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Vereinfachung als politisches Leitmotiv
ed* Nr. 01/2026 – Kapitel 1
Eine „Flotte von Omnibussen“ möchte die Europäische Kommission auf den Weg bringen, um die Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) in den verschiedensten Bereichen zu vereinfachen – so hat es die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, mehrfach formuliert. Die Kommission hat diesen Worten inzwischen Taten folgen lassen: Allein im Jahr 2025 hat sie insgesamt zehn solcher Omnibus-Vorschläge vorgelegt; weitere sollen folgen. Sie betreffen ganz unterschiedliche Politikbereiche, von Nachhaltigkeit über Digitalisierung und künstliche Intelligenz (KI) bis hin zu Landwirtschaft, Verteidigung und Chemikalien.
Hinter diesen Initiativen steht eine umfassende Agenda zum Bürokratieabbau, die darauf abzielt, die laufenden Verwaltungskosten um jährlich 11,9 Milliarden Euro zu reduzieren und Unternehmen spürbar zu entlasten. Im Kern geht es darum, bestehende Regeln einfacher anwendbar zu machen. Ein Beispiel sind die Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die von vielen Unternehmen als besonders komplex und ressourcenintensiv wahrgenommen werden. Die Vereinfachungsagenda soll hier für mehr Praktikabilität sorgen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Unabhängigkeit der europäischen Wirtschaft stärken.
Die sogenannten Omnibus-Pakete sind dabei nur ein Teil dieser Idee. Parallel arbeitet die Europäische Kommission auch weiter an der Überarbeitung einzelner Gesetze – oft ebenfalls dem Grundsatz der Vereinfachung folgend. Beispiele hierfür sind die Anpassung der Medizinprodukteverordnung (MDR) und der In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) sowie die geplante Überarbeitung der REACH-Verordnung im Chemikalienrecht.
Diese Vorhaben sind jedoch nicht direkt miteinander vergleichbar. Auch wenn alle Vereinfachungsvorschläge grundsätzlich dasselbe Ziel verfolgen, unterscheiden sie sich deutlich in ihrem politischen Hintergrund, rechtlichen Ansatz sowie Änderungsumfang. Als sogenannter Omnibus wird auf EU-Ebene ein Gesetzgebungsverfahren bezeichnet, durch das gleichzeitig mehrere bestehende EU-Rechtsakte geändert werden. Solche Omnibus-Pakete bündeln thematisch zusammenhängende Vorschriften und passen sie gemeinsam an oder heben sie teilweise auf. Die derzeit diskutierten Anpassungen von MDR und IVDR sind jedoch nicht so umfassend. Es handelt sich daher nicht um Omnibusse, sondern lediglich um gezielte Anpassungen einzelner Rechtsakte. Ziel ist es hierbei vor allem, konkrete Umsetzungsprobleme zu lösen und bestehende Systeme praxistauglicher zu machen.

Ob über die bereits vorgelegten und angekündigten Omnibus-Pakete hinaus noch weitere folgen werden, bleibt abzuwarten. Die Kommission will den eingeschlagenen Kurs jedoch fortsetzen. So soll der Verwaltungsaufwand für Unternehmen durch die Omnibus-Pakete und weitere Vereinfachungsmaßnahmen um mindestens 25 Prozent gesenkt werden – für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sogar um 35 Prozent. Entsprechend hat Ursula von der Leyen Mitte Februar gegenüber den Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der EU betont, dass der Bürokratieabbau in der EU noch lange nicht abgeschlossen sei.
Gerade die Pakete zu Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Binnenmarktregelungen und zum Chemikalienrecht enthalten zahlreiche Berührungspunkte für die Sozialversicherung.
Auch wenn viele der bisherigen Vorschläge auf den ersten Blick kaum Bezüge zur sozialen Sicherheit haben, lohnt sich ein genaueres Hinsehen: Gerade die Pakete zu Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Binnenmarktregelungen und zum Chemikalienrecht enthalten zahlreiche Berührungspunkte für die Sozialversicherung.