Kommission leitet sechste Änderung ein.

SK – 09/2025

Mitte Juli – kurz vor der Sommerpause – hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur sechsten Änderung der Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMRD) veröffentlicht. Mit der Richtlinie soll der Schutz von Beschäftigten vor gefährlichen Arbeitsstoffen weiter verbessert werden. Ein zentraler Bestandteil des Vorschlags ist die Aufnahme von Schweißrauch als gefährlicher Arbeitsstoff sowie die Einführung neuer verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwerte für Kobalt, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und 1,4-Dioxan.

Aufnahme von Schweißrauch

Arbeiten mit Schweißrauch, der karzinogene, mutagene oder reproduktionstoxische (CMR) Stoffe enthält, soll künftig in diese Liste aufgenommen werden. Vor allem Schweißrauchgase, die schädliche Substanzen wie Chrom-, Nickel- und Cadmiumverbindungen enthalten, fallen darunter. Durch die ausdrückliche Einbeziehung von diesen spezifischen Arbeiten mit Schweißrauch wird klargestellt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Schutzmaßnahmen umzusetzen haben, die die Sicherheit der Arbeitnehmenden erhöhen und ein gesünderes Arbeitsumfeld fördern.

Stärkerer Schutz bei Arbeit an Zukunftstechnologien

Da sich die nationalen Grenzwerte für Kobalt, PAK und 1,4-Dioxan in den Mitgliedstaaten erheblich unterscheiden, sieht die Europäische Kommission Handlungsbedarf, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer EU-weit bestmöglich zu schützen. Besonders in wachstumsstarken Industriezweigen wie der Batterieproduktion soll der Grenzwert für Kobalt und anorganische Kobaltverbindungen bestehende Lücken schließen. Denn dieser Sektor gewinnt gerade im Hinblick auf die Elektromobilität stetig an Relevanz. Konkret schlägt die Kommission einen Grenzwert von 0,01 mg/m³ für einatembare Partikel sowie 0,0025 mg/m³ für alveolengängige Partikel vor. Übergangsgrenzwerte sollen der Industrie sechs Jahre Zeit zur Anpassung geben.

Weitere Grenzwertharmonisierungen

Neben Kobalt wird auch 1,4-Dioxan, das häufig als Lösungsmittel eingesetzt wird, neu in Anhang III der CMRD aufgenommen. Die Nutzung der Substanz ist weitverbreitet, etwa in der chemischen und Textilindustrie sowie in Reinigungs- und Waschmitteln. Der vorgeschlagene allgemeine Grenzwert beträgt 7,3 mg/m³, ergänzt um einen Kurzzeitgrenzwert von 73 mg/m³. Darüber hinaus sieht der Vorschlag erstmals auch einen biologischen Grenzwert vor.


PAK, die vor allem in der Schwerindustrie entstehen und nachweislich auch in Schweißrauch vorkommen, sollen einen neuen Arbeitsplatzgrenzwert von 0,00007 mg/m³ erhalten. Um den betroffenen Branchen die Umstellung zu erleichtern, sieht der Vorschlag – wie bereits bei Kobalt – eine sechsjährige Übergangsregelung vor.

Arbeitsschutz als klare Priorität für Dänemark

Unter dem Motto „Safe and healthy working lives with fair working conditions“ hat die dänische Ratspräsidentschaft die Stärkung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu einer ihrer Prioritäten erklärt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung der Verhandlungen zur sechsten Änderung der CMRD. Während der Rat seine Arbeit bereits aufgenommen hat, befindet sich das Europäische Parlament noch in einer frühen Phase der Positionierung.

Kommission setzt Kurs fort

Mit dem Vorschlag zur sechsten Änderung der CMRD führt die Europäische Kommission ihren eingeschlagenen Kurs fort, den Schutz der Beschäftigten vor CMR-Stoffen systematisch zu verbessern. Der Änderungsentwurf schafft nicht nur mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in allen Mitgliedstaaten, sondern unterstützt zugleich zentrale EU-Initiativen: den Strategischen Rahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 2021–2027, den Europäischen Plan zur Krebsbekämpfung sowie die Europäische Säule sozialer Rechte. Nun liegt es am Europäischen Parlament und am Rat, die Vorschläge aufzugreifen und weiterzuverhandeln. Parallel dazu bereitet die Kommission bereits mit einer neuen Studie die nächste Überarbeitung der Richtlinie vor.