Mehr­jäh­riger Finanz­rahmen

Euro­päi­sche Kommis­sion legt Entwurf für den EU-Haus­halt 2028–2034 vor.

HS – 07/2025

Am 16. Juli hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vorgelegt. Der Entwurf sieht ein erhöhtes Gesamtbudget von rund zwei Billionen Euro für den Zeitraum 2028 bis 2034 vor, inklusive der Rückzahlung des Corona-Wiederaufbauprogramms NextGenerationEU. Die Finanzierung der Erhöhung soll nicht durch höhere Beiträge der Mitgliedstaaten, sondern durch neue Eigenmittel gesichert werden. Die Europäische Kommission schlägt dafür Steuern auf Tabakprodukte und Elektroschrott, Unternehmensabgaben sowie Abgaben im Rahmen des CO₂-Grenzausgleichssystems und des Emissionshandelssystems der EU vor.

Umstruk­tu­rie­rung des MFR

Ziel des Vorschlags ist es, Europas Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und strategische Zukunftsinvestitionen zu sichern. Dies spiegelt sich in der veränderten Struktur des vorgeschlagenen Haushalts wider, die sich an vier zentralen Politikbereichen orientiert: Investitionen und Reformen über nationale und regionale Partnerschaftspläne (865 Milliarden Euro), die Förderung europäischer Wettbewerbsfähigkeit durch einen neuen Wettbewerbsfähigkeitsfonds (409 Milliarden Euro inklusive Horizon Europe), die Stärkung der Rolle Europas in der Welt (200 Milliarden Euro) sowie der Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Aufbau von Krisenresilienz (etwa 100 bis 110 Milliarden Euro).

Natio­nale und regio­nale Part­ner­schafts­pläne

Im Sinne einer strategischen Vereinfachung wird die Zahl der Einzelprogramme im Vergleich zum aktuellen Haushalt deutlich reduziert. Unter den neuen Partnerschaftsplänen sollen 14 bisher eigenständige Programme zusammengefasst werden, darunter der Kohäsionsfonds, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sowie der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+). Der ESF+ bleibt zwar nicht als einzelner Posten erhalten, laut dem Vorschlag der Europäischen Kommission sollen aber 14 Prozent der Mittel – rund 100 Milliarden Euro – für soziale Zwecke vorgesehen werden. Dies entspricht etwa der Höhe des aktuellen ESF+. Insbesondere durch Investitionen in qualitativ hochwertige Arbeitsplätze, Qualifizierung, soziale Inklusion und Wohnraum soll so die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte gefördert werden.

Wett­be­werbs­fä­hig­keits­fonds

Der neue Wettbewerbsfähigkeitsfonds soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU in strategisch entscheidenden Bereichen sichern – von der Dekarbonisierung über Digitalisierung und künstliche Intelligenz bis hin zur Raumfahrt und Verteidigung. Auch die Gesundheitswirtschaft, Biotechnologie und Bioökonomie sind als prioritäre Investitionsfelder benannt. Der Fonds ersetzt sich bisher überschneidende Programme und soll durch einheitliche Regeln, vereinfachte und beschleunigte Verfahren sowie reduzierte Berichtspflichten einen effizienteren Fördermitteleinsatz gewährleisten. Es soll außerdem privates Kapital mobilisiert werden, nicht zuletzt durch Finanzierungsinstrumente wie InvestEU.

Europas Rolle in der Welt

Mit dem Instrument „Globales Europa“ will die EU ihre außenpolitische Handlungsfähigkeit stärken und gezielter auf geopolitische Herausforderungen reagieren. Der Bereich umfasst klassische Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe sowie gezielte Unterstützung für Kandidatenländer für den EU-Beitritt, darunter die Ukraine. Die Mittel sollen flexibel eingesetzt werden können, um auf Krisen und sich wandelnde globale Bedarfe zu reagieren – etwa durch regionale Partnerschaften, sektorale Reformunterstützung oder Investitionen in Resilienz und Klimaschutz. Auch eine globale Säule ist vorgesehen, etwa für Investitionen im Bereich globale Gesundheit, Cybersicherheit oder internationale Klima- und Meerespolitik.

Aufbau von Krisen­resi­lienz

Zur Stärkung der inneren Sicherheit und Krisenvorsorge plant die Europäische Kommission eine erhebliche Ausweitung des Katastrophenschutzes und der gesundheitlichen Notfallvorsorge. Das überarbeitete EU-Katastrophenschutzverfahren UCPM+ – in dem das bisherige Programm EU4Health aufgeht – soll mit mehr als 10 Milliarden Euro für bessere sektorübergreifende Koordinierung sorgen und bestehende Kapazitätslücken bei der Reaktion auf Notlagen gezielt schließen. So sollen etwa zentrale Kapazitäten – einschließlich strategischer Vorratshaltung – sektoren- und regionsübergreifend auf EU-Ebene aufgebaut und vorgehalten werden. Auch Investitionen über die Partnerschaftspläne und den Wettbewerbsfonds sollen zur Krisenprävention und -vorsorge auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene beitragen.

Nächste Schritte

Der MFR wird nach Artikel 312 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU als Verordnung durch den Rat erlassen. Diese Verordnung erfordert neben Einstimmigkeit im Rat auch die Zustimmung des Europäischen Parlaments, weshalb der jetzt vorgelegte Kommissionsvorschlag der Auftakt zu interinstitutionellen Verhandlungen ist. In ersten Reaktionen hat sich das Europäische Parlament kritisch gegenüber der Ausgestaltung der geplanten Partnerschaftspläne gezeigt und gewarnt, dass diese die demokratische Kontrolle über EU-Ausgaben einschränken könnten. Auch seitens der Mitgliedstaaten gab es bereits Gegenstimmen. So haben unter anderem Deutschland und Frankreich die geplante Haushaltserhöhung und Finanzierung durch neue Eigenmittel abgelehnt.

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