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Europäische Kommission möchte EU-Digitalgesetzgebung vereinfachen.
HS – 11/2025
Am 19. November hat die Europäische Kommission ihren insgesamt siebten
Omnibus-Vorschlag vorgestellt – diesmal zur Digitalgesetzgebung. Ziel ist es,
die Vorschriften der Europäischen Union (EU) in den Bereichen künstliche
Intelligenz (KI), Daten und Cybersicherheit zu harmonisieren und zu
vereinfachen. Dazu wurden zwei Verordnungsvorschläge vorgelegt. Der erste Verordnungsvorschlag betrifft ausschließlich das Thema KI,
während der zweite Vorschlag alle übrigen Themen abdeckt. Der
Digital-Omnibus ist Teil des „Digital Package“, das darüber hinaus die Data
Union Strategy und das European
Business Wallet (EBW) enthielt.
Längere Fristen zur Umsetzung des AI Act
Im KI-Bereich zielt der Vorschlag der Europäischen Kommission auf Änderungen am
AI Act. Zentral ist geplant, den Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Vorschriften für Hochrisiko-KI nach hinten zu verlegen und an die Verfügbarkeit von Unterstützungsinstrumenten, einschließlich
der notwendigen Normen, zu knüpfen. Zuletzt war
immer wieder über eine Verschiebung der Fristen gesprochen worden; auch die
deutsche Bundesregierung hatte sich dafür eingesetzt. Dies gilt vor allem
angesichts der deutlich verspäteten Normen, mit denen die gesetzlichen Vorgaben
für den Hochrisiko-Bereich konkretisiert werden sollen. Diese sollten
ursprünglich im August 2025 – und damit ein Jahr vor Inkrafttreten der
Vorschriften – vorliegen. Nach aktuellem Stand werden sie allerdings erst ein
Jahr später verfügbar sein.
Der Vorschlag zum Digital-Omnibus sieht vor diesem Hintergrund einen
flexiblen Ansatz vor: Die Vorschriften zu Hochrisiko-KI nach Annex III sollen
erst dann anwendbar werden, wenn die Europäische Kommission bestätigt, dass die erforderlichen Normen und
Unterstützungsinstrumente,
etwa einschlägige Leitlinien, zur Verfügung stehen. Der Zeitplan für
die Anwendung soll
entsprechend um höchstens 16 Monate nach hinten verschoben werden. Ab dem Moment,
zu dem die Europäische Kommission eine Umsetzung für machbar hält, soll sechs
Monate Zeit für die Umsetzung bleiben. Spätestens werden die Regeln nach 16
Monaten anwendbar – also im Dezember 2027. Für die Umsetzung der Regeln zu den
Harmonisierungsrechtsakten in Annex I sieht der Vorschlag vor, dass 12 Monate
Zeit zur Umsetzung bleiben, sobald die Europäische Kommission das Vorliegen
aller nötigen Unterstützungsinstrumente bestätigt. Diese Regeln sollen damit
spätestens im August 2028 anwendbar werden.
Schlankere Regeln in den Bereichen Cybersicherheit und Daten
Um die Berichterstattung zur Cybersicherheit zu vereinfachen, sieht der
Digital-Omnibus vor, eine zentrale Anlaufstelle einzuführen,
über die Unternehmen und
Behörden all ihren Meldepflichten bei
Sicherheitsvorfällen nachkommen können. Derzeit müssen Cybersicherheitsvorfälle
nach mehreren Rechtsakten gemeldet
werden, unter anderem nach der NIS2-Richtlinie, der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Digital Operational Resilience Act (DORA) und der eIDAS-Verordnung.
Ferner sollen durch den Digital-Omnibus gezielte Änderungen an der DSGVO vorgenommen
werden, um den Datenschutzrahmen innovationsfreundlicher zu machen, ohne das hohe Schutzniveau für personenbezogene Daten zu senken. Die ePrivacy-Richtlinie soll dahingehend geändert
werden, dass die Regeln für die Verarbeitung
personenbezogener Daten auf und von Endgeräten in Einklang mit denen der DSGVO stehen. Bei der Verarbeitung von nicht-personenbezogenen Daten bleiben die Vorschriften zum Schutz der Integrität
des Endgeräts nach der Richtlinie bestehen.
Außerdem soll der Datenzugang als Basis aller Innovation verbessert werden.
Mit diesem Ziel sollen unter anderem drei einschlägige Rechtsakte – Free Flow of Data Regulation, Data Governance Act, Open Data Directive – zurückgenommen werden und deren Inhalte
im Data
Act aufgehen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen. Darüber hinaus sollen neue Leitlinien durch Mustervertragsklauseln für den Datenzugang und die
Datennutzung sowie Standardvertragsklauseln für Cloud-Computing-Verträge die Umsetzung des Data Act unterstützen.
Schließlich sollen europäische KI-Unternehmen gestärkt werden,
indem der Zugang zu hochwertigen und aktuellen Datensätzen für die KI-Entwicklung verbessert wird.
Kommender Gesetzgebungsprozess
Der Rat der EU und das Europäische Parlament müssen dem Digital-Omnibus
zustimmen. Die Aufteilung des Omnibusses in zwei Verordnungsvorschläge wird als
Möglichkeit interpretiert, den KI-Teil wegen der geplanten Fristverschiebungen
bevorzugt zu behandeln. Dadurch soll in diesem Bereich schneller eine Einigung
erzielt werden können, auch wenn andere Themen mehr Zeit im Gesetzgebungsprozess
benötigen.
Im Rat wurde eine eigene Ratsarbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit den
Omnibus-Vorschlägen befasst. Gleichzeitig zeichnen sich im Europäischen
Parlament schwierige Verhandlungen ab. Sowohl Grüne als auch S&D haben sich
unter anderem gegen Änderungen am AI Act ausgesprochen. Renew hat Bedenken
geäußert, dass der vorliegende Vorschlag auf Kosten von Datenschutzstandards
und Grundrechtsschutz gehe. Damit sehen außer der EVP alle Fraktionen der
proeuropäischen Mehrheit im Europäischen Parlament Nachbesserungsbedarf.
Ausblick
Die Europäische Kommission betrachtet den Digital-Omnibus als ersten
Schritt zur Vereinfachung des digitalen Regelwerks der EU. In einem nächsten
Schritt soll eine umfänglichere Eignungsprüfung der bestehenden
Digitalgesetzgebung folgen. Dazu hat die Europäische Kommission gleichzeitig
mit der Veröffentlichung des Digital-Omnibus eine Sondierung gestartet, die bis zum 11. März 2026 geöffnet
bleibt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auf die Gesamtheit der
EU-Rechtsvorschriften mit einem signifikanten digitalen Bezug und schließt auch
ihre Umsetzung ein. Ziel ist, das Zusammenspiel der Gesetze kohärent und
wirksam zu gestalten sowie Vereinfachungspotenzial – insbesondere für kleine
und mittlere Unternehmen – auszumachen.