Einbeziehung neuartiger Tabak- und Nikotinprodukte.

CC – 10/2025

Die Umsetzung des Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung schreitet weiter voran. Nach mehreren Verzögerungen wird die Europäische Kommission nun auch beim Thema Tabakregulierung aktiv – mit einem ehrgeizigen Ziel: Im Rahmen des Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung soll bis 2040 eine „tabakfreie Generation“ erreicht werden; weniger als fünf Prozent der Bevölkerung sollen dann noch Tabak konsumieren.

Aktualisierung an Markt- und Konsumtrends

Tabakkonsum bleibt die führende Ursache vermeidbarer Krankheiten und Todesfälle in der EU. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben allein in der Europäischen Region jährlich über 1,2 Millionen Menschen an tabakbedingten Erkrankungen.


Um dem entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission am 16. Juli 2025 ein Maßnahmenpaket zur Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie (2011/64/EU) sowie der Richtlinie über das allgemeine Verbrauchsteuersystem (2020/262/EU) vorgelegt. Damit sollen die geltenden Regeln zur Besteuerung von Tabakprodukten aktualisiert und an neue Markt- und Konsumtrends angepasst werden. Die derzeitige Richtlinie wurde zuletzt im Jahr 2011 überarbeitet. Seitdem hat sich der Markt grundlegend verändert: Heute stehen zahlreiche neue Produkte zur Verfügung, vor allem nikotinhaltige und nikotinfreie E-Zigaretten (sog. Vapes), die damals noch gar nicht existierten.


Die Tabaksteuerrichtlinie legt harmonisierte Mindestsätze für verarbeitete Tabakprodukte fest. Den Mitgliedstaaten bleibt es vorbehalten, darüber hinausgehende nationale Steuersätze zu erheben. Mit dem von der Kommission vorgelegten Vorschlag sollen insbesondere neuartige Tabak- und Nikotinprodukte, wie zum Beispiel Zigaretten-Liquids, Tabakerhitzer, Nikotinbeutel sowie Rohtabak in den Anwendungsbereich einbezogen und bestehende Regelungslücken geschlossen werden.

Steuerpolitische Maßnahmen sind wirksam

Die DSV begrüßt in ihrer Stellungnahme die Initiative der Europäischen Kommission. Steuerpolitische Maßnahmen haben sich als besonders effektives Mittel zur Reduzierung des Tabakkonsums erwiesen: Laut WHO führt eine Preiserhöhung von 10 Prozent in Industrieländern zu einem Rückgang des Tabakkonsums um rund 4 Prozent – bei Jugendlichen sogar noch stärker. Zudem zeigen internationale Studien, dass einkommensschwächere Gruppen überproportional von den gesundheitlichen Effekten profitieren. Die Anhebung der Mindeststeuersätze ist damit ein wichtiger Schritt, um Preisschlupflöcher zwischen den Mitgliedstaaten zu verringern.

Regulierung von E-Zigaretten und Vapes

Auch die Einbeziehung neuartiger Tabak- und Nikotinprodukte ist ein überfälliger und ausgesprochen positiver Schritt, um insbesondere Einsteiger und Jugendliche besser zu schützen. Die DSV begrüßt ausdrücklich, dass mit dem Vorschlag der Kommission eine Regulierungslücke geschlossen und ein entscheidender Beitrag zum Gesundheits- und Jugendschutz geleistet wird.


Gerade E-Zigaretten und erhitzte Tabakerzeugnisse dürfen nicht als preisgünstige Einstiegsprodukte für Jugendliche fungieren. Denn der Gebrauch von E-Zigaretten unter Jugendlichen ist keineswegs vereinzelt. Eine Studie der WHO zeigt, dass die Nutzung von E-Zigaretten bei Jugendlichen in Europa deutlich zugenommen hat und sie inzwischen beliebter sind als herkömmliche Zigaretten. Dabei liegt der Nikotingehalt häufig sogar deutlich über dem von klassischen Zigaretten: E-Zigaretten enthalten in der Regel 3–36 mg/ml Nikotin; ein einzelner Pod, also eine kleine, vorgefüllte Kartusche für E-Zigaretten, kann dabei die gleiche Menge Nikotin enthalten wie eine Packung mit 20 herkömmlichen Zigaretten.

Möglichkeiten noch nicht voll ausgeschöpft

Gleichzeitig sieht die DSV noch Spielraum für Nachschärfungen, sowohl innerhalb der Verordnung als auch darüber hinaus: So sollten die Mindeststeuersätze jährlich und nicht nur alle drei Jahre überprüft werden, um Preis- und Einkommensentwicklungen besser abzubilden. Auch ein stärkerer Einbezug der Kaufkraftentwicklung (Purchasing Power Parities – PPP) kann ein geeignetes Mittel sein, um die steuerliche Lenkungswirkung stärker zu erhalten.


Darüber hinaus gibt es weitere Stellschrauben, an denen gedreht werden sollte – nicht nur steuerpolitische. So spricht sich die DSV für ein EU-weites Werbe- und Marketingverbot für neuartige Produkte wie E-Zigaretten und Nikotinbeutel aus, da diese gezielt über soziale Medien und Lifestyle-Kampagnen an Jugendliche herangetragen werden. Ebenso erforderlich ist ein konsequentes Aromaverbot, denn Frucht- und Süßwarenaromen zählen zu den Hauptgründen für die Attraktivität solcher Produkte bei jungen Menschen. Schließlich sollte auch eine einheitliche, neutrale Verpackung („plain packaging“) verpflichtend werden. Einheitspackungen ohne Logos und auffälliges Design haben sich als wirksames Mittel erwiesen, um den Konsum – insbesondere bei Jugendlichen – zu senken und den Werbewert von Verpackungen zu neutralisieren.

Wie geht es weiter:

Der Kommissionsentwurf wird nun im Rat und Parlament beraten. Die Stellungnahme der DSV finden Sie hier .