nicht vor.
- Die
Alternativtexte für Objekte und Grafiken, die vergrößerte Browseransicht sowie
Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache liegen noch nicht
vor.
- Alternativtexte für Bedienelemente,
(Layout-)Grafiken, Objekte bestehen
- HTML-Strukturelemente für Überschriften und
Listen bestehen
- Inhalte gegliedert (betrifft
Tastaturzugänglichkeit und Auslesung per Screenreader) bestehen
- Bedeutungsvolle Reihenfolge (betrifft
Lese-Reihenfolge für Screenreader) bestehen
- Textgröße ändern (Browser- und Textzoom)
- Videos sind nicht untertitelt und erhalten auch keine Audiodeskription oder Volltext-Alternative.
- Automatischer Umbruch (Reflow)
- Nicht-Text-Kontrast (nicht ausreichender
Kontrast bei informationstragenden Grafiken sowie grafischen Bedienelementen)
- Textabstand (Überlappungen von Elementen
bei Textzoom)
- Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben
(Hover) oder Fokus
- Tastatur (einzelne Bedienelemente können
nicht per Tastatur angesteuert werden)
- Blöcke überspringen (betrifft Mechanismus,
um Inhaltsblöcke zu umgehen)
- Fokus-Reihenfolge (betrifft Navigation
unter motorischer Einschränkung)
- Linkzweck (im Kontext) (aussagekräftige Beschreibung
im Linktext)
- Fokus sichtbar (betrifft Bedienmodus, bei
dem der Tastaturfokus sichtbar ist)
- Beschriftung (Label) im Namen (zugängliche
Beschriftung von Bedienelementen)
- Sprache von Teilen (betrifft Nutzung durch
Screenreader)
- Konsistente Navigation (Kennzeichnung
wiederkehrender Inhalte)
- Konsistente Kennzeichnung (einheitliche
Bezeichnung inhaltlich zusammengehöriger Menüpunkte)
- Eingabeunterstützung (automatische
Erkennung von Eingabefehlern)
- Syntaxanalyse (Fehler in der HTML-Syntax,
betrifft Nutzung durch Screenreader)
- Name, Rolle, Wert (Auszeichnung von
Bedienelementen)
- Barrierefreiheits- und
Kompatibilitätsfunktionen (Aufführung der Barrierefreiheits- und
Kompatibilitätsfunktionen)
- Barrierefreie Dokumentation (betrifft
Überschriftenstruktur und nicht überspringbare Blöcke innerhalb der Erklärung
zur Barrierefreiheit)
- Technische Dokumentprüfung (betrifft nicht
vollständig barrierefreie PDF-Dokumente)
- Tastaturzugänglichkeit
- Fokushervorhebung [AG1]
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 24.05.2023 erstellt.
Barrieren melden: Kontakt
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen
oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback
sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse
an: info@dsv-europa.de. Alternativ erreichen Sie uns telefonisch unter der
Telefonnummer: 0032 2 282 0550
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten
Kontakt keine zufrieden stellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die
Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die
Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit
Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche
Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es
muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum
Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie
unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die
Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de oder telefonisch
unter 030 18 527-2805.