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Europäische Kommission legt Cybersecurity Package vor.
HS – 01/2026
Am 20. Januar hat die Europäische Kommission ein neues Cybersecurity
Package vorgestellt, mit dem die Widerstandfähigkeit und die Fähigkeiten der Europäischen Union (EU) im Bereich der
Cybersicherheit weiter gestärkt werden sollen. Das Paket umfasst einen Verordnungsvorschlag für einen Cybersecurity Act 2 (CSA 2) zur Überarbeitung des
bestehenden EU-Rechtsakts zur Cybersicherheit (Verordnung (EU) 2019/881). Außerdem
enthält das Paket einen Richtlinienvorschlag zur Anpassung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555).
Stärkung der IKT-Lieferketten
Der neue CSA soll einen Beitrag dazu leisten, Risiken in
den EU-Lieferketten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik
(IKT) zu verringern, die insbesondere aus der Abhängigkeit von Lieferanten aus
Drittländern mit Cybersicherheitsbedenken resultieren. Damit soll ein
vertrauenswürdiger Rahmen festgelegt werden, der auf einem harmonisierten,
verhältnismäßigen und risikobasierten Ansatz beruht. Dieser soll es der EU und den
Mitgliedstaaten ermöglichen, Risiken in 18 kritischen Sektoren zu mindern. Diese 18 Sektoren werden im
Verordnungsvorschlag nicht neu definiert; vielmehr wird auf die NIS-2-Richtlinie verwiesen. Dort sind in den Annexen I und II kritische Sektoren definiert,
darunter auch das Gesundheitswesen und die öffentliche Verwaltung.
Stärkung des ENISA-Mandats
Gemäß dem CSA-Vorschlag soll
die Agentur der EU für Cybersicherheit (ENISA) öffentliche Verwaltungen und
Unternehmen, die in der EU tätig sind, frühzeitig vor
Cyberbedrohungen und -vorfällen warnen. Darüber hinaus soll die ENISA ein Unionskonzept entwickeln, um den relevanten Akteuren bessere Dienste für das
Schwachstellenmanagement zur Verfügung zu stellen, und gezielte Unterstützungsangebote erarbeiten – etwa technische Leitlinien zum Risikomanagement, Instrumente zur
Bewertung des Stands der
Cybersicherheit sowie praxisorientierte
Handlungsleitfäden für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen, abgestimmt auf die
in der NIS-2-Richtlinie genannten kritischen Sektoren. Außerdem werden durch
den CSA-Vorschlag die nötigen Änderungen vorgeschlagen, damit die ENISA die in
der Digital-Omnibus-Verordnung angekündigte zentrale Anlaufstelle
zur Meldung von Sicherheitsvorfällen betreiben kann.
Vereinfachung der Cybersicherheitszertifizierung
Durch den CSA-Entwurf soll sichergestellt werden, dass Produkte und Dienste, die die
Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU erreichen, effizienter auf ihre
Sicherheit geprüft werden. Dies würde durch einen erneuerten europäischen Rahmen
für die Cybersicherheitszertifizierung (ECCF) erfolgen. Der ECCF soll für mehr
Klarheit und einfachere Verfahren sorgen, sodass Zertifizierungssysteme
standardmäßig innerhalb von 12 Monaten entwickelt werden können. Außerdem soll eine
flexiblere und transparentere Governance eingeführt werden, um die adressierten Akteure durch Information und Konsultationen der Öffentlichkeit
besser einzubeziehen.
Vereinfachungen bei Cybersicherheitsvorschriften
Das Paket sieht zudem
Vereinfachungen bei den Cybersicherheitsvorschriften vor, um die Einhaltung
bestehender EU-Vorgaben und der damit verbundenen Risikomanagementanforderungen
zu erleichtern. Die Maßnahmen ergänzen die im Rahmen des Digital-Omnibus vorgeschlagene
zentrale Anlaufstelle für die Meldung von Sicherheitsvorfällen bei der ENISA
und zielen darauf ab, Melde- und Aufsichtsprozesse kohärenter auszugestalten.
Gezielte Änderungen der NIS-2-Richtlinie sollen insbesondere zur Erhöhung der
Rechtsklarheit beitragen, indem Zuständigkeitsregelungen präzisiert,
Meldeanforderungen gestrafft und die Aufsicht über grenzüberschreitend tätige
Einrichtungen vereinfacht werden.
Bedeutung für die Sozialversicherung
Auch die Sozialversicherungsträger sind als
datenintensive öffentliche Einrichtungen zunehmend Ziel von Cyberangriffen und
als Teil der kritischen Infrastruktur besonders schutzbedürftig. Gleichzeitig sehen
sie sich sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene mit komplexen
und teils überlappenden Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen konfrontiert.
Die im Cybersecurity Package vorgeschlagenen Anpassungen schaffen die
rechtlichen Voraussetzungen für eine vereinfachte und kohärentere
Meldestruktur, etwa durch die Einrichtung einer einheitlichen Meldestelle bei
der ENISA. Dies kann dazu beitragen, den administrativen Aufwand für die
Sozialversicherungsträger zu reduzieren, Doppelmeldungen zu vermeiden und einen
klaren, einheitlichen Meldeprozess sicherzustellen, ohne das Schutzniveau
abzusenken.