Europäische Normen

EuGH entscheidet über Zugänglichkeit von harmonisierten europäischen Normen.

RH – 03/2024

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 5. März 2024 entschieden, dass harmonisierte europäische Normen aufgrund ihrer Rechtswirkungen Teil des Unionsrechts sind, und daher frei zugänglich sein müssen.

Die Klage

Im Jahr 2018 hatte die Europäische Kommission den Antrag zweier gemeinnütziger Organisationen, der Public.Resource.Org Inc. und der Right to Know CLG, die sich für die freie Zugänglichkeit von Recht einsetzen, auf Zugang zu mehreren technischen Normen im Bereich von Spielzeug abgelehnt. Das daraufhin angerufene Gericht der Europäischen Union (Gericht) erklärte im Jahr 2021 das Handeln der Europäischen Kommission für rechtmäßig.

Gegen dieses Urteil legten die beiden Organisationen Rechtsmittel ein und waren nun erfolgreich. Der EuGH hob das Urteil des Gerichts auf und erklärte, dass die Europäische Kommission den Klägern Zugang zu den harmonisierten Normen hätte gewähren müssen. Die angeforderten Normen seien Teil des Unionsrechts, daher bestünde ein überwiegendes öffentliches Interesse an ihrer Verbreitung.

Harmonisierte Europäische Normen

Harmonisierte europäische Normen sind Leitlinien für die technischen Spezifikationen von Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren. Sie spielen eine wichtige Rolle im Binnenmarkt der Europäischen Union (EU). Im Bereich der Produktsicherheit schreibt die europäische Gesetzgebung in der Regel nur grundlegende Anforderungen für das sichere Inverkehrbringen von Produkten in der EU vor. Diese Anforderungen werden dann im Auftrag der Europäischen Kommission von den (privatrechtlichen) europäischen Normungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI durch harmonisierte technische Normen konkretisiert. Die Erarbeitung der Normen selbst wird durch die nationalen Normungsorganisationen, wie dem DIN in Deutschland, kanalisiert. Diese finanzieren sich unter anderem aus dem Verkauf der Normen an Hersteller und Unternehmen. Im Amtsblatt der EU werden lediglich die Fundstellen der harmonisierten Normen veröffentlicht.

Die Einhaltung harmonisierter Normen ist grundsätzlich freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings hat sie für Hersteller und Unternehmen verschiedene Vorteile. Wenn Produkte eine standardisierte Qualität aufweisen, sind sie kompatibel und vergleichbar. Dies erleichtert den Marktzugang. Hält ein Produkt die Vorgaben einer entsprechenden Norm ein, so wird außerdem vermutet, dass dieses auch konform mit den der Norm zugrundeliegenden gesetzlichen (Sicherheits-)Anforderungen ist. Deshalb sind Normen auch für den Arbeitsschutz von Relevanz.

Auswirkungen auf das Europäische Normungssystem

Über die Folgen des Urteils herrscht derzeit noch große Unsicherheit, da die Entscheidung viele mit der Zugänglichkeit zusammenhängende Gesichtspunkte offenlässt. Eine mögliche Verpflichtung, harmonisierte europäische Normen zukünftig frei und kostenlos zur Verfügung zu stellen, könnte die derzeitige Funktionsweise des europäischen Normungssystems stark verändern.

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