Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Deutsche Sozialversicherung Europavertretung ist, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 24.05.2023) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.dsv-europa.de).

Konformitätsstatus

Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist die Website mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit nur teilweise vereinbar. Die Webseite wird aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

Das Magazin ed* wird als barrierefreies PDF-Dokument zur Verfügung gestellt. Alle anderen Publikationen sind noch nicht barrierefrei aufbereitet. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: info@dsv-europa.de.

  • Barrierefreie Formulare (z.b. Formtexte): Wir bemühen uns, Ihnen eine barrierefreie Version bereitzustellen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall per E-Mail Kontakt auf.
  • Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Alternativen für die Bewegungsaktivierung liegen nicht vor.
  • Die Alternativtexte für Objekte und Grafiken, die vergrößerte Browseransicht sowie Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache liegen noch nicht vor.
  • Alternativtexte für Bedienelemente, (Layout-)Grafiken, Objekte bestehen
  • HTML-Strukturelemente für Überschriften und Listen bestehen
  • Inhalte gegliedert (betrifft Tastaturzugänglichkeit und Auslesung per Screenreader) bestehen
  • Bedeutungsvolle Reihenfolge (betrifft Lese-Reihenfolge für Screenreader) bestehen
  • Textgröße ändern (Browser- und Textzoom)
  • Videos sind nicht untertitelt und erhalten auch keine Audiodeskription oder Volltext-Alternative.
  • Automatischer Umbruch (Reflow)
  • Nicht-Text-Kontrast (nicht ausreichender Kontrast bei informationstragenden Grafiken sowie grafischen Bedienelementen)
  • Textabstand (Überlappungen von Elementen bei Textzoom)
  • Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus
  • Tastatur (einzelne Bedienelemente können nicht per Tastatur angesteuert werden)
  • Blöcke überspringen (betrifft Mechanismus, um Inhaltsblöcke zu umgehen)
  • Fokus-Reihenfolge (betrifft Navigation unter motorischer Einschränkung)
  • Linkzweck (im Kontext) (aussagekräftige Beschreibung im Linktext)
  • Fokus sichtbar (betrifft Bedienmodus, bei dem der Tastaturfokus sichtbar ist)
  • Beschriftung (Label) im Namen (zugängliche Beschriftung von Bedienelementen)
  • Sprache von Teilen (betrifft Nutzung durch Screenreader)
  • Konsistente Navigation (Kennzeichnung wiederkehrender Inhalte)
  • Konsistente Kennzeichnung (einheitliche Bezeichnung inhaltlich zusammengehöriger Menüpunkte)
  • Eingabeunterstützung (automatische Erkennung von Eingabefehlern)
  • Syntaxanalyse (Fehler in der HTML-Syntax, betrifft Nutzung durch Screenreader)
  • Name, Rolle, Wert (Auszeichnung von Bedienelementen)
  • Barrierefreiheits- und Kompatibilitätsfunktionen (Aufführung der Barrierefreiheits- und Kompatibilitätsfunktionen)
  • Barrierefreie Dokumentation (betrifft Überschriftenstruktur und nicht überspringbare Blöcke innerhalb der Erklärung zur Barrierefreiheit)
  • Technische Dokumentprüfung (betrifft nicht vollständig barrierefreie PDF-Dokumente)
  • Tastaturzugänglichkeit
  • Fokushervorhebung [AG1] 


Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 24.05.2023 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an: info@dsv-europa.de. Alternativ erreichen Sie uns telefonisch unter der Telefonnummer: 0032 2 282 0550

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufrieden stellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de oder telefonisch unter 030 18 527-2805.