Weiterer Input für die Entscheidung zu Nichterreichbarkeit und Telearbeit.

SK – 11/2025

Zwischen Juli und Anfang Oktober hat die Europäische Kommission weitere Schritte in der Diskussion über die Einführung eines Rechts auf Nichterreichbarkeit und fairer Telearbeit unternommen. In diesem Zeitraum wurden die Europäischen Sozialpartner eingeladen, auf die zweite Konsultationsphase zu reagieren. Der Europäische Gewerkschaftsbund (ETUC), der Dachverband der europäischen Arbeitgeber- und Industrieverbände (Business Europe), SGI Europe sowie die Europäische Union der Unabhängigen Gewerkschaften (CESI) gehören zu denjenigen, die ihre Position veröffentlicht haben.

Schwerpunkt der zweiten Runde

Während die erste Konsultation die Frage stellte, ob Maßnahmen auf EU-Ebene notwendig sind, konzentrierte sich die zweite Runde stark darauf, wie solche Maßnahmen gestaltet werden könnten. Die Kommission bat die Sozialpartner, die politischen, sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen verschiedener Arten von Maßnahmen zu bewerten – von einer verbindlichen Richtlinie über eine Empfehlung des Rates bis hin zu einem freiwilligen Rahmen.

Auseinandergehende Positionen der Sozialpartner

Bereits während der ersten Konsultationsrunde (April–Juni 2024) hatten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen stark unterschiedliche Positionen bezogen. Diese Divergenz zeigt sich auch in den nun eingereichten Stellungnahmen der zweiten Runde.


BusinessEurope hält weiterhin daran fest, dass die bestehende EU-Gesetzgebung bereits ausreichende Schutzmaßnahmen bietet, insbesondere die Arbeitszeitrichtlinie. Weitere Gesetzgebung könnte die Flexibilität verringern und Unternehmen davon abhalten, Telearbeit überhaupt anzubieten. Telearbeit sollte freiwillig bleiben, anpassbar sein und auf Unternehmensebene organisiert werden, um branchenspezifischen Realitäten gerecht zu werden. SGI Europe vertritt eine ähnliche Auffassung und fordert die Europäische Kommission auf, sich auf nichtlegislative Maßnahmen zu konzentrieren.


Für die Gewerkschaften geht es nicht um die Schaffung eines neuen Rechts auf Nichterreichbarkeit, sondern um dessen Durchsetzung und Stärkung durch verbindliche EU-Rechtsvorschriften. Weitere Forderungen umfassen unter anderem die Verantwortung der Arbeitgeber für telearbeitsbezogene Kosten sowie stärkere Arbeitsschutzvorgaben zur Bewältigung digitaler und psychosozialer Risiken.


Der Beitrag der CESI stimmt in weiten Teilen mit dem der ETUC überein, insbesondere hinsichtlich der Durchsetzbarkeit. CESI betont zudem, dass Sozialpartner die Autonomie behalten müssen, die Umsetzung auf sektoraler und betrieblicher Ebene anzupassen. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass Lösungen branchenbezogene Anforderungen und bestehende Arbeitskulturen widerspiegeln.

Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze wird Aufschluss geben

Der nächste Meilenstein ist die Veröffentlichung des Fahrplans für hochwertige Arbeitsplätze am 3. Dezember, in dem die Europäische Kommission voraussichtlich ihren strategischen Kurs zur Verbesserung der Arbeitsqualität in der EU erläutern wird. Ob die Roadmap die Durchsetzung des Rechts auf Nichterreichbarkeit priorisieren, Änderungen im Rechtsrahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vorschlagen oder stärker auf freiwillige Maßnahmen setzen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass die Debatte über Digitalisierung, Work-Life-Balance und faire Telearbeit in den kommenden Monaten weiterhin ganz oben auf der EU-Agenda stehen wird.