Digital-Omnibus
Debatten zum Vereinfachungspaket in Parlament und Rat.
HS – 09/2025
In Brüssel steht zunehmend die Vereinfachung der Digitalgesetzgebung der
Europäischen Union (EU) im Zentrum der Aufmerksamkeit. Während sich Interessenträger
aktuell im Rahmen einer Konsultation zum Digital-Omnibus beteiligen können, wurde
das geplante Vereinfachungspaket der Europäischen Kommission auch im
Europäischen Parlament und im Rat der EU diskutiert.
Geplante Vereinfachung der EU-Digitalgesetzgebung
Am 16. September hat die Europäische Kommission eine Sondierung zum
Digital-Omnibus gestartet, dem ersten Teil eines umfassenden
Vereinfachungspakets. Er soll aus einer Richtlinie sowie einer Verordnung
bestehen, die die Europäische Kommission im vierten Quartal 2025 vorlegen will.
Betroffen sind insbesondere die Bereiche Daten, Cybersecurity, künstliche
Intelligenz (KI) sowie Aspekte im Zusammenhang mit
elektronischer Identifizierung und Vertrauensdiensten nach dem europäischen Rahmen
für eine digitale Identität (eIDAS-Verordnungen). In einem nächsten Schritt beabsichtigt die Europäische
Kommission eine breitere Eignungsprüfung der Digitalvorschriften einzuleiten, um diese auf Kohärenz und kumulative Auswirkungen hin zu testen. Dabei soll auch überprüft werden, ob das EU-Regelwerk angesichts der schnellen technischen
Entwicklungen und der Chancen zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und
Innovation in digitalen Sektoren und Dienstleistungen weiterhin seinen Zweck
erfüllt.
Wahrung von Grundrechten im Parlament
Am 22. September
tauschten sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Ausschuss für
bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) mit Vertreterinnen und
Vertretern der Europäischen Kommission aus. Dabei ging es konkret um die
Wahrung der Grundrechte bei der Umsetzung der Vereinfachungsagenda im
Digitalbereich. Seitens der Europäischen Kommission wurde betont, dass die
geplanten Anpassungen an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und am AI Act
keine Absenkung von Standards darstellen sollen. Vielmehr gehe es um gezielte
Entlastungen, etwa durch die Vereinfachung von Dokumentationspflichten nach der DSGVO für kleine Unternehmen, während die Grundrechte gewahrt bleiben. Die Kommission stellte
klar, dass es weder ein Moratorium für den AI Act noch eine umfassende Öffnung
der DSGVO geben werde; stattdessen solle auf Kohärenz, Rechtssicherheit und
Praxistauglichkeit geachtet werden. Mehrere Abgeordnete, darunter Axel Voss
(EVP, DE) und Birgit Sippel (S&D, DE), warnten vor unbeabsichtigten Folgen,
kumulativen Belastungen und dem Risiko, dass Wettbewerbsfähigkeit oder
Vertrauen durch zu schnelle Anpassungen untergraben werden.
Vereinfachung des AI Act im Rat
Im Rat befasste sich am 23. September die Arbeitsgruppe „Telekommunikation und Informationsgesellschaft“ auf Initiative der dänischen Ratspräsidentschaft mit der Vereinfachung des AI Act. Dabei teilten die Mitgliedstaaten jeweils ihre
Vorstellungen dazu, welche
KI-Vorschriften in die Vereinfachungsinitiative der Europäischen Kommission aufgenommen werden
sollten. Außerdem tauschte sich die Arbeitsgruppe darüber aus, welche zusätzlichen Maßnahmen von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten ergriffen werden könnten, um die vollständige
Umsetzung des AI Act zu unterstützen, zum
Beispiel durch digitale Instrumente, Leitlinien oder
Informationskampagnen.
Darüber hinaus diskutierten die Delegierten die
Verzögerungen bei der Erarbeitung von Standards für Hochrisiko-KI-Systeme – die zentrale Frage der immer wieder
aufflammenden „Stop-the-clock“-Debatte. Zwar hatte die Europäische Kommission
im LIBE einen Tag zuvor ein Moratorium – also ein vollständiges Aussetzen des AI Act – ausgeschlossen,
doch darum ging es in der Debatte nie. Vielmehr stand die Frage im Raum, ob der
Anwendungsbeginn einzelner Vorgaben, insbesondere zu Hochrisiko-KI, verschoben
werden sollte, solange die einschlägigen Standards fehlen. Eine eindeutige
Positionierung der Europäische Kommission zu dieser Option blieb jedoch auch auf Nachfrage aus.