iStockphoto-industryviewKarzinogenrichtlinie
Kommission leitet sechste Änderung ein.
SK – 09/2025
Mitte Juli – kurz vor der Sommerpause – hat die
Europäische Kommission ihren Vorschlag zur sechsten Änderung der Richtlinie
über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMRD)
veröffentlicht. Mit der Richtlinie soll der Schutz von Beschäftigten vor
gefährlichen Arbeitsstoffen weiter verbessert werden. Ein zentraler Bestandteil
des Vorschlags ist die Aufnahme von Schweißrauch als gefährlicher Arbeitsstoff sowie
die Einführung neuer verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwerte für Kobalt,
polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und 1,4-Dioxan.
Aufnahme von Schweißrauch
Arbeiten mit Schweißrauch, der karzinogene,
mutagene oder reproduktionstoxische (CMR) Stoffe enthält, soll künftig in diese
Liste aufgenommen werden. Vor allem Schweißrauchgase, die schädliche Substanzen
wie Chrom-, Nickel- und Cadmiumverbindungen enthalten, fallen darunter. Durch
die ausdrückliche Einbeziehung von diesen spezifischen Arbeiten mit Schweißrauch
wird klargestellt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Schutzmaßnahmen
umzusetzen haben, die die Sicherheit der Arbeitnehmenden erhöhen und ein
gesünderes Arbeitsumfeld fördern.
Stärkerer Schutz bei Arbeit an Zukunftstechnologien
Da sich die nationalen Grenzwerte für Kobalt,
PAK und 1,4-Dioxan in den Mitgliedstaaten erheblich unterscheiden, sieht die
Europäische Kommission Handlungsbedarf, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
EU-weit bestmöglich zu schützen. Besonders in wachstumsstarken Industriezweigen
wie der Batterieproduktion soll der Grenzwert für Kobalt und anorganische
Kobaltverbindungen bestehende Lücken schließen. Denn dieser Sektor gewinnt
gerade im Hinblick auf die Elektromobilität stetig an Relevanz. Konkret schlägt
die Kommission einen Grenzwert von 0,01 mg/m³ für einatembare Partikel sowie
0,0025 mg/m³ für alveolengängige Partikel vor. Übergangsgrenzwerte sollen der
Industrie sechs Jahre Zeit zur Anpassung geben.
Weitere Grenzwertharmonisierungen
Neben Kobalt wird auch 1,4-Dioxan, das häufig
als Lösungsmittel eingesetzt wird, neu in Anhang III der CMRD aufgenommen. Die
Nutzung der Substanz ist weitverbreitet, etwa in der chemischen und
Textilindustrie sowie in Reinigungs- und Waschmitteln. Der vorgeschlagene
allgemeine Grenzwert beträgt 7,3 mg/m³, ergänzt um einen Kurzzeitgrenzwert von
73 mg/m³. Darüber hinaus sieht der Vorschlag erstmals auch einen biologischen
Grenzwert vor.
PAK, die vor allem in der Schwerindustrie
entstehen und nachweislich auch in Schweißrauch vorkommen, sollen einen neuen
Arbeitsplatzgrenzwert von 0,00007 mg/m³ erhalten. Um den betroffenen Branchen
die Umstellung zu erleichtern, sieht der Vorschlag – wie bereits bei Kobalt –
eine sechsjährige Übergangsregelung vor.
Arbeitsschutz als klare Priorität für Dänemark
Unter dem Motto „Safe and healthy working
lives with fair working conditions“ hat die dänische Ratspräsidentschaft die
Stärkung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu einer ihrer
Prioritäten erklärt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung der Verhandlungen
zur sechsten Änderung der CMRD. Während der Rat seine Arbeit bereits
aufgenommen hat, befindet sich das Europäische Parlament noch in einer frühen
Phase der Positionierung.
Kommission setzt Kurs fort
Mit dem Vorschlag zur sechsten Änderung der
CMRD führt die Europäische Kommission ihren eingeschlagenen Kurs fort, den
Schutz der Beschäftigten vor CMR-Stoffen systematisch zu verbessern. Der
Änderungsentwurf schafft nicht nur mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber in allen Mitgliedstaaten, sondern unterstützt zugleich zentrale
EU-Initiativen: den Strategischen Rahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz
am Arbeitsplatz 2021–2027, den Europäischen Plan zur Krebsbekämpfung sowie die
Europäische Säule sozialer Rechte. Nun liegt es am Europäischen Parlament und
am Rat, die Vorschläge aufzugreifen und weiterzuverhandeln. Parallel dazu
bereitet die Kommission bereits mit einer neuen Studie die nächste
Überarbeitung der Richtlinie vor.