iStockphoto/BrianAJacksonDigitale Arbeitswelt
Weiterer Input für die Entscheidung zu Nichterreichbarkeit und Telearbeit.
SK – 11/2025
Zwischen Juli und Anfang Oktober hat die
Europäische Kommission weitere Schritte in der Diskussion über die Einführung
eines Rechts auf Nichterreichbarkeit und fairer Telearbeit unternommen. In
diesem Zeitraum wurden die Europäischen Sozialpartner eingeladen, auf die zweite
Konsultationsphase zu reagieren. Der Europäische Gewerkschaftsbund (ETUC),
der Dachverband der europäischen Arbeitgeber- und Industrieverbände (Business Europe),
SGI Europe sowie die Europäische Union der Unabhängigen Gewerkschaften (CESI) gehören
zu denjenigen, die ihre Position veröffentlicht haben.
Schwerpunkt der zweiten Runde
Während die erste Konsultation die Frage
stellte, ob Maßnahmen auf EU-Ebene notwendig sind, konzentrierte sich die
zweite Runde stark darauf, wie solche Maßnahmen gestaltet werden könnten. Die
Kommission bat die Sozialpartner, die politischen, sozialen, wirtschaftlichen
und rechtlichen Auswirkungen verschiedener Arten von Maßnahmen zu bewerten –
von einer verbindlichen Richtlinie über eine Empfehlung des Rates bis hin zu
einem freiwilligen Rahmen.
Auseinandergehende Positionen der Sozialpartner
Bereits während der ersten Konsultationsrunde
(April–Juni 2024) hatten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen stark
unterschiedliche Positionen bezogen. Diese Divergenz zeigt sich auch in den nun
eingereichten Stellungnahmen der zweiten Runde.
BusinessEurope hält weiterhin daran fest, dass die bestehende EU-Gesetzgebung bereits
ausreichende Schutzmaßnahmen bietet, insbesondere die Arbeitszeitrichtlinie.
Weitere Gesetzgebung könnte die Flexibilität verringern und Unternehmen davon
abhalten, Telearbeit überhaupt anzubieten. Telearbeit sollte freiwillig
bleiben, anpassbar sein und auf Unternehmensebene organisiert werden, um
branchenspezifischen Realitäten gerecht zu werden. SGI
Europe vertritt eine ähnliche Auffassung und fordert die Europäische
Kommission auf, sich auf nichtlegislative Maßnahmen zu konzentrieren.
Für die Gewerkschaften geht es nicht um die Schaffung eines neuen Rechts auf Nichterreichbarkeit,
sondern um dessen Durchsetzung und Stärkung durch verbindliche
EU-Rechtsvorschriften. Weitere Forderungen umfassen unter anderem die
Verantwortung der Arbeitgeber für telearbeitsbezogene Kosten sowie stärkere
Arbeitsschutzvorgaben zur Bewältigung digitaler und psychosozialer Risiken.
Der Beitrag
der CESI stimmt in weiten Teilen mit dem der ETUC überein, insbesondere
hinsichtlich der Durchsetzbarkeit. CESI betont zudem, dass Sozialpartner die
Autonomie behalten müssen, die Umsetzung auf sektoraler und betrieblicher Ebene
anzupassen. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass Lösungen
branchenbezogene Anforderungen und bestehende Arbeitskulturen widerspiegeln.
Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze wird Aufschluss geben
Der nächste Meilenstein ist die
Veröffentlichung des Fahrplans für hochwertige Arbeitsplätze am 3. Dezember, in
dem die Europäische Kommission voraussichtlich ihren strategischen Kurs zur
Verbesserung der Arbeitsqualität in der EU erläutern wird. Ob die Roadmap die
Durchsetzung des Rechts auf Nichterreichbarkeit priorisieren, Änderungen im
Rechtsrahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vorschlagen
oder stärker auf freiwillige Maßnahmen setzen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist
jedoch, dass die Debatte über Digitalisierung, Work-Life-Balance und faire
Telearbeit in den kommenden Monaten weiterhin ganz oben auf der EU-Agenda
stehen wird.