Positionspapier der Deutschen Sozialversicherung vom 19. Februar 2026

Effiziente Regulierung: Ohne Abstriche bei Arbeitsschutzstandards


Zentrale Botschaften der Deutschen Sozialversicherung

  • Eine starke Wirtschaft braucht sicheren Arbeitsschutz: Gute Arbeitsbedingungen sind kein Kostenfaktor, sondern eine Investition in Produktivität, Fachkräftesicherung und Standortstärke Europas.
  • Vereinfachung ja – Abbau von Schutzstandards nein: Bürokratieabbau darf nicht zu Deregulierung führen. Ziel muss ein praxistaugliches, verständliches und verlässlich umsetzbares Regelwerk ohne Abstriche bei Schutzstandards sein.
  • Arbeitsschutz gezielt modernisieren: Bestehende EU-Regelungen müssen dort weiterentwickelt werden, wo neue Arbeitsformen, psychosoziale Belastungen, klimatische Risiken und technologische Veränderungen dies erfordern.
  • Beteiligung sichert Qualität: Transparenz sowie die frühzeitige Einbindung von Sozialpartnern, Fachgremien und Sozialversicherung sind entscheidend für wirksame und umsetzbare Regelungen.
  • Prävention wirkt und rechnet sich: Integrierte Präventionsansätze reduzieren Unfälle, senken Kosten, stabilisieren Beiträge und stärken dauerhaft Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Jeder in Prävention investierte Euro generiert im Durchschnitt einen volkswirtschaftlichen Nutzen von 2,20 Euro.
  • Digitalisierung konsequent nutzen: Digitale Technologien und KI bieten große Chancen für einen effizienteren und präventionsorientierten Arbeitsschutz.
  • Belegbare Wirkung: Ziele der EU-Arbeitsschutzstrategie – einschließlich der Vision Zero – müssen durch messbare Fortschritte unterstützt werden.
  • Umsetzung entscheidet: Arbeitsschutz entfaltet seine Wirkung nur bei konsequenter Anwendung, Kontrolle und gezielter europäischer Unterstützung.

Ein wirksamer und moderner Arbeitsschutz stärkt Europas Wettbewerbsfähigkeit

Die Europäische Union hat eine klare politische Agenda: Sie will ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken, bürokratische Hindernisse abbauen und Regulierung wirksamer gestalten. Initiativen wie der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit, Better Regulation, der Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze – einschließlich der angekündigten Überarbeitung zweier Arbeitsschutzrichtlinien – sowie verschiedene Omnibusverfahren sind Beispiele hierfür. Auch auf nationaler Ebene steht Bürokratieabbau weit oben auf der politischen Agenda. Dabei rückt zunehmend auch der Arbeitsschutz in den Fokus.

Die Deutsche Sozialversicherung (DSV) begrüßt diese Vorhaben ausdrücklich und betont dabei zugleich: Eine starke Wirtschaft braucht sichere Arbeit. Gute Arbeitsbedingungen sind kein reiner Kostenfaktor, sondern Investitionen. Sie tragen zur Produktivität bei, binden Fachkräfte, fördern Innovationsfähigkeit und stärken Standorte. Moderne Regulierung sollte europäische Regelungen so gestalten, dass sie praxistauglich und verlässlich umzusetzen sind – ohne Abstriche bei den Schutzstandards.

Arbeitsschutz in Europa zukunftsfähig gestalten

Europa verfügt im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit über ein stabiles Fundament. Die europäischen Richtlinien setzen seit Jahrzehnten verbindliche Mindeststandards, definieren klare Verantwortlichkeiten und lassen zugleich genügend Flexibilität, um auf neue Risiken und Veränderungen in der Arbeitswelt zu reagieren. Auch auf nationaler Ebene und in den Betrieben bieten sie ausreichend Umsetzungsspielraum.

Doch die Arbeitswelt verändert sich. Neue Arbeitsformen, zunehmende Arbeitsverdichtung, wachsende psychosoziale Belastungen, klimabedingte Gesundheitsrisiken sowie die notwendige stärkere Berücksichtigung geschlechterspezifischer Aspekte erfordern eine Weiterentwicklung der themenspezifischen Richtlinien. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass die Europäische Kommission die Umsetzung der Arbeitsschutzgesetzgebung in den Mitgliedstaaten überprüft und zugleich deren Modernisierungspotenzial analysiert.

Entscheidend ist aus Sicht der DSV jedoch, wie Vereinfachung und Flexibilisierung im Arbeitsschutz konkret ausgestaltet und umgesetzt werden. Dabei müssen die Erfordernisse für und Möglichkeiten von Klein- und Kleinstunternehmen insbesondere berücksichtigt werden. Vereinfachung darf nicht mit Deregulierung und dem Abbau von Schutzstandards gleichgesetzt werden. Regelungen sollten nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden. Stattdessen sollte geprüft werden, ob Vorgaben wirksam sind und Betriebe in der Praxis unterstützen. Wo dies nicht der Fall ist, braucht es eine gezielte Modernisierung. Neue EU-weite Vorgaben sind für die DSV dann notwendig, wenn bestehende Vorgaben neue Risiken und veränderte Arbeitsbedingungen nicht mehr ausreichend abdecken.

Transparenz und Einbindung sicherstellen

Vereinfachung im Arbeitsschutz kann einen wichtigen Beitrag leisten, wenn sie unnötige Komplexität abbaut und die Umsetzung in den Betrieben erleichtert. Sinnvolle Ansatzpunkte liegen insbesondere bei Berichts- und Dokumentationspflichten, der Vermeidung von Doppelstrukturen sowie beim Einsatz digitaler und interoperabler Verfahren. Die Modernisierung der Richtlinien zu Arbeitsstätten und zur Arbeit an Bildschirmgeräten bietet hierfür Gelegenheit. Neue und mobile Arbeitsformen, digitale Arbeitsprozesse und technologische Entwicklungen können so besser berücksichtigt, psychosoziale Risiken stärker adressiert und Überschneidungen zwischen beiden Richtlinien reduziert werden. Vereinfachung und Modernisierung müssen dabei zusammengedacht werden und die Interessen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gleichermaßen einbeziehen.

Vereinfachung darf aus Sicht der DSV nicht zulasten bewährter Beteiligungs- und Konsultationsverfahren gehen. Transparenz und die frühzeitige Einbindung fachlicher Expertise sichern hochwertige und umsetzbare Arbeitsschutzregelungen. Die Weiterentwicklung zentraler Inhalte – wie etwa im Kontext der Richtlinie zu Karzinogenen, Mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit – über delegierte Rechtsakte, ist kritisch zu bewerten, wenn dadurch etablierte Gremien wie der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH) eingeschränkt und damit die Qualität und Umsetzbarkeit der Gesetzgebung geschwächt werden. Ebenso wichtig ist die Einbindung der Sozialversicherung, insbesondere der gesetzlichen Unfallversicherung.

Gerade im europäischen Vergleich zeigt sich der wirtschaftliche Mehrwert integrierter Präventions- und Umsetzungsansätze. Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland verbindet Prävention, Beratung, Aufsicht, Rehabilitation und Teilhabe in einer durchgängigen Verantwortung. Dieser Ansatz vermeidet Kostenverlagerungen in andere Systeme, reduziert Arbeitsunfälle und Ausfallzeiten und wirkt sich langfristig positiv auf die Beiträge aus. Gleichzeitig stärkt er nachhaltig die Beschäftigungsfähigkeit und Produktivität der Unternehmen. Die Kombination aus Prävention und Umsetzung schafft zudem belastbare Datengrundlagen und praktische Erfahrungswerte, die eine kontinuierliche Weiterentwicklung von Präventionsstrategien und Regelungen unterstützen.

Die Europäische Kommission muss die Sozialversicherung – insbesondere die gesetzliche Unfallversicherung – gezielt in die Weiterentwicklung des europäischen Arbeitsschutzes einbeziehen. Neben den europäischen Sozialpartnern, die Regelsetzung und betriebliche Praxis miteinander verbinden, liefert sie fachliche Expertise, belastbare Daten sowie konkrete Praxiserfahrung.

Arbeitsschutz in Europa: modern, praxisnah, digital

Digitalisierung bietet erhebliche Chancen, den Arbeitsschutz in Europa praxistauglicher und leistungsfähiger zu gestalten und zugleich Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken. Aus Sicht der DSV sollte Digitalisierung im Arbeitsschutz daher als europäisches Investitions- und Modernisierungsprojekt vorangetrieben werden. Programme der Europäischen Union wie Digital Europe bieten geeignete Instrumente, um digitale Lösungen für Prävention, Aufsicht, Beratung, Rehabilitation und Verwaltung gezielt zu unterstützen.

Digitale Technologien und künstliche Intelligenz (KI) bieten zusätzliche Potentiale, insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels. Gleichzeitig verändern sie Arbeitsprozesse und Organisationsformen grundlegend. Umso wichtiger ist es, sie nicht allein zur Effizienzsteigerung einzusetzen, sondern in eine moderne Präventionskultur einzubetten.

Praxisbeispiele der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen, wie dies gelingen kann. KI-gestützte Analysen ermöglichen eine frühzeitige Identifikation von Betrieben mit erhöhtem Unfallrisiko und damit eine gezielte, risikoorientierte Präventionsberatung. Digitale Verfahren vereinfachen zudem Verwaltungsprozesse und entlasten auch Fachpersonal von Routinetätigkeiten. Auch im Reha-Management unterstützen datenbasierte Anwendungen eine optimierte Fallsteuerung. Richtig eingesetzt trägt Digitalisierung so dazu bei, Prävention gezielter, Verfahren schlanker und Ressourcen wirksamer einzusetzen – und damit Arbeitsschutz, Fachkräftesicherung und Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen zu stärken.

Arbeitsschutz ist ein Standortvorteil und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit

Die Zahl der Arbeitsunfälle in der Europäischen Union ist rückläufig. Im Jahr 2023 wurden rund fünf Prozent weniger nicht-tödliche Arbeitsunfälle verzeichnet als im Vorjahr, und die Rate tödlicher Arbeitsunfälle sank im letzten Jahrzehnt um etwa 17 Prozent. Dies zeigt: Präventionsmaßnahmen wirken. Gleichzeitig verursachen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten weiter erhebliche wirtschaftliche Kosten von rund drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts – mehr als die unionsweiten Verteidigungsausgaben, die bei zwei Prozent liegen.

Die internationale Return on Prevention-Studie der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) belegt den wirtschaftlichen Nutzen von Prävention. Sie zeigt: Jeder in Prävention investierte Euro bringt durch weniger Arbeitsunfälle, geringere Folgekosten und eine schnellere, nachhaltige Rückkehr in Beschäftigung im Durchschnitt einen volkswirtschaftlichen Nutzen von 2,20 Euro. Systeme ohne integrierte Präventions-, Rehabilitations- und Entschädigungsstrukturen erreichen diese Effizienz in der Regel nicht.

Prävention wirkt auf mehreren Ebenen zugleich: Sie stärkt Wettbewerbsfähigkeit, erhält Beschäftigungsfähigkeit und trägt zur sozialen Stabilität bei. Die DSV setzt sich dafür ein, Prävention als zentralen Pfeiler der europäischen Wettbewerbsstrategie zu verankern und die Ziele der EU-Arbeitsschutzstrategie, einschließlich der Vision Zero, durch messbare Fortschritte zu unterstützen. Eine Reduzierung tödlicher Arbeitsunfälle um mindestens 30 Prozent bis 2035 gegenüber 2023 ist ambitioniert, aber erreichbar, wenn Prävention konsequent durch strategische Investitionen gestärkt wird.

Zugleich muss die Umsetzung bestehender Schutzvorschriften stärker eingefordert werden. Arbeitsschutz entfaltet seine Wirkung nur, wenn Regelungen europaweit verlässlich angewendet und kontrolliert werden. Ergänzend ist auch eine systematische Unterstützung durch bedarfsgerechte, von der EU geförderte Programme und Investitionen in Präventionsmaßnahmen nötig. Sie sollte allen Mitgliedstaaten offenstehen und über zeitlich und thematisch begrenzte Kampagnen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hinausgehen.

Aus Sicht der DSV braucht der europäische Arbeitsschutz klare Regeln, eine verlässliche Umsetzung und gezielte Investitionen in Prävention. Nur dieses Zusammenspiel stärkt Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dauerhaft – zum Nutzen der Beschäftigten, der Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit Europas.

Über uns

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der GKV-Spitzenverband, die Verbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben sich mit Blick auf ihre gemeinsamen europapolitischen Interessen zur „Deutschen Sozialversicherung Arbeitsgemeinschaft Europa e.V.“ zusammengeschlossen. Der Verein vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Organen der Europäischen Union sowie anderen europäischen Institutionen und berät die relevanten Akteure im Rahmen aktueller Gesetzgebungsvorhaben und Initiativen. Die Kranken- und Pflegeversicherung mit 75 Millionen Versicherten, die Rentenversicherung mit 57 Millionen Versicherten und die Unfallversicherung mit mehr als 70 Millionen Versicherten in 5,2 Millionen Mitgliedsunternehmen bieten als Teil eines gesetzlichen Versicherungssystems den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland wirksamen Schutz vor den Folgen großer Lebensrisiken.

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