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ed* Nr. 01/2026

Vereinfachung oder Deregulierung?

ed* Nr. 01/2026 – Kapitel 5

Die Beispiele aus der Nachhaltigkeits-, Chemikalien-, Gesundheits- und Digitalpolitik zeigen, wie breit die aktuelle Vereinfachungsagenda angelegt ist – und wie unterschiedlich ihre Auswirkungen sein können. Bürokratie abzubauen, ist grundsätzlich sinnvoll. Denn wo Doppelmeldungen entfallen, Verfahren digitalisiert oder Zuständigkeiten klarer gefasst werden, erleichtert dies die Arbeit in der Praxis. Viele Prozesse werden dadurch schneller und effizienter.


Doch dieses Ziel darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass manche Vorschläge der Europäischen Kommission in materielle Schutzstandards eingreifen. Es geht längst nicht mehr nur um Verfahrensfragen. Kann also noch von Vereinfachung gesprochen werden – oder handelt es sich bereits um Deregulierung?


Ein Blick auf die Zahlen und die ökonomische Dimension relativiert zudem manche Erwartungen. Die Europäische Kommission beziffert die geplanten Entlastungseffekte ihrer Omnibus-Vorschläge auf jährlich knapp 12 Milliarden Euro. Das klingt zunächst nach substanziellen Einsparungen, entspricht aber nur etwa 0,07 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der EU. Zum Vergleich: Allein Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verursachen wirtschaftliche Kosten von rund drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts.


Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Gewicht, ob es primär um Wettbewerbsfähigkeit geht oder zugleich eine politische Neubewertung bestehender Schutzstandards stattfindet – nicht zuletzt vor dem Hintergrund expliziter Forderungen nach einem Sozial-Omnibus, denen die zuständige Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission bisher widersteht. Bei den aktuellen Vereinfachungsmaßnahmen wird es daher in den bereits ­laufenden und anstehenden Verhandlungen darauf ankommen, Vereinfachungen dort zuzulassen, wo sie Verfahren effizienter macht, ohne das soziale Fundament Europas zu schwächen.