Debatten zum Vereinfachungspaket in Parlament und Rat.

HS – 09/2025

In Brüssel steht zunehmend die Vereinfachung der Digitalgesetzgebung der Europäischen Union (EU) im Zentrum der Aufmerksamkeit. Während sich Interessenträger aktuell im Rahmen einer Konsultation zum Digital-Omnibus beteiligen können, wurde das geplante Vereinfachungspaket der Europäischen Kommission auch im Europäischen Parlament und im Rat der EU diskutiert.

Geplante Vereinfachung der EU-Digitalgesetzgebung

Am 16. September hat die Europäische Kommission eine Sondierung zum Digital-Omnibus gestartet, dem ersten Teil eines umfassenden Vereinfachungspakets. Er soll aus einer Richtlinie sowie einer Verordnung bestehen, die die Europäische Kommission im vierten Quartal 2025 vorlegen will. Betroffen sind insbesondere die Bereiche Daten, Cybersecurity, künstliche Intelligenz (KI) sowie Aspekte im Zusammenhang mit elektronischer Identifizierung und Vertrauensdiensten nach dem europäischen Rahmen für eine digitale Identität (eIDAS-Verordnungen). In einem nächsten Schritt beabsichtigt die Europäische Kommission eine breitere Eignungsprüfung der Digitalvorschriften einzuleiten, um diese auf Kohärenz und kumulative Auswirkungen hin zu testen. Dabei soll auch überprüft werden, ob das EU-Regelwerk angesichts der schnellen technischen Entwicklungen und der Chancen zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in digitalen Sektoren und Dienstleistungen weiterhin seinen Zweck erfüllt.

Wahrung von Grundrechten im Parlament

Am 22. September tauschten sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) mit Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission aus. Dabei ging es konkret um die Wahrung der Grundrechte bei der Umsetzung der Vereinfachungsagenda im Digitalbereich. Seitens der Europäischen Kommission wurde betont, dass die geplanten Anpassungen an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und am AI Act keine Absenkung von Standards darstellen sollen. Vielmehr gehe es um gezielte Entlastungen, etwa durch die Vereinfachung von Dokumentationspflichten nach der DSGVO für kleine Unternehmen, während die Grundrechte gewahrt bleiben. Die Kommission stellte klar, dass es weder ein Moratorium für den AI Act noch eine umfassende Öffnung der DSGVO geben werde; stattdessen solle auf Kohärenz, Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit geachtet werden. Mehrere Abgeordnete, darunter Axel Voss (EVP, DE) und Birgit Sippel (S&D, DE), warnten vor unbeabsichtigten Folgen, kumulativen Belastungen und dem Risiko, dass Wettbewerbsfähigkeit oder Vertrauen durch zu schnelle Anpassungen untergraben werden.

Vereinfachung des AI Act im Rat

Im Rat befasste sich am 23. September die Arbeitsgruppe „Telekommunikation und Informationsgesellschaft“ auf Initiative der dänischen Ratspräsidentschaft mit der Vereinfachung des AI Act. Dabei teilten die Mitgliedstaaten jeweils ihre Vorstellungen dazu, welche KI-Vorschriften in die Vereinfachungsinitiative der Europäischen Kommission aufgenommen werden sollten. Außerdem tauschte sich die Arbeitsgruppe darüber aus, welche zusätzlichen Maßnahmen von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten ergriffen werden könnten, um die vollständige Umsetzung des AI Act zu unterstützen, zum Beispiel durch digitale Instrumente, Leitlinien oder Informationskampagnen. Darüber hinaus diskutierten die Delegierten die Verzögerungen bei der Erarbeitung von Standards für Hochrisiko-KI-Systeme – die zentrale Frage der immer wieder aufflammenden „Stop-the-clock“-Debatte. Zwar hatte die Europäische Kommission im LIBE einen Tag zuvor ein Moratorium – also ein vollständiges Aussetzen des AI Act – ausgeschlossen, doch darum ging es in der Debatte nie. Vielmehr stand die Frage im Raum, ob der Anwendungsbeginn einzelner Vorgaben, insbesondere zu Hochrisiko-KI, verschoben werden sollte, solange die einschlägigen Standards fehlen. Eine eindeutige Positionierung der Europäische Kommission zu dieser Option blieb jedoch auch auf Nachfrage aus.