fotoart-wallraf - FotoliaÜberarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie
Einbeziehung neuartiger Tabak- und Nikotinprodukte.
CC – 10/2025
Die Umsetzung
des Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung schreitet weiter voran. Nach
mehreren Verzögerungen wird die Europäische Kommission nun auch beim Thema
Tabakregulierung aktiv – mit einem ehrgeizigen Ziel: Im Rahmen des Europäischen
Plans zur Krebsbekämpfung soll bis 2040 eine „tabakfreie Generation“ erreicht
werden; weniger als fünf Prozent der Bevölkerung sollen dann noch Tabak
konsumieren.
Aktualisierung an Markt- und Konsumtrends
Tabakkonsum
bleibt die führende Ursache vermeidbarer Krankheiten und Todesfälle in der EU.
Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben allein in der
Europäischen Region jährlich über 1,2 Millionen Menschen an tabakbedingten
Erkrankungen.
Um dem
entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission am 16. Juli 2025 ein
Maßnahmenpaket zur Überarbeitung
der EU-Tabaksteuerrichtlinie (2011/64/EU) sowie der Richtlinie
über das allgemeine Verbrauchsteuersystem (2020/262/EU) vorgelegt. Damit
sollen die geltenden Regeln zur Besteuerung von Tabakprodukten aktualisiert und
an neue Markt- und Konsumtrends angepasst werden. Die derzeitige Richtlinie
wurde zuletzt im Jahr 2011 überarbeitet. Seitdem hat sich der Markt grundlegend
verändert: Heute stehen zahlreiche neue Produkte zur Verfügung, vor allem
nikotinhaltige und nikotinfreie E-Zigaretten (sog. Vapes), die damals noch gar
nicht existierten.
Die
Tabaksteuerrichtlinie legt harmonisierte Mindestsätze für verarbeitete
Tabakprodukte fest. Den Mitgliedstaaten bleibt es vorbehalten, darüber
hinausgehende nationale Steuersätze zu erheben. Mit dem von der Kommission
vorgelegten Vorschlag sollen insbesondere neuartige Tabak- und Nikotinprodukte,
wie zum Beispiel Zigaretten-Liquids, Tabakerhitzer, Nikotinbeutel sowie
Rohtabak in den Anwendungsbereich einbezogen und bestehende Regelungslücken
geschlossen werden.
Steuerpolitische Maßnahmen sind wirksam
Die DSV begrüßt in
ihrer Stellungnahme die Initiative der Europäischen Kommission.
Steuerpolitische Maßnahmen haben sich als besonders effektives Mittel zur Reduzierung
des Tabakkonsums erwiesen: Laut WHO führt eine Preiserhöhung von 10 Prozent in
Industrieländern zu einem Rückgang des Tabakkonsums um rund 4 Prozent – bei
Jugendlichen sogar noch stärker. Zudem zeigen internationale Studien, dass
einkommensschwächere Gruppen überproportional von den gesundheitlichen Effekten
profitieren. Die Anhebung der Mindeststeuersätze ist damit ein wichtiger
Schritt, um Preisschlupflöcher zwischen den Mitgliedstaaten zu verringern.
Regulierung von E-Zigaretten und Vapes
Auch die
Einbeziehung neuartiger Tabak- und Nikotinprodukte ist ein überfälliger und
ausgesprochen positiver Schritt, um insbesondere Einsteiger und Jugendliche
besser zu schützen. Die DSV begrüßt ausdrücklich, dass mit dem Vorschlag der
Kommission eine Regulierungslücke geschlossen und ein entscheidender Beitrag
zum Gesundheits- und Jugendschutz geleistet wird.
Gerade
E-Zigaretten und erhitzte Tabakerzeugnisse dürfen nicht als preisgünstige
Einstiegsprodukte für Jugendliche fungieren. Denn der Gebrauch von E-Zigaretten
unter Jugendlichen ist keineswegs vereinzelt. Eine Studie der WHO zeigt, dass
die Nutzung von E-Zigaretten bei Jugendlichen in Europa deutlich zugenommen hat
und sie inzwischen beliebter sind als herkömmliche Zigaretten. Dabei liegt der
Nikotingehalt häufig sogar deutlich über dem von klassischen Zigaretten:
E-Zigaretten enthalten in der Regel 3–36 mg/ml Nikotin; ein einzelner Pod, also
eine kleine, vorgefüllte Kartusche für E-Zigaretten, kann dabei die gleiche
Menge Nikotin enthalten wie eine Packung mit 20 herkömmlichen Zigaretten.
Möglichkeiten noch nicht voll ausgeschöpft
Gleichzeitig
sieht die DSV noch Spielraum für Nachschärfungen, sowohl innerhalb der
Verordnung als auch darüber hinaus: So sollten die Mindeststeuersätze jährlich
und nicht nur alle drei Jahre überprüft werden, um Preis- und
Einkommensentwicklungen besser abzubilden. Auch ein stärkerer Einbezug der
Kaufkraftentwicklung (Purchasing Power Parities – PPP) kann ein
geeignetes Mittel sein, um die steuerliche Lenkungswirkung stärker zu erhalten.
Darüber hinaus
gibt es weitere Stellschrauben, an denen gedreht werden sollte – nicht nur
steuerpolitische. So spricht sich die DSV für ein EU-weites Werbe- und
Marketingverbot für neuartige Produkte wie E-Zigaretten und Nikotinbeutel aus,
da diese gezielt über soziale Medien und Lifestyle-Kampagnen an Jugendliche
herangetragen werden. Ebenso erforderlich ist ein konsequentes Aromaverbot,
denn Frucht- und Süßwarenaromen zählen zu den Hauptgründen für die
Attraktivität solcher Produkte bei jungen Menschen. Schließlich sollte auch
eine einheitliche, neutrale Verpackung („plain packaging“) verpflichtend
werden. Einheitspackungen ohne Logos und auffälliges Design haben sich als
wirksames Mittel erwiesen, um den Konsum – insbesondere bei Jugendlichen – zu
senken und den Werbewert von Verpackungen zu neutralisieren.
Wie geht es weiter:
Der Kommissionsentwurf wird nun im Rat und Parlament beraten. Die
Stellungnahme der DSV finden Sie hier .