Sven Bhren - FotoliaCritical Medicines Act
Europäisches Parlament beschließt Position – Trilog kann beginnen.
CC – 01/2026
Mit der Annahme
der Parlamentsposition geht das Gesetzgebungsverfahren zum Verordnungsvorschlag zu einem Critical Medicines Act (CMA) in die nächste Phase. Nachdem der Rat
bereits im Dezember 2025 seine Allgemeine
Ausrichtung verabschiedet hatte, beginnen nun im Trilog die
interinstitutionellen Verhandlungen zwischen Parlament und Rat. Ziel des CMA
ist es, die Versorgung mit kritischen Arzneimitteln in Europa zu stabilisieren
und Abhängigkeiten von Drittstaaten zu reduzieren.
Parlamentsvotum mit breiter Mehrheit
Am 20. Januar hat
das Europäische Parlament den Bericht des Gesundheitsausschusses (SANT) von
Berichterstatter Tomislav Sokol (EVP, Kroatien) mit großer Mehrheit (503 Dafür,
57 Dagegen, 108 Enthaltungen) verabschiedet. Im Plenum wurde noch über mehrere
Änderungsanträge abgestimmt. Eine knappe Mehrheit erhielt ein Vorschlag der
Renew-Fraktion, der den Anwendungsbereich der Verordnung punktuell erweitert.
In der Parlamentsposition werden nun neben Orphan-Arzneimitteln auch
kontrazeptive und abortive Arzneimittel automatisch als Arzneimittel von
gemeinsamem Interesse (Medicines of Common Interest, MPCI) eingeordnet. Damit
geht die Parlamentsposition in Teilen über den im SANT-Ausschuss angenommenen
Bericht hinaus.
Zentrale Inhalte der Parlamentsposition
Das Europäische
Parlament setzt insgesamt stärker auf europäische Koordinierung und
verbindliche Vorgaben als der ursprüngliche Kommissionsvorschlag und die
Ratsposition. Vorgesehen sind unter anderem präzisierte und ausgeweitete
Kriterien für strategische Projekte zur Schaffung, Modernisierung und
Ausweitung von Produktionskapazitäten für kritische Arzneimittel und ihre
Wirkstoffe. Flankiert werden sollen diese von beschleunigten
Genehmigungsverfahren und Versorgungsverpflichtungen bei öffentlicher Förderung.
Zudem fordert das Parlament die Einrichtung eines eigenständigen „Critical
Medicines Security Fund“ im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2027. Beim
Anwendungsbereich unterscheidet die Parlamentsposition zwischen Arzneimitteln
auf der Unionsliste kritischer Arzneimittel, für die der CMA vollumfänglich
gilt, und Arzneimitteln von gemeinsamem Interesse, für die nur ausgewählte
Regelungen – beispielsweise bei der öffentlichen Vergabe oder gemeinsamen
Beschaffung – gelten sollen.
Öffentliche Vergabe: Artikel 18 im Fokus
Für die
gesetzlichen Krankenkassen als Hauptkostenträger ist Versorgungssicherheit eng
mit der Bezahlbarkeit von Arzneimitteln und der finanziellen Stabilität des
solidarisch finanzierten Gesundheitssystems verknüpft. Entsprechend relevant
sind die vorgesehenen Regelungen zur öffentlichen Auftragsvergabe nach Artikel
18 des CMA, da europäische Vorgaben unmittelbar in etablierte nationale
Instrumente wie Rabattverträge eingreifen.
Die
Parlamentsposition setzt hier auf eine Neuausrichtung der öffentlichen
Beschaffung. Vorgesehen sind verpflichtende Zuschlagskriterien jenseits des
Preises, etwa zu Resilienz, Lieferkettensicherheit und Diversifizierung, sowie
– sofern medizinisch und praktisch sinnvoll – Multiwinner-Vergaben. Bei
festgestellten Abhängigkeiten soll zudem eine EU-Präferenz gelten, die an
definierte Schwellen für den Anteil europäischer Produktion anknüpft. Darüber
hinaus wird die freiwillige gemeinsame Beschaffung von Mitgliedstaaten gestärkt.
Die Schwelle für freiwillige gemeinsame Beschaffungsverfahren zwischen
Mitgliedstaaten soll auf fünf abgesenkt werden, und die Europäische Kommission soll
eine stärkere koordinierende Rolle erhalten – auch bei Notfallvorräten als
ultima ratio in Notfallsituationen.
DSV-Forderungen für den Trilog
Für den
anstehenden Trilog fordert die DSV in ihrem Statement,
dass öffentliche Auftraggeber weiterhin über ausreichende Flexibilität
verfügen, um nationale Instrumente wie Rabattverträge nutzen und gezielt auf
konkrete Versorgungssituationen reagieren zu können. Zudem spricht sich die DSV
für eine verbindliche Absicherung klar definierter Ausnahmeregelungen aus,
damit bei unverhältnismäßigen Kosten, fehlendem Wettbewerb oder Risiken für die
Erschwinglichkeit von Vergabepflichten abgewichen werden kann. Wichtig ist aus
Sicht der DSV auch eine klare Begrenzung des Anwendungsbereichs des CMA auf
Arzneimittel der Unionsliste kritischer Arzneimittel, um den Fokus der
Verordnung zu wahren.
Ausblick
Mit den nun vorliegenden Positionen von Rat
und Parlament treten beide Institutionen in die interinstitutionellen
Verhandlungen im Trilog ein. Eine Einigung noch vor der Sommerpause 2026 gilt
als wahrscheinlich.