Grenz­über­schrei­tende Arbeit

Arbeits­be­din­gungen mobiler Arbeits­kräfte im Fokus.

UM – 03/2025

Mit ihrem aktuellen Themenletter ed* „Harte Arbeit, harte Bedingungen? Grenzüberschreitende Arbeitsmobilität unter der Lupe“ befasst sich die DSV-Europavertretung mit den Arbeitsbedingungen mobiler Beschäftigter im Güterkraftverkehr, dem Bausektor, der Landwirtschaft und der Fleischindustrie. Das Ergebnis: Mängel im Umgang mit den Beschäftigten aus dem Ausland scheint es – trotz guter Gesetze – nach wie vor zu geben.

Ansätze für bessere Arbeits­be­din­gungen

Die gute Nachricht: Es gibt konkrete Ansätze, die Arbeitsbedingungen und den Schutz grenzüberschreitender Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern. So werden in einigen Ländern der EU bereits auf den Baustellen elektronische Kontrollen genutzt, um bei Arbeitskräften das Vorliegen von notwendigen Arbeitsvoraussetzungen wie zum Beispiel Qualifikationsnachweise, die Gültigkeit der A1-Bescheinigungoder oder der EU-Aufenthaltsgenehmigung zu prüfen. Folgt man dem Europäischen Parlament, soll auch die Europäische Arbeitsagentur (ELA) stärker in die Kontrolle von Sozialdumping und Schwarzarbeit eingebunden werden. Auf der europapolitischen Ebene sind zum Beispiel in der Landwirtschaft bereits zu Beginn dieses Jahres die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, Agrarsubventionen an die Einhaltung von arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften zu knüpfen. Und in Deutschland ist die Politik mit gutem Beispiel vorangegangen und hat Arbeitsvertragskonstellationen verboten, die besonders missbrauchsanfällig sind.

Wett­be­werb, Wohl­stand und faire Arbeit gehören zusammen

Will Europa seine Wettbewerbsfähigkeit und seinen Wohlstand erhalten, ist es auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland angewiesen. Sollen Menschen für die zum Teil schweren Arbeiten auf den Fernstraßen, dem Bau, der Lebensmittelindustrie oder der Landwirtschaft gewonnen werden, müssen die Bedingungen stimmen. Andernfalls bleiben die Arbeitskräfte weg. Vor diesem Hintergrund sind alle Anstrengungen zu begrüßen, Rechtsbrüche zu bekämpfen, die Einhaltung von Arbeitsschutzgesetzen engmaschiger zu kontrollieren und da wo nötig, gesetzgeberisch nachzusteuern.


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