
News
Mehrjähriger Finanzrahmen
Europäische Kommission legt Entwurf für den EU-Haushalt 2028–2034 vor.
HS – 07/2025
Am 16. Juli hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für den
nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vorgelegt. Der
Entwurf sieht ein erhöhtes Gesamtbudget von rund zwei Billionen Euro für den
Zeitraum 2028 bis 2034 vor, inklusive der Rückzahlung des Corona-Wiederaufbauprogramms NextGenerationEU. Die Finanzierung der Erhöhung soll nicht durch
höhere Beiträge der
Mitgliedstaaten, sondern durch neue Eigenmittel gesichert werden. Die Europäische Kommission schlägt dafür Steuern auf Tabakprodukte und
Elektroschrott, Unternehmensabgaben sowie Abgaben im Rahmen des CO₂-Grenzausgleichssystems und des Emissionshandelssystems der EU vor.
Umstrukturierung des MFR
Ziel des Vorschlags ist es, Europas
Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und strategische Zukunftsinvestitionen zu
sichern. Dies spiegelt sich
in der veränderten Struktur des vorgeschlagenen Haushalts wider, die sich an
vier zentralen Politikbereichen orientiert: Investitionen und Reformen über
nationale und regionale Partnerschaftspläne (865 Milliarden Euro), die
Förderung europäischer Wettbewerbsfähigkeit durch einen neuen
Wettbewerbsfähigkeitsfonds (409 Milliarden Euro inklusive Horizon Europe), die
Stärkung der Rolle Europas in der Welt (200 Milliarden Euro) sowie der Schutz
der Bürgerinnen und Bürger und der Aufbau von Krisenresilienz (etwa 100 bis 110
Milliarden Euro).
Nationale und regionale Partnerschaftspläne
Im Sinne einer strategischen Vereinfachung wird die Zahl der
Einzelprogramme im Vergleich zum aktuellen Haushalt deutlich reduziert. Unter
den neuen Partnerschaftsplänen sollen 14 bisher eigenständige Programme
zusammengefasst werden, darunter der Kohäsionsfonds, die Gemeinsame
Agrarpolitik (GAP) sowie der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+). Der ESF+
bleibt zwar nicht als einzelner Posten erhalten, laut dem Vorschlag der
Europäischen Kommission sollen aber 14 Prozent der Mittel – rund 100 Milliarden Euro – für soziale Zwecke vorgesehen werden. Dies entspricht etwa der Höhe des aktuellen ESF+. Insbesondere
durch Investitionen in qualitativ hochwertige Arbeitsplätze, Qualifizierung,
soziale Inklusion und Wohnraum soll so die Umsetzung der Europäischen Säule
sozialer Rechte gefördert werden.
Wettbewerbsfähigkeitsfonds
Der neue Wettbewerbsfähigkeitsfonds soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU in
strategisch entscheidenden Bereichen sichern – von der Dekarbonisierung über Digitalisierung
und künstliche Intelligenz bis hin zur Raumfahrt und Verteidigung. Auch die
Gesundheitswirtschaft, Biotechnologie und Bioökonomie sind als prioritäre
Investitionsfelder benannt. Der Fonds ersetzt sich bisher überschneidende
Programme und soll durch einheitliche Regeln, vereinfachte
und beschleunigte Verfahren sowie
reduzierte Berichtspflichten einen effizienteren Fördermitteleinsatz gewährleisten.
Es soll außerdem privates Kapital mobilisiert werden, nicht zuletzt durch Finanzierungsinstrumente wie
InvestEU.
Europas Rolle in der Welt
Mit dem Instrument „Globales Europa“ will die EU ihre außenpolitische
Handlungsfähigkeit stärken und gezielter auf geopolitische Herausforderungen
reagieren. Der Bereich umfasst klassische Entwicklungszusammenarbeit,
humanitäre Hilfe sowie gezielte Unterstützung für Kandidatenländer für den
EU-Beitritt, darunter die Ukraine. Die Mittel sollen flexibel eingesetzt werden
können, um auf Krisen und sich wandelnde globale Bedarfe zu reagieren – etwa
durch regionale Partnerschaften, sektorale Reformunterstützung oder
Investitionen in Resilienz und Klimaschutz. Auch eine globale Säule ist
vorgesehen, etwa für Investitionen im Bereich globale Gesundheit,
Cybersicherheit oder internationale Klima- und Meerespolitik.
Aufbau von Krisenresilienz
Zur Stärkung der inneren Sicherheit und Krisenvorsorge plant die
Europäische Kommission eine erhebliche Ausweitung des Katastrophenschutzes und
der gesundheitlichen Notfallvorsorge. Das überarbeitete
EU-Katastrophenschutzverfahren UCPM+ – in dem das bisherige Programm EU4Health
aufgeht – soll mit mehr als 10 Milliarden Euro für bessere sektorübergreifende Koordinierung sorgen und bestehende
Kapazitätslücken bei der Reaktion auf Notlagen gezielt schließen. So sollen etwa zentrale
Kapazitäten – einschließlich strategischer Vorratshaltung – sektoren- und regionsübergreifend auf EU-Ebene aufgebaut und vorgehalten werden. Auch Investitionen über die Partnerschaftspläne
und den Wettbewerbsfonds sollen zur Krisenprävention und -vorsorge auf
regionaler, nationaler und europäischer Ebene beitragen.
Nächste Schritte
Der MFR wird nach Artikel 312 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU als
Verordnung durch den Rat erlassen. Diese Verordnung erfordert neben
Einstimmigkeit im Rat auch die Zustimmung des Europäischen Parlaments, weshalb
der jetzt vorgelegte Kommissionsvorschlag der Auftakt zu interinstitutionellen
Verhandlungen ist. In ersten Reaktionen hat sich das
Europäische Parlament kritisch gegenüber der Ausgestaltung der geplanten
Partnerschaftspläne gezeigt
und gewarnt, dass diese die demokratische Kontrolle
über EU-Ausgaben einschränken könnten. Auch seitens der
Mitgliedstaaten gab es bereits Gegenstimmen. So haben unter anderem Deutschland und Frankreich die geplante Haushaltserhöhung und Finanzierung durch neue Eigenmittel
abgelehnt.